[Inhaltsverzeichnis]

W3C

Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0
(Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0)

W3C-Empfehlung 11. Dezember 2008

Diese Version:
http://www.w3.org/TR/2008/REC-WCAG20-20081211/
Neueste Version:
http://www.w3.org/TR/WCAG20/
Vorhergehende Version:
http://www.w3.org/TR/2008/PR-WCAG20-20081103/
Herausgeber:
Ben Caldwell, Trace R&D Center, University of Wisconsin-Madison
Michael Cooper, W3C
Loretta Guarino Reid, Google, Inc.
Gregg Vanderheiden, Trace R&D Center, University of Wisconsin-Madison
Frühere Herausgeber
Wendy Chisholm (bis Juli 2006, während sie beim W3C war)
John Slatin (bis Juni 2006, während er am Accessibility Institute, University of Texas at Austin war)
Jason White (bis Juni 2005, während er an der University of Melbourne war)

Bitte beachten Sie auch die Errata für dieses Dokument, da diese normative Korrekturen enthalten könnten.

Siehe auch Übersetzungen.

Dieses Dokument ist außerdem in nicht-normativen Formaten erhältlich, siehe dazu Alternate Versions of Web Content Accessibility Guidelines 2.0.


Abstract

Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0 behandeln eine große Auswahl an Empfehlungen, um Webinhalte barrierefreier zu machen. Wenn Sie diesen Richtlinien folgen, dann werden Ihre Inhalte für eine größere Gruppe von Menschen mit Behinderungen barrierefrei sein, dies beinhaltet Behinderungen wie Blindheit und Sehbehinderung, Gehörlosigkeit und nachlassendes Hörvermögen, Lernstörungen, kognitive Einschränkungen, eingeschränkte Bewegungsfähigkeit, Sprachbehinderungen, Photosensitivität und Kombinationen aus diesen Behinderungen. Das Befolgen dieser Richtlinien wird Ihre Webinhalte darüber hinaus oft für Nutzer im Allgemeinen benutzbarer machen.

Die WCAG 2.0-Erfolgskriterien wurden als testbare Aussagen, sogenannte "Statements", geschrieben, die nicht Technik-spezifisch sind. Eine Anleitung zur Erfüllung der Erfolgskriterien bei bestimmten Techniken als auch allgemeine Informationen über die Interpretation der Erfolgskriterien finden Sie in separaten Dokumenten. Unter Übersicht zu den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0 finden Sie eine Einführung und Links zu technischem Material und Bildungsmaterial.

WCAG 2.0 ist der Nachfolger der Web Content Accessibility Guidelines 1.0 [WCAG10], die im Mai 1999 als W3C-Empfehlung veröffentlicht wurden. Obwohl es möglich ist, konform zu WCAG 1.0 oder WCAG 2.0 zu sein (oder beides), empfiehlt das W3C, dass neue und aktualisierte Inhalte sich an die WCAG 2.0 halten. Das W3C empfiehlt weiterhin, dass Richtlinien zur Barrierefreiheit im Web auf die WCAG 2.0 Bezug nehmen.

Status dieses Dokumentes

Dieser Abschnitt beschreibt den Status dieses Dokumentes zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung. Andere Dokumente können dieses hier ersetzen. Eine Liste mit aktuellen W3C-Veröffentlichungen und die neueste Revision dieses technischen Berichtes finden Sie im W3C technical reports index unter http://www.w3.org/TR/.

Dies ist die W3C-Empfehlung der Web Content Accessibility Guidelines Working Group zu den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0.

Dieses Dokument wurde von W3C-Mitgliedern, Software-Entwicklern, anderen W3C-Gruppen und Interessierten begutachtet und wird vom Director als W3C-Empfehlung unterstützt. Es ist ein stabiles Dokument und kann als Referenzmaterial genutzt oder von einem anderen Dokument aus zitiert werden. Die Rolle des W3C beim Aussprechen einer Empfehlung besteht darin, die Aufmerksamkeit auf die Spezifikation zu lenken und den weit verbreiteten Einsatz zu fördern. Dies steigert die Funktionalität und Interoperabilität des Webs.

WCAG 2.0 wird von den dazugehörigen, nicht-normativen Dokumenten unterstützt, WCAG 2.0 verstehen und Techniken für WCAG 2.0. Obwohl diese Dokumente keinen formalen Status wie die WCAG 2.0 selber haben, so geben sie dennoch wichtige Informationen zum Verständnis und der Implementation der WCAG.

Die Working Group bittet darum, dass alle Kommentare über das Formular online comment form abgegeben werden. Falls dies nicht möglich ist, können Kommentare auch an public-comments-wcag20@w3.org gemailt werden. Die Archive, die sogenannten archives for the public comments list, stehen öffentlich zur Verfügung. Kommentare in Bezug auf die WCAG 2.0-Empfehlung können nicht zu Änderungen in dieser Version der Richtlinien führen, können aber unter Umständen in den Errata oder in zukünftigen Versionen der WCAG berücksichtigt werden. Die Working Group plant nicht, formale Antworten auf Kommentare zu geben. Archive der WCAG WG mailing list discussions stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung und zukünftige Arbeiten der Working Group könnten auf Kommentare Bezug nehmen, die über dieses Dokument abgegeben werden.

Dieses Dokument wurde als Teil der W3C Web Accessibility Initiative (WAI) erstellt. Die Ziele der WCAG Working Group werden in der WCAG Working Group charter behandelt. Die WCAG Working Group ist Teil der WAI Technical Activity.

Dieses Dokument wurde von einer Gruppe erstellt, die unter der 5 February 2004 W3C Patent Policy arbeitet. W3C unterhält eine öffentliche Liste mit jeglichen Patent-Bekanntgaben, die in Verbindung mit den Arbeitsergebnissen (den sogenannten Deliverables) dieser Gruppe gemacht werden; diese Seite beinhaltet außerdem Anleitungen dazu, wie ein Patent bekanntgegeben werden muss. Eine Person, die Kenntnis von einem Patent hat von dem sie glaubt, dass es essentielle Patentansprüche, sogenannte Essential Claim(s), beinhaltet, muss diese Informationen in Übereinstimmung mit Abschnitt 6 der W3C Patent Policy offenlegen.


Inhaltsverzeichnis

Anhänge


Einleitung

Dieser Abschnitt ist informativ.

Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0 definieren, wie man Webinhalte für Menschen mit Behinderungen barrierefreier gestalten kann. Barrierefreiheit beinhaltet ein weites Feld an Behinderungen, einschließlich visueller, auditiver, motorischer, sprachlicher, kognitiver, Sprach-, Lern- und neurologischer Behinderungen. Obwohl diese Richtlinien ein weites Feld von Problemen abdecken, so können Sie dennoch nicht die Bedürfnisse von Menschen mit allen Arten, Ausprägungen und Kombinationen von Behinderungen adressieren. Diese Richtlinien sorgen zudem dafür, dass Webinhalte für ältere Benutzer mit sich ändernden Fähigkeiten aufgrund des fortschreitenden Alters benutzbarer sind und verbessern häufig die Benutzbarkeit für Nutzer im Allgemeinen.

WCAG 2.0 wurde durch das W3C-Verfahren in Kooperation mit Individuen und Organisationen auf der ganzen Welt entwickelt. Das Ziel ist es, einen gemeinsamen Standard für die Barrierefreiheit von Webinhalten zur Verfügung zu stellen, der die Bedürfnisse von Individuen, Organisationen und Regierungen auf internationaler Ebene erfüllt. Die Richtlinien der WCAG 2.0 bauen auf WCAG 1.0 [WCAG10] auf und wurden so konzipiert, dass sie sich weitgehend auf verschiedene Webtechniken der Gegenwart und Zukunft anwenden lassen, sowie mit einer Kombination aus automatisierten Tests und menschlicher Evaluation testbar sind. Für eine Einführung in die Richtlinien der WCAG lesen Sie die Übersicht zu den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG).

Barrierefreiheit im Web hängt nicht nur von barrierefreien Inhalten ab, sondern auch von barrierefreien Webbrowsern und anderen Benutzeragenten. Autorenwerkzeuge spielen ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Barrierefreiheit im Web. Für eine Übersicht darüber, wie diese Komponenten der Webentwicklung und -interaktion zusammen arbeiten, lesen Sie auch:

WCAG 2.0: Ebenen der Anleitung

Die Individuen und Organisationen, welche die Richtlinien der WCAG benutzen, sind sehr verschieden und beinhalten Webdesigner und -entwickler, Entscheider, Einkäufer, Lehrer, Dozenten, Schüler und Studenten. Um den unterschiedlichen Bedürfnissen dieser Zielgruppen gerecht zu werden, gibt es mehrere Ebenen in der Anleitung, darunter globale Prinzipien, allgemeine Richtlinien, testbare Erfolgskriterien und eine reichhaltige Sammlung von ausreichenden Techniken, empfohlenen Techniken und dokumentierten, verbreiteten Fehlern mit Beispielen, Links zu Ressourcen und Code.

  • Prinzipien - An der Spitze stehen vier Prinzipien, welche die Grundlage der Barrierefreiheit im Web darstellen: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Lesen Sie dazu auch: Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit verstehen.

  • Richtlinien - Unter den Prinzipien stehen die Richtlinien. Die 12 Richtlinien liefern die wesentlichen Ziele, an deren Erreichbarkeit Autoren arbeiten sollten, um Inhalte für Benutzer mit verschiedenen Behinderungen barrierefreier zu gestalten. Die Richtlinien sind nicht testbar, bieten aber den Rahmen und übergreifende Zielvorstellungen, um Autoren zu helfen, die Erfolgskriterien zu verstehen und die Techniken besser zu implementieren.

  • Erfolgskriterien - Für jede Richtlinie werden testbare Erfolgskriterien zur Verfügung gestellt, damit es möglich ist, WCAG 2.0 zu benutzen, wenn Anforderungen und Konformitätstests notwendig sind, wie zum Beispiel bei Vereinbarungen zu Design-Spezifikationen, Beschaffung, Verordnungen und Verträgen. Um den Bedürfnissen verschiedener Gruppen und unterschiedlicher Situationen gerecht zu werden, wurden drei Stufen der Konformität definiert: A (niedrigste), AA, and AAA (höchste). Zusätzliche Informationen zu den WCAG-Stufen finden Sie unter Stufen der Konformität verstehen.

  • Ausreichende und empfohlene Techniken - Die Working Group hat für jede der Richtlinien und alle Erfolgskriterien im WCAG 2.0-Dokument selbst eine große Anzahl an Techniken dokumentiert. Diese Techniken sind informativ und fallen in zwei Kategorien: jene, die ausreichend sind, um die Erfolgskriterien zu erfüllen und jene, die empfohlen sind. Die empfohlenen Techniken gehen über das, was von den einzelnen Erfolgskriterien verlangt wird, hinaus und ermöglichen es den Autoren, die Richtlinien besser anzugehen. Einige empfohlene Techniken beschäftigen sich mit Barrieren, die nicht von den testbaren Erfolgskriterien abgedeckt sind. In den Fällen, in denen verbreitete Fehler bekannt sind, wurden diese ebenfalls dokumentiert. Lesen Sie dazu auch Ausreichende und empfohlene Techniken in WCAG 2.0 verstehen.

All diese Ebenen der Anleitung (Prinzipien, Richtlinien, Erfolgskriterien und ausreichende und empfohlene Techniken) wirken zusammen, um Hilfestellung bei der barrierefreieren Gestaltung von Webinhalten zu leisten. Autoren werden dazu ermutigt, alle Ebenen inklusive der empfohlenen Techniken anzusehen und, wenn möglich, anzuwenden, um den Bedürfnisse einer größtmöglichen Gruppe von Benutzern möglichst gut gerecht zu werden.

Beachten Sie, dass sogar Inhalte, die auf der höchsten Stufe (AAA) konform sind, nicht für Individuen mit allen Arten, Ausprägungen oder Kombinationen von Behinderungen barrierefrei sind. Dies gilt insbesondere in den kognitiven, Sprach- und Lernbereichen. Autoren werden dazu ermutigt, sowohl den kompletten Bereich der Techniken inklusive der empfohlenen Techniken in Betracht zu ziehen, als auch relevanten Rat zu aktuellen Best-Practice-Methoden zu suchen um sicherzustellen, dass der Webinhalt für diese Gruppe so weit wie möglich barrierefrei ist. Metadaten können Benutzern dabei helfen, die für ihre Bedürfnisse passendsten Inhalte zu finden.

WCAG 2.0: Unterstützende Dokumente

Das WCAG 2.0-Dokument ist so konzipiert, dass die Bedürfnisse derer erfüllt werden, die einen stabilen, referenzierbaren technischen Standard brauchen. Andere Dokumente, die sogenannten unterstützenden Dokumente, basieren auf dem WCAG 2.0-Dokument und adressieren andere wichtige Einsatzzwecke. So bieten diese die Möglichkeit, aktualisiert zu werden um zu beschreiben, wie die Richtlinien der WCAG mit neuen Techniken angewendet würden. Unterstützende Dokumente beinhalten:

  1. WCAG 2.0 erfüllen - Diese anpassbare Schnellreferenz zur WCAG 2.0 beinhaltet alle Richtlinien, Erfolgskriterien und Techniken und ist für Autoren zur Benutzung während der Entwicklung und Evaluierung von Webinhalten gedacht.

  2. WCAG 2.0 verstehen - Ein Leitfaden zum Verständnis und zur Implementation der Richtlinien der WCAG 2.0. Für jede Richtlinie und jedes Erfolgskriterium der WCAG 2.0 sowie für Schlüsselthemen gibt es ein kurzes "Verstehen"-Dokument.

  3. Techniken für WCAG 2.0 - Eine Sammlung von Techniken und verbreiteten Fehlern, jeweils in getrennten Dokumenten inklusive Beschreibung, Beispielen, Code und Tests

  4. Die WCAG 2.0-Dokumente - Ein Schaubild und eine Beschreibung, wie die technischen Dokumente zusammenhängen und verlinkt sind.

