Übersetzung von »WCAG 2.0 verstehen«: Lesbar – Richtlinie 3.1 verstehen
Richtlinie 3.1 Machen Sie Inhalt lesbar und verständlich.
Absicht der Richtlinie 3.1
Die Absicht dieser Richtlinie ist, es zu ermöglichen, dass Textinhalt von Benutzern und assistierenden Techniken gelesen werden kann und sicherzustellen, dass für das Verständnis notwendige Informationen zur Verfügung stehen.
Menschen mit Behinderungen erleben Text auf viele verschiedene Arten. Für manche ist das Erlebnis visuell; für manche ist es auditiv; für manche ist es taktil; für wieder andere ist es sowohl visuell als auch auditiv. Manche Benutzer erleben große Schwierigkeiten bei der Erkennung geschriebener Worte, verstehen aber extrem komplexe und anspruchsvolle Dokumente, wenn der Text laut vorgelesen wird oder wenn zentrale Prozesse und Ideen visuell illustriert oder in Gebärdensprache übersetzt werden. Für manche Benutzer ist es schwierig, die Bedeutung eines Wortes oder einer Phrase aus dem Kontext zu folgern, besonders dann, wenn das Wort oder die Phrase auf ungewöhnliche Art benutzt wird oder eine besondere Bedeutung erhalten hat; für diese Benutzer kann die Fähigkeit zu lesen und zu verstehen möglicherweise davon abhängig sein, ob bestimmte Definitionen oder die ausgeschriebenen Fassungen von Akronymen oder Abkürzungen zur Verfügung stehen. Benutzeragenten einschließlich sprachgesteuerte und grafische Anwendungen sind möglicherweise nicht dazu in der Lage, Text korrekt darzustellen, wenn Sprache und Textrichtung nicht gekennzeichnet werden; während dies für die meisten Benutzer kleinere Probleme sind, können sie enorme Barrieren für Benutzer mit Behinderungen darstellen. In Fällen, in denen die Bedeutung nicht ohne Informationen zur Aussprache bestimmt werden kann (zum Beispiel bestimmte japanische Kanji-Zeichen), müssen auch die Informationen zur Aussprache zur Verfügung stehen
Empfohlene Techniken für Richtlinie 3.1 (nicht erfolgskriterien-spezifisch)
Spezifische Techniken zur Erfüllung jedes Erfolgskriteriums für diese Richtlinie werden in den „Verstehen“-Abschnitten für jedes (unten aufgeführte) Erfolgskriterium aufgelistet. Wenn es allerdings Techniken gibt, um diese Richtlinie zu behandeln, die nicht unter eines der Erfolgskriterien fallen, dann sind diese hier aufgelistet. Diese Techniken sind nicht erforderlich oder ausreichend, um irgendein Erfolgskriterium zu erfüllen, können aber bestimmte Arten von Webinhalten für mehr Menschen barrierefreier machen.
Angabe von Erwartungen zum Inhalt der Seite aus unkontrollierten Quellen (zukünftiger Link)
Bereitstellung einer Übersetzung des gesamten Inhalts in die Gebärdensprache (zukünftiger Link)
Benutzung der klarsten und einfachsten Sprache, die für den Inhalt angemessen ist (zukünftiger Link)
Vermeidung von zentriertem Text (zukünftiger Link)
Vermeidung von Text, der so im Blocksatz (sowohl rechts- als auch linksbündig) gesetzt ist, dass es zu einem mangelhafter Abstand zwischen Worten und Buchstaben führt (zukünftiger Link)
Benutzung von linksbündigem Text bei Sprachen, die von links nach rechts geschrieben werden und rechtsbündigem Text bei Sprachen, die von rechts nach links geschrieben werden (zukünftiger Link)
Begrenzung der Breite von Textspalten (zukünftiger Link)
Vermeidung großer Mengen an kursivem Text (zukünftiger Link)
Vermeidung übermäßiger Nutzung von unterschiedlichen Schriftschnitten auf einzelnen Seiten und auf Sites (zukünftiger Link)
Links visuell eindeutig machen (zukünftiger Link)
Benutzung von Bildern, Illustrationen, Videoinhalten, Audioinhalten oder Symbolen, um die Bedeutung zu veranschaulichen (zukünftiger Link)
Bereitstellung praktischer Beispiele, um Inhalte zu verdeutlichen (zukünftiger Link)
Benutzung eines hellen, pastellfarbenen statt eines weißen Hintergrunds hinter schwarzem Text (zukünftiger Link)
Vermeiden Sie die unnötigen Benutzung von ungewöhnlichen Schnittstellen-Steuerelementen (zukünftiger Link)
Benutzung von Groß- und Kleinschreibung gemäß der Rechtschreibregeln der Textsprache (zukünftiger Link)
Vermeidung von ungebräuchlichen, fremdländischen Worten (zukünftiger Link)
Bereitstellung einer Version in Gebärdensprache über Informationen, Konzepte und Prozesse, die verstanden werden müssen, um den Inhalt nutzen zu können (zukünftiger Link)
Machen Sie jeden Verweis auf eine Position auf einer Webseite zu einem Link zu dieser Position (zukünftiger Link)
Sorgen Sie dafür, dass Verweise auf eine Überschrift oder einen Titel den kompletten Text des Titels enthalten (zukünftiger Link)
Bereitstellung einer leicht zu lesenden Version mit den wesentlichen Informationen zu einem Satz an Webseiten einschließlich der Information dazu, wie man Kontakt mit dem Webmaster aufnimmt (zukünftiger Link)
Bereitstellung einer Version in Gebärdensprache mit den wesentlichen Informationen zu einem Satz an Webseiten einschließlich der Information dazu, wie man Kontakt mit dem Webmaster aufnimmt (zukünftiger Link)
N.B.: Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Text um die Übersetzung des englischen Originals bei www.w3.org/TR/UNDERSTANDING-WCAG20/ handelt. Wenn sie Fehler bei der Lektüre finden oder Verbesserungsvorschläge haben, können Sie diese gerne in den Kommentaren hinterlassen.