Kriterien der BIENE 2009

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Sie können in der folgenden Liste bestimmte Techniken abwählen und somit Prüfschritte ausfiltern, die für Ihr Webangebot nicht anwendbar sind. Diese werden dann nicht mehr angezeigt.

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Die hier veröffentlichten Kriterien und Prüfschritte sind die Grundlage für den BIENE-Wettbewerb im Jahr 2009. Der Fachliche Beirat des Wettbewerbs und die Veranstalter haben das Testverfahren nach Abschluss des Wettbewerbs 2008 vollständig überarbeitet. Insbesondere Kriterien und Prüfschritte, die nicht mehr dem aktuellen Stand der technischen Entwicklung entsprachen, wurden entweder aktualisiert oder aus dem Kriterienkatalog entfernt. Um auch Anwendungen, die auf neueren Webentwicklungen basieren, prüfen zu können, wurden vorhandene Kriterien neu formuliert und – wo erforderlich – neue Kriterien und Prüfschritte entwickelt.

Übersicht der Kriteriengruppen:

Prüfverfahren des BIENE-Wettbewerbs 2009

Mit einer BIENE zeichnen die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen die besten deutschsprachigen barrierefreien Webseiten aus. Die Wettbewerbsbeiträge durchlaufen ein mehrstufiges Verfahren und werden anschließend von einer Jury gekürt.

Die erste Stufe des Testverfahrens bildet ein Vortest, in dem Basisanforderungen der Barrierefreiheit geprüft werden. Wettbewerbsbeiträge, die diese Anforderungen erfüllen, werden anschließend in einem umfassenden Feintest detailliert weiter untersucht. Ein Praxistest mit Betroffenen bildet die letzte Stufe des Verfahrens.

Im Rahmen des Testverfahrens werden alle Kriterien anhand verschiedener Prüfschritte untersucht. Die Prüfschritte werden gemäß einer Skala bewertet und dabei unterschiedlich gewichtet. Prüfschritte, die für einen Beitrag nicht relevant und nicht anwendbar sind, gehen nicht in die Bewertung ein.

Bei der Beschreibung der Prüfschritte wird in 2009 unter Standardansicht eine Testumgebung auf Windows XP, IE 7, 1024×768 verstanden. Darüber hinaus wird auch mit anderen Betriebssystemen und Browsern getestet. Geprüft wird bis auf einige Ausnahmen im mittleren Schriftgrad.

Grundvoraussetzung

0. Auf parallele seitenübergreifende Alternativ-Auftritte wird verzichtet.

0.1 Verzicht auf seitenübergreifende Alternativ-Versionen

Prüfen Sie, ob auf einen parallelen seitenübergreifenden Alternativ-Auftritt verzichtet wird. Das Vorhandensein eines seitenübergreifenden Alternativ-Auftritts führt zum Ausschluss vom Wettbewerb.

Lesbarkeit / inhaltliche Erschließung

1. Für längere (Fließ-)Texte werden Zusammenfassungen angeboten.

1.1 Verwendung von Zusammenfassungen für längere (Fließ-) Texte

Prüfen Sie im Browserfenster, ob die wichtigsten Aussagen (wer, was, wann, warum, wie) am Anfang der Seite, des Textes bzw. in der Zusammenfassung stehen - z.B. als Vorspann, Anreißer.

2. Fachbegriffe, Fremdwörter und Abkürzungen werden im Text angemessen verwendet.

2.1 Vermeidung von Fremdwörtern

Prüfen Sie in Texten und in Formularen, ob nichtgängige Fremdwörter vermieden oder erklärt werden.

2.2 Erläuterung von Fachbegriffen

Prüfen Sie im Browserfenster, ob Fachbegriffe in angemessener Weise erläutert werden z.B. direkt im Text oder in einem Glossar.

2.3 Verwendung von Abkürzungen / Akronymen

Prüfen Sie in Texten und in Formularen, ob die vorhandenen Abkürzungen und Akronyme allgemein verständlich sind oder erklärt werden und ob die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache eingesetzt werden.

3. Ein Glossar ist vorhanden, wenn es für die Erschließung des Inhalts eines Internetangebots hilfreich ist.

3.1 Glossar

Prüfen Sie, ob ein Glossar vorhanden ist.

Anmerkung: Der Prüfschritt ist nur dann anwendbar, wenn ein Glossar für die Erschließung des Inhalts eine deutliche Hilfe darstellt.

3.2 Erreichbarkeit des Glossars

Prüfen Sie, ob das Glossar von dort aus, wo es benötigt wird, direkt erreichbar ist.

4. Die Lesbarkeit wird durch klaren Satzbau und klare Textgliederung unterstützt.

4.1 Übersichtliche Satzstrukturen

Prüfen Sie, ob die Sätze eine dem Inhalt angemessen Satzlänge haben. Die Sätze sollten kurz sein und verschachtelte Sätze sollten vermieden werden.

4.2 Aussagekräftige Überschriften

Prüfen Sie, ob die Überschriften aussagekräftig sind und den nachfolgenden Inhalt verdeutlichen.

5. Die Lesbarkeit wird durch die Textformatierung unterstützt.

5.1 Auszeichnung von Überschriften

Prüfen Sie, ob für Überschriften in strukturierten Texten Überschriftenelemente der verwendeten Markup-Sprache eingesetzt werden.

5.2 Verwendung von Absätzen

Prüfen Sie in der Standardansicht, ob längere Texte in inhaltliche Absätze unterteilt sind, die eine überschaubare Anzahl von Zeilen umfassen.

5.3 Auszeichnung von Absätzen

Prüfen Sie, ob in HTML-Dokumenten Absätze durch das P-Element gekennzeichnet sind.

5.4 Linksbündiger Text

Prüfen Sie, ob längere Textpassagen linksbündig, nicht gesperrt und nicht im Blocksatz gestaltet sind.

5.5 Angemessenes Druckbild

Prüfen Sie, ob eine optimierte Druckversion vorhanden ist.

5.6 Vermeidung überlanger Zeilen

Prüfen Sie, ob in Fließtexten die Zeilen nicht mehr als 80 Zeichen umfassen.

5.7 Ausreichender und mitskalierbarer Zeilenabstand

Prüfen Sie, ob der Zeilenabstand in Fließtexten ausreichend groß ist und bei Änderung der Textgröße mitskaliert wird.

5.8 Adäquate Verwendung von Sonderzeichen

Prüfen Sie, ob Sonderzeichen (§$%&*…) in der Navigation oder als Listenzeichen entsprechend ihrer Bedeutung verwendet werden.

5.9 Kennzeichnung von Zitaten

Prüfen Sie, ob für Zitate die entsprechenden HTML-Elemente verwendet werden.

5.10 Verwendung von leicht lesbaren Schrifttypen

Prüfen Sie, ob für die Darstellung am Bildschirm deutliche Schrifttypen verwendet werden, die in der Standardansicht leicht lesbar sind.

5.11 Verwendung von Groß- /Kleinschreibung

Prüfen Sie, ob die Groß-/Kleinschreibung entsprechend den Regeln der Orthographie verwendet wird (also z.B. nicht für lange Überschriften oder ganze Textpassagen als graphischer Effekt).

5.12 Vermeidung von Kapitälchen

Prüfen Sie, ob Kapitälchen gar nicht oder allenfalls akzentuiert verwendet werden.

5.13 Vermeidung von Leerzeichen oder Interpunktion zur Hervorhebung

Prüfen Sie, ob keine Leerzeichen (B I E N E) oder Interpunktionen (B.I.E.N.E.) zur Hervorhebung verwendet werden.

5.14 Allgemeine graphische Gestaltung der Information

Prüfen Sie, ob die graphische Gestaltung (z.B. Textfluss, Aufzählungszeichen, Textboxen) den inhaltlichen Aufbau des Textes unterstützt.

