Techniken für WCAG 2.0

Zum Inhalt

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G166: Bereitstellung von Audio, in dem der wichtige Videoinhalt beschrieben wird und in dem der Inhalt als solcher beschrieben wird.

Anwendbarkeit

Alle Techniken, die Videoinhalt enthalten können

Die Technik bezieht sich auf:

Beschreibung

Reine Videoinhalte sind für blinde Menschen und für manche Menschen mit geringer Sehkraft nicht barrierefrei. Daher ist es für sie wichtig, eine Audioalternative zu haben. Eine Möglichkeit dies zu tun ist die Bereitstellung einer Audiospur, welche die Informationen aus dem Video beschreibt. Die Audiodatei sollte ein gängiges Audioformat sein, das im Internet benutzt wird, wie beispielsweise MP3.

Beispiele

Beispiel 1

Eine Webseite hat einen Link zu einer reinen Videopräsentation eines Raumschiffes, das auf dem Mars landet. Der Link zu dem Video ist ein Bild eines Raumschiffes. In der Nähe des Videos ist ein Link zu einer Audiodatei mit einer Person, die das Video beschreibt. Dies würde ungefähr so aussehen, wie das folgende Code-Beispiel in HTML.

Code-Beispiel:

			<a href="../video/marslanding.mp4"><img src="../images/spaceship.jpg" 
   alt="Mars landing, video-only" width="193" height="255"/></a>
<br />
<a href="Mars_landing_audio.mp3">Audio description of "Mars Landing"</a>

Tests

Vorgehensweise

Für eine Webseite, die reine Videoinhalte enthält:

  1. Prüfen Sie, ob es unmittelbar vor oder nach dem reinen Videoinhalt einen Link zu einer Audioalternative gibt.

Erwartete Ergebnisse

Wenn dies eine ausreichende Technik für ein Erfolgskriterium ist, dann bedeutet das Scheitern an diesem Testverfahren nicht zwangsläufig, dass das Erfolgskriterium nicht auf irgendeine andere Art und Weise erfüllt wurde, sondern nur, diese Technik nicht erfolgreich implementiert wurde und nicht benutzt werden kann, um die Konformität zu erklären.