Eine Beschreibung des unterstützenden Materials für die WCAG 2.0 inklusive Aus- und Weiterbildungs-Ressourcen in Zusammenhang mit der WCAG 2.0 finden Sie in der Übersicht zu den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG). Weitere Ressourcen, die sich mit Themen wie dem Geschäftsszenario für Barrierefreiheit im Web, Planung der Implementation zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Webseiten und Barrierefreiheitsstrategien beschäftigen, werden unter WAI Resources aufgelistet.

Wichtige Begriffe in der WCAG 2.0

WCAG 2.0 beinhaltet drei wichtige Begriffe, die sich von der WCAG 1.0 unterscheiden. Jeder dieser Begriffe wird unten kurz eingeführt und im Glossar ausführlicher definiert.

Webseite

Es ist wichtig zu beachten, dass in diesem Standard der Begriff "Webseite" sehr viel mehr beinhaltet als statische HTML-Seiten. Er beinhaltet außerdem zunehmend dynamische Webseiten, die im Web erscheinen, einschließlich "Seiten", die komplette virtuelle, interaktive Communities darstellen können. Zum Beispiel beinhaltet der Begriff "Webseite" eine umfassende, interaktive film-ähnliche Erfahrung, die man an einem einzelnen URI findet. Für weitere Informationen gehen Sie zu "Webseite" verstehen.

Durch Software determiniert

Verschiedene Erfolgskriterien verlangen, dass Inhalte (oder bestimmte Aspekte des Inhalts) "durch Software determiniert" werden können. Das bedeutet, dass Inhalte auf eine solche Art und Weise geliefert werden, dass Benutzeragenten, einschließlich assistierender Techniken, diese Informationen entnehmen und dem Benutzer in verschiedenen Modalitäten präsentieren können. Für weitere Informationen gehen Sie zu Durch Software determiniert verstehen.

Barrierefreiheit unterstüzen

Die Nutzung einer Technik auf eine Art und Weise, welche die Barrierefreiheit unterstützt, bedeutet, dass sie mit assistierenden Techniken (AT) und den Barrierefreiheitsfunktionen von Betriebssystemen, Browsern und anderen Benutzeragenten funktioniert. Man kann sich auf die Konformität von Technikfunktionen zu den WCAG 2.0-Erfolgskriterien nur dann verlassen, wenn sie auf eine Art verwendet werden, welche die "Barrierefreiheit unterstützt". Technikfunktionen können auf eine Art verwendet werden, welche die Barrierefreiheit nicht unterstützt (nicht mit assistierenden Techniken arbeitet usw.) so lange man sich nicht darauf verlässt, dass sie mit irgendeinem Erfolgskriterium übereinstimmen (d.h. die gleichen Informationen oder Funktionalitäten sind auf eine andere Art vorhanden, welche dies unterstützen).

Die Definition von "Barrierefreiheit unterstützen" finden Sie in dem Bereich Anhang A: Glossar dieser Richtlinien. Für weitere Informationen gehen Sie zu Barrierefreiheit unterstützen verstehen.

WCAG 2.0-Richtlinien

Dieser Abschnitt ist normativ.

Prinzip 1: Wahrnehmbar - Informationen und Bestandteile der Benutzeroberfläche müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.

Richtlinie 1.1 Textalternativen: Stellen Sie Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte zur Verfügung, so dass diese in andere vom Benutzer benötigte Formen geändert werden können, wie zum Beispiel Großschrift, Braille, Symbole oder einfachere Sprache.

1.1.1 Nicht-Text-Inhalt: Alle Nicht-Text-Inhalte, die dem Benutzer präsentiert werden, haben eine Textalternative, die equivalenten Zwecken dient, mit Ausnahme der unten aufgelisteten Situationen. (Stufe A)

  • Steuerelemente, Eingabe: Wenn es sich bei dem Nicht-Text-Inhalt um ein Steuerelement handelt oder Eingaben durch den Benutzer akzeptiert, dann hat dieser einen Namen, der seinen Zweck beschreibt. (Siehe dazu Richtlinie 4.1, in der zusätzliche Anforderungen für Kontrollelemente und Inhalte, die Eingaben durch den Benutzer akzeptieren, aufgeführt sind.)

  • Zeitbasierte Medien: Wenn es sich bei den Nicht-Text-Inhalten um zeitbasierte Medien handelt, dann stellen Textalternativen zumindest eine deskriptive Identifikation des Nicht-Text-Inhalts bereit. (Siehe dazu Richtlinie 1.2 für zusätzliche Anforderungen an Medien.)

  • Test: Wenn es sich bei dem Nicht-Text-Inhalt um einen Test oder eine Übung handelt, die nichtig wäre, wenn sie als Text dargestellt würde, dann stellen Textalternativen zumindest eine deskriptive Identifikation des Nicht-Text-Inhalts bereit.

  • Sensorisch: Wenn Nicht-Text-Inhalt hauptsächlich dafür gedacht ist, eine bestimmte Sinneserfahrung zu schaffen, dann stellen Textalternativen zumindest eine deskriptive Identifikation des Nicht-Text-Inhalts bereit.

  • CAPTCHA: Wenn der Zweck des Nicht-Text-Inhalts der ist zu bestätigen, dass eine Person und nicht ein Computer auf den Inhalt zugreift, dann werden Textalternativen bereitgestellt, die den Zweck des Nicht-Text-Inhalts identifizieren. Außerdem werden alternative Formen von CAPTCHAs bereitgestellt, die Ausgabeformen für verschiedene Arten der sensorischen Wahrnehmung nutzen, um verschiedenen Behinderungen Rechnung zu tragen.

  • Dekoration, Formatierung, unsichtbar: Wenn der Nicht-Text-Inhalt reine Dekoration ist, nur für visuelle Formatierung benutzt wird oder dem Benutzer gar nicht präsentiert wird, dann wird der Inhalt so implementiert, dass er von assistierender Technik ignoriert werden kann.

Richtlinie 1.2 Zeitbasierte Medien: Stellen Sie Alternativen für zeitbasierte Medien zur Verfügung.

1.2.1 Reine Audio- und Videoelemente (aufgezeichnet): Für aufgezeichnete reine Audio- und aufgezeichnete reine Video- Medien gilt das Folgende, außer wenn die Audio- oder Videomedien eine Medienalternative für Text und als solche klar gekennzeichnet sind: (Stufe A)

  • Prerecorded Audio-only: An alternative for time-based media is provided that presents equivalent information for prerecorded audio-only content.

  • Prerecorded Video-only: Either an alternative for time-based media or an audio track is provided that presents equivalent information for prerecorded video-only content.

1.2.2 Captions (Prerecorded): Captions are provided for all prerecorded audio content in synchronized media, except when the media is a media alternative for text and is clearly labeled as such. (Level A)

1.2.3 Audio Description or Media Alternative (Prerecorded): An alternative for time-based media or audio description of the prerecorded video content is provided for synchronized media, except when the media is a media alternative for text and is clearly labeled as such. (Level A)

1.2.4 Captions (Live): Captions are provided for all live audio content in synchronized media. (Level AA)

1.2.5 Audio Description (Prerecorded): Audio description is provided for all prerecorded video content in synchronized media. (Level AA)

1.2.6 Sign Language (Prerecorded): Sign language interpretation is provided for all prerecorded audio content in synchronized media. (Level AAA)

1.2.7 Extended Audio Description (Prerecorded): Where pauses in foreground audio are insufficient to allow audio descriptions to convey the sense of the video, extended audio description is provided for all prerecorded video content in synchronized media. (Level AAA)

1.2.8 Media Alternative (Prerecorded): An alternative for time-based media is provided for all prerecorded synchronized media and for all prerecorded video-only media. (Level AAA)

1.2.9 Audio-only (Live): An alternative for time-based media that presents equivalent information for live audio-only content is provided. (Level AAA)

Richtlinie 1.3 Anpassbar: Erstellen Sie Inhalte, die auf verschiedene Arten dargestellt werden können (z.B. einfacheres Layout) ohne dass Informationen oder Struktur verloren gehen.

1.3.1 Info and Relationships: Information, structure, and relationships conveyed through presentation can be programmatically determined or are available in text. (Level A)

1.3.2 Meaningful Sequence: When the sequence in which content is presented affects its meaning, a correct reading sequence can be programmatically determined. (Level A)

1.3.3 Sensory Characteristics: Instructions provided for understanding and operating content do not rely solely on sensory characteristics of components such as shape, size, visual location, orientation, or sound. (Level A)

Note: For requirements related to color, refer to Guideline 1.4.

Richtlinie 1.4 Unterscheidbar: Machen Sie es Benutzern leichter, Inhalt zu sehen und zu hören einschließlich der Trennung von Vorder- und Hintergrund.

1.4.1 Use of Color: Color is not used as the only visual means of conveying information, indicating an action, prompting a response, or distinguishing a visual element. (Level A)

Note: This success criterion addresses color perception specifically. Other forms of perception are covered in Guideline 1.3 including programmatic access to color and other visual presentation coding.

1.4.2 Audio Control: If any audio on a Web page plays automatically for more than 3 seconds, either a mechanism is available to pause or stop the audio, or a mechanism is available to control audio volume independently from the overall system volume level. (Level A)

Note: Since any content that does not meet this success criterion can interfere with a user's ability to use the whole page, all content on the Web page (whether or not it is used to meet other success criteria) must meet this success criterion. See Conformance Requirement 5: Non-Interference.

1.4.3 Contrast (Minimum): The visual presentation of text and images of text has a contrast ratio of at least 4.5:1, except for the following: (Level AA)

  • Großer Text: Large-scale text and images of large-scale text have a contrast ratio of at least 3:1;

  • Incidental: Text or images of text that are part of an inactive user interface component, that are pure decoration, that are not visible to anyone, or that are part of a picture that contains significant other visual content, have no contrast requirement.

  • Logotypes: Text that is part of a logo or brand name has no minimum contrast requirement.

1.4.4 Resize text: Except for captions and images of text, text can be resized without assistive technology up to 200 percent without loss of content or functionality. (Level AA)

1.4.5 Images of Text: If the technologies being used can achieve the visual presentation, text is used to convey information rather than images of text except for the following: (Level AA)

  • Customizable: The image of text can be visually customized to the user's requirements;

  • Essential: A particular presentation of text is essential to the information being conveyed.

Note: Logotypes (text that is part of a logo or brand name) are considered essential.

1.4.6 Contrast (Enhanced): The visual presentation of text and images of text has a contrast ratio of at least 7:1, except for the following: (Level AAA)

  • Large Text: Large-scale text and images of large-scale text have a contrast ratio of at least 4.5:1;

  • Incidental: Text or images of text that are part of an inactive user interface component, that are pure decoration, that are not visible to anyone, or that are part of a picture that contains significant other visual content, have no contrast requirement.

  • Logotypes: Text that is part of a logo or brand name has no minimum contrast requirement.

1.4.7 Low or No Background Audio: For prerecorded audio-only content that (1) contains primarily speech in the foreground, (2) is not an audio CAPTCHA or audio logo, and (3) is not vocalization intended to be primarily musical expression such as singing or rapping, at least one of the following is true: (Level AAA)

  • No Background: The audio does not contain background sounds.

  • Turn Off: The background sounds can be turned off.

  • 20 dB: The background sounds are at least 20 decibels lower than the foreground speech content, with the exception of occasional sounds that last for only one or two seconds.

    Note: Per the definition of "decibel," background sound that meets this requirement will be approximately four times quieter than the foreground speech content.

1.4.8 Visual Presentation: For the visual presentation of blocks of text, a mechanism is available to achieve the following: (Level AAA)

  1. Foreground and background colors can be selected by the user.

  2. Width is no more than 80 characters or glyphs (40 if CJK).

  3. Text is not justified (aligned to both the left and the right margins).

  4. Line spacing (leading) is at least space-and-a-half within paragraphs, and paragraph spacing is at least 1.5 times larger than the line spacing.

  5. Text can be resized without assistive technology up to 200 percent in a way that does not require the user to scroll horizontally to read a line of text on a full-screen window.

1.4.9 Images of Text (No Exception): Images of text are only used for pure decoration or where a particular presentation of text is essential to the information being conveyed. (Level AAA)

Note: Logotypes (text that is part of a logo or brand name) are considered essential.

Prinzip 2: Bedienbar - Bestandteile der Benutzeroberfläche und Navigation müssen bedienbar sein.

Richtlinie 2.1 Per Tastatur zugänglich: Sorgen Sie dafür, dass alle Funktionalitäten per Tastatur zugänglich sind.

2.1.1 Keyboard: All functionality of the content is operable through a keyboard interface without requiring specific timings for individual keystrokes, except where the underlying function requires input that depends on the path of the user's movement and not just the endpoints. (Level A)

Note 1: This exception relates to the underlying function, not the input technique. For example, if using handwriting to enter text, the input technique (handwriting) requires path-dependent input but the underlying function (text input) does not.

Note 2: This does not forbid and should not discourage providing mouse input or other input methods in addition to keyboard operation.

2.1.2 No Keyboard Trap: If keyboard focus can be moved to a component of the page using a keyboard interface, then focus can be moved away from that component using only a keyboard interface, and, if it requires more than unmodified arrow or tab keys or other standard exit methods, the user is advised of the method for moving focus away. (Level A)

Note: Since any content that does not meet this success criterion can interfere with a user's ability to use the whole page, all content on the Web page (whether it is used to meet other success criteria or not) must meet this success criterion. See Conformance Requirement 5: Non-Interference.

2.1.3 Keyboard (No Exception): All functionality of the content is operable through a keyboard interface without requiring specific timings for individual keystrokes. (Level AAA)

Richtlinie 2.2 Ausreichend Zeit: Geben Sie den Benutzern ausreichend Zeit, Inhalte zu lesen und zu benutzen..