6. Es werden vielfältige Erschließungsmöglichkeiten des Inhalts angeboten.

6.1 Alternative Erschließungswege ergänzen den Inhalt

Prüfen Sie, ob alternative Erschließungswege des Inhalts angeboten werden oder nicht-sprachliche Elemente das Angebot sinnvoll ergänzen.

7. Die Angaben zum Anbieter und zum Zweck eines Internetangebots sind leicht auffindbar und verständlich.

7.1 Leichte Erkennbarkeit von Anbieter und Zweck

Prüfen Sie, ob leicht und schnell erkennbar ist, wer der Anbieter ist und ob, soweit zutreffend, Angaben zum geschäftlichen Zweck vorhanden sind.

8. Für Newsletter-E-Mails werden Standards genutzt, die in Bezug auf Barrierefreiheit anerkannt sind, oder sie werden im Nur-Text-Format verschickt.

8.1 Zugänglichkeit von Newslettern mit Screenreader

Prüfen Sie die Lesbarkeit des Newsletters mit einem Screenreader.

9. Automatisch generierte Benachrichtigungs- und Bestätigungsmails sind leicht verständlich formuliert.

9.1 Verständliche Formulierung von Benachrichtigungs- und Bestätigungsmails

Prüfen Sie, ob Benachrichtigungs- und Bestätigungsmails leicht verständlich formuliert sind.

Variable Präsentation

10. Jedem Bild und jeder Animation ist eine angemessene textuelle Beschreibung direkt zugeordnet. Graphische Repräsentation von Text ist nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig.

10.1 Beschreibungen zu inhaltlichen Bildern

Prüfen Sie, ob zu allen inhaltlichen Bildern (z.B. Fotos, Schaubilder) beschreibende Texte vorhanden sind. Wenn angemessene alternative Erschließungswege des Inhalts (z.B. über Tagging, Bildunterschriften) vorhanden sind, können die beschreibenden Texte verzichtbar sein.

10.2 Beschreibung zu Bildern mit ausschließlich dekorativem Charakter

Prüfen Sie die Beschreibung des dekorativen Bildes oder der Animation in Bezug auf Inhalt und Angemessenheit.

Beachten Sie, dass einem Bild, das im Wesentlichen dekorative Aufgaben hat, höchstens eine sehr knappe Beschreibung beigefügt sein soll.

10.3 Beschreibung zu Objekten, mit denen eine Funktion verknüpft ist

Prüfen Sie, ob in Beschreibungen zu Objekten, mit denen eine Funktion verknüpft ist, diese deutlich benannt wird.

10.4 Vermeidung von Spacer-GIFs

Prüfen Sie, ob Spacer-GIFs vermieden werden.

10.5 Graphische Repräsentationen von Text

Prüfen Sie, ob die graphischen Repräsentationen von Text für die Vermittlung der Information unerlässlich sind oder individuell an die visuellen Bedürfnisse des Nutzers anpassbar sind.

10.6 Textäquivalente für zulässige graphische Repräsentationen von Text

Prüfen Sie, ob für graphische Repräsentationen von Text – soweit diese gemäß Prüfschritt 10.5 zulässig sind – Textäquivalente angeboten werden.

10.7 Kennzeichnung von graphischen Buttons

Prüfen Sie, ob alle graphischen Bedien- und Navigationselemente mit äquivalenten Alternativtexten versehen sind.

10.8 Konsistente Verwendung von graphischen Elementen

Prüfen Sie, ob für unterschiedliche Funktionalitäten nicht die gleichen Beschreibungen verwendet werden.

10.9 Konsistente Beschreibungen von graphischen Elementen

Prüfen Sie, ob für alle graphischen Elemente (z.B. Icons, Buttons) die mehrfach vorhanden sind bzw. im Webangebot wiederholt auftreten, gleiche Bezeichnungen verwendet werden und ob für die gleiche Funktionalität die gleiche Beschreibung verwendet wird.

10.10 Beschreibung zur Gesamtdarstellung einer Imagemap

Prüfen Sie, ob die Beschreibung bzgl. der Darstellung und Funktion der Imagemap ausreichend ist.

10.11 Beschreibung zu den aktiven Regionen einer Imagemap

Prüfen Sie bei clientseitigen Imagemaps, ob für jede aktive Region redundante Links (wenn nötig strukturiert) zur Verfügung stehen.

11. Signifikante Geräusche, Klänge oder akustische Signale sind mit textuellen Beschreibungen versehen.

11.1 Beschreibungen zu akustischen Informationen

Prüfen Sie, ob Beschreibungen zu akustisch wahrnehmbaren Informationen in Bezug auf Inhalt, Symbolgehalt und Funktion des Geräusches angemessen sind.

Anmerkung: Wenn der Zeitpunkt der Aktivierung bedeutungstragend ist, ist zusätzlich zu berücksichtigen, ob dies optisch deutlich sichtbar wird.

12. Es wird keine Information ausschließlich durch Farbe dargestellt.

12.1 Vermeidung von Informationen allein durch Farbe

Prüfen Sie, ob darauf verzichtet wird, Inhalte ausschließlich durch Farbe zu vermitteln.

Anmerkung: Bewertet werden sowohl Hervorhebungen durch Farbwechsel als auch an die Wahrnehmung der Farbe gebundene Aktionen (z.B. Aufforderung den grünen Knopf zu drücken).

12.2 Vermeidung von Informationen durch Farbwechsel

Prüfen Sie, ob darauf verzichtet wird, wichtige Informationen bzw. Funktionalitäten durch Hover/Mouse-Over-Effekte darzustellen, die ausschließlich mit Farbe arbeiten.

13. Vorder- und Hintergrund sind auch bei reduzierter Farb- und Kontrastwahrnehmung in der Standardansicht deutlich unterscheidbar. Der Inhalt muss auch in den vom Betriebssystem vorgegebenen Einstellvarianten wahrnehmbar sein.

13.1 Kontrastanalyse

Prüfen Sie in der Standardansicht, ob die Darstellung ausreichend kontrastreich ist, so dass alle Inhalte deutlich erkennbar sind.

13.2 Wahrnehmbarkeit bei wechselndem Hintergrund

Prüfen Sie in einem Windows-Kontrastmodus, ob alle Inhalte, vor allem informative Graphiken und Funktionen (inkl. Buttons und Formularfelder), unabhängig von der Farbe des Hintergrunds gut sichtbar sind.

13.3 Änderbarkeit von Text- und Hintergrundfarben innerhalb der Anwendung

Prüfen Sie, ob innerhalb der Anwendung leicht auffindbare und ausreichende Optionen zur Anpassung der Farben von Text und Hintergrund vorhanden sind und ob die Standardansicht leicht wieder herstellbar ist.

13.4 Lesbarkeit der Textinhalte bei ausgeschalteten Hintergrundgrafiken

Prüfen Sie, ob Inhalte und Funktionen wahrnehmbar und bedienbar sind (s. 13.1), wenn die Anzeige von Hintergrundgrafiken unterdrückt wird.

14. Eine Skalierbarkeit der Schrift über Browser ist bei aktivierten Style Sheets oder innerhalb der Anwendung möglich.

14.1 Skalierbarkeit der Schriftgröße über die Browserfunktionalität

Prüfen Sie, ob mindestens Fließtext und Navigationselemente ausreichend vergrößert dargestellt werden und ob bei vergrößerter Ansicht die Lesbarkeit durch das Layout unterstützt wird.

14.2 Skalierbarkeit der Schriftgröße innerhalb der Anwendung

Prüfen Sie, ob eine innerhalb der Anwendung leicht auffindbare Option zur Skalierung angeboten wird.

15. Layout-Tabellen werden vermieden.

15.1 Keine Layout-Tabellen als Seitengerüst

Prüfen Sie, ob auf den Einsatz von Layout-Tabellen verzichtet wird.

