WCAG 2.0-Übersetzung

Status (08.04.2011): Dieses Dokument ist die deutsche Übersetzung des englischen Originals bei http://www.w3.org/WAI/WCAG20/from10/comparison-priorities/ und kann Fehler enthalten. Im Falle von Abweichungen ist das offizielle englische Dokument die maßgebende Version.

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Vergleich der WCAG 1.0-Checkpunkte mit den WCAG 2.0, gruppiert nach Prioritäten

Diese Seite zeigt, wie die WCAG 1.0-Checkpunkte mit den WCAG 2.0, die am 11. Dezember 2008 veröffentlicht wurden, in Zusammenhang stehen.

WAI arbeitet sorgfältig daran, Organisationen und Individuen, die derzeit WCAG 1.0 benutzen, dazu in die Lage zu versetzen, einen reibungslosen Übergang zu den WCAG 2.0 zu vollziehen. Zusätzliche Ressourcen werden auf der WAI Homepage, dem WAI RSS feed und der öffentlichen WAI IG Email-Liste angekündigt.

Neue WCAG 2.0-Anforderungen, die in der unten stehenden vergleichenden Tabelle nicht erwähnt werden

Neue Anforderungen der Stufe A

  • 1.3.3 Sensorische Eigenschaften: Anweisungen, die für das Verständnis und die Bedienung von Inhalt bereitgestellt werden, stützen sich nicht nur auf sensorische Eigenschaften von Komponenten wie Form, Größe, visuelle Position, Ausrichtung oder Ton. (Stufe A)

    Anmerkung: Für Anforderungen in Bezug auf Farbe beachten Sie Richtlinie 1.4.

  • 1.4.2 Audio-Steuerelement: Wenn Audioinhalt auf einer Webseite automatisch für mehr als 3 Sekunden abgespielt wird, dann gibt es entweder einen Mechanismus, um die Wiedergabe zu pausieren oder zu beenden, oder es gibt einen Mechanismus, um die Lautstärke unabhängig von der allgemeinen Systemlautstärke zu regeln. (Stufe A)

    Anmerkung: Jeglicher Inhalt, der dieses Erfolgskriterium nicht erfüllt, kann die Möglichkeit eines Benutzers beeinträchtigen, die ganze Seite zu nutzen. Daher muss jeglicher Inhalt auf einer Webseite (egal ob er dazu benutzt wird, andere Erfolgskriterien zu erfüllen oder nicht) dieses Erfolgskriterium erfüllen. Lesen Sie Konformitätsbedingung 5: Nicht störend.

  • 2.1.2 Keine Tastaturfalle: Wenn der Tastaturfokus durch eine Tastaturschnittstelle auf einen Bestandteil der Seite bewegt werden kann, dann kann der Fokus von diesem Bestandteil weg bewegt werden, indem man nur die Tastaturschnittstelle benutzt; wenn man dazu mehr als nicht modifizierte Pfeil- oder Tabulatortasten oder andere übliche Ausstiegsmethoden benutzen muss, dann wird der Benutzer über die Methode zum Bewegen des Fokus informiert. (Stufe A)

    Anmerkung: Jeglicher Inhalt, der dieses Erfolgskriterium nicht erfüllt, kann die Möglichkeit eines Benutzers beeinträchtigen, die ganze Seite zu nutzen. Daher muss jeglicher Inhalt auf einer Webseite (egal ob er dazu benutzt wird, andere Erfolgskriterien zu erfüllen oder nicht) dieses Erfolgskriterium erfüllen. Lesen Sie Konformitätsbedingung 5: Nicht störend.

  • 2.4.2 Seite mit Titel versehen: Webseiten haben einen Titel, der Thema oder Zweck beschreibt. (Stufe A)

  • 3.3.1 Fehlererkennung: Wenn ein Eingabefehler automatisch erkannt wird, dann wird das fehlerhafte Element identifiziert und der Fehler wird dem Benutzer in Textform beschrieben. (Stufe A)

  • 3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen: Wenn der Inhalt eine Eingabe durch den Benutzer verlangt, werden Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen bereitgestellt. (Stufe A)

Neue Anforderungen der Sufe AA

  • 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen (Labels): Überschriften und Labels beschreiben ein Thema oder einen Zweck. (Stufe AA)

  • 3.3.3 Fehlerempfehlung: Wenn ein Eingabefehler automatisch erkannt wird und Korrekturempfehlungen bekannt sind, dann werden diese Empfehlungen dem Benutzer bereitgestellt, außer dies würde die Sicherheit oder den Zweck des Inhalts gefährden. (Stufe AA)

  • 3.3.4 Fehlervermeidung (rechtliche, finanzielle, Daten): Für Webseiten, die eine für den Benutzer auftretende rechtliche Verpflichtung oder finanzielle Transaktion zur Folge haben, die Benutzer-gesteuerte Daten in Datenspeicherungssystemen ändern oder löschen oder die Testantworten des Benutzers abschicken, gilt mindestens eines der Folgenden: (Stufe AA)

    1. Reversibel: Versendete Daten sind reversibel.

    2. Geprüft: Vom Benutzer eingegebene Daten werden auf Eingabefehler überprüft und der Benutzer erhält die Gelegenheit, diese zu korrigieren.

    3. Bestätigt: Es gibt einen Mechanismus, um Informationen zu überprüfen, zu bestätigen und zu korrigieren, bevor sie endgültig abgesendet werden.

Neue Anforderungen der Stufe AAA

  • 1.2.6 Gebärdensprache (aufgezeichnet): Eine Übersetzung in die Gebärdensprache wird für alle aufgezeichneten Audioinhalte in synchronisierten Medien bereitgestellt. (Stufe AAA)

  • 1.2.8 Medienalternative (aufgezeichnet): Eine Alternative für zeitbasierte Medien wird für alle aufgezeichneten synchronisierten Medien und für alle aufgezeichneten reinen Videomedien bereitgestellt. (Stufe AAA)

  • 1.4.7 Leiser oder kein Hintergrund-Audioinhalt: Für aufgezeichneten, reinen Audioinhalt, der (1) hauptsächlich Sprache im Vordergrund enthält, (2) kein Audio-CAPTCHA oder ein Audio-Logo ist und (3) bei dem es sich nicht um eine Vokalisierung handelt, die hauptsächlich als musikalischer Ausdruck bestimmt ist wie beispielsweise Singen oder Rappen, gilt mindestens eines der Folgenden: (Stufe AAA)

    • Kein Hintergrund: Der Audioinhalt enthält keine Hintergrundgeräusche.

    • Abschalten: Die Hintergrundgeräusche können abgeschaltet werden.

    • 20 dB: Die Hintergrundgeräusche sind mindestens 20 Dezibel leiser als der Sprachinhalt im Vordergrund mit der Ausnahme von gelegentlichen Geräuschen, die nur 1 oder 2 Sekunden andauern.

      Anmerkung: Gemäß der Definition von „Dezibel“ sind Hintergrundgeräusche, die diese Anforderung erfüllen, ungefähr viermal so leise wie der Sprachinhalt im Vordergrund.

  • 1.4.8 Visuelle Präsentation: Für die visuelle Präsentation von Textblöcken gibt es einen Mechanismus, um das Folgende zu erreichen: (Stufe AAA)

    1. Vorder- und Hintergrundfarben können vom Benutzer ausgewählt werden.

    2. Die Breite beträgt nicht mehr als 80 Zeichen oder Glyphen (40 wenn es sich um CJK handelt).

    3. Text ist nicht im Blocksatz ausgerichtet (sowohl links- als auch rechtsbündig ausgerichtet).

    4. Der Zeilenabstand (Durchschuss) ist mindestens 1,5-fach innerhalb von Paragraphen und der Paragraphenabstand ist mindestens 1,5-fach so groß wie der Zeilenabstand.

    5. Die Textgröße kann ohne assistierende Technik bis auf 200 Prozent skaliert werden und zwar so, dass der Leser nicht horizontal scrollen muss, um eine Textzeile in einem bildschirmfüllenden Fenster zu lesen.

  • 2.2.3 Keine Zeiteinteilung: Die Zeiteinteilung ist kein unentbehrlicher Teil eines vom Inhalt dargestellten Ereignisses oder einer Handlung außer bei nicht-interaktiven synchronisierten Medien und Echtzeit-Ereignissen. (Stufe AAA)

  • 2.2.5 Erneute Authentifizierung: Wenn eine authentifizierte Sitzung abläuft, kann der Benutzer die Handlung nach der erneuten Authentifizierung ohne Datenverlust fortführen. (Stufe AAA)

  • 2.4.7 Fokus sichtbar: Jede durch Tastatur bedienbare Benutzerschnittstelle hat einen Bedienmodus, bei dem der Tastaturfokus sichtbar ist. (Stufe AA)

  • 2.4.8 Position: Es gibt Informationen zu der Position des Benutzers innerhalb eines Satzes von Webseiten. (Stufe AAA)

  • 3.1.3 Ungewöhnliche Wörter: Es gibt einen Mechanismus, um spezielle Definitionen von Wörtern oder Wendungen zu erkennen, die auf ungewöhnliche oder eingeschränkte Weise benutzt werden, Idiome und Jargon eingeschlossen. (Stufe AAA)

  • 3.1.6 Aussprache: Es gibt einen Mechanismus, um die bestimmte Aussprache von Wörtern zu erkennen, wenn die Bedeutung der Wörter - im Zusammenhang - mehrdeutig ist, wenn man die Aussprache nicht kennt. (Stufe AAA)

  • 3.3.5 Hilfe: Es gibt eine kontextsensitive Hilfe. (Stufe AAA)

  • 3.3.6 Fehlervermeidung (alle): Für Webseiten, die verlangen, dass der Benutzer Informationen absendet, gilt mindestens eines der Folgenden: (Stufe AAA)

    1. Reversibel: Versendete Daten sind reversibel.

    2. Geprüft: Vom Benutzer eingegebene Daten werden auf Eingabefehler überprüft und der Benutzer erhält die Gelegenheit, diese zu korrigieren.

    3. Bestätigt: Es gibt einen Mechanismus, um Informationen zu überprüfen, zu bestätigen und zu korrigieren, bevor sie endgültig abgesendet werden.

WCAG 1.0-Checkpunkte der Priorität 1

Im Allgemeinen (Priorität 1)WCAG 2.0

1.1: Stellen Sie ein Text-Äquivalent für jedes Nicht-Text-Element bereit (z. B. über "alt", "longdesc" oder im Inhalt des Elements). Dies umfasst: Bilder, grafisch dargestellten Text (einschließlich Symbole), Regionen von Imagemaps, Animationen (z. B. animierte GIFs), Applets und programmierte Objekte, ASCII-Zeichnungen, Frames, Scripts, Bilder, die als Punkte in Listen verwendet werden, Platzhalter-Grafiken, grafische Buttons, Töne (abgespielt mit oder ohne Einwirkung des Benutzers), Audio-Dateien, die für sich allein stehen, Tonspuren von Videos und Videos. [Priorität 1]

1.1.1 Nicht-Text-Inhalt: Alle Nicht-Text-Inhalte, die dem Benutzer präsentiert werden, haben eine Textalternative, die einem äquivalenten Zweck dient, mit Ausnahme der unten aufgelisteten Situationen. (Stufe A)

  • Steuerelemente, Eingabe: Wenn es sich bei dem Nicht-Text-Inhalt um ein Steuerelement handelt oder Eingaben durch den Benutzer akzeptiert, dann hat dieser einen Namen, der seinen Zweck beschreibt. (Beachten Sie Richtlinie 4.1 für zusätzliche Anforderungen an Steuerelemente und Inhalte, die Eingaben durch den Benutzer akzeptieren.)