2.2.1 Timing Adjustable: For each time limit that is set by the content, at least one of the following is true: (Level A)

  • Turn off: The user is allowed to turn off the time limit before encountering it; or

  • Adjust: The user is allowed to adjust the time limit before encountering it over a wide range that is at least ten times the length of the default setting; or

  • Extend: The user is warned before time expires and given at least 20 seconds to extend the time limit with a simple action (for example, "press the space bar"), and the user is allowed to extend the time limit at least ten times; or

  • Real-time Exception: The time limit is a required part of a real-time event (for example, an auction), and no alternative to the time limit is possible; or

  • Essential Exception: The time limit is essential and extending it would invalidate the activity; or

  • 20 Hour Exception: The time limit is longer than 20 hours.

Note: This success criterion helps ensure that users can complete tasks without unexpected changes in content or context that are a result of a time limit. This success criterion should be considered in conjunction with Success Criterion 3.2.1, which puts limits on changes of content or context as a result of user action.

2.2.2 Pause, Stop, Hide: For moving, blinking, scrolling, or auto-updating information, all of the following are true: (Level A)

  • Moving, blinking, scrolling: For any moving, blinking or scrolling information that (1) starts automatically, (2) lasts more than five seconds, and (3) is presented in parallel with other content, there is a mechanism for the user to pause, stop, or hide it unless the movement, blinking, or scrolling is part of an activity where it is essential; and

  • Auto-updating: For any auto-updating information that (1) starts automatically and (2) is presented in parallel with other content, there is a mechanism for the user to pause, stop, or hide it or to control the frequency of the update unless the auto-updating is part of an activity where it is essential.

Note 1: For requirements related to flickering or flashing content, refer to Guideline 2.3.

Note 2: Since any content that does not meet this success criterion can interfere with a user's ability to use the whole page, all content on the Web page (whether it is used to meet other success criteria or not) must meet this success criterion. See Conformance Requirement 5: Non-Interference.

Note 3: Content that is updated periodically by software or that is streamed to the user agent is not required to preserve or present information that is generated or received between the initiation of the pause and resuming presentation, as this may not be technically possible, and in many situations could be misleading to do so.

Note 4: An animation that occurs as part of a preload phase or similar situation can be considered essential if interaction cannot occur during that phase for all users and if not indicating progress could confuse users or cause them to think that content was frozen or broken.

2.2.3 No Timing: Timing is not an essential part of the event or activity presented by the content, except for non-interactive synchronized media and real-time events. (Level AAA)

2.2.4 Interruptions: Interruptions can be postponed or suppressed by the user, except interruptions involving an emergency. (Level AAA)

2.2.5 Re-authenticating: When an authenticated session expires, the user can continue the activity without loss of data after re-authenticating. (Level AAA)

Richtlinie 2.3 Anfälle: Gestalten Sie Inhalte nicht auf Arten, von denen bekannt ist, dass sie zu Anfällen führen.

2.3.1 Three Flashes or Below Threshold: Web pages do not contain anything that flashes more than three times in any one second period, or the flash is below the general flash and red flash thresholds. (Level A)

Note: Since any content that does not meet this success criterion can interfere with a user's ability to use the whole page, all content on the Web page (whether it is used to meet other success criteria or not) must meet this success criterion. See Conformance Requirement 5: Non-Interference.

2.3.2 Three Flashes: Web pages do not contain anything that flashes more than three times in any one second period. (Level AAA)

Guideline 2.4 Navigable: Provide ways to help users navigate, find content, and determine where they are.

Prinzip 3: Verständlich - Informationen und Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein.

Richlinie 3.1 Lesbar: Machen Sie Inhalt lesbar und verständlich.

3.1.1 Language of Page: The default human language of each Web page can be programmatically determined. (Level A)

3.1.2 Language of Parts: The human language of each passage or phrase in the content can be programmatically determined except for proper names, technical terms, words of indeterminate language, and words or phrases that have become part of the vernacular of the immediately surrounding text. (Level AA)

3.1.3 Unusual Words: A mechanism is available for identifying specific definitions of words or phrases used in an unusual or restricted way, including idioms and jargon. (Level AAA)

3.1.4 Abbreviations: A mechanism for identifying the expanded form or meaning of abbreviations is available. (Level AAA)

3.1.5 Reading Level: When text requires reading ability more advanced than the lower secondary education level after removal of proper names and titles, supplemental content, or a version that does not require reading ability more advanced than the lower secondary education level, is available. (Level AAA)

3.1.6 Pronunciation: A mechanism is available for identifying specific pronunciation of words where meaning of the words, in context, is ambiguous without knowing the pronunciation. (Level AAA)

Richlinie 3.2 Vorhersehbar: Sorgen Sie dafür, dass Webseiten vorhersehbar aussehen und funktionieren.

3.2.1 On Focus: When any component receives focus, it does not initiate a change of context. (Level A)

3.2.2 On Input: Changing the setting of any user interface component does not automatically cause a change of context unless the user has been advised of the behavior before using the component. (Level A)

3.2.3 Consistent Navigation: Navigational mechanisms that are repeated on multiple Web pages within a set of Web pages occur in the same relative order each time they are repeated, unless a change is initiated by the user. (Level AA)

3.2.4 Consistent Identification: Components that have the same functionality within a set of Web pages are identified consistently. (Level AA)

3.2.5 Change on Request: Changes of context are initiated only by user request or a mechanism is available to turn off such changes. (Level AAA)

Richtlinie 3.3 Hilfestellung bei der Eingabe: Helfen Sie den Benutzern dabei, Fehler zu vermeiden und zu korrigieren.

3.3.1 Error Identification: If an input error is automatically detected, the item that is in error is identified and the error is described to the user in text. (Level A)

3.3.2 Labels or Instructions: Labels or instructions are provided when content requires user input. (Level A)

3.3.3 Error Suggestion: If an input error is automatically detected and suggestions for correction are known, then the suggestions are provided to the user, unless it would jeopardize the security or purpose of the content. (Level AA)

3.3.4 Error Prevention (Legal, Financial, Data): For Web pages that cause legal commitments or financial transactions for the user to occur, that modify or delete user-controllable data in data storage systems, or that submit user test responses, at least one of the following is true: (Level AA)

  1. Reversible: Submissions are reversible.

  2. Checked: Data entered by the user is checked for input errors and the user is provided an opportunity to correct them.

  3. Confirmed: A mechanism is available for reviewing, confirming, and correcting information before finalizing the submission.

3.3.5 Help: Context-sensitive help is available. (Level AAA)

3.3.6 Error Prevention (All): For Web pages that require the user to submit information, at least one of the following is true: (Level AAA)

  1. Reversible: Submissions are reversible.

  2. Checked: Data entered by the user is checked for input errors and the user is provided an opportunity to correct them.

  3. Confirmed: A mechanism is available for reviewing, confirming, and correcting information before finalizing the submission.

Prinzip 4: Robust - Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.

Richtlinie 4.1 Kompatibel: Maximieren Sie die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten, einschließlich assistierender Techniken.

4.1.1 Parsing: In content implemented using markup languages, elements have complete start and end tags, elements are nested according to their specifications, elements do not contain duplicate attributes, and any IDs are unique, except where the specifications allow these features. (Level A)

Note: Start and end tags that are missing a critical character in their formation, such as a closing angle bracket or a mismatched attribute value quotation mark are not complete.

4.1.2 Name, Role, Value: For all user interface components (including but not limited to: form elements, links and components generated by scripts), the name and role can be programmatically determined; states, properties, and values that can be set by the user can be programmatically set; and notification of changes to these items is available to user agents, including assistive technologies. (Level A)

Note: This success criterion is primarily for Web authors who develop or script their own user interface components. For example, standard HTML controls already meet this success criterion when used according to specification.

Konformität

Dieser Abschnitt ist normativ.

In diesem Abschnitt sind die Anforderungen an die Konformität zu WCAG 2.0 aufgelistet. Hier erhalten Sie außerdem Informationen darüber, wie man Konformitätserklärungen erstellt, die optional sind. Abschließend wird beschrieben, was es bedeutet Barrierefreiheit zu unterstützen , da man sich nur dann, wenn man Techniken auf eine solche Art benutzt, dass sie die Barrierefreiheit unterstützen, auf die Konformität verlassen kann. Konformität verstehen beinhaltet weitere Erklärungen zu dem Konzept "Barrierefreiheit unterstützen".

Konformitätsbedingungen

Damit eine Webseite WCAG 2.0-konform ist, müssen alle folgenden Konformitätsbedingungen erfüllt sein:

1. Konformitätsstufe: Eine der folgenden Stufen der Konformität ist vollständig ertfüllt.

  • Stufe A: Für eine Konformität auf Stufe A (die minimale Konformitätsstufe) muss die Webseite alle Erfolgskriterien der Stufe A erfüllen oder es wird eine konforme Alternativversion zur Verfügung gestellt.

  • Stufe AA: Für eine Konformität auf Stufe AA muss die Webseite alle Erfolgskriterien der Stufen A und AA erfüllen oder es wird eine Stufe AA-konforme Alternativversion zur Verfügung gestellt.

  • Stufe AAA: Für eine Konformität auf Stufe AAA muss die Webseite alle Erfolgskriterien der Stufen A, AA und AAA erfüllen oder es wird eine Stufe AAA-konforme Alternativversion zur Verfügung gestellt.

Anmerkung 1: Obwohl eine Konformität nur in den angegebenen Stufen erreicht werden kann, werden Autoren dazu ermutigt, (in ihrer Erklärung) jeglichen Fortschritt, den sie in Bezug auf die Erfüllung von Erfolgskriterien aller Stufen über die erreichte Stufe der Konformität hinaus gemacht haben, aufzuführen.

Anmerkung 2: Es wird nicht empfohlen, Konformität auf Stufe AAA als allgemeine Richtlinie für komplette Websites zu fordern, da es bei manchen Inhalten nicht möglich ist, alle Erfolgskriterien der Stufe AAA zu erfüllen.

2. Ganze Seiten: Konformität (und Konformitätsstufen) gelten nur für (eine) ganze Webseite(n) und kann nicht erreicht werden, wenn ein Teil einer Webseite ausgeschlossen ist.

Anmerkung 1: Zum Zweck der Bestimmung der Konformität gelten Alternativen zu einem Teil der Inhalte einer Seite als Teil der Seite, wenn die Alternativen direkt von der Seite aus erreicht werden können, z.B. eine lange Beschreibung oder eine alternative Darstellung eines Videos.

Anmerkung 2: Autoren von Webseiten, die aufgrund von Inhalten, die außerhalb der Kontrolle des Autors liegen, nicht konform sein können, können eine Erklärung partieller Konformität in Betracht ziehen.

3. Vollständiger Prozess: Wenn eine Webseite eine in einer Folge von Webseiten ist, die einen Prozess darstellen (z.B. eine Folge von Schritten, die abgeschlossen werden müssen, um eine Handlung auszuführen), dann müssen alle Webseiten in dem Prozess zu der bestimmten Stufe oder höher konform sein. (Konformität zu einer bestimmten Stufe ist nicht möglich, wenn irgendeine Seite in dem Vorgang nicht zu der Stufe oder zu einer höheren Stufe konform ist.)

Beispiel: Ein Online-Shop hat eine Reihe von Seiten, die benutzt werden, um Produkte auszuwählen und zu kaufen. Alle Seiten in der Abfolge vom Anfang bis zum Ende (Kasse) sind konform, damit alle Seiten, die Teil des Prozesses sind, konform sind.

4. Ausschließliche Benutzung von Techniken auf eine Art, welche die Barrierefreiheit unterstützt: Nur bei der Benutzung von Techniken auf eine Art, welche die Barrierefreiheit unterstützt kann man sich darauf verlassen, dass die Erfolgskriterien erfüllt werden. Jegliche Information oder Funktionalität, die auf eine Art, die die Barrierefreiheit nicht unterstützt, zur Verfügung gestellt wird, ist auch auf eine Art und Weise verfügbar, welche die Barrierefreiheit unterstützt. (Siehe Barrierefreiheit unterstützen verstehen.)

5. Nicht störend: Wenn Techniken so benutzt werden, dass sie nicht die Barrierefreiheit unterstützen oder wenn sie auf nicht -konforme Art benutzt werden, dann blockieren sie nicht die Fähigkeit des Benutzers, auf den Rest der Seite zuzugreifen. Darüber hinaus erfüllt die Webseite als Ganzes weiterhin die Konformitätsbedingungen unter jeder der folgenden Bedingungen:

  1. wenn irgendeine Technik, auf die man sich nicht verlassen kann, in einem Benutzeragenten angeschaltet wird,

  2. wenn irgendeine Technik, auf die man sich nicht verlassen kann, in einem Benutzeragenten ausgeschaltet wird und

  3. wenn irgendeine Technik, auf die man sich nicht verlassen kann, nicht von dem Benutzeragenten unterstützt wird

Darüber hinaus gelten die folgenden Erfolgskriterien für sämtlichen Inhalt einer Seite einschließlich Inhalt, auf dessen Konformität man sich sonst nicht verlassen würde, da das Scheitern bei der Erfüllung dieser die Nutzung der Seite beeinträchtigen könnte:

  • 1.4.2 - Audio-Steuerelement,

  • 2.1.2 - Keine Tastatur-Falle,

  • 2.3.1 - Grenzwert von dreimaligem Blinken oder weniger, und

  • 2.2.2 - Pause, Anhalten, Ausblenden.

Anmerkung: Wenn eine Seite nicht konform sein kann (zum Beispiel eine Konformitäts-Testseite oder eine Beispielseite), dann darf diese nicht in dem Geltungsbereich der Konformität oder in der Konformitätserklärung inbegriffen sein.

Für weitere Informationen einschließlich Beispielen gehen Sie zu Konformitätsbedingungen verstehen (Understanding Conformance Requirements).

Konformitätserklärungen (Optional)

Konformität wurde nur für Webseiten definiert. Eine Konformitätserklärung kann jedoch eine Seite, eine Reihe von Seiten oder mehrere verwandte Webseiten umfassen.