16. Es gibt eine eindeutige Zuordnungsmöglichkeit von Beschriftungen zu den Kontrollelementen (z.B. Radio-Buttons) und zu Formulareingabefeldern.

16.1 Vergrößerte Textgröße: Zuordnung von Beschriftungen zu den Kontrollelementen und Eingabefeldern in Formularen

Prüfen Sie in vergrößerter Ansicht, ob eine eindeutige Zuordnung von Beschriftungen zu den Kontrollelementen und Eingabefeldern möglich ist.

Anmerkung: nicht über die Zoom-Funktion.

16.2 Verwendung von LABEL bei Kontroll- und Eingabefeldern in Formularen

Prüfen Sie, ob die Zuordnung von Beschriftungen zu den Eingabefeldern und Kontrollelementen mit LABEL umgesetzt ist.

16.3 Konsistente Beschreibungen von Formular-Elementen mit gleicher Funktionalität

Prüfen Sie, ob für alle Formular-Elemente, die mehrfach vorhanden sind bzw. im Webangebot wiederholt auftreten, gleiche Bezeichnungen verwendet werden.

17. Zeitgesteuerte Änderungen werden vermieden oder sind durch die Nutzerin / den Nutzer kontrollierbar.

17.1 Steuerbarkeit von Multimedia-Elementen

Prüfen Sie, ob Audio- oder Video-Inhalte, die automatisch länger als 3 Sekunden laufen, durch die Nutzerin / den Nutzer abgestellt werden können oder unabhängig von der Systemlautstärke-Regelung steuerbar sind (damit die Vorlese-Software weiter genutzt werden kann).

17.2 Verzicht auf clientseitige automatische Weiterleitungen

Prüfen Sie, ob auf clientseitige automatische Weiterleitungen verzichtet wird.

17.3 Vermeidung oder Kontrollierbarkeit von periodischen Aktualisierungen

Prüfen Sie, ob periodische Aktualisierungen innerhalb einer Seite vermieden werden oder durch die Nutzerin / den Nutzer kontrollierbar sind. .

Ausnahme: Prüfungssituationen, Live-Indikatoren oder Fälle, in denen überraschende Elemente grundlegend für die Anwendung sind.

17.4 Zeitbegrenzung beim Lesen, bei Interaktionen, Eingaben und Antworten sind großzügig bemessen und von der Nutzerin / dem Nutzer frei einstellbar oder ausschaltbar.

Prüfen Sie, ob die Zeitbegrenzungen beim Lesen, bei Interaktionen, Eingaben und Antworten großzügig bemessen sind, sich von der Nutzerin / dem Nutzer frei einstellen oder ausschalten lassen, sofern dem keine Sicherheitsbedenken widersprechen.

17.5 Hinweis auf Ablauf der Sitzung

Prüfen Sie, ob im Zuge des Einloggens ein verständlicher Hinweis auf die Zeitbegrenzung erfolgt.

17.6 Rückkehr zur gleichen Webseite nach dem Time-Out

Prüfen Sie, ob man nach der Neuanmeldung nach einem Time-Out zur Seite gelangt, die man verlassen hatte und keine Daten verloren gingen, sofern dem keine Sicherheitsbedenken widersprechen.

17.7 Vermeidung von blinkenden und flackernden Elementen

Prüfen Sie, ob auf den Einsatz von blinkenden (2-50 Hz.) und flackernden Elementen verzichtet wird.

17.8 Vermeidung von bewegten Elementen

Prüfen Sie, ob auf den Einsatz von bewegten Inhalten verzichtet wird oder ob sie sich über eine Funktion innerhalb der Anwendung einfrieren lassen.

18. Änderungen von Teilbereichen einer Bildschirmseite werden sinnvoll eingesetzt, angekündigt oder sind durch die Nutzerin / den Nutzer kontrollierbar.

18.1 Hinweis auf sich verändernde Seitenbereiche

Prüfen Sie, ob auf Änderungen hingewiesen wird.

18.2 Kontrollierbarkeit der Aktualisierung von Teilbereichen einer Seite

Prüfen Sie, ob eine Benutzersteuerung der Aktualisierung von Teilbereichen angeboten wird.

Navigation

19. Jegliche Funktion der Seite ist auch über die alleinige Verwendung der Tastatur in einer schlüssigen Reihenfolge zu erreichen, wobei die jeweils ausgewählte Funktion in der Standardansicht gut sichtbar ist.

19.1 Erreichbarkeit über Tastatur

Prüfen Sie, ob alle aktivierbaren Positionen (Links, Navigationselemente, Buttons, Bilder) mit den Standardbelegungen der Tastatur zu erreichen (Tab-Taste, Pfeil-Tasten) und auszulösen sind (Enter-Taste). .

Anmerkung: Zur Abwertung führt, wenn durch Navigationsbewegungen eine Aktion wie z.B. ein Download ausgeführt wird oder der Kontext der Seite sich wesentlich ändert.

19.2 Schlüssige Folgen in der Bedienbarkeit über Tab-Taste

Schätzen Sie ein, ob die Reihenfolge schlüssig und nachvollziehbar ist.

19.3 Sichtbarkeit des Fokus

Prüfen Sie, ob der Fokus in jeder Position deutlich sichtbar ist. Berücksichtigen Sie bei der Prüfung auch die Formulare.

Anmerkung: Nur bei weißem oder sehr hellem Hintergrund ist die Standardeinstellung ausreichend.

19.4 Vermeidung von Sackgassen bei der Tastaturbedienung

Prüfen Sie, ob mittels Tastatur in alle Bereiche bzw. eingebettete Anwendungen hinein und aus allen Bereichen heraus navigiert werden kann.

20. Accesskeys / Shortcuts sollen nur dort eingesetzt werden, wo es für die Anwendung sinnvoll ist. Ihr Einsatz ist konsistent und transparent zu realisieren.

20.1 Sinnvoller Einsatz von Accesskeys

Schätzen Sie ein, ob der Einsatz von Accesskeys sinnvoll ist, z.B. ob die Anwendung über viele sehr ähnliche Formulare oder immer wiederkehrende Funktionen verfügt, in denen Accesskeys die Bearbeitung erleichtern.

20.2 Konsistentes und transparentes Angebot von Accesskeys

Prüfen Sie, ob die Beschreibung zur Belegung der Accesskeys leicht auffindbar ist und ob durchgängig eine Funktion mit dem gleichen Shortcut versehen ist.

21. Alle Elemente der Navigation sind mit verständlichen Begriffen oder Bezeichnungen versehen.

21.1 Verständliche Navigation

Prüfen Sie, ob für die Navigation verständliche und treffende Begriffe verwendet werden.

21.2 Konsistente Benennung in der Navigation

Prüfen Sie, ob Navigationselemente, die gleich bezeichnet sind, mit der gleichen Funktion belegt sind und jede Funktion nur über eine gleichlautende Bezeichnung angesprochen wird.

21.3 Verwendung von Symbolen innerhalb der Navigation

Prüfen Sie, ob Symbole verwendet werden und ob diese die Verständlichkeit erhöhen.

Anmerkung: Die verwendeten Symbole sollen aus einfachen Formen bestehen und unmittelbar erkennbar sein.

22. Unterschiedliche Navigationsmöglichkeiten sind bei entsprechender Tiefe und Breite des Internetangebots vorhanden.

22.1 Angemessener Einsatz von Sprungmarken

Schätzen Sie ein, ob in Texten, die weit über eine Bildschirmseite reichen, Sprungmarken sinnvoll eingesetzt werden.

22.2 Bread-Crumb-Navigation

Prüfen Sie, ob eine Bread-Crumb-Navigation vorhanden ist oder ob eine ähnliche Navigation angeboten wird, die den Pfad aufzeigt.

22.3 Strukturiertes Verzeichnis

Prüfen Sie, ob ein strukturiertes Verzeichnis, z.B. ein alphabetisches Verzeichnis aller angebotenen Leistungen, hilfreich ist und als Ergänzung zur Navigation angeboten wird.