  • Zeitbasierte Medien: Wenn es sich bei den Nicht-Text-Inhalten um zeitbasierte Medien handelt, dann stellen Textalternativen zumindest eine deskriptive Identifizierung des Nicht-Text-Inhalts bereit. (Beachten Sie Richtlinie 1.2 für zusätzliche Anforderungen an Medien.)

  • Test: Wenn es sich bei dem Nicht-Text-Inhalt um einen Test oder eine Übung handelt, die nichtig wäre, wenn sie als Text dargestellt würde, dann stellen Textalternativen zumindest eine deskriptive Identifizierung des Nicht-Text-Inhalts bereit.

  • Sensorisch: Wenn Nicht-Text-Inhalt hauptsächlich dafür gedacht ist, eine bestimmte Sinneserfahrung zu schaffen, dann stellen Textalternativen zumindest eine deskriptive Identifizierung des Nicht-Text-Inhalts bereit.

  • CAPTCHA: Wenn der Zweck des Nicht-Text-Inhalts der ist zu bestätigen, dass eine Person und nicht ein Computer auf den Inhalt zugreift, dann werden Textalternativen bereitgestellt, die den Zweck des Nicht-Text-Inhalts identifizieren. Außerdem werden alternative Formen von CAPTCHAs bereitgestellt, die Ausgabeformen für verschiedene Arten der sensorischen Wahrnehmung nutzen, um verschiedenen Behinderungen Rechnung zu tragen.

  • Dekoration, Formatierung, unsichtbar: Wenn der Nicht-Text-Inhalt reine Dekoration ist, nur für visuelle Formatierung benutzt wird oder dem Benutzer gar nicht präsentiert wird, dann wird der Inhalt so implementiert, dass er von assistierender Technik ignoriert werden kann.

1.2.1 Reine Audio- und Videoinhalte (aufgezeichnet): Für aufgezeichnete reine Audio- und aufgezeichnete reine Video- Medien gilt das Folgende, außer die Audio- oder Videomedien sind eine Medienalternative für Text und als solche klar gekennzeichnet: (Stufe A)

  • Aufgezeichneter reiner Audioinhalt: Es wird eine Alternative für zeitbasierte Medien bereitgestellt, die äquivalente Informationen für aufgezeichneten reinen Audioinhalt bietet.

  • Aufgezeichneter reiner Videoinhalt: Es wird entweder eine Alternative für zeitbasierte Medien oder eine Audiospur zur Verfügung gestellt, die äquivalente Informationen für aufgezeichneten reinen Videoinhalt bietet.

1.2.9 Reiner Audioinhalt (Live): Eine Alternative für zeitbasierte Medien, die äquivalente Informationen für live übertragene reine Audioinhalte bietet, wird bereitgestellt. (Stufe AAA)

Zusätzliche Anmerkungen:

2.1: Sorgen Sie dafür, dass die gesamte mit Farbe dargestellte Information auch ohne Farbe verfügbar ist, z. B. im Kontext oder im Markup. [Priorität 1]

1.4.1 Benutzung von Farbe: Farbe wird nicht als einziges visuelles Mittel benutzt, um Informationen zu vermitteln, eine Handlung zu kennzeichnen, eine Reaktion zu veranlassen oder ein visuelles Element zu unterscheiden. (Stufe A)

Anmerkung: Bei diesem Erfolgskriterium geht es gezielt um Farbwahrnehmung. Andere Formen der Wahrnehmung werden in Richtlinie 1.3 behandelt, einschließlich des programmtechnischen Zugriffs auf Farbe und anderes Coding zur visuellen Darstellung.

4.1: Machen Sie in klarer Weise Änderungen der natürlichen Sprache des Dokumententexts und sämtlicher Text-Äquivalente (z.B. Captions) kenntlich. [Priorität 1]

3.1.2 Sprache von Teilen: Die menschliche Sprache jedes Abschnitts oder jedes Satzes im Inhalt kann durch Software bestimmt werden außer bei Eigennamen, technischen Fachbegriffen, Wörtern einer unklaren Sprache und Wörtern oder Wendungen, die Teil des Jargons des direkt umliegenden Textes geworden sind. (Stufe AA)

6.1: Bauen Sie Dokumente so auf, dass sie ohne Stylesheets gelesen werden können. Z. B. wenn ein HTML-Dokument ohne ihm zugeordnete Stylesheets dargestellt wird, muss es immer noch möglich sein, das Dokument zu lesen. [Priorität 1]

Konformitätsbedingung 4: Ausschließliche Benutzung von Techniken auf eine die Barrierefreiheit unterstützende Art: Nur bei der Benutzung von Techniken auf eine die Barrierefreiheit unterstützende Art kann man sich darauf verlassen, dass die Erfolgskriterien erfüllt werden. Jegliche Information oder Funktionalität, die auf eine nicht die Barrierefreiheit unterstützende Art zur Verfügung gestellt wird, ist auch auf eine die Barrierefreiheit unterstützende Art und Weise verfügbar. (Siehe Barrierefreiheit unterstützend verstehen.) Konformitätsbedingung 4 verstehen

Konformitätsbedingung 5: Nicht störend: Wenn Techniken auf nicht die Barrierefreiheit unterstützende Art benutzt werden oder wenn sie auf nicht-konforme Art benutzt werden, dann blockieren sie nicht die Fähigkeit des Benutzers, auf den Rest der Seite zuzugreifen. Darüber hinaus erfüllt die Webseite als Ganzes weiterhin die Konformitätsbedingungen unter jeder der folgenden Bedingungen: Konformitätsbedingung 5 verstehen

  1. wenn irgendeine Technik, auf die man sich nicht verlassen kann, in einem Benutzeragenten angeschaltet wird,

  2. wenn irgendeine Technik, auf die man sich nicht verlassen kann, in einem Benutzeragenten ausgeschaltet wird und

  3. wenn irgendeine Technik, auf die man sich nicht verlassen kann, nicht von dem Benutzeragenten unterstützt wird

Darüber hinaus gelten die folgenden Erfolgskriterien für sämtlichen Inhalt einer Seite einschließlich Inhalt, auf dessen Konformität man sich sonst nicht verlassen würde, da das Scheitern bei der Erfüllung dieser die Nutzung der Seite beeinträchtigen könnte:

  • 1.4.2 - Audio-Steuerelement,

  • 2.1.2 - Keine Tastaturfalle,

  • 2.3.1 - Grenzwert von dreimaligem Blinken oder weniger und

  • 2.2.2 - Pausieren, beenden, ausblenden.

6.2: Sorgen Sie dafür, dass Äquivalente für dynamischen Inhalt aktualisiert werden, wenn sich der dynamische Inhalt ändert. [Priorität 1]

F20: Fehler bei Erfolgskriterium 1.1.1 und 4.1.2 wegen fehlender Aktualisierung von Textalternativen, wenn Nicht-Text-Inhalt geändert wird

Zusätzliche Anmerkungen:

7.1: Vermeiden Sie Bildschirmflackern, bis Benutzeragenten dem Benutzer eine Kontrolle über das Flackern ermöglichen. [Priorität 1]

2.3.1 Grenzwert von dreimaligem Blitzen oder weniger: Webseiten enthalten nichts, was öfter als dreimal in einem beliebigen, eine Sekunde dauernden Zeitraum blitzt, oder der Blitz ist unterhalb der allgemeinen Grenzwerte zu Blitzen und roten Blitzen. (Stufe A)

Anmerkung: Jeglicher Inhalt, der dieses Erfolgskriterium nicht erfüllt, kann die Möglichkeit eines Benutzers beeinträchtigen, die ganze Seite zu nutzen. Daher muss jeglicher Inhalt auf einer Webseite (egal ob er dazu benutzt wird, andere Erfolgskriterien zu erfüllen oder nicht) dieses Erfolgskriterium erfüllen. Lesen Sie Konformitätsbedingung 5: Nicht störend.

2.3.2 Drei Blitze: Webseiten enthalten nichts, das öfter als dreimal in einem beliebigen, eine Sekunde dauernden Zeitraum blitzt. (Stufe AAA)

14.1: Verwenden Sie für den Inhalt einer Site die klarste und einfachste Sprache, die angemessen ist. [Priorität 1]

Sowohl einige der Stufe AAA-Erfolgskriterien in Richtlinie 3.1 als auch die empfohlenen Techniken für Richtlinie 3.1 helfen dabei, Inhalte verständlicher zu machen. Es gibt keine direkte Zuordnung.

4.1: Machen Sie in klarer Weise Änderungen der natürlichen Sprache des Dokumententexts und sämtlicher Text-Äquivalente (z.B. Captions) kenntlich. [Priorität 1]

3.1.2 Sprache von Teilen: Die menschliche Sprache jedes Abschnitts oder jedes Satzes im Inhalt kann durch Software bestimmt werden außer bei Eigennamen, technischen Fachbegriffen, Wörtern einer unklaren Sprache und Wörtern oder Wendungen, die Teil des Jargons des direkt umliegenden Textes geworden sind. (Stufe AA)

Und wenn Sie Bilder und Imagemaps benutzen (Priorität 1)WCAG 2.0

1.2: Stellen Sie redundante Textlinks für jede aktive Region einer Server-seitigen Imagemap bereit. [Priorität 1]

In Bezug auf Textalternativen:

1.1.1 Nicht-Text-Inhalt: Alle Nicht-Text-Inhalte, die dem Benutzer präsentiert werden, haben eine Textalternative, die einem äquivalenten Zweck dient, mit Ausnahme der unten aufgelisteten Situationen. (Stufe A)

  • Steuerelemente, Eingabe: Wenn es sich bei dem Nicht-Text-Inhalt um ein Steuerelement handelt oder Eingaben durch den Benutzer akzeptiert, dann hat dieser einen Namen, der seinen Zweck beschreibt. (Beachten Sie Richtlinie 4.1 für zusätzliche Anforderungen an Steuerelemente und Inhalte, die Eingaben durch den Benutzer akzeptieren.)

  • Zeitbasierte Medien: Wenn es sich bei den Nicht-Text-Inhalten um zeitbasierte Medien handelt, dann stellen Textalternativen zumindest eine deskriptive Identifizierung des Nicht-Text-Inhalts bereit. (Beachten Sie Richtlinie 1.2 für zusätzliche Anforderungen an Medien.)

