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News mit dem Tag »Hausmitteilung«

Dieses Dokument „WCAG 2.0 verstehen“ ist ein grundlegender Leitfaden zum Verständnis und zum Gebrauch der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0 [WCAG20]. Es ist Teil einer Serie von Dokumenten, die die WCAG 2.0 unterstützen. Bitte beachten Sie, dass der Inhalt dieses Dokumentes informativ ist (Orientierungshilfen bereitstellt) und nicht normativ (es werden keine Anforderungen zur Konformität zu den WCAG 2.0 festgelegt). Unter Übersicht zu den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) finden Sie eine Einführung in die WCAG und Links zu technischem Material und Lehrmaterial.

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WCAG 2.0 setzt eine Reihe von Erfolgskriterien fest, um die Konformität zu den WCAG 2.0-Richtlinien zu definieren. Ein Erfolgskriterium ist ein testbares Statement, das entweder wahr oder falsch ist, wenn man es auf konkrete Webinhalte anwendet. „WCAG 2.0 verstehen“ stellt detaillierte Informationen zu jedem Erfolgskriterium zur Verfügung; die Informationen beinhalten den Zweck des Erfolgskriteriums, die im Erfolgskriterium benutzen Schlüsselbegriffe und Informationen dazu, wie das Erfolgskriterium in den WCAG 2.0 Menschen mit unterschiedlichen Arten an Behinderungen hilft. Dieses Dokument stellt außerdem Beispiele von Webinhalten bereit, die das Erfolgskriterium erfüllen, indem verschiedene Webtechniken benutzt werden (zum Beispiel HTML, CSS, XML) und häufig anzutreffende Beispiele von Webinhalten, die das Erfolgskriterium nicht erfüllen.

Aus diesem Dokument werden die speziellen Techniken zur Erfüllung jedes Erfolgskriteriums ersichtlich. Details dazu, wie man jede Technik implementiert stehen in Techniken für WCAG 2.0 zur Verfügung, aber „WCAG 2.0 verstehen“ gibt die Informationen dazu, in welchem Verhältnis jede Technik zu dem Erfolgskriterium steht. Techniken werden entsprechend ihrem Grad der Unterstützung, die sie für das Erfolgskriterium liefern, kategorisiert. „Ausreichende Techniken“ sind ausreichend, um ein bestimmtes Erfolgskriterium zu erfüllen (entweder alleine oder in Zusammenhang mit anderen Techniken) während andere Techniken empfohlen und damit optional sind. Keine der Techniken ist vorgeschrieben, um die WCAG 2.0 zu erfüllen, obwohl einige die einzig bekannte Methode sind, wenn eine bestimmte Technik benutzt wird. „Empfohlene Techniken“ sind nicht ausreichend, um alleine ein Erfolgskriterium zu erfüllen (weil sie nicht testbar sind oder eine unvollständige Unterstützung bieten) aber Autoren werden dazu angehalten, sie wenn möglich zu beachten, um eine verbesserte Barrierefreiheit anzubieten. Eine andere Unterstützungskategorie ist „Verbreitete Fehler“, in der Autorenmethoden beschrieben werden von denen man weiß, dass Webinhalte durch ihre Benutzung nicht konform zu den WCAG 2.0 sind. Obwohl „Fehler“ beratende Informationen über bestimmte Autorenmethoden bereitstellt, müssen Autoren diese Methoden vermeiden, um das WCAG 2.0-Erfolgskriterium zu erfüllen.

Dieses Dokument ist Teil einer Serie von Dokumenten, die von der W3C Web Accessibility Initiative (WAI) herausgegeben wurden, um die WCAG 2.0 zu unterstützen. Dieses Dokument wurde als Working Group-Anmerkung zur selben Zeit, als die WCAG 2.0 als W3C-Empfehlung veröffentlicht wurde, herausgegeben. Im Gegensatz zu den WCAG 2.0 wird erwartet, dass die Informationen in WCAG 2.0 verstehen von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. Unter Übersicht zu den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) finden Sie eine Einführung in die WCAG und Links zu technischem Material und Lehrmaterial.


N.B.: Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Text um die Übersetzung des englischen Originals bei www.w3.org/TR/UNDERSTANDING-WCAG20/ handelt. Wenn sie Fehler bei der Lektüre finden oder Verbesserungsvorschläge haben, können Sie diese gerne in den Kommentaren hinterlassen.

Deutsche Übersetzung von »Understanding WCAG 2.0«

Ab heute veröffentlichen wir das nächste große Übersetzungsprojekt: »WCAG 2.0 verstehen« (im englischen Original: »Understanding WCAG 2.0«).

»WCAG 2.0 verstehen« ist ein Leitfaden zum Verständnis und zum Gebrauch der von uns ins Deutsche übersetzten offiziellen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0. Dieses Dokument stellt einen erweiterten Kommentar zu jeder Richtlinie und jedem Erfolgskriterium bereit. Damit wird der Zusammenhang zwischen den Richtlinien und Erfolgskriterien deutlich. Die neue Serie ergänzt die Dokumente, die Anbieter und Entwickler von Websites bei der Implementierung der WCAG 2.0 unterstützen.

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Worum geht es?

Die WCAG 2.0 legen Erfolgskriterien fest, um die Konformität zu den Richtlinien zu definieren. Ein Erfolgskriterium ist eine testbares Aussage, die entweder wahr oder falsch ist, wenn man sie auf konkrete Webinhalte anwendet. »WCAG 2.0 verstehen« stellt nun detaillierte Informationen zu jedem Erfolgskriterium zur Verfügung; die Informationen beinhalten den Zweck des Erfolgskriteriums, die im Erfolgskriterium benutzen Schlüsselbegriffe und Informationen dazu, wie das Erfolgskriterium in den WCAG 2.0 Menschen mit unterschiedlichen Arten von Behinderungen hilft.