22.4 Angemessene Verwendung von Drop-Down-Menüs

Prüfen Sie, ob Drop-Down-Menüs sinnvoll eingesetzt werden.

Anmerkung: Drop-Down-Menüs sollten grundsätzlich sehr sparsam eingesetzt werden. Wenn die Anzahl der Auswahlpunkte sehr gering ist, sollte auf Drop-Down-Menüs verzichtet werden. Wenn die Auswahlliste zu lang wird, sollte die Menüstruktur ebenfalls vermieden werden.

23. Die Navigationsmechanismen sind schlüssig und nachvollziehbar.

23.1 Konsistente und schlüssige Gestaltung der Navigation

Prüfen Sie, ob die Navigation auf jeder Seite konsistent und schlüssig gestaltet ist und sich auf jeder Seite einer inhaltlichen Einheit an der gleichen Stelle befindet.

23.2 Von der Listenform abweichende Navigationsmechanismen werden beschrieben

Prüfen Sie, ob eine Erklärung zur Nutzung von Navigationselementen angemessen angeboten wird, z.B. für Tag-Clouds.

23.3 Die Gewichtung der Elemente in Tag-Clouds ist barrierefrei wahrnehmbar

Prüfen Sie, ob die Gewichtung der Elemente einer Tag-Cloud nicht nur optisch, sondern auch über alternative Erschließungsoptionen dargestellt wird.

23.4 Graphische Darstellung der Navigation

Prüfen Sie, ob die Struktur innerhalb der Navigation, bei Vorhandensein von Untermenüs visualisiert wird (z.B. durch zusätzlichen Einsatz von Farbe, Schriftgröße etc.).

23.5 Navigationsstruktur über Listen

Prüfen Sie, ob die Haupt- und Unternavigation als Listen umgesetzt sind.

23.6 Keine inhaltserschließenden Navigationskategorien ausschließlich im Fußbereich

Prüfen Sie, ob in einer Navigation im Fußbereich (technisches Menü) der Seite keine inhaltserschließenden Navigationskategorien auftreten, die nicht auch in anderen zentralen Navigationsbereichen angeboten werden.

23.7 Dem Inhalt angemessene Zahl an Navigationskategorien

Prüfen Sie, ob auf einer Ebene eine dem Inhalt angemessene Zahl an Navigationskategorien angeboten wird.

23.8 Verzicht auf rekursive Links

Prüfen Sie, ob auf rekursive Links verzichtet wird.

Anmerkung: Rekursive Links sind nur dann zulässig, wenn die Anwendung diese erfordert, z.B. zur Aktualisierung.

23.9 Schlüssige Reihenfolge der Navigationskategorien

Prüfen Sie, ob die Anordnung und Reihenfolge der Navigationskategorien konsistent und schlüssig sind.

23.10 Intro-Seiten / Führungsseiten werden vermieden.

Prüfen Sie, ob Intro-Seiten vermieden werden.

Ausnahme: Die Intro-Seite dient als Gabelfunktion, z.B. zur Sprachauswahl.

24. Sinnvolle Sprungnavigation zur Erleichterung der Navigation.

24.1 Gruppierung von Links

Prüfen Sie im Browserfenster, ob in langen Linklisten inhaltlich verwandte oder zusammenhängende Links gruppiert und eindeutig benannt sind.

24.2 Verdeckte Sprungnavigation

Prüfen Sie, ob ein Mechanismus vorhanden ist, der das unmittelbare Erreichen bestimmter Inhalts- und Navigationsbereiche ermöglicht. Sprungziele müssen knapp und aussagekräftig benannt sein, z.B. »zur Navigation«, »zum Inhalt«.

24.3 Bei Tastaturnavigation sichtbare Sprungnavigation

Prüfen Sie im Browserfenster, ob ein bei Tastaturnavigation sichtbarer Mechanismus vorhanden ist, der das unmittelbare Erreichen bestimmter Inhalts- und Navigationsbereiche ermöglicht. Sprungziele müssen knapp und aussagekräftig benannt sein, z.B. »zur Navigation«, »zum Inhalt«.

25. Links sind in ihrer Darstellung eindeutig und verfügen über sprechende Bezeichnungen, die Aufschluss über ihr Ziel geben.

25.1 Eindeutige Bezeichnung von Links

Prüfen Sie, ob die Bezeichnungen vollständig und eindeutig sind. Hierzu zählt auch, dass aus der Bezeichnung von Links deutlich erkennbar ist, worauf verlinkt wird, z.B. auf ein PDF, ein Video, ein Mailprogramm.

Der Zweck sämtlicher Links soll aus dem Linktext selbst oder dem determinierbaren Kontext des Links erschließbar sein, außer wenn der Zweck für sämtliche Nutzer nicht eindeutig ist.

25.2 Konsistente Beschreibungen von Links gleicher Funktionalität

Prüfen Sie, ob für alle Links, die mehrfach vorhanden sind bzw. im Webangebot wiederholt auftreten, gleichwertige Bezeichnungen verwendet werden.

25.3 Inhaltlicher Bezug von Seitentitel und Link

Prüfen Sie, ob Linkbezeichnung und Link-Ziel einen klaren inhaltlichen Bezug zueinander haben.

25.4 Unterstreichungen für Links

Prüfen Sie, ob Unterstreichungen ausschließlich für Links und nicht zur Hervorhebung von Text verwendet werden.

25.5 Unterscheidbarkeit von nicht besuchten und besuchten Links

Prüfen Sie, ob besuchte Links im Inhaltsbereich optisch eindeutig unterscheidbar von nicht besuchten sind.

25.6 Ankündigung neu öffnender Fenster

Prüfen Sie, ob vor oder im Link angekündigt wird, wenn mit dem Link ein neues Fenster geöffnet wird.

25.7 Deutlich getrennte Links

Prüfen Sie, ob Links bei der Steuerung durch die Maus oder durch andere Zeigegeräte sicher getroffen werden können.

26. Fenstertitel und Seitentitel sind eindeutig und erklärend und sie beziehen sich aufeinander.

26.1 Verständliche Fenstertitel

Prüfen Sie in der Titelleiste des Fensters, ob der Fenstertitel verständlich ist, ohne Kontext verstanden werden kann und der wesentliche Inhalt vorne steht.

Anmerkung: Positiv wird bewertet, wenn ein treffender Inhaltsbegriff gegeben wird. Negativ wird eine URL-Angabe bewertet.

26.2 Fenster- und Seitentitel beziehen sich aufeinander

Prüfen Sie anhand der Eingangsseite und einer beliebigen Themenseite, ob Fenster- und Seitentitel sich aufeinander beziehen.

27. Zur Darstellung von Listen und Listenelementen werden die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache eingesetzt.

27.1 Logische Gruppierung innerhalb von Drop-Down-Menüs

Prüfen Sie im Browserfenster, ob Listen, die SELECT verwenden, auch OPTGROUP verwenden, wenn es vom Umfang der Liste her sinnvoll ist.

27.2 Nummerierte Listen

Prüfen Sie im Browserfenster, ob bei der Auflistung von Begriffen vorzugsweise arabische Ziffern (statt z.B. Buchstaben oder römische Zahlen) als Ordnungsbegriff verwendet werden, wenn dies die Übersicht und Orientierung erleichtert und diese Darstellung für den Anwendungsbereich üblich ist.

27.3 Auszeichnung der Listen

Prüfen Sie, ob Listen und Listenelemente mit den korrekten Markup-Elementen UL, OL oder DL ausgezeichnet sind.

28. Suchfunktionen sind vorhanden, und umfangreiche Trefferlisten sind komfortabel nutzbar.

28.1 Vorhandensein einer einfachen Suche

Prüfen Sie, ob ein einfaches Suchfeld mindestens auf der Eingangsseite vorhanden ist. Die Suche soll vorhanden sein, wenn sie die Erschließung des Internetangebots wesentlich erleichtern kann.

