Übersetzung von »WCAG 2.0 verstehen«: Barrierefreiheit unterstützend verstehen
Viele der Erfolgskriterien beschäftigen sich mit der Bereitstellung von Barrierefreiheit durch assistierende Techniken oder spezielle Barrierefreiheits-Funktionen in etablierten Benutzeragenten (zum Beispiel eine ‚Untertitel anzeigen‘-Option in einem Mediaplayer). Das heißt, die Erfolgskriterien machen es erforderlich, dass im Webinhalt etwas gemacht wird, das es assistierenden Techniken ermöglicht, dem Benutzer die Informationen des Inhalts erfolgreich zu präsentieren. Zum Beispiel wäre ein Bild, auf das Sie klicken sollen, um zu einem Thema zu gehen, für eine blinde Person nicht barrierefrei außer es würden Textalternativen für das Bild auf eine Art und Weise bereitgestellt, die Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken finden und anzeigen könnten. Hier liegt der Schlüssel darin, dass die Textalternative auf eine Art eingebunden sein muss, die Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken verstehen und benutzen können – auf eine Art, die „die Barrierefreiheit unterstützend“ ist.
Ein anderes Beispiel wäre ein individuell erstelltes Steuerelement, das auf einer Webseite eingefügt wurde. In diesem Fall würde ein Standard-Benutzeragent für gewöhnlich nicht in der Lage sein, dem Benutzer eine Alternative zu präsentieren. Wenn allerdings Informationen über das Steuerelement einschließlich dessen Name, Rolle, Wert, wie man es setzt usw. auf eine Art bereitgestellt werden, die assistierende Techniken verstehen können und so dass sie es steuern können, dann werden Benutzer mit assistierenden Techniken in der Lage sein, diese Steuerelemente zu benutzen.
Wenn neue Techniken eingeführt werden, dann müssen zwei Dinge passieren, damit Menschen, die assistierende Techniken benutzen, in der Lage sind, auf diese zuzugreifen. Erstens müssen die Techniken auf eine Art und Weise gestaltet werden, dass Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken auf alle Informationen, die sie benötigen, um dem Benutzer den Inhalt zu präsentieren, zugreifen könnten. Zweitens müssen Benutzeragenten und assistierende Techniken möglicherweise neu gestaltet oder modifiziert werden, um tatsächlich mit diesen neuen Techniken arbeiten zu können.
„Die Barrierefreiheit unterstützend“ bedeutet, dass beides gemacht wurde und dass die Technik mit Benutzeragenten und assistierenden Techniken funktioniert.
Benötigter Grad der Unterstützung assistierender Techniken, der für „Barrierefreiheit unterstützend“ benötigt wird
Dieses Thema wirft die Frage auf, wie viele oder welche assistierenden Techniken eine Webtechnik unterstützen müssen, damit diese Webtechnik als „Barrierefreiheit unterstützend“ angesehen wird. Die WCAG-Arbeitsgruppe und das W3C legen nicht fest, welche oder wie viele assistierende Techniken eine Webtechnik unterstützen müssen, damit diese Webtechnik als Barrierefreiheit unterstützend eingestuft wird. Dies ist ein komplexes Thema und eines, das sich sowohl mit der Umgebung als auch der Sprache ändert. Ein externer und internationaler Dialog zu diesem Thema ist notwendig. Einige Anmerkungen, die dabei helfen, dieses Thema zu verstehen und zu erkunden, sind:
Die Unterstützung der Barrierefreiheit von Webtechniken ändert sich je nach Umgebung
In einer Firma, in der alle Mitarbeiter mit bestimmten Benutzeragenten und assistierenden Techniken ausgestattet sind, müssen Webtechniken vielleicht nur von diesen Benutzeragenten und älteren assistierenden Techniken unterstützt werden.
Inhalte, die ins öffentliche Netz eingestellt werden, müssen vielleicht mit einer größeren Bandbreite an Benutzeragenten und assistierenden Techniken funktionieren.
Die Unterstützung der Barrierefreiheit von Webtechniken ändert sich je nach Sprache (und Dialekt)
Es gibt verschiedene Ebenen der Unterstützung von älteren assistierenden Techniken in verschiedenen Sprachen und sogar Ländern. Manche Umgebungen oder Länder stellen möglicherweise kostenlose assistierende Techniken zur Verfügung.
