Übersetzung von »WCAG 2.0 verstehen«: Konformitätserklärungen verstehen
Es ist nicht erforderlich, irgendeine Konformitätserklärung abzugeben, um konform zu sein. Wenn man aber eine Konformitätserklärung abgibt, dann müssen die Regeln befolgt werden.
Manchmal möchte man unter Umständen eine Erklärung nur für die Inhalte abgeben, die nach einem bestimmten Datum hinzugefügt wurden. Oder man möchte eine Konformitätserklärung zu den WCAG 1.0 für Inhalte bis zu einem gewissen Datum abgeben und zu den WCAG 2.0 für Inhalte, die nach diesem Datum erstellt oder verändert wurden. Es gibt in den WCAG 2.0 keine Verbote zu irgendwelchen dieser Praktiken so lange es klar ist, welche Seiten eine Konformitätserklärung zu welcher Version der WCAG abgeben.
Anmerkung 1: Wenn wir über Techniken „auf die man sich verlässt“ sprechen, dann sprechen wir über Webinhalts-Techniken (HTML, CSS, JavaScript usw.) und nicht über Benutzeragenten (Browser, assistierende Techniken usw.).
Anmerkung 2: Konformitätserklärungen werden normalerweise nicht auf jeder Webseite innerhalb des Geltungsbereiches der Konformität platziert.
Informationen über jegliche unternommene zusätzliche Schritte, die über die Erfolgskriterien hinausgehen
Eine der optionalen Komponenten einer Konformitätserklärung ist „Informationen über jegliche unternommene zusätzliche Schritte, die über die Erfolgskriterien hinausgehen, um die Barrierefreiheit zu verbessern“. Diese können zusätzliche Erfolgskriterien beinhalten, die erfüllt wurden, empfohlene Techniken, die implementiert wurden, Informationen zu jeglichen zusätzlich benutzen Protokollen, um den Zugriff für Menschen mit bestimmten Behinderungen oder Bedürfnissen zu unterstützen usw. Jegliche Informationen, die für Menschen hilfreich beim Verständnis der Barrierefreiheit der Seiten wären, dürfen hinzugefügt werden.
Benutzung von Metadaten um Konformitätserklärungen zu verkünden
Der nützlichste Weg, um Konformitätserklärungen an Inhalte anzuhängen, wäre, dies in normgerechter maschinenlesbarer Form zu machen. Wenn dieses Verfahren weit verbreitet ist, werden Suchwerkzeuge oder spezielle Benutzeragenten in der Lage sein, diese Informationen zu benutzen, um Inhalte, die barrierefreier sind, zu finden und bereitzustellen oder diese so zu nutzen, dass die Benutzeragenten sich dem Inhalt anpassen können. Es sind eine Reihe an auf Metadaten basierende Optionen zur Abgabe von Erklärungen in der Entwicklung und Autoren und Werkzeugentwickler werden dazu angeregt, diese zu unterstützen.
Darüber hinaus können Metadaten benutzt werden, um die Konformität zu einzelnen Erfolgskriterien zu melden sobald die Konformität auf Stufe A erreicht wurde.
Es gibt außerdem programmtechnische Berichtsformate wie beispielsweise Evaluation and Report Language (EARL), die derzeit entwickelt werden und die maschinenlesbare Formate für detaillierte Konformitätsinformationen bereitstellen könnten. So wie die Berichtsformate formalisiert werden und sich die Unterstützung für sie entwickelt, werden sie hier dokumentiert.
Beispiele für Konformitätserklärungen
Beispiele für erforderliche Komponenten von Konformitätserklärungen
Beispiel 1: Am 20. September 2009 sind alle Webseiten unter http://www.example.com konform zu den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte 2.0 unter at http://www.w3.org/TR/2006/REC-WCAG20-20081211/. Konformität der Stufe A.
Die dokumentierte Menge von den die Barrierefreiheit unterstützenden Inhaltstechniken, auf die man sich verlässt für diese Erklärung ist eine Teilmenge von ISA- AsCTset#1-2008 unter http://ISA.example.gov/AsCTsets/AS2-2008.
Beispiel 2: (Benutzung eines regulären Ausdrucks) Am 12. August 2009 sind Seiten, die dem Schema http://www.example.com/(marketing|sales|contact)/.* entsprechen, konform zu den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte 2.0 unter http://www.w3.org/TR/2006/REC-WCAG20-20081211/. Konformität der Stufe AA.