28.2 Leichte Auffindbarkeit einer Schnelleingabe der Suche

Prüfen Sie, ob das Schnelleingabefeld der Suche in der Standardansicht leicht auffindbar ist.

28.3 Vermeidung von weiteren Eingabefeldern in unmittelbarer Nähe der Sucheingabe

Prüfen Sie, ob weitere Eingabefelder in unmittelbarer Nähe des Sucheingabefeldes vermieden werden oder optisch deutlich getrennt gestaltet sind.

28.4 Barrierefreie Einbindung einer Auto-Vervollständigungs-Funktion in der Suche: Screenreader-Einsatz

Prüfen Sie, ob eine vorhandene Auto-Vervollständigungs-Funktion mit einem Screenreader bedienbar ist (Aktualisierung, Listenstruktur, Tastaturbedienbarkeit).

28.5 Barrierefreie Einbindung einer Auto-Vervollständigungs-Funktion in der Suche: Vergrößerungssoftware-Einsatz

Prüfen Sie, ob eine vorhandene Auto-Vervollständigungs-Funktion mit Vergrößerungssoftware bedienbar ist und die Alternativvorschläge gut erkennbar sind.

28.6 Verschiedene Suchoptionen

Prüfen Sie, ob verschiedene Suchoptionen angeboten werden, z.B. erweiterte Suche, Auswahl aus Liste, Volltextsuche, Stich- / Schlagwortsuche.

Anmerkung: Der Prüfschritt ist nur anwendbar, wenn der Inhalt entsprechend komplex ist.

28.7 Fehlerfreundliche Suche

Prüfen Sie, ob eine fehlerfreundliche Suche angeboten wird.

Beispiel: Angebot von alternativen Begriffen z.B. bei Tippfehlern.

28.8 Suche: Anpassbarkeit der Trefferliste

Prüfen Sie, ob die Präsentation der Suchergebnisse einstellbar ist (Art und Umfang der Suchergebnisse, z.B. Anzahl in der Trefferliste).

28.9 Suche: Beschreibung der Treffer

Prüfen Sie, ob in der Trefferliste Beschreibungen zu den Treffern vorhanden sind, wenn die Treffer selbst nicht selbsterklärend sind.

28.10 Hilfestellung zu erfolglosem Suchergebnis

Prüfen Sie, ob die Nutzerin / der Nutzer über ein erfolgloses Suchergebnis informiert wird und angemessene Hilfestellung erhält.

28.11 Einfach nutzbare Archive

Prüfen Sie, ob das Archiv in Bezug auf Eingabe des Suchbegriffs, die thematische Eingrenzung, Eingabe des Zeitraums, Ausgabe des Ergebnisses einfach nutzbar ist.

29. Eine Inhaltsübersicht ist vorhanden, wenn sie in Bezug auf Tiefe und Breite des Angebots eine geeignete Orientierungshilfe darstellt.

29.1 Angebot einer Inhaltsübersicht

Prüfen Sie, ob es ein Inhaltsverzeichnis / eine Übersicht gibt.

Anmerkung: Der Prüfschritt ist nur anwendbar, wenn hierdurch eine deutliche Unterstützung zur Erschließung des Internetangebots gegeben ist.

29.2 Erreichbarkeit der Inhaltsübersicht

Prüfen Sie, ob das Inhaltsverzeichnis von der Hauptseite aus direkt erreichbar ist.

29.3 Graphische Darstellung der Inhaltsübersicht

Prüfen Sie, ob die graphische Gestaltung die Struktur unterstützt.

29.4 Benennung der Inhaltsübersicht

Prüfen Sie, ob das Inhaltsverzeichnis mit Inhalt, (Inhalts-)Übersicht oder Inhaltsverzeichnis benannt ist. Die Bezeichnung Sitemap sollte nicht verwendet werden.

30. Bei komplexen Dienstleistungen besteht ein Hilfe-Angebot.

30.1 Hilfefunktion

Prüfen Sie, ob eine Hilfefunktion Hintergrundinformationen zur Nutzung des Angebots bietet sowie ggf. ein spezifisches Hilfeangebot zur Barrierefreiheit beinhaltet.

Struktur / Aufbau des Internetangebots

31. Inhalt und Layout sind getrennt.

31.1 Verwendung von Style Sheets

Prüfen Sie, ob die Formatierung nicht mit FONT, COLOR und anderen veralteten HTML-Attributen und Elementen erfolgt, die keine Trennung von Inhalt und Layout erlauben, sondern mit Style Sheets.

31.2 Wahrnehmbarkeit bei deaktivierten Autoren-Style Sheets

Deaktivieren Sie die Style Sheets und prüfen Sie, ob die linearisierte Darstellung vollständig und wahrnehmbar ist. Beachten Sie insbesondere, ob die Farbkontraste weiterhin ausreichend sind.

32. Frames werden ausschließlich barrierefrei eingesetzt.

32.1 Angemessener Einsatz von Frames

Prüfen Sie, ob Frames nicht ausschließlich zu Layoutzwecken eingesetzt werden, sondern einen erkennbaren Nutzen für die Anwendung bringen.

32.2 Benennung der Frames

Prüfen Sie, ob alle Frames sprechende und eindeutige Bezeichnungen haben und so jeweils den Inhalt bzw. Zweck beschreiben.

32.3 Relative Größenangaben in Frames

Prüfen Sie, ob Frames über Prozentangaben definiert werden.

32.4 Scrollbalken in Frames

Prüfen Sie, ob bei vergrößerter Darstellung der gesamte Inhalt ggf. über Scrollbalken zugänglich ist.

33. Relevante Inhalte sind ohne horizontales Scrollen und auch bei geringer Bildschirmauflösung sichtbar.

33.1 Vermeidung von horizontalem Scrollen

Prüfen Sie, ob auf der Eingangsseite bei einer Auflösung von 1024×768 kein horizontales Scrollen notwendig ist.

33.2 Wichtige Navigationselemente bleiben bei geringer Auflösung sichtbar

Prüfen Sie, ob wichtige Navigationselemente und Inhalte bei einer Auflösung von 800×600 im sichtbaren Bereich der Seite angeordnet sind.

34. Alternativ-Versionen für eingegrenzte Bereiche sind leicht bedienbar.

34.1 Leicht auffindbarer Wechsel zur Alternativ-Version für eingegrenzte Bereiche

Schätzen Sie ein, ob die Option zum Wechseln im oberen Bereich des Fensters leicht auffindbar ist.

34.2 Wechsel zwischen Einstiegs- und Alternativ-Version für eingegrenzte Bereiche

Prüfen Sie, ob Sie zwischen der Alternativ-Version und der Einstiegsversion hin- und her wechseln können.

Kompatibilität

35. Eine Validierung von Dokumenten, die durch Markup-Sprachen erstellt sind, ist gegen veröffentlichte formale W3C-Grammatiken möglich.

35.1 Prüfung der Document Type Declaration

Prüfen Sie, ob eine Document Type Declaration vorhanden ist, sofern sie nach W3C-Empfehlungen benötigt wird. Sie soll sich auf eine veröffentlichte DTD beziehen.

35.2 HTML Prüfung auf Einhaltung der W3C-Spezifikation

Prüfen Sie den Quelltext mit dem W3C-Validator auf Einhaltung der W3C-Spezifikation.

35.3 CSS Prüfung auf Einhaltung der W3C-Spezifikation

Prüfen Sie den Quelltext mit dem W3C-Validator auf Einhaltung der W3C-Spezifikation.

36. Die für die Inhalte des Internetangebots verwendete Hauptsprache der HTML-Dokumente ist gekennzeichnet, und Sprachwechsel sind gekennzeichnet.

36.1 Kennzeichnung der verwendeten Hauptsprache

Prüfen Sie, ob die hauptsächlich verwendete Sprache als solche gekennzeichnet ist.