In den Texten finden sich außerdem Beispiele von Webinhalten, die das Erfolgskriterium erfüllen, indem verschiedene Webtechniken benutzt werden (zum Beispiel HTML oder CSS), aber auch häufig anzutreffende Beispiele von Webinhalten, die das Erfolgskriterium nicht erfüllen und somit fehlerhaft sind.

Bitte beachten Sie, dass der Inhalt dieses Dokumentes informativ ist, also nur Orientierungshilfen bereitstellt und nicht normativ ist; d.h. es werden keine Anforderungen zur Konformität zu den WCAG 2.0 festgelegt. Unter Übersicht zu den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (englisch) finden Sie eine Einführung in die WCAG und Links zu weiteren Materialien; eine Übersicht der bereits ins Deutsche übersetzten Dokumente finden Sie hier bei ›Einfach für Alle‹ unter dem Menüpunkt WCAG 2.

Die Übersetzungen

Den Anfang macht heute die Einleitung mit einer Zusammenfassung, Informationen zum Status des Dokuments und einer Einführung in »WCAG 2.0 verstehen«.

P.S.: Falls Sie sich wundern: wir waren mit der Übersetzung schon so gut wie fertig, als das W3C plötzlich eine aktualisierte Fassung des »Understanding«-Dokuments veröffentlicht hat. Die Änderungen darin sind nun alle berücksichtigt, der Text ist also auf dem allerneuesten Stand. Wir wünschen viel Spaß bei der Lektüre und viel Erfolg bei der Umsetzung.
Wie das englische Original ist auch diese Übersetzung ein lebendiges Dokument, d.h. wenn Sie Fehler bei der Lektüre finden oder Verbesserungsvorschläge haben, können Sie diese gerne in den Kommentaren hinterlassen.

Die Videos zur Preisverleihung sind online. Unter www.aktion-mensch.de/presse/medien können Sie die Videos anschauen und als QuickTime-Film herunterladen.

Wir haben für jeden Preisträger eine individualisierte Videonachricht erstellt, die diese gerne in Ihre Seite einbinden oder beispielsweise an ein lokales oder regionales Portal weitergeben können. Selbstverständlich können Sie die Filme auch z.B. bei YouTube einstellen und so weiter verbreiten. Die QuickTime-Filme haben jeweils eine Dateigröße von ca. 100 MB und sollten bei einer schnellen Verbindung in knapp 5 Minuten heruntergeladen sein. Viel Spaß damit wünschen die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen.

Ein Hinweis für Redaktionen: Bildmaterial zur Preisverleihung und eine Bilderserie »Preisträger Biene 2010« finden Sie im Pressezentrum der Aktion Mensch zum Download.

Weitere Berichterstattung

Zum siebten Mal zeichnen die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen barrierefreie Webseiten aus

Berlin/Bonn, 10. Dezember 2010 – Goldrausch in Berlin für die Finalisten der BIENE 2010. Insgesamt sechs Mal vergab die Jury diese Auszeichnung in Gold für die besten barrierefreien Webseiten. Unter den vielen Gewinnern ragten vor allem die Angebote von Deutschlandradio Wissen, SOS-Kinderdorf und der Stiftung Lebenshilfe Duisburg heraus. Weitere goldene BIENEN gingen an den Labbé Onlineshop, das Webportal »einfach teilhaben« des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie an die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit.

Wo kann ich barrierefrei im Internet einkaufen? Kann ich meinen Stromtarif bei meinem Energieversorger ohne Schwierigkeiten wechseln? Welche Internetseite bietet mir Nachrichten lesbar an? Diese und ähnliche Fragen stellen sich viele Menschen täglich. Grund genug für die BIENE-Initiatoren, die Stiftung Digitale Chancen und die Aktion Mensch, zugängliche Transaktionsprozesse in den Fokus des diesjährigen BIENE-Wettbewerbs zu stellen.

Warum es wichtig ist, das Internet barrierefrei zu machen, betonte der österreichische Autor und Blogger Peter Glaser in seiner Festrede: »Nicht alle Menschen empfinden den digitalen Wandel als Vorteil. Manche fühlen sich ausgeschlossen aus den neuen gemeinschaftlichen Bereichen des Kommunikationszeitalters. Wir brauchen daher Technologien, die nicht einfach nur die Technik-Versierten ansprechen, sondern Brücken bauen und Verbindungen zum Rest der Menschheit herstellen.«

Martin Georgi, Vorstand der Aktion Mensch, hob die Signalwirkung des Wettbewerbs hervor: »Unsere BIENE ist sieben Jahre nach ihrer Einführung zu einem begehrten Qualitätssiegel geworden. Wer einen Preis bei uns gewinnen möchte, muss zeigen, dass er auf seiner Webseite keine Barrieren aufbaut und dass alle Nutzer willkommen sind. Das nützt nicht nur Menschen mit einer Behinderung, sondern allen Menschen.«

Professor Herbert Kubicek, wissenschaftlicher Direktor der Stiftung Digitale Chancen, unterstrich die Bedeutung des Internets: »Wir wollen Webseiten auszeichnen, die die BIENE-Kriterien in vollem Umfang erfüllen und es so Menschen mit Behinderungen ermöglichen, Transaktionen und Prozesse selbständig zu absolvieren. Durch diesen Qualitätsanspruch hat sich die BIENE innerhalb von nur wenigen Jahren zu einem Markenzeichen für gute und anspruchsvolle Webgestaltung entwickelt.«