Erforderliche Komponenten einer Konformitätserklärung

Konformitätserklärungen werden nicht verlangt. Autoren können WCAG 2.0-konform sein ohne eine Erklärung abzugeben. Wenn jedoch eine Konformitätserklärung abgegeben wird, dann muss diese die folgenden Informationen beinhalten:

  1. Datum der Erklärung

  2. Titel der Richtlinien, Version und URI der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte 2.0 unter http://www.w3.org/TR/2008/REC-WCAG20-20081211/"

  3. Erfüllte Konformitätsstufe: (Stufe A, AA oder AAA)

  4. Eine präzise Beschreibung der Webseiten, wie zum Beispiel eine Liste von URIs, für welche die Erklärung abgegeben wird einschließlich der Information, ob Subdomains in der Erklärung beinhaltet sind.

    Anmerkung 1: Die Webseiten können durch eine Liste beschrieben werden oder durch einen Ausdruck (expression), der alle in der Erklärung beinhalteten URIs beschreibt.

    Anmerkung 2: Webbasierte Produkte, die vor der Installation auf der Kundewebseite keinen URI haben, können eine Erklärung haben, dass das Produkt konform wäre, wenn es installiert ist.

  5. Eine Liste mit Webinhalts-Techniken auf die man sich verlässt.

Anmerkung: Wenn ein Konformitätslogo benutzt wird, dann würde dies eine Erklärung darstellen und muss von den oben aufgeführten erforderlichen Komponenten einer Konformitätserklärung begleitet sein.

Optionale Komponenten einer Konformitätserklärung

Ziehen Sie es in Betracht, zusätzlich zu den oben genannten erforderlichen Komponenten einer Konformitätserklärung weitere Informationen bereitzustellen, um Benutzern zu helfen. Empfohlene zusätzliche Informationen beinhalten:

  • Eine Liste mit erfüllten Erfolgskriterien, die über die erklärte Konformitätsstufe hinausgehen. Diese Information sollte auf eine Art und Weise zur Verfügung gestellt werden, die Benutzer nutzen können, vorzugsweise maschinen-lesbare Metadaten.

  • Eine Liste mit den speziellen Techniken, die "benutzt werden, auf die man sich aber nicht verlässt."

  • Eine Liste mit Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken, die benutzt wurden, um den Inhalt zu testen.

  • Informationen zu allen zusätzlich unternommenen Schritten, die über das Erfolgskriterium hinausgehen, um die Barrierefreiheit zu verbessern.

  • Eine maschinen-lesbare Metadaten-Version der Liste mit speziellen Techniken, auf die man sich verlässt.

  • Eine maschinen-lesbare Metadaten-Version der Konformitätserklärung.

Anmerkung 1: Für weitere Informationen und beispielhafte Konformitätserklärungen, gehen Sie zu Konformitätserklärungen verstehen (Understanding Conformance Claims).

Anmerkung 2: Für weitere Informationen zur Benutzung von Metadaten in Konformitätserklärungen, gehen Sie zu Metadaten verstehen (Understanding Metadata).

Erklärung partieller Konformität - Inhalte von Dritten

Manchmal werden Webseiten erstellt, zu denen später zusätzliche Inhalte hinzugefügt werden. Zum Beispiel ein E-Mail Programm, ein Blog, ein Artikel, der es den Benutzern ermöglicht, Kommentare hinzuzufügen, oder Anwendungen, die vom Benutzer beigesteuerte Inhalte unterstützen. Ein anderes Beispiel wäre eine Seite, wie beispielsweise eine Portal- oder Nachrichtenseite, die zusammengesetzt wird aus Inhalten, die von verschiedenen Beitragenden gesammelt wurden oder Sites, die mit der Zeit automatisch Inhalte von anderen Quellen einfügen, wie beispielsweise, wenn Anzeigen dynamisch eingefügt werden.

In diesen Fällen ist es zum Zeitpunkt des ursprünglichen Beitrags nicht möglich zu wissen, wie der unkontrollierte Inhalt der Seiten sein wird. Es ist wichtig zu bedenken, dass der unkontrollierte Inhalt die Barrierefreiheit des kontrollierten Inhalts auch beeinflussen kann. Es stehen zwei Optionen zur Verfügung:

  1. Eine Bestimmung der Konformität kann nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden. Wenn eine Seite dieses Typs überwacht und innerhalb von 2 Arbeitstagen repariert wird (nicht-konformer Inhalt wird entfernt oder konform gemacht), dann kann eine Konformitäts-Bestimmung oder -Erklärung gemacht werden, da die Seite konform ist mit Ausnahme von Fehlern in extern beigesteuerten Inhalten, die, wenn man auf sie trifft, korrigiert oder entfernt werden. Eine Konformitätserklärung kann nicht gemacht werden, wenn es nicht möglich ist, nicht-konforme Inhalte zu überwachen oder zu korrigieren;

    ODER

  2. Man kann eine "Erklärung partieller Konformität" abgeben, dass die Seite nicht konform ist, aber konform sein könnte, wenn bestimmt Teile entfernt würden. Die Form dieser Erklärung wäre: "Diese Seite ist nicht konform, wäre aber konform zu WCAG 2.0 auf Stufe X, wenn die folgenden Teile aus unkontrollierten Quellen entfernt würden." Darüber hinaus wäre das Folgende wahr in Bezug auf unkontrollierten Inhalt, was in der Erklärung partieller Konformität beschrieben wird:

    1. Es handelt sich nicht um Inhalt, welcher der Kontrolle des Autors unterliegt.

    2. Es wird auf eine Art und Weise beschrieben, welche die Benutzer erkennen können (z.B. kann es nicht beschrieben werden als "alle Teile über die wir keine Kontrolle haben" außer, diese sind deutlich als solche markiert.)

Erklärung partieller Konformität - Sprache

Man kann eine "Erklärung partieller Konformität aufgrund von Sprache" abgeben, wenn eine Seite nicht konform ist aber konform wäre, wenn die Unterstützung der Barrierefreiheit für (alle) auf der Seite benutzten Sprachen existieren würde. Die Form dieser Erklärung wäre: "Diese Seite ist nicht konform, wäre aber konform zu WCAG 2.0 auf Stufe X, wenn die Unterstützung der Barrierefreiheit für die folgende(n) Sprache(n) existieren würde."

Anhang A: Glossar

Dieser Abschnitt ist normativ.

Abkürzung (abbreviation)

Kurzform eines Wortes, einer Phrase oder eines Namens, wobei die Abkürzung nicht Teil der Sprache geworden ist

Anmerkung 1: Dies beinhaltet Initialworte und Akronyme wobei:

  1. Initialworte Kurzformen eines Namens oder eine Phrase sind, gebildet aus den Anfangsbuchstaben oder Silben, die in dem Namen oder der Phrase vorkommen

    Anmerkung 1: Nicht in allen Sprachen definiert.

    Beispiel 1: SNCF ist ein französisches Initialwort, gebildet aus den Anfangsbuchstaben der Société Nationale des Chemins de Fer, der französischen nationalen Eisenbahn.

    Beispiel 2: ESP ist ein Initialwort für Extrasensory Perception (Übersinnliche Wahrnehmung).

  2. Akronyme sind abgekürzte Formen, die aus den Anfangsbuchstaben oder Teilen anderer Wörter (in einem Namen oder einer Phrase) gebildet werden und die als Wort ausgesprochen werden können

    Beispiel: NOAA ist ein Akronym, das aus den Anfangsbuchstaben der National Oceanic and Atmospheric Administration in the United States gebildet wird.

Anmerkung 2: Einige Firmen haben das, was einmal ein Initialwort war, als Firmenname angenommen. In diesen Fällen sind die Buchstaben (z.B. Ecma) der neue Firmenname und das Wort wird nicht länger als Abkürzung betrachtet.

Barrierefreiheit unterstützen (accessibility supported)

Unterstützt sowohl von den assistierenden Techniken der Benutzer als auch von den Barrierefreiheitsfunktionen in Browsern und anderen Benutzeragenten

Sowohl 1 als auch 2 müssen für eine Webinhalts-Technik (oder -Funktion) erfüllt werden, damit sich die Anwendung einer Webinhalts-Technik oder Webinhalts-Funktion einer Technik als die Barrierefreiheit unterstützend qualifiziert:

  1. Die Art und Weise, in der die Webinhalts-Technik benutzt wird, muss von der assistierenden Technik (AT) der Benutzer unterstützt werden. Dies bedeutet, dass die Art und Weise, wie die Technik benutzt wird, auf Interoperabilität mit der assistierenden Technik der Benutzer in der menschlichen Sprache des Inhalts getestet wurde

    UND

  2. dass Benutzeragenten existieren, die diese Webinhalts-Technik unterstützen und den Benutzern zur Verfügung stehen. Dies bedeutet, dass mindestens eine der folgenden vier Aussagen korrekt ist:

    1. Die Technik wird nativ in weit verbreiteten Benutzeragenten unterstützt, die außerdem Barrierefreiheit unterstützen (wie HTML und CSS);

      ODER

    2. Die Technik wird in einem weit verbreiteten Plug-In unterstützt, das außerdem Barrierefreiheit unterstützt;

      ODER

    3. Der Inhalt steht in einer geschlossenen Umgebung zur Verfügung, wie in einem Universitäts- oder Firmennetzwerk, in dem der von der Technik benötigte und von der Organisation benutzte Benutzeragent außerdem die Barrierefreiheit unterstützt;

      ODER

    4. Der/die Benutzeragent(en), die die Technik unterstützen, unterstützen die Barrierefreiheit und stehen so als Download oder zum Kauf zur Verfügung, dass:

      • sie für eine Person mit einer Behinderung nicht teurer sind, als für eine Person ohne Behinderungen und

      • sie für eine Person mit einer Behinderung genauso einfach zu finden und zu erhalten sind, wie für eine Person ohne Behinderungen.

Anmerkung 1: Die WCAG Working Group und das W3C führen nicht genau auf, welche oder wie viel Unterstützung durch assistierende Techniken für eine bestimmte Nutzung einer Webtechnik vorhanden sein muss, damit diese als Barrierefreiheit unterstützend klassifiziert wird. (Siehe dazu Notwendiger Grad der Unterstützung assistierender Techniken für die Bezeichnung "Barrierefreiheit unterstützen".)

Anmerkung 2: Webtechniken können auf eine Weise benutzt werden, die nicht die Barrierefreiheit unterstützen so lange man sich nicht auf sie verlässt und die Seite als Ganzes den Konformitätsanforderungen entspricht einschließlich Konformitätsanforderung 4: Benutzung von Techniken auf eine Art, die die Barrierefreiheit unterstützt und Konformitätsanforderung 5: Nicht störend.

Anmerkung 3: Wenn eine Webtechnik auf eine Art benutzt wird, welche die "Barrierefreiheit unterstützt," dann impliziert das nicht, dass die gesamte Technik oder alle Anwendungen dieser Technik unterstützt werden. Bei den meisten Techniken einschließlich HTML fehlt die Unterstützung für mindestens eine Funktion oder eine Art der Anwendung. Seiten sind nur dann WCAG-konform, wenn man sich darauf verlassen kann, dass die Anwendung der Technik, welche die Barrierefreiheit unterstützt, den WCAG-Anforderungen entspricht.

Anmerkung 4: Wenn Webinhalts-Techniken aufgeführt werden, von denen es verschiedene Versionen gibt, dann sollte die unterstütze Version(en) spezifiziert werden.

Anmerkung 5: Eine Möglichkeit für Autoren, die Anwendung einer Technik, die die Barrierefreiheit unterstützt, ausfindig zu machen, wäre es, Sammlungen von Anwendungsarten zu konsultieren, bei denen dokumentiert wurde, dass sie die Barrierefreiheit unterstützen. (Siehe Webtechnik-Anwendungsarten verstehen, die die Barrierefreiheit unterstützen.) Es ist möglich, dass Autoren, Firmen, Verkäufer von Techniken oder andere die Benutzungsweisen von Webinhalts-Techniken, die die Barrierefreiheit unterstützen, dokumentieren. Allerdings müssen alle Arten der Benutzung von Techniken in der Dokumentation der oben genannten Definition von Webinhalts-Techniken, die die Barrierefreiheit unterstützen, entsprechen.

Alternative für zeitbasierte Medien (alternative for time-based media)

Dokument, das korrekt aufeinanderfolgende Textbeschreibungen von zeitbasierten visuellen und auditiven Informationen beinhaltet und das es ermöglicht, sich das Ergebnis jeder zeitbasierten Interaktion zu erschließen

Anmerkung: Ein Drehbuch, das benutzt wurde, um den synchronisierten Medieninhalt zu erstellen, würde dieser Definition nur dann entsprechen, wenn es so abgeändert wurde, dass es nun dem finalen synchronisierten Medium nach der Bearbeitung (nach dem Schnitt) genau entspricht.

Mehrdeutig für Benutzer im Allgemeinen (ambiguous to users in general)

Der Zweck kann nicht durch den Link und die gesamten Informationen auf der Webseite, die dem Benutzer gleichzeitig mit dem Link gezeigt werden, bestimmt werden (d.h. Leser ohne Behinderungen würden erst bei Aktivierung eines Links wissen, was dieser macht und nicht schon vorher).

Beispiel: Das Wort Guave im folgenden Satz "Eines der bedeutendsten Exportgüter ist die Guave" ist ein Link. Der Link könnte zu einer Definition von Guave führen, zu einem Diagramm, in dem die Menge an exportierten Guaven aufgelistet ist oder eine Fotografie von Menschen bei der Guavenernte. Bevor der Link nicht aktiviert wird, sind sich alle Benutzer darüber im Unklaren und die Person mit einer Behinderung hat keinerlei Nachteil.

ASCII Art

Ein Bild, das durch räumliche Anordnung von Buchstaben oder Glyphen erzeugt wird (typischerweise aus den 95 druckbaren ASCII-Zeichen).

Assistierende Technik (wie in diesem Dokument benutzt)

Hardware und/oder Software, die als Benutzeragent fungiert oder die mit einem gängigen Benutzeragenten zusammenarbeitet, um eine Funktionalität zur Verfügung zu stellen, damit die Anforderungen von Benutzern mit Behinderungen erfüllt werden, die über jene hinausgehen, die von gängigen Benutzeragenten angeboten werden.

