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Aktuelles zum Thema Barrierefreies Webdesign.

Konformitätsbedingung #1 erlaubt es, dass nicht-konforme Seiten im Rahmen der Konformität ausgenommen werden können, so lange sie eine „konforme Alternativversion“ haben. Die konforme Alternativversion wird definiert als:

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Konforme Alternativversion

Eine Version, die

  1. mit der angegebenen Konformitätsstufe übereinstimmt und

  2. die gleichen Informationen und Funktionalitäten in der gleichen menschlichen Sprache bereitstellt und

  3. genauso aktuell ist wie der nicht-konforme Inhalt und

  4. für die mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:

    1. Die konforme Version kann von der nicht-konformen Seite aus über einen die Barrierefreiheit unterstützenden Mechanismus erreicht werden oder

    2. die nicht-konforme Version kann nur von der konformen Version aus erreicht werden oder

    3. die nicht-konforme Version kann nur von einer konformen Seite aus erreicht werden, die außerdem einen Mechanismus bereitstellt, um die konforme Version zu erreichen.

Anmerkung 1: In dieser Definition bedeutet „kann nur erreicht werden“, dass es einen Mechanismus wie eine bedingte Umleitung gibt, der verhindert, dass der Benutzer die nicht-konforme Seite „erreicht“ (lädt), außer der Benutzer kommt gerade von der konformen Version.

Anmerkung 2: Die Alternativversion muss nicht Seite für Seite dem Original entsprechen (z.B. kann die konforme Alternativversion aus mehreren Seiten bestehen).

Anmerkung 3: Wenn es Versionen in verschiedenen Sprachen gibt, dann muss es konforme Alternativversionen für jede angebotene Sprache geben.

Anmerkung 4: Alternativversionen können bereitgestellt werden, um unterschiedlichen Technikumgebungen oder Benutzergruppen entgegen zu kommen. Jede Version sollte so konform wie möglich sein. Eine Version müsste vollkommen konform sein, um der Konformitätsbedingung 1 zu entsprechen.

Anmerkung 5: Die konforme Alternativversion muss nicht innerhalb des Bereichs der Konformität liegen und sie muss nicht einmal auf der gleichen Website sein, so lange sie so frei verfügbar ist wie die nicht-konforme Version.

Anmerkung 6: Alternativversionen sollten nicht verwechselt werden mit ergänzendem Inhalt, der die Originalseite unterstützt und die Verständlichkeit verbessert.

Anmerkung 7: Die Einstellung von Benutzerpräferenzen innerhalb des Inhalts zur Erstellung einer konformen Alternativversion ist ein akzeptabler Mechanismus, um eine andere Version zu erreichen, solange die zur Einstellung der Präferenzen benutzte Methode Barrierefreiheit unterstützend ist.

Damit wird sichergestellt, dass alle Informationen und alle Funktionalitäten, die innerhalb des Geltungsbereiches der Konformität auf den Seiten sind, auf konformen Webseiten verfügbar sind.

Warum Alternativversionen erlauben?

Warum erlauben die WCAG es, dass konforme Alternativversionen von Seiten in den Konformitätserklärungen aufgenommen werden dürfen? Das heißt, warum Seiten aufnehmen, welche die Erfolgskriterien für eine Konformitätsstufe im Geltungsbereich der Konformität oder einer Erklärung nicht erfüllen?

  • Manchmal benutzen Seiten Techniken, die noch nicht Barrierefreiheit unterstützend sind. Wenn eine neue Technik entsteht, dann kann es sein, dass die Unterstützung durch assistierende Techniken hinterherhinkt oder nur manchen Zielgruppen zur Verfügung steht. Also kann es sein, dass Autoren sich nicht bei allen Benutzern auf die neue Technik verlassen können. Es kann allerdings andere Vorteile geben, die für die Benutzung der neuen Technik sprechen, z.B. bessere Performance, ein größerer Umfang an verfügbaren Modalitäten usw. Die Bedingung „Alternativversion“ erlaubt es Autoren, solche Webseiten in ihrer Website aufzunehmen, indem eine barrierefreie alternative Seite in Techniken, welche die Barrierefreiheit unterstützend sind, zur Verfügung gestellt wird. Benutzer, bei denen die neue Technik adäquat unterstützt wird, erhalten den Vorteil der neuen Version. Autoren, die nach vorne auf die zukünftige Unterstützung der Barrierefreiheit blicken, können die Erfolgskriterien jetzt mit der Alternativversions-Seite erfüllen und außerdem mit der anderen Seite arbeiten, um den zukünftigen Zugriff einzubauen, wenn die Unterstützung durch assistierende Techniken (AT) zur Verfügung steht.

