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Aktuelles zum Thema Barrierefreies Webdesign.

Ab 1. Januar 2007 sind zukünftig alle staatlichen Behörden sowie sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaats Bayern verpflichtet, ihre Internetangebote schrittweise technisch so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Behinderung grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Welche technischen Standards dabei zu berücksichtigen sind, richtet sich aus Gründen der Einheitlichkeit nach den Standards der BITV des Bundes. Die BayBITV kann auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium des Innern eingesehen und heruntergeladen werden. Lesen kann man sie allerdings nicht, denn das verlinkte PDF enthält lediglich eine Grafikdatei mit einem Scan der BayBITV. Wird also dringend Zeit, dass die Verordnung in Kraft tritt, damit soetwas nicht mehr passiert. (via)

Nachtrag: eine (wenn wahrscheinlich auch nicht mehr ganz aktuelle) Übersicht der weltweiten Rechtslage fanden wir in einem Artikel von Urte Meinhardt bei der SAP Design Guild: »Accessibility Legislation – an Insight«.