Die Gewinner einer BIENE 2010 sind:

In der Kategorie »Unternehmen«:

In der Kategorie »Verwaltung«:

In der Kategorie »Organisationen«:

In der Kategorie »Tagesaktuelle Medien«:

Einen Sonderpreis erhielt:

Der Fachliche Beirat des BIENE-Wettbewerbs hat gestern in Berlin entschieden, die folgenden Angebote für das Finale zu nominieren:

In der Kategorie »Unternehmen«:

In der Kategorie »Organisationen«:

In der Kategorie »Verwaltung«:

In der Kategorie »Tagesaktuelle Medien«:

Für einen Sonderpreis nominiert sind:

Die Entscheidung fällt die prominent besetzte Jury am 9.12.2010 in Berlin. Die Preisverleihung ist am 10.12.2010. Wir sind gespannt.

Profis aus Unternehmen und Organisationen entscheiden über barrierefreie Internetauftritte / Preisverleihung am 10. Dezember 2010 in Berlin

13 Experten aus Unternehmen, Medien, Verbänden, nationalen und internationalen Organisationen entscheiden, welche Internetauftritte eine BIENE gewinnen. »Wir wünschen uns barrierefreie Angebote im Netz, die für alle Nutzer attraktiv sind. Deshalb bitten wir Menschen mit unterschiedlichen professionellen Hintergründen, die Angebote aus ihrer jeweiligen Perspektive zu bewerten. Diese Vielfalt ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal der BIENE«, erklärt Iris Cornelssen, Projektleiterin der BIENE bei der Aktion Mensch, die Rolle der Jury.

Mitglieder der BIENE-Jury sind:

  • Herbert Braun, Redakteur c't
  • Luzia Hafen, Leiterin Marketing bei der Centralschweizerischen Kraftwerke AG
  • Christian Herzog, Bereichsleiter Technische Regulierung im Bundesverband Informationswirtschaft (BITKOM)
  • Steffi Klein, Director Sport der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH
  • Georg Konjovic, Geschäftsführer Hamburg.de
  • Dr. Verena Metze-Mangold, Vizepräsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission
  • Uwe Proll, Chefredakteur Behördenspiegel
  • Matthias Schultze, Vorsitzender Web Excellence Forum
  • Dr. Silke Springensguth, Geschäftsführerin DuMont Net GmbH
  • Robert Stulle, Creative Director online der Edenspiekermann AG
  • Thomas Wießeckel, Redakteur PHP Magazin
  • sowie zwei Mitglieder aus dem Fachlichen Beirat des Wettbewerbs.

Vor der Entscheidung der Jury haben Menschen mit Behinderung in einem Praxistest die Angebote auf ihre Barrierefreiheit hin getestet.

»Ob Einkauf, Buchung oder Behördengang: Zentrale Aufgabe der Jury ist es, aus den barrierefreien Transaktionsvorgängen und aus den Angeboten der tagesaktuellen Medien diejenigen als Preisträger zu küren, die sowohl inhaltlich als auch gestalterisch den hohen Ansprüchen der BIENE genügen«, ergänzt Jutta Croll, Geschäftsführerin der Stiftung Digitale Chancen. Die Gewinner zeichnen die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen im Rahmen einer Festveranstaltung am 10. Dezember 2010 um 19.00 Uhr im Café Moskau in Berlin aus. Weitere Informationen zum Wettbewerb gibt es unter www.biene-wettbewerb.de.

Die Aktion Mensch präsentiert die deutsche Fassung der technischen Spezifikationen der Web Content Accessibility Guidelines 2.0

Wie kann eine Webseite barrierefrei programmiert und gestaltet werden? Empfehlungen dazu liefern die sogenannten Web Content Accessibility Guidelines 2.0, kurz: WCAG 2.0. Diese Richtlinien werden durch Techniken der Programmierung und Gestaltung ergänzt, die nun erstmals in deutscher Sprache vorliegen. Die Aktion Mensch hat die Übersetzung der technischen Spezifikationen in enger Kooperation mit dem World Wide Web Consortium (W3C) beauftragt und fertigstellen lassen. Das W3C ist ein internationales Gremium, das Empfehlungen zur Standardisierung des World Wide Web entwickelt.

Mehr als eine Übersetzung

Die deutsche Fassung der technischen Richtlinien der WCAG 2.0 entspricht im Aufbau dem amerikanischen Original: Sie beschreibt konzeptionelle sowie inhaltliche Methoden und thematisiert spezielle Aufgaben der Webseiten-Entwicklung wie Seitenaufbau, Gestaltung oder Interaktivität. Sie richtet sich vor allem an Experten aus den Bereichen Webkonzeption, Webdesign und Programmierung. »Die neue Version ist mehr als eine reine Übersetzung«, sagt Iris Cornelssen, Projektleiterin der BIENE bei der Aktion Mensch. »Sie bietet viele Beispiele und Tipps, welche die Umsetzung barrierefreier Webseiten erheblich erleichtern, ähnlich wie eine Gebrauchsanleitung zur WCAG 2.0.«

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Einfach für Alle – ein umfassender Anspruch

Die Aktion Mensch setzt sich mit ihrer Initiative Einfach für Alle bereits seit zehn Jahren für Barrierefreiheit im Internet ein. Darüber hinaus zeichnet sie seit 2003 gemeinsam mit der Stiftung Digitale Chancen im Rahmen des BIENE-Wettbewerbs vorbildliche Praxisbeispiele aus. Am 10. Dezember 2010 wird die begehrte BIENE wieder an die Verantwortlichen von besonders gelungenen barrierefreien Webseiten vergeben.

