Die Stiftung »Zugang für alle« aus der Schweiz veröffentlicht heute das erste Gratis-Programm zum Testen der Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten. PAC – PDF Accessibility Checker – führt automatisch Prüfungen durch und erstellt einen Bericht mit den gefundenen Fehlern. PAC ermöglicht zudem eine Vorschau eines PDF-Dokuments. Diese Vorschau zeigt auf, wie das Dokument von einem blinden Menschen mit Screenreader (Bildschirmleseprogramm) interpretiert und gelesen wird.
Barrierefreie PDF sind Dokumente, die von allen – auch von Menschen mit Behinderungen – gelesen werden können. So können beispielsweise Blinde auf ein barrierefreies PDF-Dokument über ein Bildschirmlese-Programm (Screenreader) zugreifen; der Screenreader liest das Dokument vor. Damit das aber funktioniert, sind – ähnlich wie in HTML – Strukturinformationen (sog. Tags) notwendig. Erst bei korrektem Einsatz dieser Tags ist es möglich, dass viele Menschen mit Behinderungen ein PDF lesen, benutzen und bedienen können.
Im Internet werden immer mehr PDF-Dokumente publiziert. Leider sind diese Dokumente ohne spezielle Bearbeitung nicht zugänglich und viele Menschen mit Behinderungen können die Informationen in diesen Dateien nicht oder nur teilweise lesen. Auch der grösste Teil der PDF-Dokumente von Behörden, welche aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetzes zugänglich sein müssten, sind nicht barrierefrei und somit nicht lesbar für Menschen mit Behinderungen.
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Werkzeug überprüft Barrierefreiheit übersichtlich
Das kostenlose Programm PAC ist ein sehr nützliches Hilfsmittel für alle die testen möchten, ob ihre PDF-Dokumente auch für Menschen mit Behinderungen geeignet sind. PAC führt bei einem PDF-Dokument oder PDF-Formular die folgenden 12 Prüfschritte durch:
- Dokument als getaggt markiert
- Dokumenttitel vorhanden
- Dokumentsprache definiert
- Zulässige Sicherheitseinstellung
- Tab folgt Dokumentstruktur
- Dokument konsistent gegliedert
- Lesezeichen vorhanden
- Zugängliche Zeichencodierungen
- Inhalt vollständig getaggt
- Logische Lesereihenfolge
- Alternativtexte vorhanden
- Korrekte Syntax von Tags/Rollen
PAC bietet weiter die Möglichkeit, eine Vorschau des strukturierten PDF-Dokuments in einem Browser anzuzeigen. Diese Vorschau zeigt auf, welche Tags im PDF-Dokument enthalten sind. Somit kann einfach erkannt werden, welche Elemente von assistierenden Programmen (z.B. einem Screenreader) interpretiert und ausgegeben werden können. Die Vorschau ist eine Accessibility-Preview des Dokuments.
Im PAC-Prüfungsbericht wird zu den einzelnen Checkpunkten der Status mit den entsprechenden Meldungen ausgegeben. Über die Links kann innerhalb des Prüfberichts navigiert werden. Beim Aktivieren der Links mit den Fehlermeldungen wird das PDF-Dokument im Webbrowser geöffnet und die Position von möglichen Fehlern wird angezeigt.
Feedback
PAC steht kostenlos und ohne Einschränkungen als sog. Freeware zur Verfügung. Feedback, Fehlermeldungen oder Vorschläge für weitere Funktionen sind willkommen. Bitte Feedback per E-Mail an pac@access-for-all.ch.
Download und weitere Informationen
Hier geht es zum kostenlosen Download des PDF Accessibility Checker PAC.
Folgende System-Anforderungen müssen erfüllt sein:
- Windows XP, Vista oder 7
- Adobe Reader Version 8 oder neuer
- Mozilla Firefox 3 oder neuer, Interner Explorer 8 oder neuer oder Google Chrome
- Microsoft .NET Framework 2.0 SP2 oder neuer
Gute Nachrichten für Internetnutzer in der Schweiz. Das Land hat seine Richtlinien für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten auf Grundlage der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG 2.0) aktualisiert. Der Informatikrat des Bundes (IRB) hat am 26. Januar 2010 einstimmig die Änderungen des Standards P028 Version 2.0 angenommen. Bestehende Webseiten des Bundes müssen demnach bis zum 31.12.2010 den Bedingungen der WCAG 2.0 entsprechen und mindestens die Konformitätsstufe AA erreichen. Neue Websites müssen ab sofort diese Richtlinien einhalten.