  • Test: Wenn es sich bei dem Nicht-Text-Inhalt um einen Test oder eine Übung handelt, die nichtig wäre, wenn sie als Text dargestellt würde, dann stellen Textalternativen zumindest eine deskriptive Identifizierung des Nicht-Text-Inhalts bereit.

  • Sensorisch: Wenn Nicht-Text-Inhalt hauptsächlich dafür gedacht ist, eine bestimmte Sinneserfahrung zu schaffen, dann stellen Textalternativen zumindest eine deskriptive Identifizierung des Nicht-Text-Inhalts bereit.

  • CAPTCHA: Wenn der Zweck des Nicht-Text-Inhalts der ist zu bestätigen, dass eine Person und nicht ein Computer auf den Inhalt zugreift, dann werden Textalternativen bereitgestellt, die den Zweck des Nicht-Text-Inhalts identifizieren. Außerdem werden alternative Formen von CAPTCHAs bereitgestellt, die Ausgabeformen für verschiedene Arten der sensorischen Wahrnehmung nutzen, um verschiedenen Behinderungen Rechnung zu tragen.

  • Dekoration, Formatierung, unsichtbar: Wenn der Nicht-Text-Inhalt reine Dekoration ist, nur für visuelle Formatierung benutzt wird oder dem Benutzer gar nicht präsentiert wird, dann wird der Inhalt so implementiert, dass er von assistierender Technik ignoriert werden kann.

In Bezug auf Zugänglichkeit per Tastatur:

2.1.1 Tastatur: Alle Funktionalitäten des Inhalts sind durch eine Tastaturschnittstelle bedienbar, ohne dass eine bestimmte Zeiteinteilung für einzelne Tastenanschläge erforderlich ist, außer wenn die zugrunde liegende Funktion Eingaben verlangt, die vom Pfad der Bewegung des Benutzers und nicht nur von den Endpunkten abhängig sind. (Stufe A)

Anmerkung 1: Diese Ausnahme bezieht sich auf die zugrunde liegende Funktion und nicht auf die Eingabetechnik. Zum Beispiel: Wenn man Handschrift benutzt, um Text einzugeben, dann verlangt die Eingabetechnik (Handschrift) Pfad-abhängige Eingaben, die zugrunde liegende Funktion (Texteingabe) verlangt dies aber nicht.

Anmerkung 2: Es ist nicht verboten noch sollte es Sie davon abhalten, eine Maus-Eingabe oder andere Eingabemethoden zusätzlich zur Tastaturbedienung zur Verfügung zu stellen.

2.4.4 Linkzweck (im Kontext): Der Zweck jedes Links kann durch den Linktext allein oder durch den Linktext zusammen mit seinem durch Software bestimmten Link-Kontext bestimmt werden außer in Fällen, in denen der Zweck des Links mehrdeutig für Benutzer im Allgemeinen wäre. (Stufe A)

Zusätzliche Anmerkungen:

  • Auf server-seitige Imagemaps kann man nicht per Tastatur zugreifen.

9.1: Stellen Sie Client-seitige anstelle von Server-seitigen Imagemaps bereit, außer wenn die Regionen mit den verfügbaren geometrischen Formen nicht definiert werden können. [Priorität 1]

In Bezug auf Textalternativen:

1.1.1 Nicht-Text-Inhalt: Alle Nicht-Text-Inhalte, die dem Benutzer präsentiert werden, haben eine Textalternative, die einem äquivalenten Zweck dient, mit Ausnahme der unten aufgelisteten Situationen. (Stufe A)

  • Steuerelemente, Eingabe: Wenn es sich bei dem Nicht-Text-Inhalt um ein Steuerelement handelt oder Eingaben durch den Benutzer akzeptiert, dann hat dieser einen Namen, der seinen Zweck beschreibt. (Beachten Sie Richtlinie 4.1 für zusätzliche Anforderungen an Steuerelemente und Inhalte, die Eingaben durch den Benutzer akzeptieren.)

  • Zeitbasierte Medien: Wenn es sich bei den Nicht-Text-Inhalten um zeitbasierte Medien handelt, dann stellen Textalternativen zumindest eine deskriptive Identifizierung des Nicht-Text-Inhalts bereit. (Beachten Sie Richtlinie 1.2 für zusätzliche Anforderungen an Medien.)

  • Test: Wenn es sich bei dem Nicht-Text-Inhalt um einen Test oder eine Übung handelt, die nichtig wäre, wenn sie als Text dargestellt würde, dann stellen Textalternativen zumindest eine deskriptive Identifizierung des Nicht-Text-Inhalts bereit.

  • Sensorisch: Wenn Nicht-Text-Inhalt hauptsächlich dafür gedacht ist, eine bestimmte Sinneserfahrung zu schaffen, dann stellen Textalternativen zumindest eine deskriptive Identifizierung des Nicht-Text-Inhalts bereit.

  • CAPTCHA: Wenn der Zweck des Nicht-Text-Inhalts der ist zu bestätigen, dass eine Person und nicht ein Computer auf den Inhalt zugreift, dann werden Textalternativen bereitgestellt, die den Zweck des Nicht-Text-Inhalts identifizieren. Außerdem werden alternative Formen von CAPTCHAs bereitgestellt, die Ausgabeformen für verschiedene Arten der sensorischen Wahrnehmung nutzen, um verschiedenen Behinderungen Rechnung zu tragen.

  • Dekoration, Formatierung, unsichtbar: Wenn der Nicht-Text-Inhalt reine Dekoration ist, nur für visuelle Formatierung benutzt wird oder dem Benutzer gar nicht präsentiert wird, dann wird der Inhalt so implementiert, dass er von assistierender Technik ignoriert werden kann.

In Bezug auf Zugänglichkeit per Tastatur:

2.1.1 Tastatur: Alle Funktionalitäten des Inhalts sind durch eine Tastaturschnittstelle bedienbar, ohne dass eine bestimmte Zeiteinteilung für einzelne Tastenanschläge erforderlich ist, außer wenn die zugrunde liegende Funktion Eingaben verlangt, die vom Pfad der Bewegung des Benutzers und nicht nur von den Endpunkten abhängig sind. (Stufe A)

Anmerkung 1: Diese Ausnahme bezieht sich auf die zugrunde liegende Funktion und nicht auf die Eingabetechnik. Zum Beispiel: Wenn man Handschrift benutzt, um Text einzugeben, dann verlangt die Eingabetechnik (Handschrift) Pfad-abhängige Eingaben, die zugrunde liegende Funktion (Texteingabe) verlangt dies aber nicht.

Anmerkung 2: Es ist nicht verboten noch sollte es Sie davon abhalten, eine Maus-Eingabe oder andere Eingabemethoden zusätzlich zur Tastaturbedienung zur Verfügung zu stellen.

Zusätzliche Anmerkungen:

  • Auf server-seitige Imagemaps kann man nicht per Tastatur zugreifen.
Und wenn Sie Tabellen benutzen (Priorität 1)WCAG 2.0

5.1: Kennzeichnen Sie bei Datentabellen Zeilen- und Spaltenüberschriften. [Priorität 1]

1.3.1 Info und Beziehungen: Informationen, Struktur und Beziehungen, die über die Darstellung vermittelt werden, können durch Software bestimmt werden oder stehen in Textform zur Verfügung. (Stufe A)

Im Besonderen:

5.2: Wenn Datentabellen zwei oder mehr logische Ebenen von Zeilen- oder Spaltenüberschriften haben, verwenden Sie Markup, um Datenzellen und Überschriftenzellen einander zuzuordnen. [Priorität 1]

1.3.1 Info und Beziehungen: Informationen, Struktur und Beziehungen, die über die Darstellung vermittelt werden, können durch Software bestimmt werden oder stehen in Textform zur Verfügung. (Stufe A)

Im Besonderen:

Und wenn Sie Frames benutzen (Priorität 1)WCAG 2.0

12.1: Betiteln Sie jeden Frame, um Navigation und Identifikation zu erleichtern. [Priorität 1]

2.4.1 Blöcke umgehen: Es gibt einen Mechanismus, um Inhaltsblöcke zu umgehen, die auf verschiedenen Webseiten wiederholt werden. (Stufe A)

4.1.2 Name, Rolle, Wert: Für alle Bestandteile der Benutzerschnittstelle (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Formularelemente, Links und durch Skripte generierte Komponenten) können Name und Rolle durch Software bestimmt werden; Zustände, Eigenschaften und Werte, die vom Benutzer festgelegt werden können, können durch Software festgelegt sein; und die Benachrichtigung über Änderungen an diesen Elementen steht den Benutzeragenten zur Verfügung, einschließlich assistierender Techniken. (Stufe A)

Anmerkung: Dieses Erfolgskriterium ist hauptsächlich für Webautoren gedacht, die ihre eigenen Bestandteile der Benutzerschnittstelle entwickeln oder skripten. Standard-HTML-Steuerelemente erfüllen zum Beispiel bereits dieses Erfolgskriterium, wenn sie entsprechend der Spezifikation benutzt werden.

Zusätzliche Anmerkungen:

Und wenn Sie Applets und Scripts benutzen (Priorität 1)WCAG 2.0

6.3: Sorgen Sie dafür, dass Seiten verwendbar sind, wenn Scripts, Applets oder andere programmierte Objekte abgeschaltet sind oder nicht unterstützt werden. Ist dies nicht möglich, stellen Sie äquivalente Information auf einer alternativen zugänglichen Seite bereit. [Priorität 1]

Konformitätsbedingung 1: Konformitätsstufe: Eine der folgenden Stufen der Konformität ist vollständig erfüllt. Konformitätsbedingung 1 verstehen

  • Stufe A: Für eine Konformität auf Stufe A (die minimale Konformitätsstufe) muss die Webseite alle Erfolgskriterien der Stufe erfüllen oder es wird eine konforme Alternativversion zur Verfügung gestellt.

  • Stufe AA: Für eine Konformität auf Stufe AA muss die Webseite alle Erfolgskriterien der Stufen A und AA erfüllen oder es wird eine Stufe AA-konforme Alternativversion zur Verfügung gestellt.

  • Stufe AAA: Für eine Konformität auf Stufe AAA muss die Webseite alle Erfolgskriterien der Stufen A, AA und AAA erfüllen oder es wird eine Stufe AAA-konforme Alternativversion zur Verfügung gestellt.

Anmerkung 1: Obwohl eine Konformität nur in den angegebenen Stufen erreicht werden kann, werden Autoren dazu ermutigt, (in ihrer Erklärung) jeglichen Fortschritt, den sie in Bezug auf die Erfüllung von Erfolgskriterien aller Stufen über die erreichte Stufe der Konformität hinaus gemacht haben, aufzuführen.

Anmerkung 2: Es wird nicht empfohlen, Konformität auf Stufe AAA als allgemeine Richtlinie für komplette Websites zu fordern, da es bei manchen Inhalten nicht möglich ist, alle Erfolgskriterien der Stufe AAA zu erfüllen.