36.2 Kennzeichnung von Sprachwechseln

Ausgezeichnet werden müssen Wörter, bei denen eine andere Aussprache die Bedeutung verändert (tag versus Tag). Nicht ausgezeichnet werden müssen Fremdwörter, bei denen eine deutsche Aussprache üblich ist, z.B. Navigation.

37. Angemessener Umgang mit JavaScript.

37.1 Wahrnehmbarkeit von optisch oder akustisch realisierten Inhalten.

Prüfen Sie, ob JavaScript nur zusätzlich oder dort eingesetzt wird, wo die entsprechende Funktionalität nicht anders realisiert werden kann.

37.2 Bedienbarkeit beim Einsatz von JavaScript.

Prüfen Sie, ob JavaScript nur angemessen oder dort eingesetzt wird, wo die entsprechende Funktionalität nicht anders realisiert werden kann.

38. Die Darstellung des Internetangebots ist mit gängigen Browsern vollständig.

38.1 Darstellung in der aktuellen Version von Firefox

Prüfen Sie mit Firefox, ob die Eingangsseite und zwei weitere Seiten benutzbar sind. (Ist die Navigation benutzbar? Ist die Suche benutzbar?).

38.2 Darstellung in der aktuellen Version von Opera

Prüfen Sie mit Opera, ob die Eingangsseite und zwei weitere Seiten benutzbar sind. (Ist die Navigation benutzbar? Ist die Suche benutzbar?).

38.3 Darstellung in der aktuellen Version von Safari

Prüfen Sie mit Safari, ob die Eingangsseite und zwei weitere Seiten benutzbar sind. (Ist die Navigation benutzbar? Ist die Suche benutzbar?).

Hilfe und Fehlerbehandlung in Formularen

39. Eine unaufdringliche Unterstützung bei der Daten-Eingabe in Formularen wird angeboten.

39.1 Zusatzinformationen zu Eingaben

Prüfen Sie, ob es Informationen darüber gibt, welche Eingaben / Interaktionen zulässig sind (z.B. TTMMJJJJ für ein Datumsfeld).

39.2 Kennzeichnung von Pflichteingaben vor der Eingabe

Prüfen Sie im Browserfenster und mit dem Screenreader, ob Pflichteingaben vor der Eingabe deutlich erkennbar gekennzeichnet sind.

39.3 Unterscheidbarkeit von Eingabefeldern und Datenfeldern

Prüfen Sie in der Graustufen-Anzeige, ob durch Kontraste deutlich wird, wenn keine Eingaben möglich sind.

39.4 Barrierefreie Gestaltung von interaktiven Formularen

Prüfen Sie mit einem Screenreader, ob in Formularen, in denen clientseitige Scripte zum Einsatz kommen, die Bedienbarkeit und Orientierung gewährleistet sind.

39.5 Prüfung auf unrealistische Eingaben

Prüfen Sie, ob Eingaben beim Absenden des Formulars auf Fehler überprüft werden.

39.6 Visualisierung der eingegebenen Daten

Prüfen Sie, ob die Nutzerin / der Nutzer vor dem Absenden der Daten eine Visualisierung erhält, wenn die Auswirkungen einer Interaktion folgenschwer sind.

40. Dynamisch erzeugte Rückmeldungen erfolgen unmittelbar, sind konsistent und leicht verständlich.

40.1 Dynamisch erzeugte Rückmeldungen sind zugänglich

Prüfen Sie mit einem Screenreader und im Browserfenster im Vergleich, ob alle Rückmeldungen zugänglich sind.

40.2 Hinweis auf einen Fehler bereits im Fenstertitel

Prüfen Sie, ob bereits im Fenstertitel der Hinweis auf einen Fehler erfolgt.

40.3 Konsistente Rückmeldungen

Prüfen Sie anhand mehrerer Fehleingaben, ob die Rückmeldungen in konsistenter Weise erscheinen.

40.4 Hilfen zur Fehlerkorrektur

Prüfen Sie, ob konstruktive und leicht verständliche Vorschläge zur Korrektur von Fehlern gegeben werden.

40.5 Darstellung und Hinweis auf Eingabe-Ort des Fehlers

Prüfen Sie, ob im Formular auf den Eingabe-Ort des Fehlers hingewiesen wird und ob diese Information nicht über Farbe allein dargestellt wird.

40.6 Korrekturvorschläge aus einer Liste

Prüfen Sie, wenn es vom Inhalt her angemessen ist, ob für fehlerhafte Eingaben eine Auswahl an Korrekturvorschlägen aus einer Liste angeboten wird.

40.7 Richtige Daten bleiben erhalten

Prüfen Sie, ob nach der Fehlermeldung die Daten in den richtig ausgefüllten Feldern erhalten bleiben.

41. Selbstöffnende Fenster (z.B. Pop-Ups) mit Hilfs- und Fehlermeldungen werden angemessen verwendet und sind über die gängigen Mechanismen leicht schließbar.

41.1 Angemessenheit von selbstöffnenden Fenstern zur Fehlermeldung

Schätzen Sie ein, ob die Anzahl und die Häufigkeit des Einsatzes von selbstöffnenden Fenstern zur Fehlermeldung angemessen ist.

41.2 Intuitive Schließmöglichkeit von selbstöffnenden Fenstern

Prüfen Sie, ob gängige und gut erkennbare Mechanismen zum Schließen von sich selbstöffnenden Fenstern angeboten werden.

42. Leicht zugängliche Hilfen zur inhaltlichen Vorgehensweise werden angeboten.

42.1 Erreichbarkeit der Hilfen

Prüfen Sie, ob angemessene Hilfen, die sich auf die Vorgehensweise beziehen, an jeder Stelle der Bearbeitung aufgerufen werden können.

43. Werden Hilfen / Zusatzoptionen aktiviert, bleiben diese angezeigt, bis sie deaktiviert werden (z.B. Hilfen bei hoher inhaltlicher Komplexität von Formularen, Vorgehensbeschreibungen).

43.1 Angebot von Hilfen

Prüfen Sie, ob Hilfen / Zusatzoptionen, die für die weiteren Arbeitsschritte eine Unterstützung anbieten, im separaten Fenster angezeigt bleiben, bis sie von dem Nutzer / der Nutzerin deaktiviert werden.

44. Unterstützung beim Anlegen und Einloggen in Benutzerkonten.

44.1 Angemessener Einsatz von Log-In-Bereichen

Prüfen Sie, ob die Notwendigkeit ein Konto einzurichten dem Anlass angemessen ist.

44.2 Schlüssige Datenerhebung für ein Benutzerkonto

Prüfen Sie, ob die notwendigen Daten zum Anlegen eines Benutzerkontos dem Anlass angemessen sind.

44.3 Barrierefreie Hilfestellung bei der Passwort-Wahl

Prüfen Sie, ob eine leicht verständliche und barrierefrei zugängliche Hilfestellung zur Passwort-Wahl vorhanden ist.

44.4 Einfache Unterscheidbarkeit vom Log-In-Bereich und der Neu-Registrierung

Prüfen Sie, ob die Möglichkeiten zum Log-In und zur Neu-Registrierung einfach und eindeutig voneinander unterschieden werden können.

44.5 Unmittelbare Hilfe, wenn das Passwort vergessen wurde

Prüfen Sie, ob eine einfache Möglichkeit angeboten wird, sich das Passwort zuschicken zu lassen.

44.6 Der Log-In-Bereich ist allein über Tastatur unmittelbar erreichbar

Prüfen Sie, ob der Log-In-Bereich bei Tastaturbedienung leicht erreichbar ist, z.B. über Sprungnavigation.

45. Anmelde- oder Bestätigungsprozesse sind barrierefrei zugänglich.

45.1 Vermeidung von CAPTCHAs

Prüfen Sie, ob graphische CAPTCHAs vermieden werden. Falls doch graphische CAPTCHAs eingesetzt werden, muss eine barrierefreie Alternative angeboten werden.