Damit ist die Schweiz das erste deutschsprachige Land, das der offiziellen und vom W3C autorisierten deutschen Übersetzung der Richtlinien faktisch Gesetzesrang verliehen hat. Diese Übersetzung hat eine von der Aktion Mensch im Rahmen der Initiative ›Einfach für Alle‹ ins Leben gerufene Arbeitsgruppe im vergangenen Jahr erstellt. Derzeit werden unter Federführung der Aktion Mensch die Programmier- und Gestaltungstechniken zur WCAG 2.0 und weiterer erläuternder Dokumente übersetzt.
Deutsche Richtlinien sind veraltet
In Deutschland lässt dagegen die Neufassung der »Barrierefreie Informationstechnik Verordnung« (BITV) weiter auf sich warten. Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zwar wiederholt erklärt, sich bei der Überarbeitung der BITV auch an den Empfehlungen der WCAG 2.0 zu orientieren, hat aber bislang keine verbindlichen Termine genannt.
Die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit der Internetangebote der Behörden der Bundesverwaltung in Deutschland beruhen damit faktisch auf den technischen Standards der 1999 erstmals veröffentlichten WCAG 1.0. Wesentliche technische Entwicklungen der vergangenen 10 Jahre sind also nicht berücksichtigt. Gleiches gilt auch für die entsprechenden Verordnungen auf Landesebene und bei nachgeordneten Behörden, die sich an der BITV orientieren. Außerdem beeinflusst die Verzögerung die Umsetzung sogenannter Zielvereinbarungen zur Barrierefreiheit von Internetangeboten, die zwischen Unternehmen und Behindertenverbänden geschlossen werden können.
Schweiz setzt auf Kontrolle und Transparenz
Auch bei der Frage nach Möglichkeiten einer kontinuierlichen Fortschreibung entsprechender Richtlinien lohnt sich deshalb ein Blick in die Schweiz. Als sogenannte Prozessvorgabe schreibt die Schweizer Regelung fest, dass sich innerhalb von drei Monaten nach Erscheinen neuer Richtlinien der Web Accessibility Initiative (WAI) die Fachgruppe »Zugänglichkeit/Accessibility« trifft, um die Erneuerungen der Richtlinie des Bundes in die Wege zu leiten. Darüber hinaus wird die Bundeskanzlei – eine Behörde vergleichbar dem deutschen Bundeskanzleramt – ab 2011 jährlich überprüfen, ob die Standards eingehalten werden. Besonders bemerkenswert: Die Ergebnisse dieser Überprüfung sollen im Internet veröffentlicht werden.
Um Menschen mit besonderen Bedürfnissen durch die Gestaltung von Webauftritten nicht unbewusst auszuschliessen, brauchen auch Profis umfassendes Wissen über Barrierefreies Webdesign, welches leider noch viel zu selten auf den Lehrplänen erscheint. Nach dem Vorbild des vor zwei Jahren gestarteten Universitätslehrgangs Barrierefreies Webdesign an der Uni Linz (OÖ) startet zum Ende des Jahres an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ein Zertifikatslehrgang (CAS) Barrierefreies Webdesign.
Das Ziel des Lehrgangs ist es, eben dieses Wissen zu vermitteln. Er bietet im Bereich Webdesign tätigen Personen und Web-Entwicklern eine zukunftsträchtige, berufsbegleitende Weiterbildungsmöglichkeit, sich zu Expertinnen und Experten für Barrierefreies Webdesign ausbilden zu lassen.
Der Lehrgang wurde an der Fachstelle ICT-Accessibility am Institut für angewandte Informationstechnologie der School of Engineering entwickelt. Die Fachstelle befasst sich mit der Zugänglichkeit der ICT für Menschen mit Behinderungen und arbeitet für diesen Lehrgang eng mit der Universität Linz und der Stiftung »Zugang für alle« zusammen.