Anmerkung 1: Funktionalitäten, die von assistierenden Techniken bereitgestellt werden, beinhalten alternative Präsentationen (z.B. als synthetische Sprachausgabe oder vergrößerte Inhalte), alternative Eingabemethoden (z.B. Sprache), zusätzliche Navigations- oder Orientierungsmechanismen und Inhaltstransformationen (z.B. um Tabellen barrierefreier zu machen).

Anmerkung 2: Assistierende Techniken tauschen Daten und Nachrichten mit gängigen Benutzeragenten oft durch die Benutzung und die Beobachtung von APIs aus.

Anmerkung 3: Die Abgrenzung zwischen gängigen Benutzeragenten und assistierenden Techniken ist nicht absolut. Viele gängige Benutzeragenten stellen einige Funktionen bereit, um Menschen mit Behinderungen zu unterstützen. Der grundlegende Unterschied besteht darin, dass gängige Benutzeragenten ein breites und verschiedenartiges Publikum als Zielgruppe haben, die normalerweise Menschen mit und ohne Behinderungen beinhaltet. Assistierende Techniken haben als Zielgruppe genau definierte Populationen von Benutzern mit bestimmten Behinderungen. Die Unterstützung, die durch assistierende Techniken bereitgestellt wird, ist spezifischer und entspricht den Bedürfnissen ihrer Zielgruppe. Der gängige Benutzeragent kann den assistierenden Techniken wichtige Funktionalitäten zur Verfügung stellen, wie das Abrufen von Webinhalten aus Programmobjekten oder das Aufgliedern von Markup in identifizierbare Bundles.

Beispiel: Assistierende Techniken, die im Zusammenhang mit diesem Dokument wichtig sind, beinhalten die Folgenden:

  • Vergrößerungssoftware und andere visuelle Leseassistenten, die von Menschen mit visuellen, wahrnehmungsbedingten und körperlichen Einschränkungen in Bezug auf die Nutzung gedruckter Medien benutzt werden, um Zeichensatz, Größe, Spationierung, Textfarbe oder die Synchronisierung von Text mit Sprache usw. zu ändern, damit die visuelle Lesbarkeit von gerendertem Text oder Bildern verbessert wird;

  • Screenreader, die von blinden Menschen benutzt werden, um textliche Informationen durch synthetische Sprachausgabe oder Braille zu lesen;

  • Sprachausgabe-Software (Text-to-Speech-Software), die von manchen Menschen mit kognitiven, Sprach- oder Lernbehinderungen benutzt wird, um Text in synthetische Sprachausgabe zu konvertieren;

  • Spracherkennungssoftware, die von Menschen benutzt werden kann, die irgendeine Form von Körperbehinderung haben;

  • Alternative Tastaturen, die von Menschen mit bestimmten Körperbehinderungen benutzt werden, um die Tastatur zu simulieren (einschließlich alternativer Tastaturen, die über Kopfsteuerungen, Einzelschalter, Saug- und Blassteuerungen und andere besondere Eingabegeräte bedient werden.);

  • Alternative Zeigegeräte, die von Menschen mit bestimmten Körperbehinderungen benutzt werden, um das Zeigen mit der Maus und die Aktivierung von Buttons zu simulieren.

Audio

Die Technik der Tonreproduktion

Anmerkung: Audio kann künstlich erstellt werden (einschließlich Sprachsynthese), durch die Aufzeichnung von Geräuschen aus der realen Welt entstehen oder eine Mischung aus beidem sein.

Audiodeskription (audio description)

Schilderung, die zur Tonspur hinzugefügt wird, um wichtige visuelle Details zu beschreiben, die durch die Haupt-Tonspur allein nicht verständlich sind.

Anmerkung 1: Die Audiodeskription eines Videos gibt Informationen zu Handlungen, Charakteren, Szenenwechseln, Bildschirmtexten und anderen visuellen Inhalten.

Anmerkung 2: In Standard-Audiodeskriptionen wird die Schilderung während bestehender Dialogpausen hinzugefügt. (Siehe dazu auch Erweiterte Audiodeskription.)

Anmerkung 3: In Fällen, in denen alle Video-Informationen bereits in bestehendem Audio bereitgestellt werden, ist keine zusätzliche Audiodeskription notwendig.

Anmerkung 4: Wird auch "Videodeskription" und "deskriptive Erzählung" genannt.

Reines Audio-Element (audio-only)

Eine zeitbasierte Präsentation, die nur Audio (kein Video und keine Interaktion) enthält.

Blinkend (blinking)

Das Hin- und Herwechseln zwischen zwei visuellen Zuständen, auf eine Art und Weise, die dazu gedacht ist, Aufmerksamkeit zu erregen.

Anmerkung: Siehe auch Blitz. Es ist möglich, dass etwas groß genug ist und hell genug in der richtigen Frequenz blinkt, damit es auch als Blitz klassifiziert wird.

Textblöcke (blocks of text)

Text mit mehr als einem Satz

CAPTCHA

Initialwort für "Completely Automated Public Turing test to tell Computers and Humans Apart"

Anmerkung 1: CAPTCHA-Tests beinhalten oft die Aufforderung an den Benutzer, Text einzugeben, der in einem undeutlichen Bild angezeigt oder als Audio-Datei ausgegeben wird.

Anmerkung 2: Ein "Turing Test" ist jedes System von Tests, das dazu entwickelt wurde, Menschen von einem Computer zu unterscheiden. Es wurde nach dem berühmten Computer-Wissenschaftler Alan Turing benannt. Der Begriff wurde von Forschern an der Carnegie Mellon University geprägt. [CAPTCHA]

Untertitel (Captions)

Synchronisierte visuelle Alternative und/oder Textalternative für sprachliche und nicht-sprachliche Audio-Informationen, die notwendig ist, um Medieninhalte zu verstehen.

Anmerkung 1: Untertitel (Captions) sind ähnlich wie reine Dialog-Untertitel mit der Ausnahme, dass die hier gemeinten sogenannten Captions nicht nur den Inhalt von gesprochenem Dialog wiedergeben, sondern auch die Äquivalente für über den Dialog hinausgehende Audio-Informationen wiedergeben, die notwendig sind, um den Programminhalt zu verstehen, einschließlich Geräuscheffekte, Musik, Lachen, Identifikation des Sprechers und Örtlichkeit.

Anmerkung 2: Geschlossene Untertitel (Closed Captions) sind Äquivalente, die in manchen Wiedergabeprogrammen an- und ausgeschaltet werden können.

Anmerkung 3: Offene Untertitel sind all jene, die nicht abgeschaltet werden können. Zum Beispiel, wenn sie visuell äquivalente Bilder eines Textes sind, die in ein Video eingebettet sind.

Anmerkung 4: Untertitel (Captions) sollten relevante Informationen im Video nicht undeutlich machen oder verdecken.

Anmerkung 5: In einigen Ländern werden die hier gemeinten "Captions" als Untertitel bezeichnet.

Anmerkung 6: Audiodeskriptionen können, müssen aber nicht untertitelt sein, da es sich hier um Beschreibungen von Informationen handelt, die bereits visuell dargestellt werden.

Änderungen des Kontextes (changes of context)

Wesentliche Änderungen am Inhalt einer Webseite, die, wenn Sie vorgenommen werden ohne dass dies dem Benutzer bewußt ist, zur Desorientierung derjenigen Benutzer führen können, die nicht die gesamte Seite zeitgleich sehen können.

Änderungen des Kontextes beinhalten Änderungen:

  1. des Benutzeragenten;

  2. des Viewports;

  3. des Fokus;

  4. des Inhalts, der zu einer Bedeutungsänderung der Webseite führt.

Anmerkung: Eine Änderung von Inhalt ist nicht immer eine Änderung des Kontextes. Änderungen am Inhalt, wie zum Beispiel eine expandierende Gliederung (expanding outline), ein dynamisches Menü oder eine Tab-Steuerung, bedeuten nicht zwangsläufig eine Änderung des Kontextes, außer sie ändern darüber hinaus eines der oben genannten Dinge (z.B. den Fokus).

Beispiel: Das Öffnen eines neuen Fensters, das Bewegen des Fokus auf ein anderes Element, das Wechseln zu einer neuen Seite (einschließlich allem, was für den Benutzer so aussieht, als wäre er zu einer neuen Seite gegangen) oder eine signifikante Umordnung von Inhalten auf einer Seite sind Beispiele für Änderungen des Kontextes.

Konformität

Die Erfüllung aller Anforderungen eines bestehenden Standards, einer bestehenden Richtlinie oder Spezifikation.

Konforme Alternativversion

Eine Version, die

  1. auf der vorgesehenen Stufe konform ist und

  2. die gleichen Informationen und Funktionalitäten in der gleichen menschlichen Sprache bereitstellt und

  3. genau wie der nicht-konforme Inhalt aktuell ist und

  4. für die mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:

    1. Die konforme Version kann von der nicht-konformen Seite aus über einen die Barrierefreiheit unterstützenden Mechanismus erreicht werden oder

    2. die nicht-konforme Version kann nur von der konformen Version aus erreicht werden oder

    3. die nicht-konforme Version kann nur von einer konformen Seite aus erreicht werden, die außerdem einen Mechanismus bereitstellt, um die konforme Version zu erreichen.

Anmerkung 1: In dieser Definition bedeutet "kann nur erreicht werden", dass es einen Mechanismus wie eine bedingte Umleitung (Conditional Redirect) gibt, der verhindert, dass der Benutzer die nicht-konforme Seite "erreicht" (lädt) außer der Benutzer kommt gerade von der konformen Version.

Anmerkung 2: Die Alternativversion muss nicht Seite für Seite dem Original entsprechen (z.B. kann die konforme Alternativversion aus mehreren Seiten bestehen).

Anmerkung 3: Wenn es Versionen in verschiedenen Sprachen gibt, dann muss es konforme Alternativversionen für jede angebotene Sprache geben.

Anmerkung 4: Alternativversionen können bereitgestellt werden, um unterschiedlichen Technikumgebungen oder Benutzergruppen entgegen zu kommen. Jede Version sollte so konform wie möglich sein. Eine Version müsste vollkommen konform sein, um der Konformitätsbedingung 1 zu entsprechen.

Anmerkung 5: Die konforme Alternativversion muss nicht innerhalb des Bereichs der Konformität liegen und sie muss nicht einmal auf der gleichen Website sein, so lange sie so frei verfügbar ist wie die nicht-konforme Version.

Anmerkung 6: Alternativversionen sollten nicht verwechselt werden mit ergänzendem Inhalt, der die Originalseite unterstützt und die Verständlichkeit verbessert.

Anmerkung 7: Die Einstellung von Benutzerpräferenzen innerhalb des Inhalts zur Erstellung einer konformen Alternativversion ist ein akzeptabler Mechanismus, um eine andere Version zu erreichen so lange die zur Einstellung der Präferenzen benutzte Methode die Barrierefreiheit unterstützt.

Siehe Konforme Alternativversion verstehen (Understanding Conforming Alternate Versions)

Inhalt (Webinhalt) (content (Web content))

Informationen und Sinneserfahrung, die dem Benutzer durch einen Benutzeragenten vermittelt werden sollen, einschließlich Code oder Markup, welches Struktur, Präsentation und Interaktion des Inhalts definiert.

Kontext-sensitive Hilfe (context-sensitive help)

Hilfetext, der Informationen zur aktuell ausgeführten Funktion gibt.

Anmerkung: Eindeutige Beschriftungen (Labels) können als kontext-sensitive Hilfe dienen.

Kontrastverhältnis (contrast ratio)

(L1 + 0.05) / (L2 + 0.05), wo

Anmerkung 1: Kontrastverhältnisse können von 1 bis 21 reichen (üblicherweise geschrieben als 1:1 bis 21:1).

Anmerkung 2: Da Autoren keine Kontrolle über die Einstellungen der Benutzer haben, wie Text gerendert wird (zum Beispiel Schrift- oder Kantenglättung), kann das Kontrastverhältnis evaluiert werden, wenn Kantenglättung abgeschaltet ist.

Anmerkung 3: Zum Zweck von Erfolgskriterium 1.4.3 und 1.4.6, wird der Kontrast gemessen in Bezug auf den spezifizierten Hintergrund, über dem der Text bei normalem Gebrauch gerendert wird. Wenn keine Hintergrundfarbe festgelegt ist, dann wird weiß angenommen.

Anmerkung 4: Die Hintergrundfarbe ist die festgelegte Farbe des Inhalts, über dem Text bei normalem Gebrauch gerendert werden soll. Es ist ein Fehler, wenn keine Hintergrundfarbe festgelegt ist, während die Textfarbe angegeben ist, da die Standardeinstellung der Hintergrundfarbe des Benutzers unbekannt ist und nicht nach ausreichendem Kontrast beurteilt werden kann. Aus dem gleichen Grund ist es ein Fehler, wenn keine Textfarbe festgelegt wurde, während eine Hintergrundfarbe angegeben wurde.

Anmerkung 5: Wenn Buchstaben einen Rahmen haben, dann kann dieser Rahmen den Kontrast erhöhen und würde benutzt, um den Kontrast zwischen Buchstabe und Hintergrund zu berechnen. Ein schmaler Rahmen um den Buchstaben würde als Buchstabe benutzt. Ein breiter Rahmen um den Buchstaben, der die inneren Details des Buchstaben ausfüllt, fungiert als Hof (halo) und würde als Hintergrund betrachtet.

Anmerkung 6: Die WCAG-Konformität sollte für im Inhalt festgelegte Farb-Paare, von denen der Autor erwartet, dass sie in einer typischen Präsentation nebeneinander liegen, evaluiert werden. Autoren müssen keine ungewöhnlichen Präsentationen in Betracht ziehen wie zum Beispiel vom Benutzeragenten gemachte Farbänderungen, außer sie werden durch den Code des Autors verursacht.