45.2 Angemessene Verwendung von Alternativen in CAPTCHAs

Prüfen Sie, wenn alternative Audiodateien zu CAPTCHAs angeboten werden, ob diese deutschsprachig sind und eine gute Tonqualität haben.

Komplexe Formulare

46. Alle Elemente eines komplexen Formulars sind mit verständlichen Begriffen, Bezeichnungen oder Abkürzungen versehen.

46.1 Verständliche Begriffe und Bezeichnungen in komplexen Formularen

Prüfen Sie, ob in einem Formular alle Elemente mit verständlichen Begriffen / Bezeichnungen versehen sind.

46.2 Verständliche Abkürzungen in komplexen Formularen

Prüfen Sie, ob in einem Formular Abkürzungen so verwendet werden, dass alles verständlich bleibt, und ob gängige Abkürzungen vor dem ersten Auftreten eingeführt werden.

47. Für komplexe Formulare wird, wenn es für den Vorgang angemessen ist, eine Alternative zur elektronischen Formularbearbeitung angeboten.

47.1 Gutes Druckbild von komplexen Online-Formularen

Prüfen Sie, ob der Ausdruck der Formulare vollständig und übersichtlich ist.

Anmerkung: Wenn vorhanden, wird die optimierte Druckversion bewertet.

47.2 Leichte Auffindbarkeit der Postadresse oder Faxnummer beim Angebot von Formularen, die zum Ausdruck angeboten werden

Prüfen Sie, ob eine Postadresse / Faxnummer leicht auffindbar angegeben ist, an die ein ausgefülltes Formular (z.B. PDF-Formular) geschickt werden kann.

48. In komplexen Formularen sind die inhaltlichen Bereiche gruppiert und als solche für alle leicht erkennbar.

48.1 Logische Einheiten von Formularbereichen

Prüfen Sie im Browserfenster, ob Formularbereiche zu logischen Einheiten sichtbar gruppiert sind.

48.2 Logische Einheiten von Formularbereichen bleiben bei Vergrößerung erhalten

Prüfen Sie in vergrößerter Ansicht, ob inhaltlich zusammengehörende Daten, die miteinander verglichen oder verknüpft werden sollen, auf einem Bildschirm dargestellt werden.

48.3 Logische Strukturierung von Formularbereichen

Prüfen Sie, ob logisch gruppierte Einheiten in einem Formular z.B. mit FIELDSET umgesetzt und inhaltlich sinnvoll sind.

48.4 Seitenzahlen zur Orientierung im Gesamtformular

Prüfen Sie, ob in umfangreichen Formularen, die über mehrere Seiten angelegt sind, erkennbar ist, auf welcher Seite man sich befindet und, wenn möglich, wie viele noch folgen.

49. In komplexen Formularen auf einer Bildschirmseite sind die Bearbeitungsschritte ohne großen Aufwand hinsichtlich der Positionierbewegungen und des Auffindens möglich.

49.1 Angemessene Mausnavigation in komplexen Formularen

Prüfen Sie, ob innerhalb des Formulars die Abstände ausreichend sind oder evtl. ein angemessenes Umfeld miteinbezogen wird, damit Felder und Eingabepositionen mit der Maus leicht erreicht werden.

49.2 Angemessene Tastaturnavigation in komplexen Formularen

Prüfen Sie, ob innerhalb des Formulars Felder und Eingabepositionen mit der Tastatur (Tab-Taste) leicht erreicht werden können und ob die Reihenfolge sinnvoll ist.

49.3 Konsistente Gestaltung von komplexen Formularen

Prüfen Sie, ob die Formulare in ihrer Gestaltung und ihren Bedienfunktionen ähnlich gestaltet sind.

50. Wiederkehrende Eingaben, z.B. im Rahmen eines One-Stop-eGovernment-Angebots in komplexen Formularen, können einfach abgespeichert und beim erneuten Aufruf des Formulars genutzt werden.

50.1 Angebot einer leicht handhabbaren Speicherfunktion

Prüfen Sie, ob für wiederkehrende Eingaben eine leicht handhabbare Speicherfunktion vorhanden ist.

Komplexe Transaktionen sowie Shops und Warenkorb- / Bezahlfunktionen

51. Accessibility-APIs werden unterstützt, wenn sie vorhanden sind. Accessibility-Features werden genutzt.

51.1 Bei Java-Nutzung Verwendung der aktuellen Version der Java Accessibility API

Prüfen Sie, ob in die Java-Anwendung die Java Accessibility API eingebunden wurde.

52. Wenn Java Web Start eingesetzt wird, sind alle Dialoge auch für Screenreader zugänglich.

52.1 Zugänglichkeit bei Installation

Prüfen Sie, ob die Installationsroutinen für einen Screenreader zugänglich sind.

52.2 Zugänglichkeit innerhalb der Anwendung

Prüfen Sie, ob alle Formularfelder und alle Informationen, die für die Anwendung wichtig sind, mit dem Screenreader wahrnehmbar sind.

52.3 Zugängliche Dialoge über das Kartenlesegerät

Prüfen Sie, ob Dialoge, die am Kartenlesegerät ausgegeben werden, über den Bildschirm wahrnehmbar und damit auch für den Screenreader zugänglich sind.

52.4 Zugängliche ergänzende Anwendungen

Prüfen Sie, ob Software-Angebote, die die Anwendung ergänzen, wie z.B. ein Zertifikatsmanager, mit einem Screenreader zugänglich sind.

52.5 Mit Tastatur bedienbare ergänzende Anwendungen

Prüfen Sie, ob Software-Angebote, die die Anwendung ergänzen, wie z.B. ein Zertifikatsmanager, mit der Tastatur bedienbar sind.

53. Wiederkehrende Eingaben in einer Shopanwendung, z.B. Kundenprofil, können einfach abgespeichert und beim erneuten Aufruf genutzt werden.

53.1 Angebot einer leicht handhabbaren Speicherfunktion

Prüfen Sie, ob für wiederkehrende Eingaben eine leicht handhabbare Speicherfunktion vorhanden ist.

54. Das Online-Angebot bietet transparente Preisinformationen.

54.1 Kennzeichnung der Nutzung gegen Entgelt

Prüfen Sie, ob ausreichend und deutlich gekennzeichnet ist, dass die Nutzung eines digitalen Dienstes gegen Entgelt angeboten wird.

54.2 Linearisierbarkeit der Preisinformationen

Prüfen Sie mit dem Screenreader, ob die Preisinformationen vollständig und deutlich wahrnehmbar sind.

54.3 Verständliche Preisinformation

Prüfen Sie, ob leicht verständlich und rechtzeitig erkennbar ist, wie hoch der Gesamtpreis und ggf. die einzelnen Preisbestandteile sind.

54.4 Verständlichkeit der Zusatzkosten

Prüfen Sie, ob aus den Geschäftsbedingungen leicht verständlich hervorgeht, wie Liefer- und Versandkosten sowie Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung, der Lieferung und ggf. der Warenrückgabe gehandhabt werden.

54.5 Angabe der Preisinformationen vor Formularversand

Prüfen Sie mit dem Screenreader, ob die Informationen zu ggf. anfallenden Kosten vor dem Absenden von Formularen deutlich wahrnehmbar ist.

54.6 Korrekturmöglichkeiten im virtuellen Warenkorb

Prüfen Sie mit dem Screenreader, ob vor Abschicken einer Bestellung die Gesamtbestellung mit den Einzelkomponenten deutlich wahrnehmbar ist und ob versehentlich angeklickte Waren aus dem virtuellen Warenkorb leicht entfernt werden können.

55. Bei Bestellvorgängen werden unterschiedliche Bezahlfunktionen angeboten.

55.1 Angebot unterschiedlicher Bezahlfunktionen

Prüfen Sie, ob unterschiedliche Bezahlfunktionen angeboten werden, von denen eine nicht elektronisch ist (z.B. Bezahlung auf Rechnung, per Überweisung).