Weitere Informationen zum Thema barrierefreies Internet finden Sie auf der Webseite der Initiative Einfach für Alle unter www.einfach-fuer-alle.de.

Über die Aktion Mensch e.V.

Die Aktion Mensch ist die größte private Förderorganisation im sozialen Bereich und eine der erfolgreichsten gemeinnützigen Organisationen in Deutschland. Sie wurde 1964 als Aktion Sorgenkind gegründet und heißt seit 2000 die Aktion Mensch. Ihr Ziel ist es, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung, von Menschen mit sozialen Schwierigkeiten sowie von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Die Mitglieder der Aktion Mensch sind das ZDF und die sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Ein großer Teil der Erlöse der Aktion Mensch-Lotterie, an der regelmäßig 4,6 Millionen Menschen teilnehmen, fließt in die Förderung gemeinnütziger Projekte. Weitere Informationen: www.aktion-mensch.de.

Pressekontakt

Iris Cornelssen
Projektleiterin BIENE
Heinemannstraße 36
53175 Bonn
Telefon: 0228 2092-377
Telefax: 0228 2092-333
iris.cornelssen@aktion-mensch.de
http://www.aktion-mensch.de

Barrierefreiheit hat deutlich zugenommen BIENE sucht Vorbilder: Prozesse auf dem Prüfstand

Der BIENE-Wettbewerb der Aktion Mensch und der Stiftung Digitale Chancen tritt in eine neue Wettbewerbsphase ein: Erstmals in der Geschichte der BIENE werden nun alle Prozesse einer Webseite auf ihre Barrierefreiheit geprüft. Von den ursprünglich 224 Bewerbungen sind es 128 Wettbewerbsbeiträge, die derzeit die sogenannte Prozess-Testphase durchlaufen. Analysiert wird die Barrierefreiheit von Online-Transaktionen wie Einkauf, Überweisung oder die behördliche Antragstellung. Die Kriterien des Prüfverfahrens berücksichtigen dabei alle Transaktionsschritte. Bei einem Online-Einkauf sind das beispielsweise: Registrierung, Artikelsuche, Bestellung, Bezahlung bis hin zur Beschwerdeabwicklung.

»Wir richten unser Augenmerk in diesem Jahr auf vorbildliche Prozesse und sehen uns die verschiedenen technischen Lösungen genau an«, erläutert Jutta Croll, Geschäftsführerin der Stiftung Digitale Chancen. »Am Ende des Evaluationsverfahrens wird sich zeigen, wer die schwierige Aufgabe am besten gelöst hat und tatsächlich einen barrierefreien Prozess anbietet«, so Croll abschließend.

Qualität setzt sich durch

Bemerkenswert ist, dass sich die diesjährigen Einreichungen durch ein hohes Maß an Qualität auszeichnen. Der prozentuale Anteil der komplexen Webseiten, die die strengen BIENE-Kriterien erfüllen, ist gestiegen: Nur noch 23 Prozent der Wettbewerbsbeiträge sind einfache, die restlichen 77 Prozent komplexe Angebote. »Es zeigt sich deutlich, dass wir mit dem Fokus auf Prozesse ein richtiges und wichtiges Bewertungskriterium anlegen«, sagt Iris Cornelssen, Projektleiterin der BIENE bei der Aktion Mensch. »Die BIENE ist nah an Unternehmen und nah an den Nutzerinnen und Nutzern, die ihren Alltag immer öfter online regeln. Barrierefreiheit ist ein Innovationstreiber. Darin sehen wir uns bestätigt.«

Die erfolgreichen Wettbewerbsbeiträge der zweiten Testphase müssen sich im Anschluss der Praxis stellen. Dann prüfen Menschen mit Behinderung die Barrierefreiheit ganz konkret in der Anwendung. Im Anschluss entscheidet die prominent besetzte Jury, wer sich am 10. Dezember 2010 mit einer BIENE schmücken darf.

BIENE 2010: Unternehmen erstmals vorn

Erstmals in der Geschichte des BIENE-Wettbewerbs sind es nicht die zur Barrierefreiheit durch die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) verpflichteten Verwaltungen und Organisationen, die die meisten Bewerbungen um eine BIENE eingereicht haben. Dieses Jahr strecken vor allem Unternehmen ihre Fühler nach den begehrten Auszeichnungen aus: Von den 224 Bewerbungen und Vorschlägen entfallen 118 auf Webangebote aus der freien Wirtschaft.

Darüber freuen sich die BIENE-Veranstalter, die Stiftung Digitale Chancen und die Aktion Mensch, ganz besonders. »Aus unserer Sicht liegt ein Grund für den erfreulich hohen Anteil von Unternehmen in der Konzentration auf Transaktionsangebote – wie Online-Einkauf, Reisebuchung oder Online-Bankgeschäft. Gerade Menschen mit Behinderung nutzen solche Angebote, sie erleichtern ihren Alltag. Deshalb suchen wir auf diesem Gebiet die besten, innovativsten Webseiten«, erläutert Iris Cornelssen, Projektleiterin für die BIENE bei der Aktion Mensch. »So ist es für uns folgerichtig, dass die einfachen den komplexen und serviceorientierten Webangeboten weichen«, so Iris Cornelssen weiter.

