Richtlinie 2.4 Stellen Sie Mittel zur Verfügung, um Benutzer dabei zu unterstützen zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden.
Die Absicht dieser Richtlinie ist es, Benutzern zu helfen, den Inhalt, den sie benötigen, zu finden und es ihnen zu ermöglichen, den Überblick über ihre Position zu behalten. Diese Aufgaben sind für Menschen mit Behinderungen häufig schwieriger. Zum Auffinden, zur Navigation und zur Orientierung ist es wichtig, dass der Benutzer herausfinden kann, was seine aktuelle Position ist. Zur Navigation müssen auch Informationen über die möglichen Ziele zur Verfügung stehen. Screenreader konvertieren Inhalte in synthetische Sprache, die, weil es sich um Audio handelt, in linearer Reihenfolge präsentiert werden muss. Einige Erfolgskriterien in dieser Richtlinie erklären, welche Vorkehrungen getroffen werden müssen um sicherzustellen, dass Benutzer von Screenreadern erfolgreich im Inhalt navigieren können. Andere ermöglichen es den Benutzern, Navigationsleisten und Seitenüberschriften leichter zu erkennen und diese sich wiederholenden Inhalte zu umgehen. Ungewöhnliche Funktionen oder Verhalten der Benutzerschnittstelle können Menschen mit kognitiven Behinderungen möglicherweise verwirren.
Die Navigation hat, wie in The Motive Web Design Glossary beschreiben, zwei Hauptfunktionen:
Dem Benutzer zu sagen, wo er sich befindet
Es dem Benutzer zu ermöglichen, woanders hinzugehen
Diese Richtlinie arbeitet eng mit Richtlinie 1.3 zusammen, die sicherstellt, dass alle Strukturen im Inhalt wahrgenommen werden können, ebenfalls ein Grundstein für die Navigation. Überschriften sind besonders wichtige Mechanismen, um Benutzern zu helfen, sich selber innerhalb des Inhalts zu orientieren und durch ihn zu navigieren. Viele Benutzer von assistierenden Techniken verlassen sich auf passende Überschriften, um Überschriften zu überfliegen und auf einfache Art die unterschiedlichen Bereiche des Inhalts ausfindig zu machen. Die Erfüllung von Erfolgskriterium 1.3.1 für Überschriften thematisiert auch einige Aspekte von Richtlinie 2.4.
Spezifische Techniken zur Erfüllung jedes Erfolgskriteriums für diese Richtlinie werden in den „Verstehen“-Abschnitten für jedes (unten aufgeführte) Erfolgskriterium aufgelistet. Wenn es allerdings Techniken gibt, um diese Richtlinie zu behandeln, die nicht unter eines der Erfolgskriterien fallen, dann sind diese hier aufgelistet. Diese Techniken sind nicht erforderlich oder ausreichend, um irgendein Erfolgskriterium zu erfüllen, können aber bestimmte Arten von Webinhalten für mehr Menschen barrierefreier machen.
Begrenzung der Anzahl an Links pro Seite (zukünftiger Link)
Bereitstellung eines Mechanismus, um zu den unterschiedlichen Inhaltsabschnitten einer Webseite zu navigieren (zukünftiger Link)
Links visuell eindeutig machen (zukünftiger Link)
Hervorhebung von Suchbegriffen (zukünftiger Link)