Neue Techniken werden nicht in älteren assistierenden Techniken unterstützt
Ohne Frage kann eine neue Technik nicht von allen vergangenen assistierenden Techniken unterstützt werden, also ist es nicht möglich zu verlangen, dass eine Technik von allen assistierenden Techniken unterstützt wird.
Die Unterstützung für eine einzige ältere assistierende Technik ist normalerweise nicht ausreichend.
Unterstützung durch nur eine assistierende Technik (für eine bestimmte Behinderung) wäre normalerweise nicht genug, besonders wenn die meisten Benutzer, die sie brauchen, um auf Inhalte zugreifen zu können, diese assistierende Technik nicht haben und sie sich nicht leisten können. Die Ausnahme wären hier Informationen, die nur an Firmenmitarbeiter verteilt würden, wobei alle eine assistierende Technik (dieser Art) haben.
Derzeit sind assistierende Techniken, die für die allgemeine Öffentlichkeit erschwinglich sind, häufig sehr schlecht
CEs sollte vermieden werden, Inhalt zu erstellen, die von einem breiten Publikum mit Behinderungen nicht benutzt werden können. In vielen Fällen sind die Kosten für assistierende Techniken zu hoch für die Benutzer, die sie benötigen. Darüber hinaus ist die Leistungsfähigkeit kostenloser oder günstiger assistierender Techniken heute oft so gering, dass Webinhalte realistischerweise nicht auf diesen kleinsten (oder auch mittleren) gemeinsamen Nenner beschränkt werden können. Dadurch entsteht ein sehr schwieriges Dilemma, das thematisiert werden muss.
Daher hat sich die Arbeitsgruppe selber darauf beschränkt zu definieren, was Unterstützung ausmacht und fügt sich der Beurteilung durch die Community und die Instanzen, die näher an den Situationen dran sind, die Anforderungen an eine Organisation, einen Kauf, eine Community usw festlegen, wie sehr, wie viele oder welche assistierenden Techniken eine Technik unterstützen müssen.
Die Arbeitsgruppe ermuntert zu weiteren Diskussionen über dieses Thema in allgemeinen öffentlichen Diskussionen der Gesellschaft, da dieses Fehlen von allgemein verfügbaren und dennoch robusten assistierenden Techniken ein Problem darstellt, das Benutzer, Technikentwickler und Autoren negativ beeinflusst.
Technische Definition von „Barrierefreiheit unterstützend“
Im Wesentlichen ist eine Webinhalts-Technik „Barrierefreiheit unterstützend“, wenn die assistierenden Techniken der Benutzer mit den Webtechniken funktionieren UND wenn die Barrierefreiheitsfunktionen von etablierten Techniken mit der Technik funktionieren. Im Besonderen muss das folgende für eine Technik wahr sein, damit die als die Barrierefreiheit unterstützende Technik qualifiziert:
- Barrierefreiheit unterstützend
Sowohl von den assistierenden Techniken der Benutzer als auch von den Barrierefreiheitsfunktionen in Browsern und anderen Benutzeragenten unterstützt
Sowohl 1. als auch 2. müssen für eine Webinhalts-Technik (oder einen Bestandteil einer Technik) erfüllt werden, damit sich die Anwendung einer Webinhalts-Technik oder eines Bestandteils einer Technik als die Barrierefreiheit unterstützend qualifiziert:
Die Art und Weise, in der die Webinhalts-Technik benutzt wird, muss von der assistierenden Technik (AT) der Benutzer unterstützt werden. Dies bedeutet, dass die Art und Weise, wie die Technik benutzt wird, auf Interoperabilität mit der assistierenden Technik der Benutzer in der menschlichen Sprache des Inhalts getestet wurde
UND
Dass Benutzeragenten existieren, die diese Webinhalts-Technik unterstützen und den Benutzern zur Verfügung stehen. Dies bedeutet, dass mindestens eine der folgenden vier Aussagen zutrifft:
Die Technik wird nativ in weit verbreiteten Benutzeragenten unterstützt, die außerdem Barrierefreiheit unterstützend sind (wie HTML und CSS);
ODER
Die Technik wird in einem weit verbreiteten Plug-In unterstützt, das außerdem Barrierefreiheit unterstützend ist;
ODER
Der Inhalt steht in einer geschlossenen Umgebung zur Verfügung, wie in einem Universitäts- oder Firmennetzwerk, in dem der von der Technik benötigte und von der Organisation benutzte Benutzeragent außerdem die Barrierefreiheit unterstützend ist;
ODER
Der/die Benutzeragent(en), welche die Technik unterstützen, sind Barrierefreiheit unterstützend und stehen so zum Herunterladen oder zum Kauf zur Verfügung, dass:
sie für eine Person mit einer Behinderung nicht teurer sind als für eine Person ohne Behinderung und
sie für eine Person mit einer Behinderung genauso einfach zu finden und zu erhalten sind, wie für eine Person ohne Behinderungen.