Konformitätsbedingung 4: Ausschließliche Benutzung von Techniken auf eine die Barrierefreiheit unterstützende Art: Nur bei der Benutzung von Techniken auf eine die Barrierefreiheit unterstützende Art kann man sich darauf verlassen, dass die Erfolgskriterien erfüllt werden. Jegliche Information oder Funktionalität, die auf eine nicht die Barrierefreiheit unterstützende Art zur Verfügung gestellt wird, ist auch auf eine die Barrierefreiheit unterstützende Art und Weise verfügbar. (Siehe Barrierefreiheit unterstützend verstehen.) Konformitätsbedingung 4 verstehen

Konformitätsbedingung 5: Nicht störend: Wenn Techniken auf nicht die Barrierefreiheit unterstützende Art benutzt werden oder wenn sie auf nicht-konforme Art benutzt werden, dann blockieren sie nicht die Fähigkeit des Benutzers, auf den Rest der Seite zuzugreifen. Darüber hinaus erfüllt die Webseite als Ganzes weiterhin die Konformitätsbedingungen unter jeder der folgenden Bedingungen: Konformitätsbedingung 5 verstehen

  1. wenn irgendeine Technik, auf die man sich nicht verlassen kann, in einem Benutzeragenten angeschaltet wird,

  2. wenn irgendeine Technik, auf die man sich nicht verlassen kann, in einem Benutzeragenten ausgeschaltet wird und

  3. wenn irgendeine Technik, auf die man sich nicht verlassen kann, nicht von dem Benutzeragenten unterstützt wird

Darüber hinaus gelten die folgenden Erfolgskriterien für sämtlichen Inhalt einer Seite einschließlich Inhalt, auf dessen Konformität man sich sonst nicht verlassen würde, da das Scheitern bei der Erfüllung dieser die Nutzung der Seite beeinträchtigen könnte:

  • 1.4.2 - Audio-Steuerelement,

  • 2.1.2 - Keine Tastaturfalle,

  • 2.3.1 - Grenzwert von dreimaligem Blinken oder weniger und

  • 2.2.2 - Pausieren, beenden, ausblenden.

Zusätzliche Anmerkungen:

  • Es ist nicht länger eine Bedingung, dass Seiten ohne Script oder ohne andere durch Software bestimmte Objekte funktionieren, sondern es ist nur noch erforderlich, dass diese Objekte die oben genannten Konformitätsbedingungen erfüllen.
Und wenn Sie Multimedia benutzen (Priorität 1)WCAG 2.0

1.3: Stellen Sie eine Audio-Beschreibung der wichtigen Information der Videospur einer Multimedia-Präsentation bereit, bis Benutzeragenten das Text-Äquivalent einer Videospur vorlesen können. [Priorität 1]

1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet): Eine Alternative für zeitbasierte Medien oder eine Audiodeskription des aufgezeichneten Videoinhalts wird für synchronisierte Medien bereitgestellt, außer die Medien sind eine Medienalternative für Text und als solche deutlich gekennzeichnet. (Stufe A)

1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet): Eine Audiodeskription wird für alle aufgezeichneten Videoinhalte in synchronisierten Medien zur Verfügung gestellt. (Stufe AA)

1.2.7 Erweiterte Audiodeskription (aufgezeichnet): Wenn die Pausen im Vordergrund-Audio nicht ausreichend sind, um Audiodeskriptionen zu ermöglichen, die den Sinn des Videos vermitteln, dann wird eine erweiterte Audiodeskription für alle aufgezeichneten Videoinhalte in synchronisierten Medien bereitgestellt. (Stufe AAA)

1.4: Synchronisieren Sie für jede zeitgesteuerte Multimedia-Präsentation (z. B. Film oder Animation) äquivalente Alternativen (z. B. Untertitel oder Audio-Beschreibungen der Videospur) mit der Präsentation. [Priorität 1]

1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet): Untertitel werden für alle aufgezeichneten Audioinhalte in synchronisierten Medien bereitgestellt, außer die Medien sind eine Medienalternative für Text und als solche deutlich gekennzeichnet. (Stufe A)

1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet): Eine Alternative für zeitbasierte Medien oder eine Audiodeskription des aufgezeichneten Videoinhalts wird für synchronisierte Medien bereitgestellt, außer die Medien sind eine Medienalternative für Text und als solche deutlich gekennzeichnet. (Stufe A)

1.2.4 Untertitel (Live): Untertitel werden für alle Live- Audioinhalte in synchronisierten Medien bereitgestellt. (Stufe AA)

1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet): Eine Audiodeskription wird für alle aufgezeichneten Videoinhalte in synchronisierten Medien zur Verfügung gestellt. (Stufe AA)

1.2.7 Erweiterte Audiodeskription (aufgezeichnet): Wenn die Pausen im Vordergrund-Audio nicht ausreichend sind, um Audiodeskriptionen zu ermöglichen, die den Sinn des Videos vermitteln, dann wird eine erweiterte Audiodeskription für alle aufgezeichneten Videoinhalte in synchronisierten Medien bereitgestellt. (Stufe AAA)

Und wenn alle Stränge reißen (Priorität 1)WCAG 2.0

11.4: Wenn Sie auch nach besten Bemühungen keine zugängliche Seite erstellen können, stellen Sie einen Link auf eine alternative Seite bereit, die W3C-Technologien verwendet, zugänglich ist, äquivalente Information (oder Funktionalität) enthält und ebenso oft aktualisiert wird wie die nicht zugängliche (originale) Seite. [Priorität 1]

Konformitätsbedingung 1: Konformitätsstufe: Eine der folgenden Stufen der Konformität ist vollständig erfüllt. Konformitätsbedingung 1 verstehen

  • Stufe A: Für eine Konformität auf Stufe A (die minimale Konformitätsstufe) muss die Webseite alle Erfolgskriterien der Stufe erfüllen oder es wird eine konforme Alternativversion zur Verfügung gestellt.

  • Stufe AA: Für eine Konformität auf Stufe AA muss die Webseite alle Erfolgskriterien der Stufen A und AA erfüllen oder es wird eine Stufe AA-konforme Alternativversion zur Verfügung gestellt.

  • Stufe AAA: Für eine Konformität auf Stufe AAA muss die Webseite alle Erfolgskriterien der Stufen A, AA und AAA erfüllen oder es wird eine Stufe AAA-konforme Alternativversion zur Verfügung gestellt.

Anmerkung 1: Obwohl eine Konformität nur in den angegebenen Stufen erreicht werden kann, werden Autoren dazu ermutigt, (in ihrer Erklärung) jeglichen Fortschritt, den sie in Bezug auf die Erfüllung von Erfolgskriterien aller Stufen über die erreichte Stufe der Konformität hinaus gemacht haben, aufzuführen.

Anmerkung 2: Es wird nicht empfohlen, Konformität auf Stufe AAA als allgemeine Richtlinie für komplette Websites zu fordern, da es bei manchen Inhalten nicht möglich ist, alle Erfolgskriterien der Stufe AAA zu erfüllen.

WCAG 1.0-Checkpunkte der Priorität 2

Im Allgemeinen (Priorität 2)WCAG 2.0

2.2: Sorgen Sie dafür, dass die Kombinationen aus Vordergrund- und Hintergrundfarbe ausreichend kontrastieren, wenn sie von jemandem betrachtet werden, dessen Farbensehen beeinträchtigt ist, oder wenn sie mit einem Schwarzweißbildschirm betrachtet werden. [Priorität 2 für Bilder, Priorität 3 für Text].

1.4.3 Kontrast (Minimum): Die visuelle Darstellung von Text und Bildern von Text hat ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 mit folgenden Ausnahmen: (Stufe AA)

  • Großer Text: Großer Text und Bilder von großem Text haben ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1;

  • Nebensächlich: Text oder Bilder eines Textes, die Teil eines inaktiven Bestandteils der Benutzerschnittstelle, rein dekorativ, für niemanden sichtbar oder Teil eines Bildes sind, welches signifikanten anderen visuellen Inhalt enthält, gibt es keine Kontrastanforderung.

  • Wortbildmarken: Text, der Teil eines Logos oder eines Markennamens ist, hat keine Mindest-Kontrastanforderungen.

1.4.6 Kontrast (erhöht): Die visuelle Präsentation von Text und Bildern eines Textes hat ein Kontrastverhältnis von mindestens 7:1, mit folgenden Ausnahmen: (Stufe AAA)

  • Großer Text: Großer Text und Bilder von großem Text haben ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1;

  • Nebensächlich: Text oder Bilder eines Textes, die Teil eines inaktiven Bestandteils der Benutzerschnittstelle, rein dekorativ, für niemanden sichtbar oder Teil eines Bildes sind, welches signifikanten anderen visuellen Inhalt enthält, gibt es keine Kontrastanforderung.

  • Wortbildmarken: Text, der Teil eines Logos oder eines Markennamens ist, hat keine Mindest-Kontrastanforderungen.

3.1: Wenn eine angemessene Markup-Sprache existiert, verwenden Sie Markup anstelle von Bildern, um Information darzustellen. [Priorität 2]

1.4.5 Bilder eines Textes: Wenn die benutzten Techniken die visuelle Präsentation bewirken können, dann wird Text statt Bilder eines Textes dazu benutzt, Informationen zu vermitteln mit den folgenden Ausnahmen: (Stufe AA)

  • Anpassbar: Das Bild eines Textes kann visuell an die Anforderungen des Benutzers angepasst werden;

  • Unentbehrlich: Eine bestimmte Präsentation von Text ist für die vermittelten Informationen unentbehrlich.

Anmerkung: Wortbildmarken (Text, der Teil eines Logos oder Markennamens ist) werden als unentbehrlich betrachtet.

1.4.9 Bilder eines Textes (keine Ausnahme): Bilder eines Textes werden nur rein dekorativ benutzt oder dann, wenn eine bestimmte Präsentation von Text unentbehrlich für die zu vermittelnden Informationen ist. (Stufe AAA)

Anmerkung: Wortbildmarken (Text, der Teil eines Logos oder Markennamens ist) werden als unentbehrlich betrachtet.

Konformitätsbedingung 4: Ausschließliche Benutzung von Techniken auf eine die Barrierefreiheit unterstützende Art: Nur bei der Benutzung von Techniken auf eine die Barrierefreiheit unterstützende Art kann man sich darauf verlassen, dass die Erfolgskriterien erfüllt werden. Jegliche Information oder Funktionalität, die auf eine nicht die Barrierefreiheit unterstützende Art zur Verfügung gestellt wird, ist auch auf eine die Barrierefreiheit unterstützende Art und Weise verfügbar. (Siehe Barrierefreiheit unterstützend verstehen.) Konformitätsbedingung 4 verstehen

3.2: Erstellen Sie Dokumente, die gegen veröffentlichte formale Grammatiken validieren. [Priorität 2]

4.1.1 Syntaxanalyse: Bei Inhalt, der durch die Benutzung von Auszeichnungssprache implementiert wurde, haben Elemente komplette Start- und End-Tags, werden Elemente entsprechend ihrer Spezifikationen verschachtelt, enthalten Elemente keine doppelten Attribute und alle IDs sind einzigartig, außer wenn die Spezifikationen diese Eigenschaften erlauben. (Stufe A)

Anmerkung: Start- und End-Tags, bei denen entscheidende Zeichen in ihrer Formation fehlen, wie eine schließende spitze Klammer oder nicht zueinander passende Anführungszeichen von Attribut-Werten, sind nicht vollständig.