  • Aus einer Reihe an Gründen ist es unter Umständen nicht möglich, manche Inhalte auf einer Webseite zu modifizieren. Zum Beispiel:

    • Es kann möglicherweise aus rechtlichen oder historischen Gründen bedenklich sein, eine exakte visuelle Kopie eines Dokumentes beizufügen.

    • Die Webseite kann auf einer Site enthalten sein, aber der Besitzer der Site hat möglicherweise nicht das Recht, den Inhalt der Originalseite zu verändern.

    • Die Firma darf vielleicht aus rechtlicher Sicht nichts, was vorher veröffentlicht wurde, entfernen oder auf irgendeine Art verändern.

    • Ein Autor hat möglicherweise nicht die Erlaubnis, ein Dokument aus einer anderen Abteilung, Behörde oder Firma zu verändern

  • Manchmal machen Benutzer mit bestimmten Arten an Behinderungen die beste Erfahrung dadurch, dass eine Webseite speziell drauf zugeschnitten wird, dieser Behinderung Rechnung zu tragen. In solche einer Situation ist es unter Umständen nicht möglich oder praktikabel, die Webseite so zu gestalten, dass sie allen Behinderungen Rechnung trägt, indem alle Erfolgskriterien erfüllt werden. Die Bedingung „Alternativversion“ erlaubt es, dass solch spezialisierte Seiten in eine Konformitätserklärung aufgenommen werden können, so lange es eine voll konforme Seite mit einer ‚Alternativversion‘ gibt.

  • Viele Sites, die sich der Barrierefreiheit verschrieben haben, haben große Mengen an Altlast-Dokumenten. Auch wenn die Informationen in barrierefreien Formaten bereitgestellt wurden, gäbe es einen signifikanten institutionellen Widerstand und verfahrensrechtliche Hindernisse bei der Entfernung dieser Dateien en masse. Manche Organisationen, insbesondere Regierungsbehörden, geben traditionellen druck-orientierten Prozessen den Vorrang. Auch wenn diese Organisationen sich an die Veröffentlichung im Internet angepasst und das Bedürfnis nach barrierefreien Formaten wahrgenommen haben, so behalten Sie dennoch eine Papier-Mentalität bei und bestehen als „primäre“Version oft auf Formaten, die für den Ausdruck gestaltet wurden (auch bei Dokumenten, die überhaupt nur elektronisch „veröffentlicht“ werden). Auch wenn die Arbeitsgruppe der Meinung ist, dass diese Vorgehensweisen abgelehnt werden sollten, so ist sie dennoch nicht der Auffassung, dass diese verboten werden können so lange barrierefreie Versionen leicht erhältlich sind.

Wenn man Webseiten erlaubt, welche die Erfolgskriterien nicht erfüllen, dann besteht die Sorge, dass Menschen mit Behinderungen auf diese nicht-konformen Seiten treffen, nicht in der Lage sind, auf deren Inhalte zuzugreifen und nicht in der Lage sind, die „konforme Alternativversion“ zu finden. Daher ist die Möglichkeit, die konforme Seite (die Alternativversion) von der nicht-konformen Seite aus zu finden, wenn man auf diese trifft, ein zentraler Punkt der Bestimmung „Alternativversion“. Die Konformitätsbedingung, die alternative Seiten erlaubt, verlangt daher auch eine Möglichkeit für Benutzer, die barrierefreie Version unter den Alternativversionen zu finden.

Beachten Sie, dass die Bereitstellung einer Alternativversion eine Ersatz-Option für die Konformität zu den WCAG ist und dass es die bevorzugte Methode der Konformität ist, jeglichen Inhalt unmittelbar barrierefrei zu machen.

Techniken zur Bereitstellung einer konformen Alternativversion

Der wichtigste Teil bei der Bereitstellung einer konformen Alternativversion ist es, einen Mechanismus bereitzustellen, um diese von der nicht-konformen Version aus zu finden. Es wurden eine Reihe unterschiedlicher Methoden identifiziert, um dies zu tun, da spezielle Techniken möglicherweise nicht immer bei bestimmten Techniken oder Situationen möglich sind. Wenn der Autor zum Beispiel Kontrolle über den Server hat, dann gibt es einige leistungsfähige Techniken, die es den Benutzern erlauben, immer im Voraus zu wählen. In vielen Fällen hat der Autor allerdings unter Umständen keine Kontrolle über die Leistungen auf seinem Webserver. In diesen Fällen werden andere Techniken bereitgestellt. Ein Link auf der nicht-konformen Seite ist eine andere leistungsfähige Technik, aber nicht alle nicht-konformen Techniken unterstützen Hypertext-Links.