Anmerkung 1: Die WCAG-Arbeitsgruppe und das W3C führen nicht genau auf, welche oder wie viel Unterstützung durch assistierende Techniken für eine bestimmte Nutzung einer Webtechnik vorhanden sein muss, damit diese als Barrierefreiheit unterstützend klassifiziert wird. (Siehe dazu Notwendiger Grad der Unterstützung assistierender Techniken für die Bezeichnung „Barrierefreiheit unterstützend“.)
Anmerkung 2: Webtechniken können auf nicht die Barrierefreiheit unterstützende Arten benutzt werden, so lange man sich nicht auf sie verlässt und die Seite als Ganzes den Konformitätsanforderungen entspricht einschließlich Konformitätsanforderung 4: Benutzung von Techniken auf Barrierefreiheit unterstützende Arten und Konformitätsanforderung 5: Nicht störend.
Anmerkung 3: Wenn eine Webtechnik auf eine die „Barrierefreiheit unterstützende“ Art benutzt wird, dann impliziert das nicht, dass die gesamte Technik oder alle Anwendungen dieser Technik unterstützt werden. Bei den meisten Techniken einschließlich HTML fehlt die Unterstützung für mindestens einen Bestandteil oder eine Art der Anwendung. Seiten sind nur dann WCAG-konform, wenn man sich darauf verlassen kann, dass die Anwendung der die Barrierefreiheit unterstützenden Technik den WCAG-Anforderungen entspricht.
Anmerkung 4: Wenn Webinhalts-Techniken aufgeführt werden, von denen es verschiedene Versionen gibt, dann sollte(n) die unterstützte(n) Version(en) spezifiziert werden.
Anmerkung 5: Eine Möglichkeit für Autoren, die Anwendung einer die Barrierefreiheit unterstützenden Technik ausfindig zu machen, wäre es, Sammlungen von Anwendungsarten zu konsultieren, bei denen dokumentiert wurde, dass sie die Barrierefreiheit unterstützen. (Siehe die Barrierefreiheit unterstützenden Webtechnik-Anwendungsarten verstehen.) Es ist möglich, dass Autoren, Firmen, Lieferanten von Techniken oder Andere die Benutzungsweisen von Barrierefreiheit unterstützenden Webinhalts-Techniken dokumentieren. Allerdings müssen alle Arten der Benutzung von Techniken in der Dokumentation der oben genannten Definition von Barrierefreiheit unterstützenden Webinhalts-Techniken entsprechen.
Die Barrierefreiheit unterstützende Anwendungen von Webtechniken verstehen
Individuelle Autoren werden normalerweise nicht in der Lage sein, alle notwendigen Tests durchzuführen, die notwendig sind um zu bestimmen, welche Arten der Benutzung welcher Webtechniken tatsächlich von welchen Versionen assistierender Techniken und Benutzeragenten unterstützt werden. Autoren können sich daher auf öffentlich dokumentierte Zusammenstellungen verlassen, die dokumentieren, welche assistierenden Techniken welche Art der Benutzung welcher Webtechniken unterstützen. Mit öffentlich meinen wir nicht, dass die Zusammenstellung und dessen Dokumentation notwendigerweise von einem Träger öffentlicher Belange entwickelt wurde, sondern nur, dass sie der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Jeder kann öffentlich dokumentierte Zusammenstellungen mit „Anwendungen von Webtechniken und ihre Unterstützung der Barrierefreiheit“ erstellen. Menschen können Zusammenstellungen erstellen und diesen Namen geben, mit denen Autoren darauf Bezug nehmen können. So lange sie öffentlich dokumentiert sind können Autoren oder Kunden usw. auf einfache Weise Anwendungen auswählen, die ihren Bedürfnissen entsprechen. Kunden und andere können Techniken wählen, die zu jeder Zeit zu ihrer Umgebung oder Sprache passen und festlegen, dass diese bei der Erstellung ihrer Inhalte benutzt werden sollen. Autoren werden eindringlich dazu angehalten, Quellen zu benutzen, die einen etablierten Ruf für Exaktheit und Zweckmäßigkeit haben. Entwickler von Techniken werden eindringlich dazu angehalten, Informationen über die Unterstützung der Barrierefreiheit ihrer Techniken bereitzustellen. Die Arbeitsgruppe nimmt an, dass nur Dokumente, die korrekte Informationen bereitstellen und sowohl Autoren als auch Benutzern zugute kommen, langfristig eine Marktakzeptanz erreichen werden.
