Übersetzung von »WCAG 2.0 verstehen«: Textalternativen – Richtlinie 1.1 verstehen
Ziel dieser Richtlinie ist es sicherzustellen, dass alle Nicht-Text-Inhalte auch in Textform zur Verfügung stehen. „Text“ bezieht sich auf elektronischen Text, nicht das Bild eines Textes. Elektronischer Text hat den Vorteil, dass er darstellungs-neutral ist. Das heißt, er kann visuell, auditiv, taktil oder durch jede Kombination gerendert werden. Das hat zur Folge, dass elektronischer Text in der Form präsentiert werden kann, die den Bedürfnissen des Benutzers am besten entspricht. Er kann auch einfach vergrößert oder laut gesprochen werden, so dass es für Menschen mit einer Lesebehinderung leichter ist, ihn zu verstehen; oder er kann in der taktilen Form, welche die Bedürfnisse des Benutzers am besten erfüllt, gerendert werden.
Anmerkung: Während die Änderung des Inhalts in Symbole die Änderung des Inhalts in grafische Symbole für Menschen mit Entwicklungsstörungen und Störungen des Sprachverständnisses beinhaltet, so ist dies nicht auf diese Benutzung von Symbolen beschränkt.
Empfohlene Techniken für Richtlinie 1.1 (nicht erfolgskriterien-spezifisch)
Spezifische Techniken zur Erfüllung jedes Erfolgskriteriums für diese Richtlinie werden in den „Verstehen“-Abschnitten für jedes (unten aufgeführte) Erfolgskriterium aufgelistet. Wenn es allerdings Techniken gibt, um diese Richtlinie zu behandeln, die nicht unter eines der Erfolgskriterien fallen, dann sind diese hier aufgelistet. Diese Techniken sind nicht erforderlich oder ausreichend, um irgendein Erfolgskriterium zu erfüllen, können aber bestimmte Arten von Webinhalten für mehr Menschen barrierefreier machen.
Bereitstellung von Gebärdensprachvideos für reine Audio-Dateien (zukünftiger Link)
N.B.: Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Text um die Übersetzung des englischen Originals bei www.w3.org/TR/UNDERSTANDING-WCAG20/ handelt. Wenn sie Fehler bei der Lektüre finden oder Verbesserungsvorschläge haben, können Sie diese gerne in den Kommentaren hinterlassen.