Unten stehen die Techniken, die bisher identifiziert wurden. Wir erwarten, dass mit der Zeit auch zusätzliche Techniken entwickelt werden und sie werden, wenn sie erscheinen, hier hinzugefügt und die Unterstützung dieser Methoden durch Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken kann demonstriert werden. Zum Beispiel könnte ein Entwickler einer neuen Technik, auf die einige assistierende Techniken nicht zugreifen können, eine Funktion einbauen, die es diesen Techniken erlauben würde, Benutzern automatisch einen Link zu zeigen, der sie zu einer Alternativversion führen könnte.

Ausreichende Techniken zur Bereitstellung von konformen Alternativversionen von Webseiten

Jeder unten stehende nummerierte Punkt repräsentiert eine Technik oder eine Kombination von Techniken, welche die WCAG-Arbeitsgruppe für ausreichend zur Bereitstellung von konformen Alternativversionen hält.

  1. G136: Bereitstellung eines Links am Beginn einer nicht-konformen Webseite, der auf eine konforme Alternativversion hinweist

  2. G190: Bereitstellung eines Links neben einem oder verbunden mit einem nicht-konformen Objekt, der zu einer konformen Alternativversion verlinkt

  3. C29: Benutzung eines Style-Switchers, um eine konforme Alternativversion zur Verfügung zu stellen (CSS)

  4. SVR2: Benutzung von .htaccess, um sicherzustellen, dass der einzige Weg, um auf nicht-konformen Inhalt zuzugreifen, von konformem Inhalt aus ist (SERVER)

  5. SVR3: Benutzung eines HTTP Referer, um sicherzustellen, dass der einzige Weg, um auf nicht-konformen Inhalt zuzugreifen, von konformem Inhalt aus ist (SERVER)

  6. SVR4: Es dem Benutzer ermöglichen, Präferenzen zur Darstellung von konformen Alternativversionen zu bestimmen (SERVER)

Zusätzliche Techniken (empfohlen) zur Bereitstellung von konformen Alternativversionen von Webseiten
  • Bereitstellung reziproker Links zwischen konformen und nicht-konformen Versionen (zukünftiger Link)

  • Ausschluss von nicht-konformem Inhalt in den Suchergebnissen (zukünftiger Link)

  • Benutzung von Inhaltsvereinbarung (content negotiation) (zukünftiger Link)

  • Keine Darstellung von Inhalten, die auf Techniken angewiesen sind, die nicht die Barrierefreiheit unterstützend sind, wenn die Technik abgeschaltet oder nicht unterstützt wird. (zukünftiger Link)

  • Benutzung von Metadaten, um es zu ermöglichen, die Position einer konformen Alternativversion vom URI einer nicht-konformen Seite aus zu bestimmen (zukünftiger Link)

Beispiele für konforme Alternativversionen
  • Eine Intranet-Site mit mehreren Versionen.

    Eine große Firma hatte die Sorge, dass die Benutzung neu aufkommender Webtechniken auf einer Intranet-Site ihre Fähigkeit einschränken könnte, die Bedürfnisse verschiedener Büro-Standorte, die eine unterschiedliche technische Basis haben und die individuelle Mitarbeiter haben, die eine breite Vielzahl an Benutzeragenten und assistierenden Techniken benutzen, zu adressieren Um dieses Anliegen in Angriff zu nehmen hat die Firma eine Alternativversion des Inhalts erstellt, die alle Erfolgskriterien der Stufe A erfüllt, indem eine begrenztere Reihe an Anwendungen von Inhalts-Techniken, welche die Barrierefreiheit unterstützen, benutzt wird. Die zwei Versionen verlinken zueinander.

  • Eine Informations-Site, die eine Rückwärts-Kompatibilität gewährleistet.

    Eine Informations-Site deckt eine große Zahl an Themen ab und möchte es Besuchern ermöglichen, die Themen, nach denen sie suchen, schnell zu finden. Um dies zu tun, hat die Site ein interaktives Menü-System implementiert, das nur in der aktuellsten Version von zwei gängigen Benutzeragenten unterstützt wird. Um sicherzustellen, dass auch Besucher, die diese bestimmten Benutzeragenten nicht benutzen, dennoch in der Lage sind, die Site effektiv zu nutzen, wird den Benutzeragenten, welche die neuere Technik nicht unterstützen, ein Navigationsmechanismus präsentiert, der nicht von dem interaktiven Menü-System abhängig ist.


N.B.: Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Text um die Übersetzung des englischen Originals bei www.w3.org/TR/UNDERSTANDING-WCAG20/ handelt. Wenn sie Fehler bei der Lektüre finden oder Verbesserungsvorschläge haben, können Sie diese gerne in den Kommentaren hinterlassen.