Besser surfen
Man kann es nicht oft genug betonen: die Erfüllung der WCAG und der BITV macht nur ein Drittel des Gesamtpaketes ›Barrierefreiheit‹ aus. Gerne vergessen wird immer, dass es ebensogut Empfehlungen für die Eingabe- und Ausgabeseite gibt: ATAG (Authoring Tools Accessibility Guidelines, also die Richtlinien für Redaktionssysteme, Blogtools und Editoren) und die UAAG (User Agent Accessibility Guidelines, also die Richtlinien für Browser & Co.). Weil diese Richtlinien aber bisher nicht nur in Deutschland geflissentlich ignoriert wurden, lag und liegt nahezu die gesamte Last bei den Webentwicklern.
Nun haben sich mehrere Browserhersteller verpflichtet, eine freiwillige Selbsterklärung nach §1194.21 der amerikanischen Section 508 abzugeben, in der die Möglichkeiten zur barrierefreien Wahrnehmung und Bedienung von Webinhalten beschrieben werden. Beispielhaft hierfür ist das Voluntary Product Accessibility Template der Mozilla Foundation. Wie wir im Artikel »Web browsers comply with Section 508« lesen konnten, hat auch Microsoft eine vergleichbare Dokumentation für das gesamte Windows-Betriebssystem erstellt und wird dieses auch für den kommenden Internet Explorer 7 veröffentlichen.