Zusätzliche Anmerkungen:

  • Die Validierung gegen veröffentlichte, formale Grammatiken ist eine stärkere Anforderung als das, was von Erfolgskriterium 4.1.1 verlangt wird, aber die Validierung ist eine der ausreichenden Techniken für dieses Erfolgskriterium. Beachten Sie dazu Erfolgskriterium 4.1.1 verstehen

3.3: Verwenden Sie Stylesheets, um Layout und Präsentation zu beeinflussen. [Priorität 2]

Dieser Checkpunkt lässt sich verschiedenen ausreichenden und empfohlenen Techniken, die mit Erfolgskriterium 1.3.1 (Stufe A), Erfolgskriterium 1.3.2 (Stufe A), Erfolgskriterium 1.4.1 (Stufe A), Erfolgskriterium 1.4.4 (Stufe AA), Erfolgskriterium 1.4.5 (Stufe AA), Erfolgskriterium 2.4.7 (Stufe AA), Erfolgskriterium 1.4.8 (Stufe AAA) und Erfolgskriterium 1.4.9 (Stufe AAA) verwandt sind, zuordnen. Es gibt keine direkte Zuordnung.

3.4: Verwenden Sie relative anstelle von absoluten Einheiten in den Attributwerten der Markup-Sprache und Stylesheet-Property-Werten. [Priorität 2]

1.4.4 Textgröße ändern: Mit Ausnahme von Untertiteln und Bildern eines Textes, kann Text ohne assistierende Technik um bis zu 200 Prozent geändert werden, ohne dass dabei Inhalt oder Funktionalität verloren geht. (Stufe AA)

Zusätzliche Anmerkungen:

3.5 Verwenden Sie Überschriften-Elemente, um die Struktur eines Dokuments darzustellen und verwenden Sie sie gemäß der Spezifikation. [Priorität 2]

1.3.1 Info und Beziehungen: Informationen, Struktur und Beziehungen, die über die Darstellung vermittelt werden, können durch Software bestimmt werden oder stehen in Textform zur Verfügung. (Stufe A)

2.4.10 Abschnittsüberschriften: Abschnittsüberschriften werden genutzt, um den Inhalt zu gliedern. (Stufe AAA)

Anmerkung 1: „Überschrift“ wird in seiner allgemeinen Bedeutung benutzt und beinhaltet Titel und andere Methoden, um verschiedenen Arten von Inhalt eine Überschrift hinzuzufügen.

Anmerkung 2: Dieses Erfolgskriterium behandelt Abschnitte innerhalb von Geschriebenem, nicht Bestandteile der Benutzerschnittstelle. Bestandteile der Benutzerschnittstelle werden unter Erfolgskriterium 4.1.2 behandelt.

3.6: Verwenden Sie korrekten Markup für Listen und Listenelemente. [Priorität 2]

1.3.1 Info und Beziehungen: Informationen, Struktur und Beziehungen, die über die Darstellung vermittelt werden, können durch Software bestimmt werden oder stehen in Textform zur Verfügung. (Stufe A)

Im Besonderen:

3.7: Verwenden Sie Markup für Zitate. Verwenden Sie keinen Markup, der für Zitate gedacht ist, um visuelle Effekte wie Einrückung zu erzielen. [Priorität 2]

1.3.1 Info und Beziehungen: Informationen, Struktur und Beziehungen, die über die Darstellung vermittelt werden, können durch Software bestimmt werden oder stehen in Textform zur Verfügung. (Stufe A)

Im Besonderen:

6.5: Sorgen Sie dafür, dass dynamischer Inhalt zugänglich ist oder stellen Sie eine alternative Präsentation oder Seite bereit. [Priorität 2]

Konformitätsbedingung 1: Konformitätsstufe: Eine der folgenden Stufen der Konformität ist vollständig erfüllt. Konformitätsbedingung 1 verstehen

  • Stufe A: Für eine Konformität auf Stufe A (die minimale Konformitätsstufe) muss die Webseite alle Erfolgskriterien der Stufe erfüllen oder es wird eine konforme Alternativversion zur Verfügung gestellt.

  • Stufe AA: Für eine Konformität auf Stufe AA muss die Webseite alle Erfolgskriterien der Stufen A und AA erfüllen oder es wird eine Stufe AA-konforme Alternativversion zur Verfügung gestellt.

  • Stufe AAA: Für eine Konformität auf Stufe AAA muss die Webseite alle Erfolgskriterien der Stufen A, AA und AAA erfüllen oder es wird eine Stufe AAA-konforme Alternativversion zur Verfügung gestellt.

Anmerkung 1: Obwohl eine Konformität nur in den angegebenen Stufen erreicht werden kann, werden Autoren dazu ermutigt, (in ihrer Erklärung) jeglichen Fortschritt, den sie in Bezug auf die Erfüllung von Erfolgskriterien aller Stufen über die erreichte Stufe der Konformität hinaus gemacht haben, aufzuführen.

Anmerkung 2: Es wird nicht empfohlen, Konformität auf Stufe AAA als allgemeine Richtlinie für komplette Websites zu fordern, da es bei manchen Inhalten nicht möglich ist, alle Erfolgskriterien der Stufe AAA zu erfüllen.

Konformitätsbedingung 4: Ausschließliche Benutzung von Techniken auf eine die Barrierefreiheit unterstützende Art: Nur bei der Benutzung von Techniken auf eine die Barrierefreiheit unterstützende Art kann man sich darauf verlassen, dass die Erfolgskriterien erfüllt werden. Jegliche Information oder Funktionalität, die auf eine nicht die Barrierefreiheit unterstützende Art zur Verfügung gestellt wird, ist auch auf eine die Barrierefreiheit unterstützende Art und Weise verfügbar. (Siehe Barrierefreiheit unterstützend verstehen.) Konformitätsbedingung 4 verstehen

7.2: Bis Benutzeragenten eine Kontrolle über das Blinken ermöglichen, vermeiden Sie es, Inhalt blinken zu lassen (d.h. die Präsentation regelmäßig zu ändern, z. B. ab- und einzuschalten). [Priorität 2]

2.2.2 Pausieren, beenden, ausblenden: Für sich bewegende, blinkende, scrollende oder sich automatisch aktualisierende Informationen gelten alle folgenden Punkte: (Stufe A)

  • Sich bewegend, blinkend, scrollend: Für alle sich bewegenden, blinkenden oder scrollenden Informationen, die (1) automatisch beginnen, (2) länger als 5 Sekunden dauern und (3) parallel zu anderen Inhalten dargestellt werden, gibt es einen Mechanismus für den Benutzer, um diese zu pausieren, zu beenden oder auszublenden außer die Bewegung, das Blinken oder das Scrollen ist Teil einer Handlung, bei der es unentbehrlich ist und

  • Automatische Aktualisierung: Für alle sich automatisch aktualisierenden Informationen, die (1) automatisch beginnen und (2) parallel mit anderen Inhalten dargestellt werden, gibt es einen Mechanismus, damit der Benutzer die Aktualisierung pausieren, beenden oder ausblenden oder die Häufigkeit der Aktualisierung kontrollieren kann, außer die automatische Aktualisierung ist Teil einer Handlung, bei der sie unentbehrlich ist.

Anmerkung 1: Für Anforderungen in Bezug auf flackernden oder blitzenden Inhalt beachten Sie Richtlinie 2.3.

Anmerkung 2: Jeglicher Inhalt, der dieses Erfolgskriterium nicht erfüllt, kann die Möglichkeit eines Benutzers beeinträchtigen, die ganze Seite zu nutzen. Daher muss jeglicher Inhalt auf einer Webseite (egal ob er dazu benutzt wird, andere Erfolgskriterien zu erfüllen oder nicht) dieses Erfolgskriterium erfüllen. Lesen Sie Konformitätsbedingung 5: Nicht störend.

Anmerkung 3: Inhalt, der regelmäßig durch Software aktualisiert oder zum Benutzeragenten gestreamt wird, muss Informationen, die zwischen dem Beginn der Pause und der Wiederaufnahme der Präsentation generiert oder erhalten werden, nicht aufrechterhalten oder anzeigen, da dies möglicherweise technisch nicht möglich ist und es in vielen Situationen irreführend sein könnte, dies zu tun.

Anmerkung 4: Eine Animation, die als Teil einer Vorlade-Phase oder einer ähnlichen Situation entsteht, kann als unentbehrlich angesehen werden, wenn für alle Benutzer während dieser Phase keine Interaktion stattfinden kann und wenn es Benutzer verwirren könnte oder dazu führen könnte, dass sie denken, dass der Inhalt eingefroren oder defekt ist, wenn der Fortschritt nicht angezeigt wird.

7.4: Bis Benutzeragenten es zulassen, den Refresh zu stoppen, erstellen Sie keine Seiten mit automatischer periodischer Aktualisierung. [Priorität 2]

2.2.1 Zeiteinteilung anpassbar: Für jede zeitliche Begrenzung, die vom Inhalt festgelegt wird, gilt mindestens eines der Folgenden: (Stufe A)

  • Abschalten: Der Benutzer kann die zeitliche Begrenzung abschalten, bevor er darauf trifft oder

  • Anpassen: Der Benutzer darf die zeitliche Begrenzung anpassen, bevor er darauf trifft, und zwar so weitreichend, dass es sich um die mindestens zehnfache Zeit der Standardeinstellung handelt oder

  • Ausweiten: Der Benutzer wird gewarnt, bevor die Zeit abläuft und bekommt mindestens 20 Sekunden Zeit, um die zeitliche Begrenzung mit einer einfachen Handlung auszuweiten (zum Beispiel: „Drücken Sie die Leertaste“) und der Benutzer darf die zeitliche Begrenzung mindestens 10 mal ausweiten oder

  • Echtzeit-Ausnahme: Die zeitliche Begrenzung ist ein erforderlicher Bestandteil eines Echtzeit-Ereignisses (zum Beispiel einer Auktion) und es gibt keine Alternative zur zeitlichen Begrenzung oder

  • Unentbehrliche Ausnahme: Die zeitliche Begrenzung ist unentbehrlich und eine Ausweitung dieser würde die Handlung ungültig machen oder

  • 20 Stunden-Ausnahme: Die zeitliche Begrenzung beträgt mehr als 20 Stunden.

Anmerkung: Dieses Erfolgskriterium hilft dabei sicherzustellen, dass Benutzer Aufgaben beenden können ohne unerwartete Änderungen am Inhalt oder Gesamtzusammenhang, die das Ergebnis einer zeitlichen Begrenzung sind. Dieses Erfolgskriterium sollte zusammen mit Erfolgskriterium 3.2.1 betrachtet werden, welches Änderungen am Inhalt oder am Gesamtzusammenhang als Ergebnis von Benutzerhandlungen begrenzt.