Es gibt in den WCAG keine Anforderung, dass eine öffentlich dokumentierte Zusammenstellung benutzt werden muss oder dass nur Technikenanwendungen aus einer solchen Zusammenstellung benutzt werden sollen. Die öffentlich dokumentierten Zusammenstellungen werden nur als Methode beschrieben, um einen andernfalls kritischen aber etwas komplizieren Aspekt der Konformität für Autoren, die selber keine Experten bei der Unterstützung assistierender Techniken sind (oder die einfach nicht die Zeit haben, mit den Fortschritten bei der gegenseitigen Unterstützung etablierter und assistierender Techniken Schritt zu halten), einfacher zu machen.
Autoren, Firmen oder andere möchten unter Umständen ihre eigenen Zusammenstellungen an Technikanwendungen, welche die Barrierefreiheit unterstützen, erstellen und benutzten und dies ist bei der Erfüllung der WCAG erlaubt. Kunden, Firmen oder andere möchten hingegen möglicherweise festlegen, dass Technikanwendungen einer individuell erstellten oder öffentlichen Zusammenstellung benutzt werden sollen. Siehe Anhang B Dokumentation der Unterstützung der Barrierefreiheit für Anwendungen einer Webtechnik.
Aussagen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Beispiele für Wege, wie eine Konformitätserklärung seine Unterstützung der Barrierefreiheit dokumentieren könnte, beinhalten:
Diese Konformitätserklärung erfüllt die Anforderungen an die Unterstützung der Barrierefreiheit basierend auf dem Testen des Inhalts in der Sprache/den Sprachen des Inhalts mit den Benutzeragenten A, B und C und den assistierenden Techniken X, Y und Z. Dies bedeutet, dass wir in der Lage waren, alle Erfolgskriterien für Stufe A der WCAG 2.0 durch die Benutzung dieser Produkte zu bestehen.
Diese Konformitätserklärung erfüllt die Anforderung an die Unterstützung der Barrierefreiheit für die Sprache(n) des Inhalts basierend auf der Anwendung von Techniken und Anmerkungen zu Benutzeragenten, die in den Techniken für WCAG 2.0 dokumentiert sind. Sie basiert außerdem auf der Dokumentation zur Unterstützung der Barrierefreiheit für die Techniken (auf die wir uns zum Zwecke der Konformität verlassen haben), die in „Dokumentation zur Unterstützung der Barrierefreiheit der Organisation XYZ “ zur Verfügung stehen.
Diese Konformitätserklärung erfüllt die Anforderung an die Unterstützung der Barrierefreiheit für die Sprache(n) des Inhalts basierend auf der Anwendung der Technik Z, wie in „Technik Z - die Barrierefreiheit unterstützende Techniken für WCAG 2.0“ dokumentiert.
Diese Konformitätserklärung erfüllt die Anforderung an die Unterstützung der Barrierefreiheit für die Sprache des Inhalts basierend auf der Anwendung der Richtlinien zur Barrierefreiheit für Technik A und der Richtlinien zur Barrierefreiheit für Technik B. Informationen zur Unterstützung durch Benutzeragenten und assistierende Techniken finden Sie in „Anforderungen an die Unterstützung der Barrierefreiheit für Produkt XYZ“, die in diesen Richtlinien dokumentiert wurden.
N.B.: Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Text um die Übersetzung des englischen Originals bei www.w3.org/TR/UNDERSTANDING-WCAG20/ handelt. Wenn sie Fehler bei der Lektüre finden oder Verbesserungsvorschläge haben, können Sie diese gerne in den Kommentaren hinterlassen.