Wenn wir einen Wunsch frei hätten …
… für 2009, dann wäre das die möglichst zeitnahe 1:1-Übernahme der WCAG 2.0 in die BITVen des Bundes und der Länder. Neben den vielen guten Argumenten, warum eine Harmonisierung der Standards wichtig ist gibt es noch einen weiteren, vollkommen eigennützigen Grund: wir würden gerne unsere Ressourcen im nächsten Jahr darauf konzentrieren, die international anerkannte Richtlinie zu erklären, ohne dauernd auf Unterschiede und Abweichungen eingehen zu müssen – es ist auch so schon komplex genug.
Auch ein Prüfverfahren wie das der BIENE muss einheitliche Maßstäbe anlegen können, um nachher mit einem sauberen Ergebnis dazustehen. Wenn Seiten von Bund, Ländern und Kommunen in ein- und derselben Kategorie mit privaten Angeboten konkurrieren, dann muss dies nach den gleichen Kriterien geschehen. Da für private Anbieter die BITV nicht gilt, kann der Maßstab nur ein Prüfverfahren auf Basis des international anerkannten Standards sein, zumal dieser auf allgemeinem Konsens beruht.
Wenn die BIENE nun nach diesen Maßstäben testet, dann haben öffentliche Seiten keine Chancen mehr auf eine Prämierung, sofern diese nach abgeschwächten Maßstäben entwickelt wurden. Eine Barriere ist ein Barriere ist eine Barriere, egal ob sie unter bund.de verlinkt ist oder in der freien Wirtschaft zu finden ist. Und: die inhaltlichen, gestalterischen und technischen Mittel zur Verhinderung von Barrieren sind identisch, egal aus welchem Topf sie bezahlt werden.
In diesem Sinne verabschieden wir uns von 2008, wünschen dem Bund ein gutes Gelingen bei der ausstehenden Überarbeitung der BITV, und unseren Lesern ein gutes neues Jahr.
Zur Erinnerung
Die Verordnung des Bundes zur Barrierefreien Informationstechnik (BITV) trat am 24. Juli 2002 in Kraft. Sie sah die folgenden Fristen zur Umsetzung vor:
- 24.07.2002:
Neu erstellte, in wesentlichem Umfang veränderte oder angepasste Angebote (Inter- und öffentliches Intranet)- 24.07.2002:
Neu erstellte und mittels Informationstechnik realisierte graphische Programmoberflächen- 31.12.2003:
Angebote, die sich speziell an Menschen mit Behinderung richten- 24.07.2005
Die Verordnung ist unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung regelmäßig zu überprüfen. Sie wird spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach ihrem Inkrafttreten auf ihre Wirkung überprüft. (§ 5 Folgenabschätzung)- 31.12.2005:
Bereits bestehende Angebote im Inter- und öffentlich zugänglichen Intranet
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