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BIENE fliegt über den großen Teich

Verwaltungen, z. B. Kommunen und andere Behörden, sind mit 37 Bewerbungen im Rennen. Von Organisationen, wie Verbänden, Vereinen oder Stiftungen kommen 44 Bewerbungen um eine BIENE. Aus dem Bereich der tagesaktuellen Medien liegen 25 Wettbewerbsbeiträge vor. »Städte und Gemeinden sind in diesem Jahr wieder stark repräsentiert. Ebenso zählen Zeitungen und andere Medien sowie Web 2.0-Angebote zu den BIENE-Anwärtern. Wir sind gespannt, ob sie unsere Anforderungen tatsächlich erfüllen«, fasst Jutta Croll, Geschäftsführerin der Stiftung Digitale Chancen, zusammen. »Traditionell sind auch Webangebote aus unseren Nachbarländern im Wettbewerb vertreten. In diesem Jahr liegen zwölf Bewerbungen aus Österreich und fünf aus der Schweiz vor. Außerdem haben uns deutschsprachige Angebote aus Italien sowie erstmals aus Dänemark, Rumänien, Ungarn, Russland und sogar aus den USA erreicht«, freut sich Jutta Croll.

Das Prüfverfahren startet

Obere Reihe: Schreiber, Besteman, Vaziri, Klaus; Untere Reihe: Ostermann, Pieters, Willner, Specchia, Saal

Die Spreu vom Weizen trennt in den kommenden Monaten das mehrstufige Prüfverfahren, das auch dieses Jahr vom Fachlichen Beirat, der aus Experten mit und ohne Behinderung besteht, begleitet wird. Fachleute der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg nehmen die technische Umsetzung der Angebote unter die Lupe. Die praktische Handhabung testen Menschen mit Behinderung am Ende des Verfahrens im Praxistest. Das letzte Wort hat schließlich die prominent besetzte Jury. Sie legt am Vortag der Preisverleihung fest, wer am 10. Dezember 2010 Gewinner einer BIENE ist.

Über die BIENE

Seit 2003 prämieren die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen die besten deutschsprachigen barrierefreien Angebote im Internet mit einer BIENE. BIENE steht für »Barrierefreies Internet eröffnet neue Einsichten«, aber auch für Kommunikation, gemeinsames Handeln und produktives Miteinander. Rund 1.800 Unternehmen und Organisationen, Behörden und Ministerien, Städte und Gemeinden sowie Vereine und Verbände aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Südtirol haben sich bislang mit Webseiten am Wettbewerb beteiligt. Mehr als 100 Webseiten wurden bisher mit einer BIENE ausgezeichnet.

Am BIENE-Wettbewerb können Anbieter und Gestalter deutschsprachiger Webangebote teilnehmen. Sonderpreise können für Lösungen vergeben werden, die spezifische Bedürfnisse einzelner Nutzergruppen berücksichtigen. Das können sein: Angebote für gehörlose Menschen, die Gebärdensprache verwenden, Angebote für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder andere herausragende und innovative Entwicklungen. Der Preis ist rein ideeller Natur.

Die Preisverleihung findet am 10. Dezember 2010 in Berlin statt. Weitere Informationen zum Wettbewerb gibt es unter www.biene-wettbewerb.de.

Aktion Mensch und Stiftung Digitale Chancen suchen die besten deutschsprachigen barrierefreien Webseiten / Voraussetzung: Angebote müssen Transaktionen ermöglichen

Endspurt bei der BIENE 2010: Noch bis zum 15. Juli können Unternehmen, Organisationen, Behörden und Medien unter www.biene-wettbewerb.de ihre Internet-Angebote zum Wettbewerb der Stiftung Digitale Chancen und der Aktion Mensch für die besten barrierefreien deutschsprachigen Webseiten anmelden.

Auch dieses Jahr haben die Initiatoren die Teilnahmekriterien den Entwicklungen im World Wide Web angepasst und Voraussetzungen formuliert, die stärker die veränderten Nutzungsgewohnheiten berücksichtigen. Menschen nutzen das Internet immer mehr, um sich mit anderen auszutauschen, Einkäufe, Bankgeschäfte und Behördengänge zu erledigen. Technisch sind dazu Transaktionen nötig, erklärt Jutta Croll, Geschäftsführerin der Stiftung Digitale Chancen. Gleichzeitig werden immer mehr Interaktionen und Dienstleistungen von den Anbietern ins Internet verlagert. Um diese Transaktionen auch für Menschen mit Behinderung zugänglich zu machen, müssen sie barrierefrei gestaltet sein. Deshalb ist die zentrale Voraussetzung für die Bewerbungen um die BIENE 2010, dass das Angebot Nutzerinnen und Nutzern mindestens eine barrierefreie Transaktion ermöglicht.

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Was das im Detail heißt, führt Iris Cornelssen, Projektleiterin für die BIENE bei der Aktion Mensch aus: Der Online-Kauf eines Buches, die Buchung einer Reise, das Beantragen eines Personalausweises im Internet oder die Anmeldung bei einem Sportverein per Internet – das sind populäre Beispiele für digitale Transaktionsprozesse. Entscheidend ist, dass die Transaktionen dem Kern des Angebots entsprechen. Eine Bank bietet ein barrierefreies Onlinebanking an, eine Behörde einen Verwaltungsvorgang oder ein soziales Netzwerk die Anmeldung und das Anlegen eines Profils. Die Ergebnisse der BIENE in den vergangen Jahren haben gezeigt, dass dies barrierefrei möglich ist – wenn die Anbieter das wollen. Und wir suchen die, die das vorbildlich tun.

