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Aktuelles zum Thema Barrierefreies Webdesign.

Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde vom Deutschen Behinderten­rat gebeten, sich für die neue Verord­nung zur Schaffung barriere­freier Infor­mations­technik (BITV 2) nach dem Behin­derten­gleich­stellungs­gesetz einzusetzen.

Der Deutsche Behindertenrat fürchtet, dass eine weitere Ver­zögerung angesichts der bevor­stehenden Bundes­tags­wahlen dazu führen wird, dass diese Ver­ordnung nicht, wie ur­sprüng­lich ange­dacht, jetzt er­lassen wird, sondern noch weitere Monate auf sich warten lässt. »Dies ist aus unserer Sicht nicht hinnehm­bar. Wir bitten Sie daher sehr um Ihre Unter­stützung, damit wir dem Ziel der um­fassenden Teil­habe auch in diesem Bereich endlich ein Stück näher kommen«, heißt es in einem Brief des Aktions­bündnisses der Behin­derten­verbände.

Das am 27.04.2002 in Kraft getretene Gesetz zur Gleich­stellung behin­derter Menschen (BGG) verfolgt das Ziel, behin­derte Men­schen in die Lage zu ver­setzen, in gleicher Weise wie nicht­behin­derte Men­schen am gesell­schaft­lichen Leben teil­zu­haben. Um dieses Ziel zu ver­wirk­lichen, hat der Gesetz­geber das BGG mit ent­sprechen­den Verord­nungen flankiert, von denen sich die BITV in heraus­ragender Weise des Themas Infor­mations­technik widmet.

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»Die neuen Infor­mations­techniken spielen in der heutigen Gesell­schaft eine an Bedeutung zunehmende Rolle und sind einer Dynamik unterworfen, die einer ständigen Über­prüfung und An­passung bedürfen. Der Ver­ordnungs­geber hat dies erkannt und für die BITV nach drei Jahren eine Über­prüfung fest­geschrieben. Dieser Zeit­raum ist seit geraumer Zeit abgelaufen und das feder­führende Minis­terium hat sich bemüht, im ständigen Kontakt und Aus­tausch mit den Be­hinderten­ver­bänden eine BITV 2 zu formu­lieren, die dem o. g. Anspruch Rechnung trägt und auf Weiter­entwicklungen und Empfehlungen des W3C reagiert«, heißt es weiter in dem Brief.

Jetzt liegt seit einem halben Jahr ein abge­stimmter Entwurf der BITV 2 vor. »Allerdings sehen wir nicht, dass dieser in die Tat umgesetzt wird bzw. als BITV 2 erlassen wird. Dem DBR ist es wichtig, dass die Weiter­ent­wicklung der Ver­ordnung, die jetzt auch auf die Belange von Personen­gruppen wie lern­behinderte, gehör­lose und geistig behinderte Menschen eingeht, unver­züglich umge­setzt und die alte BITV abgelöst wird«, betont der Deutsche Behinderten­rat. Der Anspruch auf eine unein­geschränkte Teil­habe am gesell­schaftlichen Leben und der Zugang zu Infor­mationen und zu Kommu­nikations­wegen sei auch im Hin­blick auf die Behin­derten­rechts­kon­vention der Vereinten Nationen dringend zu realisieren. Jeder Aus­schluss bedeute Diskrimi­nierung.
(via kobinet)