BITV 2.0: Bundeskanzlerin um Unterstützung gebeten
Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde vom Deutschen Behindertenrat gebeten, sich für die neue Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV 2) nach dem Behindertengleichstellungsgesetz einzusetzen.
Der Deutsche Behindertenrat fürchtet, dass eine weitere Verzögerung angesichts der bevorstehenden Bundestagswahlen dazu führen wird, dass diese Verordnung nicht, wie ursprünglich angedacht, jetzt erlassen wird, sondern noch weitere Monate auf sich warten lässt. »Dies ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar. Wir bitten Sie daher sehr um Ihre Unterstützung, damit wir dem Ziel der umfassenden Teilhabe auch in diesem Bereich endlich ein Stück näher kommen«
, heißt es in einem Brief des Aktionsbündnisses der Behindertenverbände.
Das am 27.04.2002 in Kraft getretene Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) verfolgt das Ziel, behinderte Menschen in die Lage zu versetzen, in gleicher Weise wie nichtbehinderte Menschen am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Um dieses Ziel zu verwirklichen, hat der Gesetzgeber das BGG mit entsprechenden Verordnungen flankiert, von denen sich die BITV in herausragender Weise des Themas Informationstechnik widmet.
»Die neuen Informationstechniken spielen in der heutigen Gesellschaft eine an Bedeutung zunehmende Rolle und sind einer Dynamik unterworfen, die einer ständigen Überprüfung und Anpassung bedürfen. Der Verordnungsgeber hat dies erkannt und für die BITV nach drei Jahren eine Überprüfung festgeschrieben. Dieser Zeitraum ist seit geraumer Zeit abgelaufen und das federführende Ministerium hat sich bemüht, im ständigen Kontakt und Austausch mit den Behindertenverbänden eine BITV 2 zu formulieren, die dem o. g. Anspruch Rechnung trägt und auf Weiterentwicklungen und Empfehlungen des W3C reagiert«
, heißt es weiter in dem Brief.
Jetzt liegt seit einem halben Jahr ein abgestimmter Entwurf der BITV 2 vor. »Allerdings sehen wir nicht, dass dieser in die Tat umgesetzt wird bzw. als BITV 2 erlassen wird. Dem DBR ist es wichtig, dass die Weiterentwicklung der Verordnung, die jetzt auch auf die Belange von Personengruppen wie lernbehinderte, gehörlose und geistig behinderte Menschen eingeht, unverzüglich umgesetzt und die alte BITV abgelöst wird«
, betont der Deutsche Behindertenrat. Der Anspruch auf eine uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und der Zugang zu Informationen und zu Kommunikationswegen sei auch im Hinblick auf die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen dringend zu realisieren. Jeder Ausschluss bedeute Diskriminierung.
(via kobinet)
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