Wenn diese Mindestanforderung erfüllt ist, ist es grundsätzlich möglich, auch Teillösungen von Webangeboten einzureichen. Für die Webseiten tagesaktueller Medien, die von einer Vollredaktion bearbeitet werden, gilt, dass im Wesentlichen die Nachrichten den Kern des Angebots darstellen, Transaktionen sind daher für diese Webseiten verzichtbar.

Die genauen Kriterien 2010 können sich Interessenten bereits vorab unter www.biene-wettbewerb.de anschauen. Sowohl der gesamte BIENE-Kriterienkatalog als auch neun Basisanforderungen, die die Veranstalter gemeinsam mit dem Fachlichen Beirat des Wettbewerbs auf Grundlage des Kriterienkatalogs erarbeitet haben, bieten den Bewerbern eine Orientierung, worauf es beim Wettbewerb ankommt. Dort können Anbieter und Agenturen auch ihre Webseiten zum Wettbewerb anmelden. Zudem haben Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, Webseiten, die sie im Sinne der Barrierefreiheit für vorbildlich halten, für eine BIENE vorzuschlagen.

Testverfahren veröffentlicht / Teilnahme bis 15. Juli möglich

Mit dem BIENE-Wettbewerb 2010 suchen die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen bereits zum siebten Mal die Vor­reiter bei der barriere­freien Gestaltung von Inter­net-Angeboten. Gesucht werden inno­vative und kreative Lösungen, die nicht nur die gesetz­lichen und technischen Mindest­anforder­ungen an Barriere­frei­heit erfüllen und den Bewertungs­kriterien des Wett­bewerbs ent­sprechen, sondern darüber hinausgehen.

Weil die bisherigen Wett­bewerbe gezeigt haben, dass ein­fache Webseiten relativ leicht barriere­frei zu gestal­ten sind, haben die Veran­stalter die Mindest­anforderungen für die Teil­nahme erhöht. Abhängig von den Ergeb­nissen des jetzt veröffent­lichen überarbeiteten Testverfahrens und dem abschließenden Urteil der Jury werden die Preise am 10. Dezember in Berlin vergeben.

Das Bewertungsverfahren

Die Veranstalter haben gemeinsam mit dem Fachlichen Beirat des Wett­bewerbs ein mehr­stufiges Bewertungs­ver­fahren ent­wickelt, um Inter­net-Angebote auf Barriere­frei­heit zu über­prüfen. Grund­lage des Ver­fahrens sind unter anderem die Barriere­freie Infor­mations­technik-Verord­nung des Bundes (BITV) sowie weitere inter­national aner­kannte Richt­linien wie beispiels­weise die Empfehlungen des Word Wide Web Consortiums, die Web Content Accessi­bility Guidelines (WCAG 2.0).

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Die Kategorien

Die BIENE 2010 wird in vier Kategorien ausge­schrieben, die sich an den Tätig­keits­bereichen der Anbieter orientieren. Die Kategorien sind: Unternehmen (öffentliche und private Unter­nehmen, private Bildungs­einrichtungen); Organisationen (Verbände, Stiftungen, Nicht­regierungs­organisationen); Verwaltung (Kommunen, Bundes- und Landes­behörden, öffent­liche Bildungs­einrichtungen); Tagesaktuelle Medien.

Mitmachen:

Wettbewerb der Aktion Mensch und der Stiftung Digitale Chancen für die besten barrierefreien Webseiten startet mit neuen Kategorien / Höhere Mindestanforderungen an Teilnehmer / Einreichungen bis zum 15. Juli möglich

Alles neu macht der Mai – auch für die BIENE. Der Wettbewerb der Aktion Mensch und der Stiftung Digitale Chancen für die besten barrierefreien deutschsprachigen Webseiten startet mit neuen Kategorien und höheren Mindestanforderungen. »In den vergangenen Jahren haben wir uns bei den Kategorien an den Funktionen orientiert, die eine Webseite enthielt, denn davon hing in der Regel ab, welche Internet-Techniken eingesetzt wurden. Die Funktionen waren also ein gutes Unterscheidungsmerkmal«, fasst Iris Cornelssen, Projektleiterin für die BIENE bei der Aktion Mensch, die bisherige Zuordnung zusammen. »Mittlerweile nutzen aber fast alle Webseiten eine Kombination verschiedener technischer Lösungen. Deshalb haben wir gemeinsam mit dem Fachlichen Beirat des Wettbewerbs entschieden, neue Kategorien zu bilden. Entscheidend sind jetzt die Tätigkeitsbereiche der Teilnehmer.«

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Die neuen Kategorien sind:

  • Unternehmen (Öffentliche und private Unternehmen, private Bildungseinrichtungen)
  • Organisationen (Verbände, Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen)
  • Verwaltung (Kommunen, Bundes- und Landesbehörden, öffentliche Bildungseinrichtungen)
  • Tagesaktuelle Medien


Höhere Mindestanforderungen – Vorbilder gesucht

Außerdem haben die Veranstalter die Mindestanforderungen für die Teilnahme erhöht. »Diese Entscheidung spiegelt die erfolgreiche Entwicklung der BIENE wider«, erläutert Jutta Croll, Geschäftsführerin der Stiftung Digitale Chancen. »Von Anfang an war es das Ziel der BIENE, die besten barrierefreien Angebote zu finden und auszuzeichnen. Die bisherigen Wettbewerbe haben gezeigt, dass man einfache Webseiten relativ leicht barrierefrei gestalten kann. Wir suchen aber innovative und kreative Internet-Angebote, die die Nutzerinnen und Nutzer durch ihre Serviceleistungen im Alltag unterstützen. Wir suchen Vorbilder.«