Korrekte Leseabfolge (correct reading sequence)

Jede Abfolge, in der Wörter und Absätze in einer Reihenfolge dargestellt werden, welche die Bedeutung des Inhalts nicht verändert.

Notfall (emergency)

Eine plötzliche, unerwartete Situation oder ein Ereignis, die eine sofortige Handlung erfordert, um die Gesundheit, Sicherheit oder das Eigentum zu erhalten.

Unentbehrlich (essential)

Wenn dies entfernt würde, würde die Information oder Funktionalität des Inhalts grundlegend verändert und Information und Funktionalität können nicht auf andere konforme Art und Weise erreicht werden.

Erweiterte Audiodeskription (extended audio description)

Audiodeskription, die zu einer audiovisuellen Präsentation hinzugefügt wird, indem das Video angehalten wird, so dass Zeit da ist, um eine zusätzliche Deskription hinzuzufügen.

Anmerkung: Diese Technik wird nur benutzt, wenn der Sinn des Videos verloren gehen würde ohne die zusätzliche Audiodeskription und die Pausen zwischen den Dialogen/der Schilderung zu kurz sind.

Blitz (flash)

Ein Paar von entgegengesetzten Änderungen in relativer Luminanz. Wenn die Änderungen groß genug sind und in der richtigen Frequenz auftreten, können sie bei manchen Menschen Anfälle hervorrufen.

Anmerkung 1: Siehe Allgemeine Grenzwerte zu Blitzen und roten Blitzen (general flash and red flash thresholds) für Informationen über Arten von Blitzen, die nicht erlaubt sind.

Anmerkung 2: Siehe auch Blinkend (blinking).

Funktionalität (functionality)

Prozesse und Ergebnisse, die durch Handlungen der Benutzer erreicht werden.

Allgemeine Grenzwerte zu Blitzen und roten Blitzen (general flash and red flash thresholds)

Ein Blitz oder eine schnell wechselnde Sequenz von Bildern ist unterhalb des Grenzwertes (d.h. Inhalt besteht die Prüfung), wenn eines der Folgenden wahr ist:

  1. Es gibt nicht mehr als drei allgemeine Blitze und / oder nicht mehr als drei rote Blitze innerhalb von beliebigen ein-Sekunden-Zeiträumen; oder

  2. Der zusammengenommene Bereich von gleichzeitig auftretenden Blitzen belegt nicht mehr als eine Summe von .006 Steradianten innerhalb jedes beliebigen 10 Grad visuellen Feldes auf dem Bildschirm (25% jedes beliebigen 10-Grad visuellen Feldes auf dem Bildschirm) bei einer typischen Betrachtungsentfernung.

Wobei:

  • Ein allgemeiner Blitz als ein Paar von entgegengesetzten Änderungen in relativer Luminanz von 10% oder mehr der maximalen relativen Luminanz wobei die relative Luminanz des dunkleren Bildes unter 0.80 liegt, definiert wird; und wo "ein Paar von entgegengesetzen Änderungen" eine Zunahme gefolgt von einer Abnahme ist oder eine Abnahme gefolgt von einer Zunahme. Und

  • Ein roter Blitz als jedes Paar von entgegengesetzten Übergängen bei denen ein gesättigtes Rot beteiligt ist, definiert wird.

Ausnahme: Blitzen, das ein feines, ausgeglichenes Muster wie weißes Rauschen oder ein wechselndes Schachbrettmuster mit "Quadraten" ist, die auf einer Seite kleiner sind als 0.1 Grad (des visuellen Feldes bei typischem Betrachtungsabstand) verstößt nicht gegen die Grenzwerte.

Anmerkung 1: Die Benutzung eines 341 x 256 Pixel großen Rechtecks irgendwo in dem gezeigten Bildschirmbereich, wenn der Inhalt bei 1024 x 768 Pixeln betrachtet wird, gibt bei allgemeiner Software oder Webinhalten eine gute Einschätzung eines 10 Grad visuellen Feldes für Standard-Bildschirmgrößen und Betrachtungsentfernungen (z.B. 15-17 Zoll Bildschirm bei 22-26 Inches= 55,88 - 66,04 cm). (Bildschirme mit höheren Auflösungen, auf denen das gleiche Rendering des Inhalts gezeigt wird, ergeben kleinere und sicherere Bilder, daher werden die geringeren Auflösungen benutzt, um die Grenzwerte zu definieren.)

Anmerkung 2: Ein Übergang ist der Wechsel in relativer Luminanz (oder relativer Luminanz/Farbe für rotes Blitzen) zwischen nebeneinander liegenden Spitzen und Senken in einem ???  (a plot = Diagramm, Handlungsablauf, Entwurf, Schaubild, Komplott???) von relativer Luminanzmessung (oder relativer Luminanz/Farbe bei rotem Blitzen) in Bezug auf die Zeit. Ein Blitz besteht aus zwei entgegengesetzten Änderungen.

Anmerkung 3: Die derzeitige Arbeitsdefinition in diesem Fachbereich für ein "Paar von entgegengesetzten Übergängen, die ein gesättigtes Rot beinhalten" lautet: Wenn für jeden oder beide Zustände, die in jedem Übergang involviert sind, R/(R+ G + B) >= 0.8 und der Wechsel des Wertes von (R-G-B)x320 > 20 (negative Werte von (R-G-B)x320 werden auf Null gesetzt) für beide Übergänge ist. R, G, B Werte reichen von 0-1 wie in der “relativen Luminanz”-Definition festgelegt. [HARDING-BINNIE]

Anmerkung 4: Es gibt Werkzeuge, welche die Analyse durch die Erfassung des Video-Bildschirms ausführen. Es ist allerdings kein Werkzeug nötig, um etwas für diese Bedingung zu evaluieren, wenn das Blitzen weniger oder gleich 3 Blitze pro Sekunde ist. Dann besteht der Inhalt automatisch die Prüfung (siehe #1 und #2 oben).

Menschliche Sprache

Eine Sprache, die gesprochen, geschrieben oder gebärdet wird (auf visuelle oder taktile Weise), um mit Menschen zu kommunizieren.

Anmerkung: Siehe auch Gebärdensprache.

Idiom

Eine Phrase, deren Bedeutung sich nicht aus den einzelnen Wörtern erschließt und bei der man bestimmte Wörter nicht ändern kann, ohne die Bedeutung zu verlieren.

Anmerkung: Idiome können nicht direkt - wörtlich - übersetzt werden ohne ihre (kulturelle oder sprachabhängige) Bedeutung zu verlieren.

Beispiel 1: In Englisch bedeutet "spilling the beans" (wörtlich übersetzt die Bohnen verschütten) "ein Geheimnis ausplaudern". Dagegen bedeutet "knocking over the beans" (wörtlich "die Bohnen umkippen") oder "spilling the vegetables" (wörtlich "das Gemüse verschütten") nicht das Gleiche.

Beispiel 2: Im Japanischen lautet die Phrase "さじを投げる" wörtlich übersetzt "er wirft einen Löffel" aber sie bedeutet, dass es nichts gibt, was er tun kann und er schließlich aufgibt.

Beispiel 3: Im Niederländischen lautet "Hij ging met de kippen op stok" wörtlich übersetzt "Er ging mit den Hühnern zum Schlafen" aber es bedeutet, das er zeitig zu Bett ging.

Bild eines Textes (image of text)

Text, der in einer Nicht-Text-Form (z.B. einem Bild) gerendert wurde, um einen bestimmten visuellen Effekt zu erzielen.

Anmerkung: Dies beinhaltet keinen Text, der Teil eines Bildes ist, das signifikanten anderen visuellen Inhalt enthält.

Beispiel: Der Name einer Person auf einem Namensschild in einem Foto.

Informativ (informative)

Für Informationszwecke und nicht für die Konformität erforderlich.

Anmerkung: Inhalt, der für die Konformität erforderlich ist, wird als "normativ" bezeichnet.

Eingabefehler (input error)

Vom Benutzer gegebene Information, die nicht angenommen wird.

Anmerkung: Dies beinhaltet:

  1. Information, die von der Webseite verlangt wird, vom Benutzer aber ausgelassen wurde.

  2. Vom Benutzer gegebene Information, die nicht dem erforderten Datenformat oder -Wert entspricht.

Jargon

Wörter, die auf eine bestimmte Art und Weise von Personen in einem bestimmten Bereich verwendet werden.

Beispiel: Bei dem Wort StickyKeys handelt es sich um Jargon aus dem Bereich der assistierenden Technik/Barrierefreiheit.

Tastaturschnittstelle (keyboard interface)

Schnittstelle, die von der Software benutzt wird, um Eingaben per Tastenanschlag zu erhalten.

Anmerkung 1: Eine Tastaturschnittstelle erlaubt es Benutzern, bei Programmen Eingaben per Tastenanschlag zu machen, sogar wenn die native Technik keine Tastatur enthält.

Beispiel: Ein elektronischer Organizer mit Touchscreen (touchscreen PDA) hat sowohl eine in sein Betriebssystem eingebaute Tastaturschnittstelle, als auch einen Anschluss für externe Tastaturen. Anwendungen auf dem elektronischen Organizer können die Schnittstelle nutzen, um Tastatureingaben entweder von einer externen Tastatur oder von Anwendungen zu erhalten, die eine simulierte Tastatur-Ausgabe bereitstellen, wie zum Beispiel Schrifterkennungs- oder Spracheingabe-Anwendungen mit der Funktion, eine "Tastatur zu emulieren".

Anmerkung 2: Bedienung der Anwendung (oder von Teilen der Anwendung) durch einen Tastatur-gesteuerten Maus-Emulator wie zum Beispiel MouseKeys qualifiziert nicht als Bedienung durch eine Tastaturschnittstelle, da die Bedienung des Programms durch eine Zeigewerkzeug-Schnittstelle und nicht durch die Tastaturschnittstelle stattfindet.

Beschriftung / Label

Text oder andere Komponente mit einer Textalternative, der oder die dem Benutzer präsentiert wird, um eine Komponente innerhalb von Webinhalten zu identifizieren.

Anmerkung 1: Eine Beschriftung (Label) wird allen Benutzern gezeigt, wobei der Name versteckt sein kann und nur von assistierenden Techniken gezeigt wird. In vielen (aber nicht allen) Fällen sind Name und Beschriftung gleich.

Anmerkung 2: Der Begriff Beschriftung (Label) ist nicht beschränkt auf das Label-Element in HTML.

Großer Text (large scale (text))

Mit mindestens 18 Punkt oder 14 Punkt fett oder einer Schriftgröße, die eine äquivalente Größe für chinesische, japanische und koreanische (CJK) Zeichensätze ergeben würde.

Anmerkung 1: Zeichensätze mit außergewöhnlich dünnen Strichen oder ungewöhnlichen Merkmalen und charakteristischen Eigenschaften, welche die Vertrautheit mit ihren Buchstabenformen reduzieren, sind schwerer zu lesen, insbesondere bei geringeren Kontrasten.

Anmerkung 2: Die Schriftgröße ist die Größe zum Zeitpunkt der Auslieferung des Inhalts. Sie beinhaltet keine Größenänderung, die der Benutzer durchführen könnte.

Anmerkung 3: Die tatsächliche Größe eines Buchstaben, den der Benutzer sieht, hängt sowohl von der vom Autor definierten Größe als auch von dem Bildschirm des Benutzers oder den Einstellungen des Benutzeragenten ab. Für viele gängige Fließtext-Zeichensätze sind 14 und 18 Punkt grob äquivalent zu 1.2 und 1.5 em oder zu 120% oder 150% der Standardgröße für Fließtext (unter der Annahme, dass der Fließtext-Zeichensatz 100% ist). Autoren müssen dies aber für den tatsächlich genutzten Zeichensatz prüfen. Wenn Zeichensätze in relativen Einheiten definiert sind, dann wird die tatsächliche Punktgröße vom Benutzeragenten für die Darstellung berechnet. Wenn man dieses Erfolgskriterium evaluiert, dann sollte man die Punktgröße vom Benutzeragenten erhalten oder man sollte sie, basierend auf der Zeichensatz-Metrik, berechnen, wie dies ein Benutzeragent macht. Benutzer mit einer Sehbehinderung sind verantwortlich für die Auswahl geeigneter Einstellungen.

Anmerkung 4: Wird Text ohne die Angabe einer Schriftgröße benutzt, dann wäre die kleinste von verbreiteten Browsern benutzte Fontgröße für unspezifizierten Text eine vernünftigerweise anzunehmende Größe für den Zeichensatz. Wenn eine Überschrift erster Ebene in verbreiteten Browsern in 14 Punkt fett oder größer gerendert wird, dann wäre es vernünftig anzunehmen, dass es sich um großen Text handelt. Die relative Skalierung kann aus der Standardgröße auf eine ähnliche Art berechnet werden.

Anmerkung 5: Die 18 und 14 Punkt Größen für Text im Normalschnitt werden von der minimalen Größe für Großschrift (14 Punkt) und der größeren Standardgröße (18 Punkt) abgeleitet. Für andere Zeichensätze, wie zum Beispiel CJK Sprachen, wären die "äquivalenten" Größen die minimale Großschriftgröße, die für diese Sprachen benutzt wird, sowie die nächst größere Standard-Großschrift-Größe.

Rechtliche Verpflichtungen (legal commitments)

Transaktionen, bei denen die Person Vereinbarungen eingeht, aus denen sich gesetzlich bindende Rechte und Pflichten ergeben.

Beispiel: Ein Aufgebot, ein Aktienhandel (finanziell und rechtlich), ein Testament, ein Darlehn, eine Adoption, Eintritt in den Militärdienst, ein Vertrag jeglicher Art usw.

Link-Zweck (link purpose)

Art des Ergebnisses, das man erhält, wenn man einen Hyperlink aktiviert.

Live

Informationen, die bei einem Ereignis der realen Welt aufgenommen und an den Empfänger mit nicht mehr als der Übertragungsverzögerung übertragen werden.

