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Aktuelles zum Thema Barrierefreies Webdesign.

Fast alle aktuellen Browser verfügen über die Möglichkeit, JavaScript, Flash oder Werbung zu blockieren. Menschen mit Behinderung haben manchmal keine andere Wahl, als solche Funktionen einzusetzen, um eine Website überhaupt nutzen zu können.

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Das große Chaos

Dieser Beitrag erschien ursprünglich im Weblog von Domingos de Oliveira und wurde für Einfach für Alle überarbeitet.

Weiterführendes

Hinweise zum barrierefreien Einsatz von Werbung finden Sie in den

Werbung wird überwiegend in den folgenden Formaten eingesetzt:

  • als Textanzeigen
  • als Banner
  • als Layer
  • als Popup

Textanzeigen sind die am wenigsten störenden Elemente. Sie bereiten vor allem Blinden Schwierigkeiten, wenn sie mitten im Fließtext platziert werden: sie stören den Lesefluss und lenken vom Inhalt ab. Ihr Vorteil besteht darin, dass sie überhaupt von Blinden wahrgenommen werden können, was auf die meisten anderen Werbeformen im Internet nicht zutrifft.

Vor allem animierte Banner sind nicht nur für Menschen mit Behinderung störend. Die permanente Änderung lenkt die Augen unwillkürlich vom Text ab und stört die Konzentration.

Ein großes Problem sind Layer Ads, das sind Elemente, die sich über den eigentlichen Inhalt der Webseite legen. Viele Menschen erkennen nicht, wie sich diese Fenster ausblenden lassen. Sehbehinderte benutzen häufig die Vergrößerungsfunktionen des Browsers. Dadurch rücken die Mechanismen zum Ausblenden des Layers aus dem sichtbaren Bereich des Browsers. Für die Nutzer von Bildschirmvergrößerungssoftware sind tatsächlich alle nicht zum eigentlichen Inhalt der Seite gehörenden Elemente störend.

Popups sind hingegen ein eher geringes Problem, sie werden zumeist unbeachtet im Hintergrund des Browsers geöffnet und am Ende des Besuches unbeachtet geschlossen.

Der verlorene Focus

Für viele nichtbehinderte Menschen ist Werbung ein Ärgernis, mit dem sie aber noch zurecht kommen. Für Tastaturnutzer stellen sie aber große Probleme dar. Wer via Tastatur von Element zu Element tabbt, für den wirkt jedes zusätzliche Hindernis störend. Vor allem animierte Werbung bildet häufig eine Tastatursackgasse, dass heißt, der Tastaturfokus bleibt hängen und die unter dem Werbeblock liegenden Elemente können nicht erreicht werden.

Bei vielen Websites findet sich der erste Werbeblock bereits oberhalb der Navigation. Der zweite Block – meistens eine GIF- oder Flash-Animation ist mitten im Text. Der dritte Block ist dann zwischen dem Ende des Artikels und den Kommentaren oder was dem Artikel auch immer folgt. Weitere Werbung ist dann auf dem Rest der Seite bunt gestreut. Für die Tastaturnutzer bedeutet das, dass sie diese Hindernisse irgendwie umschiffen müssen, wenn sie die Funktionen der Seite nutzen möchten.

Blinde werden vor allem im Lesefluss gestört. Es tauchen mitten in einen Artikel wildfremde Elemente auf, die den Leser verwirren und ihn seiner Konzentration berauben. Schwierig sind zum Beispiel Animationen oder Grafiken ohne Alternativtext. Der Screenreader liest häufig den Dateinamen der Grafik oder den Link des Frames vor, zumeist eine ellenlange kryptische Zeichenkette. Der oft eingesetzte Alternativtext »Hier klicken« ist auch nicht sehr hilfreich. Schließlich könnte es sich bei dieser Grafik um ein inhaltliches Bild handeln, bei dem der Redakteur vergessen hat, einen Alternativtext zu vergeben.

Für Menschen mit kognitiver Behinderung sind starke Reize oft unangenehm. Dazu gehören etwa grelle Farben oder blinkende Animationen.

Die Botschaft kommt nicht an

In der Regel werden Werbeblöcke über Frames eingebunden, so dass die Seitenbetreiber keinen Einfluss auf deren Ausgestaltung haben. Es fehlen Alternativtexte oder überhaupt lesbare Texte , so dass Blinde und Sehbehinderte gar nicht erkennen, wofür eigentlich geworben wird.

Auch für die Betroffenen ist es durchaus verständlich, dass die Inhalteanbieter ihre Angebote finanzieren müssen. Sie sehen sich dennoch häufig gezwungen, Werbung zu blockieren, um die betreffenden Webseiten einigermaßen komfortabel bedien zu können.

Streng genommen kann eine Seite nicht als barrierefrei gelten, wenn die Werbung nicht barrierefrei ist. Es liegt also im Interesse des Webseitenbetreibers, entsprechende Anforderungen an die Werbeanbieter zu stellen. Hier einige Tipps, wie Sie Werbung barrierefreier machen können:

  • Geben Sie der Werbung einen Alternativ- und Titeltext.
  • Animationen sollten nach zwei bis drei Abläufen automatisch stoppen. Wer sie die ersten zehn Sekunden nicht beachtet hat, wird dies auch für die restliche Zeit nicht tun.
  • Bieten Sie Möglichkeiten, Animationen per Maus und Tastatur zu stoppen.
  • Platzieren Sie keine Werbeblöcke in die Artikel.
  • Verzichten Sie auf Layer Ads. Wenn Sie Layer Ads einsetzen, sorgen sie für einfache Mechanismen, um diese per Maus und Tastatur auszublenden.
  • Auch für Blinde muss immer erkennbar sein, dass es sich um Werbung handelt. Dazu muss ein deutlicher Hinweis in Textform, etwa »Werbung« oder »Anzeige« dem entsprechenden Element vorangestellt sein. Die eindeutige Kennzeichnung von Werbung ist unabhängig von der Barrierefreiheit in § 6 Telemediengesetz vorgeschrieben.