Webseiten, die sich um eine BIENE bewerben, müssen es deshalb Nutzerinnen und Nutzern mindestens ermöglichen, einen Transaktionsvorgang, beispielsweise eine Anmeldung oder eine Abfrage, einen Einkauf oder eine Buchung komplett barrierefrei abzuwickeln. »Entscheidend ist, dass der Transaktionsvorgang dem Kern des Angebots entspricht, das heißt eine Dienstleistung umfasst, die die Nutzerinnen und Nutzer bei einem Webangebot dieses Typs in der Regel erwarten können«, präzisiert Iris Cornelssen die Anforderungen. Wenn diese erfüllt sind, ist es grundsätzlich auch möglich, Teillösungen einzureichen.

Eine Ausnahme machen die Veranstalter für Angebote tagesaktueller Medien. Diese müssen nicht zwingend einen Transaktionsvorgang enthalten. Um in dieser Kategorie anzutreten, müssen die Angebote von einer eigenständigen Vollredaktion gepflegt werden. Das heißt, dass wesentliche Teile des Mediums durch Redakteure dieses Mediums selbst erstellt werden und nicht von anderen Seiten übernommen werden.

Testverfahren und Kriterienkatalog werden überarbeitet

Wie in den vergangen Jahren entwickeln die Veranstalter das Testverfahren und den Kriterienkatalog des Wettbewerbs gemeinsam mit dem Fachlichen Beirat weiter. »Eine Stärke des Wettbewerbs ist, dass wir die Kriterien immer sehr schnell an Veränderungen anpassen konnten«, betont Jutta Croll. »Dementsprechend legen wir in diesem Jahr ein besonderes Augenmerk auf die Transaktionsvorgänge. Selbstverständlich werden wir aber auch weiterhin überprüfen, ob die Angebote insgesamt barrierefrei sind. Allerdings hat sich gezeigt, dass Webseiten, bei denen komplexe Prozesse barrierefrei gestaltet sind, in der Regel auch die Basisanforderungen erfüllen.«

Ob Anbieter bei der Gestaltung ihrer Webseite die Grundlagen der barrierefreien Gestaltung berücksichtigt haben, können Interessenten bereits vorab auf der Webseite des Wettbewerbs unter www.biene-wettbewerb.de anhand von neun Basisanforderungen überprüfen, die die Veranstalter gemeinsam mit dem Fachlichen Beirat auf Grundlage des BIENE-Kriterienkatalogs ausgewählt haben. Dort können Anbieter und Agenturen auch ihre Webseiten bis zum 15. Juli 2010 zum Wettbewerb anmelden. Zudem haben Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, Webseiten, die sie im Sinne der Barrierefreiheit für vorbildlich halten, für eine BIENE vorzuschlagen.

Über die BIENE

Seit 2003 prämieren die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen die besten deutschsprachigen barrierefreien Angebote im Internet mit einer BIENE. BIENE steht für »Barrierefreies Internet eröffnet neue Einsichten«, aber auch für Kommunikation, gemeinsames Handeln und produktives Miteinander. Rund 1.800 Unternehmen und Organisationen, Behörden und Ministerien, Städte und Gemeinden sowie Vereine und Verbände aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Südtirol haben sich bislang mit Webseiten am Wettbewerb beteiligt. Mehr als 100 Webseiten wurden bisher mit einer BIENE ausgezeichnet.

Am BIENE-Wettbewerb können Anbieter und Gestalter deutschsprachiger Webangebote teilnehmen. Für Webentwickler in Ausbildung oder im Studium schreiben die Veranstalter einen Nachwuchspreis aus. Sonderpreise können für Lösungen vergeben werden, die spezifische Bedürfnisse einzelner Nutzergruppen berücksichtigen. Das können sein: Angebote für gehörlose Menschen, die Gebärdensprache verwenden, Angebote für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder andere herausragende und innovative Entwicklungen. Der Preis ist rein ideeller Natur.

Die Ausschreibungsfrist für die BIENE 2010 hat am 10. Mai 2010 begonnen. Einsendeschluss ist der 15. Juli 2010. Die Preisverleihung findet am 10. Dezember 2010 in Berlin statt. Weitere Informationen zum Wettbewerb gibt es unter www.biene-wettbewerb.de.

Die ›Education and Outreach Working Group‹ der W3C-WAI hat einige Dokumente über­arbeitet, für die wir bereits erste Über­setzungs­ent­würfe ver­öffent­licht hatten. Die Änder­ungen haben wir nach­gear­beitet und die geänderten Doku­mente stehen zur Kommen­tierung bereit:

Wie immer freuen wir uns über Ver­besserungs­vor­schläge zur Übersetzung; Links zu den Kommentaren und die englischen Originale sind zu Beginn der Dokumente verlinkt.

Der neueste Übersetzungs-Ent­wurf dreht sich um die Vor­teile einer mög­lichst früh­zeitigen Ein­bindung von potenziellen Nutzern mit Behin­derung in ein Web-Projekt:

» Die Einbeziehung von Menschen mit Behin­derungen zu Beginn eines Projektes hilft Ihnen, Probleme der Barriere­frei­heit besser zu ver­stehen und effek­tivere Lösungen zur Barriere­frei­heit zu imple­mentieren … «

Wie immer freuen wir uns über Ver­besserungs­vor­schläge zur Übersetzung in den Kommentaren; das englische Original ist zum Vergleich zu Beginn des Dokuments verlinkt:
»Benutzer in Webprojekte einbeziehen für eine bessere und einfachere Barrierefreiheit«.