Anmerkung 1: Eine Übertragungsverzögerung ist eine kurze (normalerweise automatisierte) Verzögerung, die zum Beispiel dazu genutzt wird, dem Sender die Zeit zu geben, die Audio- oder Video-Übertragung in eine Warteschlange zu stellen oder zu zensieren, die aber nicht ausreicht, um signifikantes Editieren zu ermöglichen.

Anmerkung 2: Wenn Informationen komplett vom Computer generiert werden ist das nicht live.

Niedrige sekundäre Schulbildung (lower secondary education level)

Die zwei- oder dreijährige Phase der Bildung, die nach der Beendigung der ersten sechs Schuljahre beginnt und neun Jahre nach Beginn der Grundschule endet.

Anmerkung: Diese Definition basiert auf der internationalen Standard-Klassifikation von Bildung (International Standard Classification of Education) [UNESCO].

Mechanismus (mechanism)

Prozess oder Technik, um ein Ergebnis zu erzielen.

Anmerkung 1: Der Mechanismus kann explizit im Inhalt bereitgestellt werden oder man verlässt sich darauf, dass er entweder von der Plattform oder dem Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken bereitgestellt wird.

Anmerkung 2: Der Mechanismus muss alle Erfolgskriterien für die erklärte Stufe erfüllen.

Medienalternative für Text (media alternative for text)

Medien, die nicht mehr Informationen präsentieren als bereits im Text präsentiert werden (direkt oder per Textalternative)

Anmerkung: Eine Medienalternative für Text wird für diejenigen bereitgestellt, die von alternativen Darstellungen des Textes profitieren. Medienalternativen für Text können sein: reines Audio-Element, reines Video-Element (einschließlich Gebärdensprachenvideo) oder Audio-Video-Elemente.

Name (name)

Text durch den die Software dem Benutzer eine Komponente innerhalb des Webinhalts zu erkennen geben kann.

Anmerkung 1: Der Name kann versteckt sein und nur von assistierenden Techniken gezeigt werden, wobei eine Beschriftung (Label) allen Benutzern gezeigt wird. In vielen (aber nicht allen) Fällen sind Name und Beschriftung gleich.

Anmerkung 2: Dies steht nicht im Zusammenhang mit dem "name" Attribut in HTML.

Der Reihe nach navigiert (navigated sequentially)

In der Reihenfolge navigiert, die festgelegt wurde, um den Fokus durch die Benutzung einer Tastaturschnittstelle vorrücken zu lassen (von einem Element zum nächsten).

Nicht-Text-Inhalte (non-text content)

Jeglicher Inhalt, der keine Reihenfolge von Buchstaben ist und der durch Software determiniert werden kann oder wenn die Reihenfolge nicht etwas in einer menschlichen Sprache ausdrückt.

Anmerkung: Dies beinhaltet ASCII Art (ein Muster von Buchstaben), Emoticons, Leetspeak (Ersetzung von Buchstaben durch Ziffern oder Sonderzeichen) und Bilder, die Text repräsentieren.

Normativ (normative)

Erforderlich für die Konformität (required for conformance)

Anmerkung 1: Man kann auf eine Vielzahl von gut definierten Arten konform zu diesem Dokument sein.

Anmerkung 2: Inhalt, der als "informativ" oder "nicht-normativ" bezeichnet wird, wird nie für Konformität erfordert.

In einem bildschirmfüllenden Fenster (on a full-screen window)

Auf dem Desktop-/Laptop-Bildschirm der gängigsten Größe mit maximiertem Viewport.

Anmerkung: Da Menschen ihre Computer normalerweise mehrere Jahre behalten, ist es am Besten, sich nicht auf die Auflösung der neuesten Desktop/Laptop-Bildschirme zu verlassen, sondern die Auflösung der üblichen Desktop/Laptop-Bildschirme der letzten Jahre in Betracht zu ziehen, wenn man diese Einschätzung macht.

Angehalten (paused)

Durch Aufforderung des Benutzers angehalten und nicht wieder gestartet, bis der Benutzer dies fordert.

Aufgezeichnet (prerecorded)

Informationen, die nicht live sind.

Präsentation (presentation)

Rendering des Inhalts auf eine Art, dass der Benutzer diesen wahrnehmen kann.

Primäre Schulbildung (primary education level)

Sechs-Jahres-Zeitraum, der in dem Alter zwischen fünf und sieben beginnt, möglicherweise ohne jegliche vorhergehende Bildung.

Anmerkung: Diese Definition basiert auf der internationalen Standard-Klassifikation von Bildung (International Standard Classification of Education) [UNESCO].

Prozess (process)

Eine Serie von Benutzerhandlungen, bei der jede Handlung erforderlich ist, um eine Aktivität abzuschließen.

Beispiel 1: Die erfolgreiche Benutzung einer Reihe von Webseiten auf einer Online-Shop-Site verlangt von dem Benutzer, dass er alternative Produkte, Preise und Angebote ansieht, Produkte auswählt, eine Bestellung aufgibt und Versand- und Zahlungsinformationen angibt.

Beispiel 2: Eine Seite zur Registrierung eines Accounts verlangt die erfolgreiche Fertigstellung eines Turing-Tests, bevor auf die Registrierung zugegriffen werden kann.

Durch Software determiniert (durch Software determinierbar) (programmatically determined (programmatically determinable))

Determiniert von Software durch vom Autor gelieferte Daten, bereitgestellt auf eine Art und Weise, dass verschiedene Benutzeragenten, einschließlich assistierender Techniken, diese Informationen entnehmen und dem Benutzer in verschiedenen Modalitäten präsentieren können.

Beispiel 1: Determiniert in einer Markup-Sprache aus Elementen und Attributen, auf die direkt durch allgemein erhältliche assistierende Techniken zugegriffen wird.

Beispiel 2: Determiniert von Technik-spezifischen Datenstrukturen in einer Nicht-Markup-Sprache und gezeigt von assistierenden Techniken über ein Accessibility-API, welches von allgemein erhältlichen, assistierenden Techniken unterstützt wird.

Durch Software determinierter Link-Kontext (programmatically determined link context)

Zusätzliche Informationen, die durch Beziehungen mit einem Link durch Software determiniert werden können. Diese Informationen werden mit dem Link-Text kombiniert und dem Benutzer in verschiedenen Modalitäten präsentiert.

Beispiel: In HTML beinhalten Informationen, die von einem Link in Englisch durch Software determinierbar sind, Text, der in dem gleichen Absatz, der gleichen Liste oder Tabellenzelle ist wie der Link oder in einer Zelle mit Tabellenüberschrift, die mit der Tabellenzelle verknüpft ist, die den Link enthält.

Anmerkung: Da Screenreader die Interpunktion interpretieren können, können sie auch den Zusammenhang aus dem aktuellen Satz verfügbar machen, wenn der Fokus auf einem Link in diesem Satz liegt.

Durch Software festgelegt (programmatically set)

Festgelegt von der Software unter der Benutzung von Methoden, die von Benutzeragenten, einschließlich assistierender Techniken, unterstützt werden.

Reine Dekoration (pure decoration)

Dient nur einem ästhetischen Zweck, stellt keine Informationen bereit und hat keine Funktionalität.

Anmerkung: Text ist nur rein dekorativ, wenn die Wörter umgestellt oder ersetzt werden können, ohne dass der Zweck verändert wird.

Beispiel: Auf der Titelseite eines Wörterbuchs stehen beliebige Wörter in einem sehr hellen Text im Hintergrund.

Echtzeit-Ereignis (real-time event)

Ereignis, das a) zur gleichen Zeit wie das Ansehen desselben stattfindet und b) nicht komplett vom Inhalt generiert wird.

Beispiel 1: Ein "Webcast" einer Live-Vorstellung (findet zur gleichen Zeit wie das Ansehen derselben statt und ist nicht aufgezeichnet).

Beispiel 2: Eine Online-Auktion mit bietenden Personen (findet zur gleichen Zeit statt wie das Ansehen).

Beispiel 3: Lebende Menschen, die in einer virtuellen Welt interagieren, indem sie Avatare benutzen (wird nicht komplett durch den Inhalt generiert und findet zur gleichen Zeit statt wie das Ansehen).

Beziehungen (relationships)

Bedeutungstragende Verbindungen zwischen eigenständigen Inhaltsteilen.

Relative Luminanz (relative luminance)

Die relative Helligkeit irgendeines Punktes in einem Farbraum, normalisiert zu 0 für das dunkelste Schwarz und 1 für das hellste Weiß.

Anmerkung 1: Für den sRGB Farbraum wird die relative Luminanz einer Farbe definiert als L = 0.2126 * R + 0.7152 * G + 0.0722 * B wobei R, G und B definiert sind als:

  • if RsRGB <= 0.03928 then R = RsRGB/12.92 else R = ((RsRGB+0.055)/1.055) ^ 2.4

  • if GsRGB <= 0.03928 then G = GsRGB/12.92 else G = ((GsRGB+0.055)/1.055) ^ 2.4

  • if BsRGB <= 0.03928 then B = BsRGB/12.92 else B = ((BsRGB+0.055)/1.055) ^ 2.4

und RsRGB, GsRGB, und BsRGB sind definiert als:

  • RsRGB = R8bit/255

  • GsRGB = G8bit/255

  • BsRGB = B8bit/255

Das "^" Zeichen ist der Potenzierungs-Operator. (Formel aus [sRGB] und [IEC-4WD]).

Anmerkung 2: Fast alle Systeme, die heutzutage benutzt werden, um Webinhalte anzusehen, übernehmen die sRGB-Kodierung. Autoren sollten bei der Bewertung den sRGB Farbraum benutzen, außer es ist bekannt, dass ein anderer Farbraum benutzt werden wird, um den Inhalt zu verarbeiten und anzuzeigen. Wenn Sie andere Farbräume benutzen, sehen Sie dazu auch: Erfolgskriterium 1.4.3 verstehen.

Anmerkung 3: Falls nach der Auslieferung Fehlerdiffusion (Dithering) auftritt, dann wird der Wert der Quellfarbe benutzt. Für Farben, die am Ursprung gedithert werden, sollten die durchschnittlichen Werte der geditherten Farben benutzt werden (durchschnittlich R, durchschnittlich G und durchschnittlich B).

Anmerkung 4: Es gibt Tools, die die Berechnungen automatisch durchführen, wenn Kontrast und Blitz getestet werden.

Anmerkung 5: Es gibt eine MathML version of the relative luminance definition.

Worauf man sich verläßt (Techniken) (relied upon (technologies that are))

Der Inhalt wäre nicht konform, wenn diese Technik abgeschaltet oder nicht unterstützt wird.

Rolle (role)

Text oder Zahl, durch welche die Software die Funktion einer Komponente innerhalb von Webinhalten identifizieren kann.

Beispiel: Eine Zahl die angibt, ob ein Bild als Hyperlink, Schaltfläche oder Check-Box funktioniert.

Gleiche Funktionalität (same functionality)

Gleiches Ergebnis bei der Benutzung.

Beispiel: Eine Schaltfläche für "Suche" absenden auf einer Webseite und eine Schaltfläche "finden" auf einer anderen Webseite können beide ein Feld haben, um einen Begriff einzugeben und Themen auf der Website aufzulisten, die einen Bezug zum abgeschickten Begriff haben. In diesem Fall hätten sie die gleiche Funktionalität, würden aber nicht konsistent beschriftet.

Gleiche relative Reihenfolge (same relative order)

Gleiche Position in Relation zu anderen Elementen.

Anmerkung: Elemente werden als in der gleichen relativen Reihenfolge betrachtet, auch wenn andere Elemente in die ursprüngliche Reihenfolge eingefügt oder daraus entfernt werden. Zum Beispiel können expandierende Navigationsmenüs eine zusätzliche Detailebene einfügen oder ein sekundärer Navigationsabschnitt kann in die Lesereihenfolge eingefügt werden.

Erfüllt ein Erfolgskriterium (satisfies a success criterion)

Das Erfolgskriterium ist nicht mit 'falsch' zu bewerten, wenn es auf die Seite angewendet wird.

Abschnitt (section)

Ein in sich geschlossener Block von geschriebenem Inhalt, der ein oder mehrere verwandte Themen oder Gedanken behandelt.

Anmerkung: Ein Abschnitt kann aus einem oder mehreren Absätzen bestehen und Grafiken, Tabellen, Listen und Unter-Abschnitte beinhalten.

Satz von Webseiten (set of Web pages)

Sammlung von Webseiten, die einen gemeinsamen Zweck teilen und die vom gleichen Autor, der gleichen Gruppe oder der gleichen Organisation erstellt werden.

Anmerkung: Versionen in verschiedenen Sprachen würde man als unterschiedliche Sätze von Webseiten betrachten.

Gebärdensprache (sign language)

Eine Sprache, bei der eine Kombination aus Bewegungen von Händen und Armen, Gesichtsausdrücken oder Körperpositionen benutzt wird, um die Bedeutung zu vermitteln.

Übersetzung in Gebärdensprache (sign language interpretation)

Übersetzung einer Sprache, üblicherweise einer gesprochenen Sprache, in eine Gebärdensprache.

Anmerkung: Echte Gebärdensprachen sind unabhängige Sprachen, die nicht mit der gesprochenen Sprache(n) des gleichen Landes oder der Region verwandt sind.

Bestimmte Sinneserfahrung (specific sensory experience)

Eine Sinneserfahrung, die weder rein dekorativ ist, noch in erster Linie wichtige Informationen vermittelt oder eine Funktion ausführt.

Beispiel: Beispiele beinhalten die Vorführung eines Flötensolos, Arbeiten visueller Kunst usw.

Struktur (structure)
  1. Die Art, wie Teile einer Webseite in Relation zueinander organisiert sind und

  2. die Art, wie eine Sammlung von Webseiten organisiert ist.

Ergänzender Inhalt (supplemental content)

Zusätzlicher Inhalt, der den primären Inhalt illustriert oder verdeutlicht.

Beispiel 1: Eine Audio-Version einer Webseite.