2.2.4 Unterbrechungen: Unterbrechungen können vom Benutzer aufgeschoben oder unterdrückt werden mit Ausnahme von Unterbrechungen, bei denen es sich um einen Notfall handelt. (Stufe AAA)

3.2.5 Änderung auf Anfrage: Änderungen des Kontextes werden nur durch Benutzeranfrage ausgelöst oder es gibt einen Mechanismus, um solche Änderungen abzuschalten. (Stufe AAA)

Im Besonderen:

7.5: Bis Benutzeragenten es zulassen, die automatische Weiterleitung (Redirect) zu stoppen, verwenden Sie keinen Markup, um eine Weiterleitung zu erzielen. Konfigurieren Sie stattdessen den Server so, dass er eine Weiterleitung ausführt. [Priorität 2]

2.2.1 Zeiteinteilung anpassbar: Für jede zeitliche Begrenzung, die vom Inhalt festgelegt wird, gilt mindestens eines der Folgenden: (Stufe A)

  • Abschalten: Der Benutzer kann die zeitliche Begrenzung abschalten, bevor er darauf trifft oder

  • Anpassen: Der Benutzer darf die zeitliche Begrenzung anpassen, bevor er darauf trifft, und zwar so weitreichend, dass es sich um die mindestens zehnfache Zeit der Standardeinstellung handelt oder

  • Ausweiten: Der Benutzer wird gewarnt, bevor die Zeit abläuft und bekommt mindestens 20 Sekunden Zeit, um die zeitliche Begrenzung mit einer einfachen Handlung auszuweiten (zum Beispiel: „Drücken Sie die Leertaste“) und der Benutzer darf die zeitliche Begrenzung mindestens 10 mal ausweiten oder

  • Echtzeit-Ausnahme: Die zeitliche Begrenzung ist ein erforderlicher Bestandteil eines Echtzeit-Ereignisses (zum Beispiel einer Auktion) und es gibt keine Alternative zur zeitlichen Begrenzung oder

  • Unentbehrliche Ausnahme: Die zeitliche Begrenzung ist unentbehrlich und eine Ausweitung dieser würde die Handlung ungültig machen oder

  • 20 Stunden-Ausnahme: Die zeitliche Begrenzung beträgt mehr als 20 Stunden.

Anmerkung: Dieses Erfolgskriterium hilft dabei sicherzustellen, dass Benutzer Aufgaben beenden können ohne unerwartete Änderungen am Inhalt oder Gesamtzusammenhang, die das Ergebnis einer zeitlichen Begrenzung sind. Dieses Erfolgskriterium sollte zusammen mit Erfolgskriterium 3.2.1 betrachtet werden, welches Änderungen am Inhalt oder am Gesamtzusammenhang als Ergebnis von Benutzerhandlungen begrenzt.

3.2.5 Änderung auf Anfrage: Änderungen des Kontextes werden nur durch Benutzeranfrage ausgelöst oder es gibt einen Mechanismus, um solche Änderungen abzuschalten. (Stufe AAA)

Im Besonderen:

10.1: Lassen Sie keine Pop-Ups oder andere Fenster erscheinen und wechseln Sie das aktuelle Fenster nicht, ohne den Benutzer zu informieren, bis Benutzeragenten es gestatten, die Erzeugung neuer Fenster zu unterbinden. [Priorität 2]

3.2.1 Bei Fokus: Wenn irgendein Bestandteil den Fokus erhält, dann löst dies nicht eine Änderung des Kontextes aus. (Stufe A)

3.2.2 Bei Eingabe: Die Änderung der Einstellung irgendeines Bestandteils der Benutzerschnittstelle führt nicht automatisch zur Änderung des Kontextes, außer der Benutzer wurde vor Benutzung des Bestandteils auf das Verhalten hingewiesen. (Stufe A)

3.2.5 Änderung auf Anfrage: Änderungen des Kontextes werden nur durch Benutzeranfrage ausgelöst oder es gibt einen Mechanismus, um solche Änderungen abzuschalten. (Stufe AAA)

Im Besonderen:

11.1: Verwenden Sie W3C-Technologien, wenn sie verfügbar und der Aufgabe angemessen sind und benutzen Sie die neueste Version, wenn sie unterstützt wird. [Priorität 2]

Nicht länger für die Konformität zu den WCAG 2.0 erforderlich, bezieht sich aber auf „die Barrierefreiheit unterstützende“ Techniken. Lesen Sie Barrierefreiheit unterstützend verstehen für weitere Informationen.

11.2: Vermeiden Sie überholte Features von W3C-Technologien.

Nicht länger für die Konformität zu den WCAG 2.0 erforderlich. [Priorität 2]

12.3: Unterteilen Sie große Informationsblöcke in leichter zu handhabende Gruppen, wo angebracht. [Priorität 2]

2.4.10 Abschnittsüberschriften: Abschnittsüberschriften werden genutzt, um den Inhalt zu gliedern. (Stufe AAA)

Anmerkung 1: „Überschrift“ wird in seiner allgemeinen Bedeutung benutzt und beinhaltet Titel und andere Methoden, um verschiedenen Arten von Inhalt eine Überschrift hinzuzufügen.

Anmerkung 2: Dieses Erfolgskriterium behandelt Abschnitte innerhalb von Geschriebenem, nicht Bestandteile der Benutzerschnittstelle. Bestandteile der Benutzerschnittstelle werden unter Erfolgskriterium 4.1.2 behandelt.

13.2: Stellen Sie Metadaten bereit, um semantische Information zu Seiten und Sites hinzuzufügen.

Diese ist nicht länger für die Konformität erforderlich, aber Metadaten können auf eine Vielzahl von Arten benutzt werden, um die WCAG 2.0 zu unterstützen. Für weitere Informationen lesen Sie Metadaten verstehen.

13.3: Stellen Sie Informationen zum allgemeinen Layout einer Site bereit (z. B. über eine Sitemap oder ein Inhaltsverzeichnis). [Priorität 2]

2.4.5 Verschiedene Methoden: Es gibt mehr als eine Methode, um eine Webseite innerhalb eines Satzes von Webseiten zu finden, außer die Webseite ist das Ergebnis oder ein Schritt innerhalb eines Prozesses. (Stufe AA)

Zusätzliche Anmerkungen:

13.4: Verwenden Sie Navigationsmechanismen in konsistenter Weise. [Priorität 2]

3.2.3 Konsistente Navigation: Navigationsmechanismen, die auf mehreren Webseiten innerhalb eines Satzes von Webseiten wiederholt werden, treten jedes Mal, wenn sie wiederholt werden, in der gleichen relativen Reihenfolge auf, außer eine Änderung wird durch den Benutzer ausgelöst. (Stufe AA)

3.2.4 Konsistente Erkennung: Bestandteile mit der gleichen Funktionalität innerhalb eines Satzes von Webseiten werden konsistent erkannt. (Stufe AA)

2.4.10 Abschnittsüberschriften: Abschnittsüberschriften werden genutzt, um den Inhalt zu gliedern. (Stufe AAA)

Anmerkung 1: „Überschrift“ wird in seiner allgemeinen Bedeutung benutzt und beinhaltet Titel und andere Methoden, um verschiedenen Arten von Inhalt eine Überschrift hinzuzufügen.

Anmerkung 2: Dieses Erfolgskriterium behandelt Abschnitte innerhalb von Geschriebenem, nicht Bestandteile der Benutzerschnittstelle. Bestandteile der Benutzerschnittstelle werden unter Erfolgskriterium 4.1.2 behandelt.

Und wenn Sie Tabellen benutzen (Priorität 2)WCAG 2.0

5.3: Verwenden Sie keine Tabellen für Layout, wenn diese in linearisierter Form keinen Sinn ergeben. Ansonsten, wenn die Tabelle keinen Sinn ergibt, stellen Sie ein alternatives Äquivalent bereit (das eine linearisierte Version sein kann). [Priorität 2]

1.3.2 Bedeutungstragende Reihenfolge: Wenn die Reihenfolge, in der Inhalte präsentiert werden, sich auf deren Bedeutung auswirkt, kann die korrekte Leseabfolge durch Software bestimmt werden. (Stufe A)

5.4: Wenn eine Tabelle für Layout verwendet wurde, verwenden Sie keinen Struktur-Markup zum Zweck der visuellen Formatierung. [Priorität 2]

1.3.1 Info und Beziehungen: Informationen, Struktur und Beziehungen, die über die Darstellung vermittelt werden, können durch Software bestimmt werden oder stehen in Textform zur Verfügung. (Stufe A)

Im Besonderen: F43: Fehler bei Erfolgskriterium 1.3.1, weil strukturelles Markup auf eine Art benutzt wird, die nicht die Beziehungen beim Inhalt repräsentieren.

Und wenn Sie Frames benutzen (Priorität 2)WCAG 2.0-Erfolgskriterien

12.2: Beschreiben Sie den Zweck von Frames und ihre Beziehung untereinander, wenn dies aus den Titeln allein nicht ersichtlich wird. [Priorität 2]

Dies ist für die Konformität nicht länger erforderlich (da der longdesc-Attribut-Typ auf dem frame-Element-Typ nicht unterstützt wurde und nicht in XHTML 1.1, dem Working Draft von XFrames oder dem Working Draft von XHTML 2.0) definiert ist. Das longdesc-Attribut gibt es noch im Frames Module defined in XHTML Modularization.

Und wenn Sie Formulare benutzen (Priorität 2)WCAG 2.0

10.2: Sorgen Sie bei allen Formular-Kontrollelementen mit implizit zugeordneten Beschriftungen dafür, dass die Beschriftung korrekt positioniert ist, bis Benutzeragenten eine explizite Zuordnung von Beschriftung und Formular-Kontrollelement ermöglichen. [Priorität 2]

Benutzeragenten unterstützen nun explizite Verknüpfungen von Labels mit Formular-Steuerelementen, somit wurde der Bestimmung „bis Benutzeragenten“ Genüge getan. Daher ist dies in den WCAG 2.0 nicht länger eine Bedingung.

„Positionierung von Labels, um die Vorhersehbarkeit von Beziehungen zu maximieren (zukünftiger Link)“ wird als empfohlene Technik für Erfolgskriterium 1.3.1 (Level A) aufgelistet.

12.4: Ordnen Sie Beschriftungen explizit ihren Kontrollelementen zu. [Priorität 2]

1.3.1 Info und Beziehungen: Informationen, Struktur und Beziehungen, die über die Darstellung vermittelt werden, können durch Software bestimmt werden oder stehen in Textform zur Verfügung. (Stufe A)

4.1.2 Name, Rolle, Wert: Für alle Bestandteile der Benutzerschnittstelle (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Formularelemente, Links und durch Skripte generierte Komponenten) können Name und Rolle durch Software bestimmt werden; Zustände, Eigenschaften und Werte, die vom Benutzer festgelegt werden können, können durch Software festgelegt sein; und die Benachrichtigung über Änderungen an diesen Elementen steht den Benutzeragenten zur Verfügung, einschließlich assistierender Techniken. (Stufe A)

Anmerkung: Dieses Erfolgskriterium ist hauptsächlich für Webautoren gedacht, die ihre eigenen Bestandteile der Benutzerschnittstelle entwickeln oder skripten. Standard-HTML-Steuerelemente erfüllen zum Beispiel bereits dieses Erfolgskriterium, wenn sie entsprechend der Spezifikation benutzt werden.

