EfA ist nicht BITV-konform
Beim angestrengten Nachdenken über die weitere Entwicklung von EfA ist uns gerade aufgefallen, daß wir neben den bereits bekannten Punkten noch in einem weiteren nicht BITV-konform sind. Bedingung 3.3 der Verordnung verlangt: Es sind Style Sheets zu verwenden, um die Text– und Bildgestaltung sowie die Präsentation von mittels Markup–Sprachen geschaffener Dokumente zu beeinflussen.
Inhaltlich verwandt geht es weiter in Bedingung 6.1: Es muss sichergestellt sein, dass mittels Markup–Sprachen geschaffene Dokumente verwendbar sind, wenn die zugeordneten Style Sheets deaktiviert sind.
Nun bieten wir seit geraumer Zeit einen sog. RSS-Feed an. Hiermit werden die täglichen Nachrichten in einem XML-basierten Format verschickt, was den Feed eindeutig zu einem »mit Markup-Sprachen geschaffenen Dokument« macht. XML wiederum verlangt für die Darstellung der Inhalte zwingend nach einem Style Sheet, sei es daß der Anbieter dies bereitstellt, oder daß der User Agent dies von sich aus anwendet (wie dies im Falle eines RSS-Feeds der Feedreader macht).
Wie ein XML-Dokument ohne die zugeordneten Style Sheets aussieht lässt sich sehr schnell überprüfen, wenn man den RSS-Feed in einem Browser öffnet, der keinen eingebauten Feedreader hat (und das sind die meisten). Ohne Style Sheets ist das Dokument nicht verwendbar, da der rohe Quelltext dargestellt wird: This XML file does not appear to have any style information associated with it. The document tree is shown below.
Das passiert halt, wenn Verordnungen nur auf eine bestimmte Technik (HTML) abzielen und damit nicht mehr offen für Neues sind. Für Anbieter, die der BITV unterworfen sind stellt sich damit aber die Frage, ob man weiterhin seinen Lesern einen aktuellen Service via RSS-Feed bietet und damit auf das mühsam errungene BITV-Zertifikat verzichtet, oder ob man sich lieber sklavisch an den Buchstaben des Gesetzes orientiert.