Bitte beachten Sie, dass die Links zurzeit noch auf die eng­lischen Ori­ginal-Techniken zeigen; diese werden erst nach und nach übersetzt.

Nach den zwei einleitenden Texten vom Diens­tag haben auch die fol­genden Doku­mente den kom­pletten Prozeß der öffentlichen Kommen­tierung durchlaufen. Die Anre­gungen aus der Community sind bereits einge­arbeitet; somit ist dieser Block der WCAG-Über­setzungen nun abge­schlossen und die Texte wurden jetzt zur Ver­öffent­lichung an das W3C übergeben:

  1. »Schnelle Tipps zur Barrierefreiheit im Web«
  2. »WCAG 2 – Häufig gestellte Fragen (FAQ

Eventu­ell noch vorhan­dene Fehler können Sie gerne weiterhin per Kommen­tar melden, ent­sprechende Formulare sind von den jewei­ligen Doku­menten aus verlinkt.

Zwei weitere Dokumente haben den kompletten Prozeß der Kommen­tierung durch­laufen und wären somit aus unserer Sicht fertig:

  1. »Einführung in die Barrierefreiheit im Web«
  2. »Warum eine Harmonisierung von Standards für das Web unentbehrlich ist«

Eventu­ell noch vorhan­dene Fehler können Sie gerne weiterhin per Kommen­tar melden, ent­sprechende Formulare sind von den jewei­ligen Doku­menten aus verlinkt.

Die Übersetzung der Web Content Accessi­bility Guidelines (WCAG 2.0) durch eine international besetzte und von der Aktion Mensch ins Leben gerufene Arbeits­gruppe war im vergangenen Jahr nur der erste Schritt; die für viele Teil-Ziel­gruppen ebenso wichtigen beglei­tenden und erläuternden Dokumente wurden und werden weiter­hin übersetzt, um dadurch das Verständ­nis der Richt­linien und ihre Umsetz­bar­keit im deutsch­sprachigen Raum zu fördern.

Auch diese Dokumente durchlaufen – wie schon bei den Richtlinien – alle eine Phase der öffentlichen Kommentierung, die nun für eine ganze Reihe von Übersetzungen abgeschlossen ist. In den letzten Tagen haben wir die bisher aufge­laufenen Kommen­tare gesichtet und inten­siv diskutiert; viele sinn­volle Änder­ungs­vor­schläge haben wir gerne über­nommen und in die Über­setzung eingearbeitet.

Die folgenden Dokumente haben den Prozeß nun voll­ständig durch­laufen und werden an das W3C zur Ver­öffent­lich­ung übergeben. Es handelt sich hier um drei grund­legende Texte, die einen schnellen Über­blick über die Struktur der gesamten Richt­linien geben und Unter­schiede zur Vor­gänger-Version WCAG 1.0 erklären:

  1. »Übersicht zu den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG
  2. »Die WCAG 2.0-Dokumente«
  3. »Wie sich die WCAG 2.0 von den WCAG 1.0 unterscheiden«

Eventu­ell noch vorhan­dene Fehler können Sie gerne weiterhin per Kommen­tar melden; ent­sprechende Formulare sind von den jewei­ligen Doku­menten aus verlinkt. Wir möchten uns nochmals ganz herzlich bei den zahlreichen Mitstreitern aus der Accessibility-Community bedanken, deren Verbesserungsvorschläge uns sehr geholfen haben.

Nach den eher kurzen Dokumenten der letzten Tage gibt es heute zur Abwechslung nochmal eine richtig lange Übersetzung: »Wie man WCAG 2.0 erfüllt« (im englischen Original »How to Meet WCAG 2.0«) ist eine anpassbare Schnell­referenz, mit der sich vor allem Webent­wickler die für ihren jewei­ligen Arbeits­bereich (z.B. CSS oder Scripting) Aspekte ganz einfach zusammen­klicken können.

Dieses Dokument ist somit ein ganz zen­traler Bau­stein für die Richt­linien zur Barriere­freiheit, da von allen Bedingungen und Erfolgs­kri­terien aus die vom W3C bisher ent­wickelten und empfohlenen Techniken ver­linkt sind. So können sich Ein­steiger einen schnellen Über­blick verschaffen, und selbst Fach­leute lernen noch etwas dazu.

Wie immer freuen wir uns über Ver­besserungs­vor­schläge zur Übersetzung in den Kommentaren. Bitte beachten Sie, dass die Links zurzeit noch auf die eng­lischen Ori­ginal-Techniken zeigen; diese werden erst nach und nach übersetzt.

Richt­linien bilden immer nur einen Teil der Realität im Web ab; um heraus­zu­fin­den ob ein Angebot wirk­lich zugänglich ist muss man mit echten Nutzern testen. Die Evalu­ation durch Nutzer mit Behin­derungen und durch ältere Benutzer lässt Usability-Probleme er­kennen, die durch eine reine Evalu­ation der Konfor­mität zu den Richt­linien nicht entdeckt werden.

Daher gibt es heute den ersten Entwurf der Über­setzung eines Textes, der An­bietern von Webin­halten helfen soll, solche Tests durch­zuführen:
»Benutzer in die Evaluation der Barrierefreiheit im Web einbeziehen«
Wie immer freuen wir uns über Ver­besserungs­vor­schläge zur Übersetzung in den Kommentaren; das englische Original ist zum Vergleich zu Beginn des Dokuments verlinkt.