Infoveranstaltungen finden statt am 23. Juni, 15. Juli und 2. September 2008 an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) – School of Engineering, Technikumstr. 9, CH-8400 Winterthur.
Unbedingt ansehen: »Wie bedient ein sehbehinderter oder ein blinder Mensch das Web?«. Ein Film zur Weiterbildung von Dozenten und Lehrern der pädagogischen Hochschule Zentralschweiz mit dem Lerninhalt »Usability und Accessibility«, produziert vom Usability Lab des Instituts für Medizinische Lehre an der Uni Bern. Darin zeigen Thomas Lanter, sehbehinderter Accessibility-Spezialist bei der Stiftung ›Zugang für alle‹ und Jürg Cathomas, blinder IT-Spezialist des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbands, wie barrierefrei nutzbare Web-Angebote aufgebaut sein sollten.
Länge des Films: 17:24 Minuten, für Windows Media Player ( .wmv, 160 MB) oder als MPEG für alle anderen Abspielprogramme (.mpg, 207 MB).
Neuer Accessibility-Standard für die Schweiz
Von der schweizerischen eCH-Fachgruppe Accessibility wurde 2006/07 der Accessibility-Standard eCH-0059 ausgearbeitet. Dieser Standard befindet sich zurzeit in der öffentlichen Vernehmlassung (was ist das?). Das Ziel des Standards besteht darin, die Vorgaben des eidgenössischen Behindertengleichstellungsgesetzes auch auf Ebene der Kantone und Gemeinden umzusetzen und diesen Prozess zu unterstützen. Der Standard eCH-0059 regelt unter anderem die einzuhaltenden Konformitätsstufen, Formate und schlägt Fristen vor.
Der Standard eCH-0059 lehnt sich inhaltlich stark an die Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten (P028) an. Dadurch wird die rasche Umsetzung der Barrierefreiheit auf allen Ebenen gefördert, da alle öffentlichen Institutionen an dieselben Anforderungen gebunden sind. Anders als die Richtlinie P028 des Bundes empfiehlt der Standard eCH-0059 aufgrund der am 11. Juni 2006 an der europäischen Ministerkonferenz unterzeichneten Deklaration in Riga eine Umsetzungsfrist bis spätestens Ende 2010. Bis dahin sollen alle öffentlichen Internetangebote des Gemeinwesens an die Konformitätsstufe AA der WCAG 1.0 angepasst sein. (via)
Neue Fristen in Großbritannien
Auch die britische Regierung verpflichtet sich nun selbst, die genannten Rigaer Beschlüsse einzuhalten. Bis Ende Dezember 2008 müssen alle Regierungsseiten mindestens dem WCAG 1.0 Level AA entsprechen, ansonsten droht der Entzug der .gov.uk-Domain.
Damit das auch klappt hat das Cabinet Office eine Anleitung veröffentlicht, die weit über den genannten Standard hinausgeht. Themen sind neben Argumenten pro Barrierefreiheit auch die Analyse von Bedürfnissen der Nutzer und Tipps zur Beschaffung von zugänglichen Autorenwerkzeugen und Redaktionssystemen. Zum Herunterladen:
Ähnlich wie in der Schweiz könnte es somit in England aufgrund der langen Fristen passieren, dass die WCAG 2.0 vorher fertig ist und man sich trotzdem an einen gemeinhin als veraltet bekannten Standard halten muss.
Und hierzulande?
Im Flurfunk macht zurzeit das Gerücht die Runde, dass es in Berlin wohl schon erste Anhörungen zum Thema BITV 2.0 gegeben hätte (man beachte den Konjunktiv). Eventuell kann jemand aus unserer Leserschaft näheres dazu sagen – auf regierungsamtlichen Seiten lässt sich nichts dazu finden.
Die schweizerische Stiftung »Zugang für alle« hat 50 Internetangebote von Bund, Kantonen und Gemeinden auf ihre Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen getestet. Die Accessibility-Studie 2007 wurde gestern in einer Pressekonferenz im Medienzentrum des Bundes vorgestellt.