Im Besonderen:

Und wenn Sie Applets und Scripts benutzen (Priorität 2)WCAG 2.0

6.4: Sorgen Sie dafür, dass die Eingabebehandlung von Scripts und Applets vom Eingabegerät unabhängig ist. [Priorität 2]

2.1.1 Tastatur: Alle Funktionalitäten des Inhalts sind durch eine Tastaturschnittstelle bedienbar, ohne dass eine bestimmte Zeiteinteilung für einzelne Tastenanschläge erforderlich ist, außer wenn die zugrunde liegende Funktion Eingaben verlangt, die vom Pfad der Bewegung des Benutzers und nicht nur von den Endpunkten abhängig sind. (Stufe A)

Anmerkung 1: Diese Ausnahme bezieht sich auf die zugrunde liegende Funktion und nicht auf die Eingabetechnik. Zum Beispiel: Wenn man Handschrift benutzt, um Text einzugeben, dann verlangt die Eingabetechnik (Handschrift) Pfad-abhängige Eingaben, die zugrunde liegende Funktion (Texteingabe) verlangt dies aber nicht.

Anmerkung 2: Es ist nicht verboten noch sollte es Sie davon abhalten, eine Maus-Eingabe oder andere Eingabemethoden zusätzlich zur Tastaturbedienung zur Verfügung zu stellen.

2.1.3 Tastatur (keine Ausnahme): Alle Funktionalitäten des Inhalts sind durch eine Tastaturschnittstelle bedienbar, ohne dass eine bestimmte Zeiteinteilung für einzelne Tastenanschläge erforderlich ist. (Stufe AAA)

Zusätzliche Anmerkungen:

  • Geräte-unabhängige Event Handler sind nicht explizit erforderlich.

7.3: Vermeiden Sie Bewegung in Seiten, bis Benutzeragenten das Einfrieren von Bewegung ermöglichen. [Priorität 2]

Der Bestimmung „bis Benutzeragenten“ wurde Genüge getan, daher ist es nicht länger notwendig, Bewegungen komplett zu vermeiden so lange Autoren nichts tun, was die Möglichkeit des Benutzers, den Inhalt zu pausieren, beeinträchtigt. Das Verbot wurde daher durch Erfolgskriterium 2.2.2 ersetzt.

2.2.2 Pausieren, beenden, ausblenden: Für sich bewegende, blinkende, scrollende oder sich automatisch aktualisierende Informationen gelten alle folgenden Punkte: (Stufe A)

  • Sich bewegend, blinkend, scrollend: Für alle sich bewegenden, blinkenden oder scrollenden Informationen, die (1) automatisch beginnen, (2) länger als 5 Sekunden dauern und (3) parallel zu anderen Inhalten dargestellt werden, gibt es einen Mechanismus für den Benutzer, um diese zu pausieren, zu beenden oder auszublenden außer die Bewegung, das Blinken oder das Scrollen ist Teil einer Handlung, bei der es unentbehrlich ist und

  • Automatische Aktualisierung: Für alle sich automatisch aktualisierenden Informationen, die (1) automatisch beginnen und (2) parallel mit anderen Inhalten dargestellt werden, gibt es einen Mechanismus, damit der Benutzer die Aktualisierung pausieren, beenden oder ausblenden oder die Häufigkeit der Aktualisierung kontrollieren kann, außer die automatische Aktualisierung ist Teil einer Handlung, bei der sie unentbehrlich ist.

Anmerkung 1: Für Anforderungen in Bezug auf flackernden oder blitzenden Inhalt beachten Sie Richtlinie 2.3.

Anmerkung 2: Jeglicher Inhalt, der dieses Erfolgskriterium nicht erfüllt, kann die Möglichkeit eines Benutzers beeinträchtigen, die ganze Seite zu nutzen. Daher muss jeglicher Inhalt auf einer Webseite (egal ob er dazu benutzt wird, andere Erfolgskriterien zu erfüllen oder nicht) dieses Erfolgskriterium erfüllen. Lesen Sie Konformitätsbedingung 5: Nicht störend.

Anmerkung 3: Inhalt, der regelmäßig durch Software aktualisiert oder zum Benutzeragenten gestreamt wird, muss Informationen, die zwischen dem Beginn der Pause und der Wiederaufnahme der Präsentation generiert oder erhalten werden, nicht aufrechterhalten oder anzeigen, da dies möglicherweise technisch nicht möglich ist und es in vielen Situationen irreführend sein könnte, dies zu tun.

Anmerkung 4: Eine Animation, die als Teil einer Vorlade-Phase oder einer ähnlichen Situation entsteht, kann als unentbehrlich angesehen werden, wenn für alle Benutzer während dieser Phase keine Interaktion stattfinden kann und wenn es Benutzer verwirren könnte oder dazu führen könnte, dass sie denken, dass der Inhalt eingefroren oder defekt ist, wenn der Fortschritt nicht angezeigt wird.

8.1: Machen Sie programmierte Elemente wie Scripts und Applets direkt zugänglich oder kompatibel mit assistiven Technologien [Priorität 1, wenn die Funktionalität wichtig und nicht an anderer Stelle verfügbar ist, sonst Priorität 2.]

4.1.2 Name, Rolle, Wert: Für alle Bestandteile der Benutzerschnittstelle (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Formularelemente, Links und durch Skripte generierte Komponenten) können Name und Rolle durch Software bestimmt werden; Zustände, Eigenschaften und Werte, die vom Benutzer festgelegt werden können, können durch Software festgelegt sein; und die Benachrichtigung über Änderungen an diesen Elementen steht den Benutzeragenten zur Verfügung, einschließlich assistierender Techniken. (Stufe A)

Anmerkung: Dieses Erfolgskriterium ist hauptsächlich für Webautoren gedacht, die ihre eigenen Bestandteile der Benutzerschnittstelle entwickeln oder skripten. Standard-HTML-Steuerelemente erfüllen zum Beispiel bereits dieses Erfolgskriterium, wenn sie entsprechend der Spezifikation benutzt werden.

Konformitätsbedingung 1: Konformitätsstufe: Eine der folgenden Stufen der Konformität ist vollständig erfüllt. Konformitätsbedingung 1 verstehen

  • Stufe A: Für eine Konformität auf Stufe A (die minimale Konformitätsstufe) muss die Webseite alle Erfolgskriterien der Stufe erfüllen oder es wird eine konforme Alternativversion zur Verfügung gestellt.

  • Stufe AA: Für eine Konformität auf Stufe AA muss die Webseite alle Erfolgskriterien der Stufen A und AA erfüllen oder es wird eine Stufe AA-konforme Alternativversion zur Verfügung gestellt.

  • Stufe AAA: Für eine Konformität auf Stufe AAA muss die Webseite alle Erfolgskriterien der Stufen A, AA und AAA erfüllen oder es wird eine Stufe AAA-konforme Alternativversion zur Verfügung gestellt.

Anmerkung 1: Obwohl eine Konformität nur in den angegebenen Stufen erreicht werden kann, werden Autoren dazu ermutigt, (in ihrer Erklärung) jeglichen Fortschritt, den sie in Bezug auf die Erfüllung von Erfolgskriterien aller Stufen über die erreichte Stufe der Konformität hinaus gemacht haben, aufzuführen.

Anmerkung 2: Es wird nicht empfohlen, Konformität auf Stufe AAA als allgemeine Richtlinie für komplette Websites zu fordern, da es bei manchen Inhalten nicht möglich ist, alle Erfolgskriterien der Stufe AAA zu erfüllen.

Konformitätsbedingung 4: Ausschließliche Benutzung von Techniken auf eine die Barrierefreiheit unterstützende Art: Nur bei der Benutzung von Techniken auf eine die Barrierefreiheit unterstützende Art kann man sich darauf verlassen, dass die Erfolgskriterien erfüllt werden. Jegliche Information oder Funktionalität, die auf eine nicht die Barrierefreiheit unterstützende Art zur Verfügung gestellt wird, ist auch auf eine die Barrierefreiheit unterstützende Art und Weise verfügbar. (Siehe Barrierefreiheit unterstützend verstehen.) Konformitätsbedingung 4 verstehen

Konformitätsbedingung 5: Nicht störend: Wenn Techniken auf nicht die Barrierefreiheit unterstützende Art benutzt werden oder wenn sie auf nicht-konforme Art benutzt werden, dann blockieren sie nicht die Fähigkeit des Benutzers, auf den Rest der Seite zuzugreifen. Darüber hinaus erfüllt die Webseite als Ganzes weiterhin die Konformitätsbedingungen unter jeder der folgenden Bedingungen: Konformitätsbedingung 5 verstehen

  1. wenn irgendeine Technik, auf die man sich nicht verlassen kann, in einem Benutzeragenten angeschaltet wird,

  2. wenn irgendeine Technik, auf die man sich nicht verlassen kann, in einem Benutzeragenten ausgeschaltet wird und

  3. wenn irgendeine Technik, auf die man sich nicht verlassen kann, nicht von dem Benutzeragenten unterstützt wird

Darüber hinaus gelten die folgenden Erfolgskriterien für sämtlichen Inhalt einer Seite einschließlich Inhalt, auf dessen Konformität man sich sonst nicht verlassen würde, da das Scheitern bei der Erfüllung dieser die Nutzung der Seite beeinträchtigen könnte:

  • 1.4.2 - Audio-Steuerelement,

  • 2.1.2 - Keine Tastaturfalle,

  • 2.3.1 - Grenzwert von dreimaligem Blinken oder weniger und

  • 2.2.2 - Pausieren, beenden, ausblenden.

9.2: Sorgen Sie dafür, dass jedes Element, das über seine eigene Schnittstelle verfügt, in geräteunabhängiger Weise bedient werden kann. [Priorität 2]

2.1.1 Tastatur: Alle Funktionalitäten des Inhalts sind durch eine Tastaturschnittstelle bedienbar, ohne dass eine bestimmte Zeiteinteilung für einzelne Tastenanschläge erforderlich ist, außer wenn die zugrunde liegende Funktion Eingaben verlangt, die vom Pfad der Bewegung des Benutzers und nicht nur von den Endpunkten abhängig sind. (Stufe A)

Anmerkung 1: Diese Ausnahme bezieht sich auf die zugrunde liegende Funktion und nicht auf die Eingabetechnik. Zum Beispiel: Wenn man Handschrift benutzt, um Text einzugeben, dann verlangt die Eingabetechnik (Handschrift) Pfad-abhängige Eingaben, die zugrunde liegende Funktion (Texteingabe) verlangt dies aber nicht.

Anmerkung 2: Es ist nicht verboten noch sollte es Sie davon abhalten, eine Maus-Eingabe oder andere Eingabemethoden zusätzlich zur Tastaturbedienung zur Verfügung zu stellen.