Die Techniken, auf die sich dieser Inhalt „verlässt“ sind: XHTML 1.0 Transitional, CSS 2.0 und JavaScript 1.2.
Beispiel 3: (Benutzung der booleschen Logik) Am 6. Januar 2009 ist http://example.com/ UND NICHT (http://example.com/archive/ ODER http://example.com/publications/archive/) konform zu den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte 2.0 unter http://www.w3.org/TR/2006/REC-WCAG20-20081211/. Konformität der Stufe AA.
Die dokumentierte Menge von den die Barrierefreiheit unterstützenden Inhaltstechniken, auf die man sich verlässt für diese Erklärung beinhalten XHTML 1.0 und SMIL aus dem ISA- AsCTset#1-2008 unter http://ISA.example.gov/AsCTsets/AS2-2008.
Beispiele für Konformitätserklärungen, die optionale Komponenten enthalten
Beispiel 1: Am 5. Mai 2009 ist die Seite „G7: An Introduction“ http://telcor.example.com/nav/G7/intro.html konform zu den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte 2.0 unter http://www.w3.org/TR/2006/REC-WCAG20-20081211/. Konformität der Stufe AA.
Die folgenden, zusätzlichen Erfolgskriterien wurden auch erfüllt: 1.1.2, 1.2.5 und 1.4.3.
Die dokumentierte Menge von den die Barrierefreiheit unterstützenden Inhaltstechniken, die für diese Erklärung benutzt wurden, sind AsCTset#1-2006 unter http://UDLabs.org/AsCTset#1-2006.html.
Die Techniken, auf die sich dieser Inhalt „verlässt“ sind: XHTML 1.0 (Strict) und Real Video.
Die Techniken, die dieser Inhalt „benutzt auf die er sich aber nicht verlässt“ sind: JavaScript 1.2, CSS2.
Beispiel 2: Am 21. Juni 2009 ist der gesamte Inhalt, der mit dem URI http://example.com/nav und http://example.com/docs beginnt, konform zu den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte 2.0 unter http://www.w3.org/TR/2006/REC-WCAG20-20081211/. Konformität der Stufe AAA.
Die dokumentierte Menge von den die Barrierefreiheit unterstützenden Inhaltstechniken, die für diese Erklärung benutzt wurden, sind SMITH- AsCTset#2-2008 unter http://smithreports.example.com/AsCTsets/AS2-2008.
Die Techniken, auf die sich dieser Inhalt „verlässt“ sind: XHTML 1.0 (Strict), CSS2, JavaScript 1.2, JPEG, PNG.
Die Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken, mit denen dieser Inhalt getestet wurde, kann man unter http://example.com/docs/WCAG20/test/technologies.html finden.
Beispiel 3: Am 23. März 2009 ist der gesamte Inhalt, der auf dem Server unter http://www.wondercall.example.com zur Verfügung steht, konform zu den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte 2.0 unter http://www.w3.org/TR/2006/REC-WCAG20-20081211/. Einzel-A Konformität.
Die Technik. auf die sich dieser Inhalt „verlässt“ ist: HTML 4.01.
Die Techniken, die dieser Inhalt „benutzt auf die er sich aber nicht verlässt“ sind: CSS2 und gif.
Dieser Inhalt wurde geteset, indem die folgenden Benutzeragenten und assistierenden Techniken benutzt wurden: Firefox 1.5 unter Windows Vista mit Screenreader X 4.0, Firefox 1.5 unter Windows XP SP 2 mit Screenreader X 3.5, IE 6.0 unter Windows 2000 SP4 mit Screenreader Y 5.0, IE 6.0 unter Windows 2000 SP4 mit Screenreader Z 2.0 und Firefox 1.5 unter Windows XP SP2 mit Screenreader X 4.0, Safari 2.0 unter OS X 10.4.
Techniken für Konformitätserklärungen
Empfohlene Techniken
Bekundung einer Konformitätserklärung zu den WCAG 2.0 in Dublin Core-Elementen (zukünftiger Link)
N.B.: Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Text um die Übersetzung des englischen Originals bei www.w3.org/TR/UNDERSTANDING-WCAG20/ handelt. Wenn sie Fehler bei der Lektüre finden oder Verbesserungsvorschläge haben, können Sie diese gerne in den Kommentaren hinterlassen.