Neben den Resultaten der Tests beinhaltet die 80-seitige Studie ausgewählte Fachartikel zum Thema Barrierefreiheit. Mit vier konkreten Aufgaben zeigt ein Beitrag wie Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen das Internet nutzen, wo sie an Grenzen stossen und welches ihre Anforderungen sind. Ein Beitrag dokumentiert die gesetzlichen Rahmenbedingungen. In einem weiteren wird ausgeführt, auf was zu achten ist bei der Durchführung barrierefreier Internet-Projekte. Der letzte Beitrag widmet sich der praktischen Umsetzung anhand angetroffener guter Beispiele.
Die Studie kann kostenlos als PDF-Dokument heruntergeladen werden: Schweizer Accessibility-Studie 2007 (PDF, 5 MB) oder als gedruckte Version per E-Mail bestellt werden. (via)
Englische Wochen in der Konferenz-Liga: letzten Donnerstag in Darmstadt zum Thema ›Barrierefreies E-Government‹, am Freitag dann in Wien zum Thema ›Barrierefreie Öffentlichkeitsarbeit‹. Berichte dazu:
Anlässlich des 6. Schweizer E-Government Symposiums wurde gestern in Zürich das Zertifikat »zertifizierte barrierefreie Website« vorgestellt, weitere Infos unter www.label4all.ch.
Eines davon hatten wir zwar schon, aber nun sind alle drei Interviews fertig, die Georg Schober zum Thema ›Barrierefreiheit für normale Behinderte und behinderte Normale‹ geführt hat. Neben den technischen Veränderungen und einer Reihe von weiterführenden Links werden auch die politischen Rahmenbedingungen und Perspektiven des Barrierefreiheit in den jeweiligen Ländern angesprochen:
Die eidgenössische Stiftung »Zugang für alle« und die Initiative »Design for All« hatten bei eCH, einem Verein zur Entwicklung und Förderung von E-Government-Standards in der Schweiz, einen Antrag zur Bildung der Fachgruppe ›Accessibility‹ eingereicht. Die nun gebildete Fachgruppe setzt sich aus Vertretern des Bundes, der Kantone, der Gemeinden, von Behinderten-Organisationen und Unternehmen der Informationstechnologie zusammen. Ihr Ziel besteht darin, die Vorgaben des Schweizer Gleichstellungsgesetzes umzusetzen und zu begleiten, die Förderung von barrierefreiem eGovernment in der Schweiz, die Information und Sensibilisierung aller betroffenen Organisationen und der Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Behörden, Organisationen, Betroffenen, Forschung, Lehre und Privatwirtschaft. Das nächste Treffen der Fachgruppe ist am Do., den 260.01.2006 von 14-17 Uhr in Bern.
Bei der Preisverleihung des grössten Schweizer Internet-Wettbewerbs für Jugendliche, ThinkQuest, wurde am 26. November zum ersten Mal der Access4all Award vergeben. Bei diesem Preis geht es darum, dass junge Menschen die Anforderungen von Menschen mit Behinderungen bei der Gestaltung von Websites berücksichtigen. Von insgesamt 85 Teams haben rund die Hälfte besondere Anstrengungen unternommen, um ihr Projekt auch für Menschen mit Behinderung zugänglich zu machen.
Anlässlich der Preisverleihung wurden Workshops durchgeführt, in denen sehbehinderte, blinde und motorisch behinderte Tester der Stiftung »Zugang für alle« die Nutzbarkeit der eingereichten Projekte demonstrierten. Weitere Infos und Fotos der Preisverleihung: access-for-all.ch.
Die schweizerische Stiftung »Zugang für alle« hat in Zusammenarbeit mit der Initiative »Design for All« und dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen eine Broschüre zur Umsetzung des BehiG herausgegeben: »Vom Gleichstellungsrecht zum Barrierefreien Internet«. Warum die Broschüre zunächst nur in englischer Sprache veröffentlicht wurde will sich uns nicht ganz erschliessen, aber die deutschsprachige Version soll in den kommenden Tagen folgen.