Beispiel 2: Eine Illustration eines komplexen Prozesses.

Beispiel 3: Ein Absatz, der die wichtigsten Ergebnisse und Empfehlungen einer wissenschaftlichen Studie zusammenfasst.

Synchronisierte Medien (synchronized media)

Audio oder Video synchronisiert mit einem anderen Format für die Präsentation von Informationen und/oder mit zeitbasierten interaktivem Komponenten außer das Medium ist eine Medienalternative für Text, die als solche deutlich gekennzeichnet ist.

Technik (Webinhalt) (technology (Web content))

Mechanismus für die Kodierung für Anweisungen, die von einem Benutzeragenten gerendert, abgespielt oder ausgeführt werden sollen.

Anmerkung 1: "Webtechnik" und das Wort "Technik" (wenn es alleine benutzt wird) beziehen sich - gemäß dem Gebrauch der Wörter in diesen Richtlinien - auf Webinhalts-Techniken.

Anmerkung 2: Webinhalts-Techniken können Markup-Sprachen, Datenformate oder Programmiersprachen enthalten, die Autoren alleine oder in Kombination benutzen können, um Endbenutzer-Erlebnisse zu erstellen, die von statischen Webseiten über synchronisierte Medienpräsentationen bis hin zu dynamischen Webanwendungen reichen können.

Beispiel: Einige geläufige Beispiele von Webinhalts-Techniken beinhalten HTML, CSS, SVG, PNG, PDF, Flash und JavaScript.

Text

Eine Abfolge von Zeichen, die durch Software determiniert werden kann, wobei die Abfolge etwas in menschlicher Sprache ausdrückt.

Textalternative (text alternative)

Text, der durch Software mit Nicht-Text-Inhalt verknüpft ist oder Text, auf den von einem Text aus verwiesen wird, der durch Software mit Nicht-Text-Inhalt verknüpft ist. Durch Software verknüpfter Text ist Text, dessen Position über den Nicht-Text-Inhalt durch Software determiniert werden kann.

Beispiel: Ein Bild eines Diagramms wird textlich in dem Absatz nach dem Diagramm beschrieben. Die kurze Textalternative für das Diagramm deutet an, dass eine Beschreibung folgt.

Anmerkung: Für weitere Informationen lesen Sie Textalternativen verstehen.

Benutzung auf ungewöhnliche oder eingeschränkte Weise (used in an unusual or restricted way)

Wörter, die so verwendet werden, dass Benutzer genau wissen müssen, welche Definition anzuwenden ist, um den Inhalt korrekt zu verstehen.

Beispiel: Wenn der Begriff "gig" in einer Diskussion über Musikkonzerte auftaucht, bedeutet er etwas anderes, als würde er in einem Artikel über Computer-Festplattenplatz auftauchen, aber die passende Definition kann durch den Inhalt bestimmt werden. Im Gegensatz dazu wird das Wort "Text" in der WCAG 2.0 auf eine sehr spezielle Art benutzt, so dass eine Definition im Glossar zur Verfügung gestellt wird.

Benutzeragent (user agent)

Jegliche Software, die Webinhalt für den Benutzer abruft und darstellt.

Beispiel: Webbrowser, Mediaplayer, Plug-Ins und andere Programme — einschließlich assistierender Techniken — die dabei helfen, Webinhalt abzurufen, ihn zu rendern und mit ihm zu interagieren.

Benutzer-gesteuert (user-controllable)

Daten, die dazu gedacht sind, dass der Benutzer auf sie zugreift.

Anmerkung: Dies bezieht sich nicht auf Dinge wie Internet Logs und Search Engine Monitoring Data.

Beispiel: Namens- und Adressfelder für ein Benutzerkonto.

Bestandteil der Benutzeroberfläche (user interface component)

Ein Teil des Inhalts, der von den Benutzern als einzelnes Steuerelement für eine bestimmte Funktion wahrgenommen wird.

Anmerkung 1: Mehrere Bestandteile der Benutzeroberfläche können als einzelnes programmtechnisches Element implementiert sein. In dem Zusammenhang ist das Wort "Bestandteil" nicht an Programmiertechniken gebunden, sondern an das, was Benutzer als unterschiedliche Steuerelemente wahrnehmen.

Anmerkung 2: Bestandteile der Benutzeroberfläche beinhalten sowohl Formelemente und Links sowie auch Bestandteile, die von Skripten generiert werden.

Beispiel: Ein Applet hat ein "Steuerelement", das dazu benutzt werden kann, sich Zeile für Zeile, Seite für Seite oder zufällig durch Inhalt zu bewegen. Da jede dieser Möglichkeiten einen Namen hat und unabhängig voneinander einzustellen sein müsste, wäre jede einzelne Möglichkeit ein "Bestandteil der Benutzeroberfläche."

Video

Die Technik von sich bewegenden oder aufeinander folgenden Fotos oder Bildern.

Anmerkung: Video kann aus animierten oder photographischen Bilder oder beidem zusammengesetzt sein.

Reines Videoelement (video-only)

Eine zeitbasierte Präsentation, die nur Video (kein Audio und keine Interaktion) enthält .

Viewport, Ansichtsbereich (Viewport)

Objekt, in dem der Benutzeragent den Inhalt darstellt.

Anmerkung 1: Der Benutzeragent präsentiert Inhalt durch einen oder mehrere Viewports. Viewports beinhalten Fenster, Frames, Lautsprecher und virtuelle Lupen. Ein Viewport kann einen anderen Viewport enthalten (z.B. verschachtelte Frames). Bestandteile der Benutzeroberfläche, die vom Benutzeragenten erstellt werden, wie z.B. Eingabeaufforderungen, Menüs und Warnmeldungen, sind keine Viewports.

Anmerkung 2: Diese Definition basiert auf dem User Agent Accessibility Guidelines 1.0 Glossary.

Visuell nach Benutzerwunsch angepasst (visually customized)

Zeichensatz, Größe, Farbe und Hintergrund können eingestellt werden.

Webseite (Web page)

Eine nicht-eingebette (non-embedded) Ressource abgerufen von einem einzelnen URI unter der Benutzung von HTTP plus jeder anderen Ressource, die beim Rendern benutzt wird oder die dazu bestimmt ist, mit der Ursprungs-Ressource zusammen durch einen Benutzeragenten gerendert zu werden .

Anmerkung 1: Obwohl jede "andere Ressource" zusammen mit der ursprünglichen Ressource gerendert würde, würden sie nicht zwangsläufig zeitgleich miteinander gerendert werden.

Anmerkung 2: Zum Zweck der Konformität mit diesen Richtlinien muss eine Ressource "nicht eingebettet (non-embedded)" innerhalb des Geltungsbereichs der Konformität sein, um als Webseite zu gelten.

Beispiel 1: Eine Web-Ressource, die alle eingebetteten Bilder und Medien beinhaltet.

Beispiel 2: Ein Web-Mail-Programm, dass unter der Benutzung von Asynchronous JavaScript und XML (AJAX) entwickelt wurde. Das Programm liegt komplett unter http://example.com/mail, beinhaltet aber eine Inbox, einen Kontaktbereich und einen Kalender. Es werden Links oder Schaltflächen bereitgestellt, die dazu führen, dass die Inbox, die Kontakte oder der Kalender angezeigt werden, die aber nicht den URI der Seite als Ganzes verändern.

Beispiel 3: Eine anpassbare Portalseite, auf der Benutzer den anzuzeigenden Inhalt aus einer Gruppe verschiedener Inhaltsmodule auswählen können.

Beispiel 4: Wenn Sie in Ihrem Browser "http://shopping.example.com/" eingeben, dann kommen Sie zu einer film-ähnlichen, interaktiven Einkaufsumgebung, in der Sie visuell in einem Geschäft herumgehen und Produkte aus den Regalen um Sie herum nehmen und in einen visuellen Einkaufswagen vor Ihnen legen können. Das Klicken auf ein Produkt führt dazu, dass es zusammen mit einem Datenblatt vorgestellt wird, das daneben schwebt. Dies kann eine einseitige Website sein oder einfach nur eine Seite innerhalb einer Website.

Anhang B: Danksagungen

Dieser Abschnitt ist informativ.

Diese Publikation wurde zum Teil finanziert durch Bundesmittel vom U.S. Department of Education, National Institute on Disability und Rehabilitation Research (NIDRR) unter der sogenannten Contract Number ED05CO0039. Der Inhalt dieser Publikation spiegelt nicht notwendigerweise die Ansichten des U.S. Department of Education wider. Die Erwähnung von Markennamen, kommerziellen Produkten oder Organisationen bedeutet nicht, dass diese von der U.S. Regierung befürwortet werden.

Weitere Informationen über die Teilnahme an der Web Content Accessibility Guidelines-Arbeitsgruppe (WCAG WG) finden Sie auf der Homepage der Arbeitsgruppe.

Zur Zeit der Veröffentlichung aktive Teilnehmer in der WCAG WG

  • Bruce Bailey (U.S. Access Board)

  • Frederick Boland (NIST)

  • Ben Caldwell (Trace R&D Center, University of Wisconsin)

  • Sofia Celic (W3C Invited Expert)

  • Michael Cooper (W3C)

  • Roberto Ellero (International Webmasters Association / HTML Writers Guild)

  • Bengt Farre (Rigab)

  • Loretta Guarino Reid (Google)

  • Katie Haritos-Shea

  • Andrew Kirkpatrick (Adobe)

  • Drew LaHart (IBM)

  • Alex Li (SAP AG)

  • David MacDonald (E-Ramp Inc.)

  • Roberto Scano (International Webmasters Association / HTML Writers Guild)

  • Cynthia Shelly (Microsoft)

  • Andi Snow-Weaver (IBM)

  • Christophe Strobbe (DocArch, K.U.Leuven)

  • Gregg Vanderheiden (Trace R&D Center, University of Wisconsin)

Andere vormals aktive WCAG WG-Teilnehmer und andere Mitwirkende an der WCAG 2.0

Shadi Abou-Zahra, Jim Allan, Jenae Andershonis, Avi Arditti, Aries Arditi, Mike Barta, Sandy Bartell, Kynn Bartlett, Marco Bertoni, Harvey Bingham, Chris Blouch, Paul Bohman, Patrice Bourlon, Judy Brewer, Andy Brown, Dick Brown, Doyle Burnett, Raven Calais, Tomas Caspers, Roberto Castaldo, Sambhavi Chandrashekar, Mike Cherim, Jonathan Chetwynd, Wendy Chisholm, Alan Chuter, David M Clark, Joe Clark, James Coltham, James Craig, Tom Croucher, Nir Dagan, Daniel Dardailler, Geoff Deering, Pete DeVasto, Don Evans, Neal Ewers, Steve Faulkner, Lainey Feingold, Alan J. Flavell, Nikolaos Floratos, Kentarou Fukuda, Miguel Garcia, P.J. Gardner, Greg Gay, Becky Gibson, Al Gilman, Kerstin Goldsmith, Michael Grade, Jon Gunderson, Emmanuelle Gutiérrez y Restrepo, Brian Hardy, Eric Hansen, Sean Hayes, Shawn Henry, Hans Hillen, Donovan Hipke, Bjoern Hoehrmann, Chris Hofstader, Yvette Hoitink, Carlos Iglesias, Ian Jacobs, Phill Jenkins, Jyotsna Kaki, Leonard R. Kasday, Kazuhito Kidachi, Ken Kipness, Marja-Riitta Koivunen, Preety Kumar, Gez Lemon, Chuck Letourneau, Scott Luebking, Tim Lacy, Jim Ley, William Loughborough, Greg Lowney, Luca Mascaro, Liam McGee, Jens Meiert, Niqui Merret, Alessandro Miele, Mathew J Mirabella, Charles McCathieNevile , Matt May, Marti McCuller, Sorcha Moore, Charles F. Munat, Robert Neff, Bruno von Niman, Tim Noonan, Sebastiano Nutarelli, Graham Oliver, Sean B. Palmer, Sailesh Panchang, Nigel Peck, Anne Pemberton, David Poehlman, Adam Victor Reed, Chris Ridpath, Lee Roberts, Gregory J. Rosmaita, Matthew Ross, Sharron Rush, Gian Sampson-Wild, Joel Sanda, Gordon Schantz, Lisa Seeman, John Slatin, Becky Smith, Jared Smith, Neil Soiffer, Jeanne Spellman, Mike Squillace, Michael Stenitzer, Jim Thatcher, Terry Thompson, Justin Thorp, Makoto Ueki, Eric Velleman, Dena Wainwright, Paul Walsch, Takayuki Watanabe, Jason White.

Anhang C: Referenzen

Dieser Abschnitt ist informativ.

CAPTCHA
The CAPTCHA Project, Carnegie Mellon University. Das Projekt ist online unter http://www.captcha.net.
HARDING-BINNIE
Harding G. F. A. and Binnie, C.D., Independent Analysis of the ITC Photosensitive Epilepsy Calibration Test Tape. 2002.
IEC-4WD
IEC/4WD 61966-2-1: Colour Measurement and Management in Multimedia Systems and Equipment - Part 2.1: Default Colour Space - sRGB. May 5, 1998.
sRGB
"A Standard Default Color Space for the Internet - sRGB," M. Stokes, M. Anderson, S. Chandrasekar, R. Motta, eds., Version 1.10, November 5, 1996. Ein Exemplar dieser Arbeit ist erhältlich unter http://www.w3.org/Graphics/Color/sRGB.html.
UNESCO
International Standard Classification of Education, 1997. Ein Exemplar dieses Standards ist erhältlich unter http://www.unesco.org/education/information/nfsunesco/doc/isced_1997.htm.
WCAG10
Web Content Accessibility Guidelines 1.0, G. Vanderheiden, W. Chisholm, I. Jacobs, Editors, W3C Recommendation, 5 May 1999, http://www.w3.org/TR/1999/WAI-WEBCONTENT-19990505/. Die aktuelle Version der WCAG 1.0 ist erhältlich unter http://www.w3.org/TR/WAI-WEBCONTENT/.