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Aktuelles zum Thema Barrierefreies Webdesign.

Seit der Einführung des BGG im Jahr 2002 hatten die Bundesbehörden Zeit, ihre Internetangebote barrierefrei, also ohne Hürden für Menschen mit Behinderungen, anzubieten. Das gibt die BITV vor.

Die Frist zur Umsetzung der Verordnung lief am 31. Dezember 2005 ab. Scheinbar ist nicht in jeder Amtsstube der Gesetzesauftrag angekommen, die BITV in die Praxis umzusetzen. Bis heute gibt es Internetseiten, die seit drei Jahren unverändert sind und Menschen mit Behinderungen ausschließen, kritisiert der Präsident des Sozialverbands VdK Deutschland, Walter Hirrlinger.

Sozial- und Behindertenverbände und Initiativen unterstützen die von Blinden- und Sehbehindertenverbänden initiierte Kampagne »BITV - umsetzen jetzt!«. Sie soll dazu beitragen, dass die BITV-Standards noch in diesem Jahr vollständig erfüllt werden.