2.1.3 Tastatur (keine Ausnahme): Alle Funktionalitäten des Inhalts sind durch eine Tastaturschnittstelle bedienbar, ohne dass eine bestimmte Zeiteinteilung für einzelne Tastenanschläge erforderlich ist. (Stufe AAA)

9.3: Spezifizieren Sie in Scripts logische Event-Handler anstelle von geräteabhängigen Event-Handlern. [Priorität 2]

2.1.1 Tastatur: Alle Funktionalitäten des Inhalts sind durch eine Tastaturschnittstelle bedienbar, ohne dass eine bestimmte Zeiteinteilung für einzelne Tastenanschläge erforderlich ist, außer wenn die zugrunde liegende Funktion Eingaben verlangt, die vom Pfad der Bewegung des Benutzers und nicht nur von den Endpunkten abhängig sind. (Stufe A)

Anmerkung 1: Diese Ausnahme bezieht sich auf die zugrunde liegende Funktion und nicht auf die Eingabetechnik. Zum Beispiel: Wenn man Handschrift benutzt, um Text einzugeben, dann verlangt die Eingabetechnik (Handschrift) Pfad-abhängige Eingaben, die zugrunde liegende Funktion (Texteingabe) verlangt dies aber nicht.

Anmerkung 2: Es ist nicht verboten noch sollte es Sie davon abhalten, eine Maus-Eingabe oder andere Eingabemethoden zusätzlich zur Tastaturbedienung zur Verfügung zu stellen.

2.1.3 Tastatur (keine Ausnahme): Alle Funktionalitäten des Inhalts sind durch eine Tastaturschnittstelle bedienbar, ohne dass eine bestimmte Zeiteinteilung für einzelne Tastenanschläge erforderlich ist. (Stufe AAA)

WCAG 1.0-Checkpunkte der Priorität 3

Im Allgemeinen (Priorität 3)WCAG 2.0

4.2: Spezifizieren Sie die Ausschreibung jeder Abkürzung und jedes Akronyms an der Stelle des ersten Auftretens. [Priorität 3]

3.1.4 Abkürzungen: Es gibt einen Mechanismus, um die ausgeschriebene Form oder Bedeutung von Abkürzungen zu erkennen. (Stufe AAA)

4.3: Machen Sie die vorherrschende natürliche Sprache des Dokuments kenntlich. [Priorität 3]

3.1.1 Sprache der Seite: Die voreingestellte menschliche Sprache jeder Webseite kann durch Software bestimmt werden. (Stufe A)

9.4: Definieren Sie eine logische Tab-Reihenfolge für Links, Formular-Kontrollelemente und Objekte. [Priorität 3]

2.4.3 Fokus-Reihenfolge: Wenn eine Webseite der Reihe nach navigiert werden kann und die Reihenfolge der Navigation die Bedeutung oder Bedienung beeinflusst, erhalten fokussierbare Komponenten den Fokus in einer Reihenfolge, der Bedeutung und Bedienbarkeit aufrecht erhält. (Stufe A)

9.5: Stellen Sie Tastatur-Kurzbefehle (Shortcuts) für wichtige Links (einschließlich solcher in Client-seitigen Imagemaps), Formular-Kontrollelemente und Gruppen von Formular-Kontrollelementen bereit. [Priorität 3]

Accesskeys sind für die Konformität zu den WCAG 2.0 nicht länger erforderlich. Es ist ein empfohlener Punkt: Bereitstellung von Accesskeys (empfohlene Technik für Erfolgskriterium 2.4.1 (Stufe A).

10.5: Bis Benutzeragenten (einschließlich assistiver Technologien) beieinanderliegende Links getrennt darstellen, platzieren Sie druckbare Zeichen, die nicht zu einem Link gehören, umgeben von Leerzeichen, zwischen Links. [Priorität 3]

Diese Technik wird nicht länger für Benutzeragenten benötigt, kann aber für Menschen mit kognitiven Behinderungen nützlich sein.

11.3: Stellen Sie Informationen bereit, so dass Benutzer Dokumente entsprechend ihren Vorgaben (Sprache, Typ usw.) erhalten können. [Priorität 3]

Dieser Checkpunkt wird von keinem Erfolgskriterium in den WCAG 2.0 verlangt. Eine Reihe an WCAG 2.0-Erfolgskriterien beinhalten allerdings Techniken, die es den Benutzern erlauben würden, Inhalte auf Basis ihrer Einstellungen anzupassen. Zum Beispiel enthält Erfolgskriterium 1.4.4 (Stufe AA) zwei ausreichende Techniken, die sich auf die Bereitstellung von Steuerelementen und Optionen für Benutzer in Bezug auf Schriftgröße beziehen.

13.5: Stellen Sie Navigationsleisten bereit, um den Navigationsmechanismus hervorzuheben und einen Zugriff darauf zu ermöglichen. [Priorität 3]

Dieser Checkpunkt wird von keinem Erfolgskriterium in den WCAG 2.0 verlangt. Es ist eine mögliche Strategie, um Erfolgskriterium 2.4.5 (Stufe AA) zu adressieren. Wenn Navigationsleisten benutzt werden, dann gilt Erfolgskriterium 3.2.3 (Stufe AA).

13.6: Gruppieren Sie verwandte Links, identifizieren Sie die Gruppe (für Benutzeragenten), und ermöglichen Sie das Überspringen der Gruppe, bis Benutzeragenten dies gestatten. [Priorität 3]

1.3.1 Info und Beziehungen: Informationen, Struktur und Beziehungen, die über die Darstellung vermittelt werden, können durch Software bestimmt werden oder stehen in Textform zur Verfügung. (Stufe A)

2.4.1 Blöcke umgehen: Es gibt einen Mechanismus, um Inhaltsblöcke zu umgehen, die auf verschiedenen Webseiten wiederholt werden. (Stufe A)

Zusätzliche Anmerkungen:

  • In den WCAG 2.0 gilt diese Bedingung nur für Gruppen, die auf mehreren Seiten wiederholt werden.

13.7: Wenn Suchfunktionen verfügbar sind, stellen Sie verschiedene Arten der Suche bereit, je nach den Fähigkeiten und Vorlieben der Benutzer. [Priorität 3]

Dieser Checkpunkt lässt sich nicht direkt einem beliebigen WCAG 2.0-Erfolgskriterium zuordnen und er ist nicht erforderlich. Einige Aspekte lassen sich Erfolgskriterium 2.4.2 (Stufe AA), Erfolgskriterium 2.4.5 (Stufe AA), Erfolgskriterium 3.3.3 (Stufe AA) und Erfolgskriterium 3.3.5 (Stufe AAA) zuordnen.

13.8: Platzieren Sie unterscheidungskräftige Information an den Anfang von Überschriften, Absätzen, Listen usw. [Priorität 3]

Dieser Checkpunkt wird von keinem Erfolgskriterium in den WCAG 2.0 verlangt. Dieser Checkpunkt lässt sich zum Teil einer empfohlenen Technik in Erfolgskriterium 2.4.6 (Stufe AA) zuordnen, „Abschnittsüberschriften mit einmaligen Informationen beginnen.“

13.9: Stellen Sie Informationen über Zusammenstellungen von Dokumenten bereit (z. B. Dokumente, die aus mehreren Seiten bestehen usw.) [Priorität 3]

Es gibt keine direkte Zuordnung, der Punkt ist aber ein wenig mit Erfolgskriterium 2.4.8 (Stufe AAA) verwandt.

13.10: Ermöglichen Sie das Überspringen von mehrzeiligen ASCII-Zeichnungen. [Priorität 3]

Dieser Punkt wird von keinem Erfolgskriterium in den WCAG 2.0 verlangt. ASCII-Art wird als Nicht-Text-Inhalt betrachtet und wird daher von Erfolgskriterium 1.1.1 behandelt (Stufe A).

14.2: Ergänzen Sie Text mit grafischen oder Audio-Präsentationen, wo dies das Verständnis der Seite erleichtert. [Priorität 3]

Dieser Checkpunkt wird von keinem WCAG 2.0-Erfolgskriterium verlangt, aber die folgenden Techniken, die in Erfolgskriterium 3.1.5 (Stufe A) aufgelistet werden, sind damit verwandt.

14.3: Verwenden Sie einen Präsentationsstil, der über Seiten hinweg konsistent ist. [Priorität 3]

Aspekte des WCAG 1.0-Checkpunktes 14.3 werden von Erfolgskriterium 3.2.3 (Stufe AA) und Erfolgskriterium 3.2.4 (Stufe AA) verlangt. Es gibt in den WCAG 2.0 kein Erfolgskriterium, das so breit angelegt ist wie der WCAG 1.0-Checkpunkt 14.3, also stehen manche seiner Aspekte in keinem Zusammenhang.

Und wenn Sie Bilder und Imagemaps benutzen (Priorität 3)WCAG 2.0

1.5: Bis Benutzeragenten Text-Äquivalente für client-seitige Imagemaps darstellen, stellen Sie für jede aktive Region einer client-seitigen Imagemap einen redundanten Textlink bereit. [Priorität 3]

Dies ist nicht länger erforderlich, da Benutzeragenten nun Textalternativen für Bereiche von client-seitigen Imagemaps rendern.

Und wenn Sie Tabellen benutzen (Priorität 3)WCAG 2.0

5.5: Stellen Sie Zusammenfassungen für Tabellen bereit. [Priorität 3]

Dies ist nicht länger für die Konformität erforderlich. In Layout-Tabellen muss allerdings das summary-Attribut weggelassen werden oder leer sein. Siehe F43: Fehler bei Erfolgskriterium 1.3.1, weil strukturelles Markup auf eine Art benutzt wird, die nicht die Beziehungen beim Inhalt repräsentieren.

5.6: Stellen Sie Abkürzungen für Überschriften bereit. [Priorität 3]

Diese ist nicht länger für die Konformität erforderlich, ist aber unter Umständen eine nützliche Technik.

10.3: Stellen Sie eine lineare Text-Alternative für alle Tabellen bereit, die Text in parallelen Spalten mit Zeilenumbruch enthalten, bis Benutzeragenten nebeneinander angeordneten Text korrekt behandeln. [Priorität 3]

Die Bedingung „bis Benutzeragenten“ wurde erfüllt. Daher ist der WCAG 1.0-Checkpunkt 10.3 für die Konformität zu den WCAG 2.0 nicht länger erforderlich.

Und wenn Sie Formulare benutzen (Priorität 3)WCAG 2.0

10.4 Bis Benutzeragenten leere Kontrollelemente korrekt behandeln, besetzen Sie Felder mit Platzhalter-Zeichen vor. [Priorität 3]

Die Bedingung „bis Benutzeragenten“ wurde erfüllt. Daher ist dieser Checkpunkt nicht länger erforderlich.

Dokumentinformationen

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 15. Dezember 2008 (kleinere Aktualisierungen der Einleitung im August 2009)
Enwickelt mit einer gemeinsamen Projektgruppe der Education- und Outreach-Arbeitsgruppe(EOWG) und der Web Content Accessibility Guidelines-Arbeitsgruppe (WCAG WG) .

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