Nachtrag: Danke an Markus Riesch für den Hinweis, die Broschüre gibt es nun auch in Deutsch (Download als .pdf-Datei, 290KB)
Die Schweiz hat seit 1. Januar 2004 ein Behindertengleichstellungsgesetz und seit Mai diesen Jahre verbindliche Richtlinien zur Gestaltung barrierefreier Webseiten des Bundes. Die Schweizer schrieben dabei nicht (wie hierzulande) ein neues Richtlinienwerk, sondern hielten lediglich fest, dass neue Webseiten des Bundes barrierefrei gemäß der bestehenden Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 1) des W3C sein müssen. Darüber hinaus wurde auch die Pflicht nach barrierefreien PDFs in die Richtlinien geschrieben: »P028 - Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten«
(abgeschrieben bei Martin Stehle).
Workshop Barrierefreies Internet, Freitag, 20. August 2004, Hochschule für Gestaltung und Kunst Luzern (HGKL), weitere Infos bei Veranstaltungen.
Am Freitag, den 20. August findet an der Hochschule für Gestaltung und Kunst Luzern (HGKL) ein Workshop »Barrierefreies Internet« statt. Der Vormittag richtet sich an Entscheider und Auftraggeber, die sich in Fragen rund um Accessibility fit machen wollen. Der Nachmittag richtet sich an Gestalter und Entwickler und zeigt konkrete Optimierungsschritte auf. Die Veranstaltung des schweizerischen Forschungsprojektes Design for All wird vom Kanton Luzern unterstützt. Mehr Infos und ein Anmeldeformular gibt es bei design4all.ch.
Via netzwoche.ch: Die neulich vermeldete Studie über die Barrierefreiheit von Schweizer Websites der Stiftung »Zugang für alle« und der namics AG liegt nun vor. Fazit der Tests von Websites der öffentlichen Hand und ausgewählter Anbieter aus der Privatwirtschaft auf Basis der WCAG 1:
»Aufgrund von Unwissenheit, technischen Spielereien und handwerklichen Fehlern ist Mehrzahl der Angebote im Internet für blinde, sehbehinderte und motorich eingeschränkte Menschen nicht gut nutzbar.«
Nur 8 der 68 untersuchten Websites genügen den Kriterien. Als einziges privatwirtschaftliches Angebot wurde www.tel.search.ch als besonders barrierearm beurteilt. Ebenfalls positiv bewertet wurden die Seiten der Kantone Freiburg, Genf, Schwyz, Zug und Zürich und die Präsenz der Bundesbehörden.
Zu den grössten Usability-Sündern gehören namentlich die Portale von Orange, der Kantone Luzern, St. Gallen, Glarus, der Stadt Biel und www.basel.ch. Als unüberwindbare Hürden werden grafische Elemente, unglückliche Farbwahl, mangelhafte Beschriftung der Frames oder JavaScript-Abhängigkeit genannt.
Pre-Conference: 2. und 3. Februar 2004, Hauptkonferenz: 4.-6. Februar 2004, Messe Zürich, weitere Infos bei Veranstaltungen.
Die schweizerische Stiftung »Zugang für alle« und die namics ag untersuchen mit einer breit angelegten Studie den Status Quo der Barrierefreiheit im Internet in der Schweiz. Die Studie wird ab dem 1. Januar 2004, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des eidgenössischen Behindertengleichstellungsgesetzes und der entsprechenden Verordnung, durchgeführt. Weitere Infos zur Studie und das Testprotokoll gibt es bei www.access-for-all.ch.
Die Stadt Uster im Schweizer Kanton Zürich glänzt mit einer Website in reinem HTML4 strict und CSS. Die Seiten sind nicht nur im Quellcode sehr gut strukturiert, sie setzen auch viele Hilfen ein, die eine Bedienung mit assistiven Techniken und alternativen Zugangsformen erleichtern: www.stadt-uster.ch.
Der eigentlich interessante Bereich für einen kommunalen Auftritt, das eGovernment unter Online-Schalter
, verweist leider auf einen fremden Server, der noch nicht so ganz den allgemeinen Vorstellungen über ein barrierefreies Angebot entspricht.
Übrigens: spätestens zum 1. Januar 2004 tritt in der Schweiz ein dem deutschen Gleichstellungsgesetz vergleichbares Gesetz in Kraft.