56. Zugängliche und leicht auffindbare Informationen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden angeboten, wenn diese gesetzlich gefordert werden.

56.1 Zugängliche und leicht auffindbare AGBs

Prüfen Sie im Browserfenster und mit dem Screenreader, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen leicht auffindbar und von der Eingangsseite und aus dem Shop-Modul heraus erreichbar sind.

57. Das Online-Angebot bietet transparente, zugängliche und leicht auffindbare Informationen zum Widerspruchsrecht.

57.1 Zugängliche und leicht auffindbare Angaben zum Widerspruchsrecht

Prüfen Sie im Browserfenster und mit dem Screenreader, ob eine deutliche und leicht verständliche Belehrung über das Widerrufsrecht auf dem Bestellformular (oder von dort aus aufrufbar) angeboten wird. Die Anschrift und die Möglichkeit zu telefonischer Rückfrage im Falle eines Widerrufs oder einer Fehllieferung sollen leicht auffindbar sein.

57.2 Zugänglichkeit der Empfangsbestätigung

Prüfen Sie, ob nach einer Bestellung leicht verständlich erklärt wird, wohin und wann eine Empfangsbestätigung zugestellt wird und ob dies auch mit dem Screenreader deutlich wahrgenommen werden kann.

58. Vor der Ausführung von Befehlen mit großer Tragweite wird zunächst eine Bestätigungsanfrage gestellt (z.B. beim Abschicken einer Bestellung).

58.1 Bestätigungsanfrage

Prüfen Sie im Browserfenster, ob vor der Ausführung von Befehlen mit großer Tragweite zunächst eine Bestätigungsanfrage gestellt wird.

Beispiel: Ungesicherte Übertragung von sensiblen Daten, Abschluss eines Auftrags, Abschicken einer Bestellung, Download großer Datenmengen.

59. Bei Wartezeiten wird ein barrierefreies Feedback über den Zustand des Systems gegeben.

59.1 Live-Indikator

Prüfen Sie, ob ein Live-Indikator oder Fortschrittsbalken Informationen über den Zustand des Systems gibt – wenn die Wartezeit über 15 Sekunden liegt. Dies kann auch durch ein Pop-Up-Fenster mit Hinweis auf Bitte um Geduld erfolgen.

60. Das Beschwerdemanagement von Shop-Anbietern darf nicht nur auf einem Weg erfolgen.

60.1 Alternativen zum telefonischen Beschwerdemanagement

Prüfen Sie, ob nicht-auditive Alternativen zum telefonischen Beschwerdemanagement angeboten werden.

Anmerkung: Beschwerden und Nachfragen müssen auch schriftlich gestellt werden können, z.B. über Fax, E-Mail oder Chat.

Datenschutz

61. Wenn persönliche Daten übermittelt werden, liegen die notwendigen Informationen zum Datenschutz zugänglich und leicht auffindbar vor.

61.1 Zugängliche und leicht auffindbare Datenschutzbestimmungen

Prüfen Sie in der Standardansicht und mit dem Screenreader, ob eine Information über das Ob und Wie der Datenerhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten vor den Eingabefeldern erfolgt.

61.2 Korrekturmöglichkeit der eingegebenen persönlichen Daten

Prüfen Sie mit dem Screenreader, ob das Angebot die Möglichkeit bietet, die erhobenen persönlichen Daten einzusehen und zu korrigieren (z.B. Login-Daten, Kundendaten).

Werbung

62. Es ist erkennbar, dass es sich um Werbung handelt, und jedes graphische Element verfügt über eine angemessene textuelle Beschreibung.

62.1 Position und Kennzeichnung von Werbeblöcken

Prüfen Sie, ob Werbung eindeutig und unmittelbar als solche erkennbar ist. Werbeblöcke sollen die Orientierung im Inhalt nicht nachhaltig stören.

62.2 Textuelle Beschreibung zu Werbeinhalten

Prüfen Sie mit einem Screenreader, ob bei Werbeinhalten deutlich wird, dass es sich um Werbung handelt.

Anmerkung: Dies kann z.B. über eine Kennzeichnung geschehen, dass ein Werbeblock folgt.

63. Selbstöffnende Fenster (z.B. Pop-Ups, Pop-Unders) die sich ohne unmittelbare Nutzerinteraktion öffnen, werden vermieden.

63.1 Vermeidung von selbstöffnenden Fenstern (z.B. Pop-Ups, Pop-Unders)

Prüfen Sie, ob selbstöffnende Fenster, die sich ohne unmittelbare Nutzerinteraktion öffnen, vermieden werden.

Anmerkung: Eine Ausnahme bilden Fenster, die Fehlermeldungen enthalten.

Downloads

64. Ein einfacher und barrierefreier Umgang mit Downloads ist möglich.

64.1 Größenangabe des Downloads

Prüfen Sie, ob klar erkennbar ist, wie groß die Download-Datei ist.

64.2 Aussagekräftige Benennung der Downloads

Prüfen Sie, ob vorhandene Downloads aussagekräftige Benennungen haben.

64.3 Beschreibungen zu Downloads, wenn angemessen

Prüfen Sie, ob den Downloads Beschreibungen beigefügt sind, die Auskunft über den Inhalt der Datei geben, wenn es dem Inhalt angemessen ist.

64.4 Zugängliche Dokumente

Prüfen Sie das herunterladbare Dokument auf seine Struktur und ob eine Sprachauszeichnung vorhanden ist.

65. Das Angebot einer Formularsammlung kann einfach und barrierefrei genutzt werden.

65.1 Auffindbarkeit der Formularsammlung

Prüfen Sie, ob die Formulare der Formularsammlung von der Eingangsseite aus leicht auffindbar sind.

65.2 Interne Organisation der Formularsammlung

Prüfen Sie, ob die interne Organisation der Formularsammlung leicht nachvollziehbar ist und die Kundenperspektive wiedergibt.

65.3 Alternative Erschließung der Formularsammlung

Prüfen, Sie, ob bei angemessener Komplexität alternative Erschließungsoptionen angeboten werden (alphabetische Ordnung, Suchfunktion).

Statistiken / Datentabellen

66. Für komplexe Datentabellen werden Zusammenfassungen angeboten.

66.1 Prüfung auf CAPTION, SUMMARY oder Hn

Prüfen Sie, ob eine angemessene Überschrift oder Zusammenfassung für die gesamte Tabelle vorhanden ist.

66.2 Prüfung der Tabellenstruktur

Prüfen Sie, ob für die Tabellenstruktur HEADERS und ID und ggf. ABBR oder SCOPE verwendet wird.

66.3 Prüfung auf THEAD, TFOOT und TBODY

Prüfen Sie, ob in langen Tabellen zur Gruppierung von Zeilen durchgängig THEAD, TBODY und ggf. TFOOT verwendet werden.

66.4 Prüfung auf COL und COLGROUP

Prüfen Sie, ob in mehrdimensionalen Tabellen zur Gruppierung der Spalten durchgängig COL und COLGROUP verwendet werden.

67. Zu Datentabellen wird zusätzlich eine graphische Darstellung angeboten, wenn dies das Verständnis des Inhalts erleichtert.

67.1 Graphische Darstellung von Daten

Schätzen Sie ein, ob eine graphische Darstellung von tabellarischen Inhalten angemessen ist. Wenn eine graphische Darstellung vorhanden ist, schätzen Sie den Informationswert ein.

Komplexe Dokumente

68. Ein leichter Umgang mit inhaltlich zusammenhängenden Dokumenten ist möglich.

68.1 Für in Einzelteilen angebotene Dokumente ist eine komplette Zusammenfassung vorhanden

Prüfen Sie im Browserfenster, ob Zusammenstellungen inhaltlich zusammenhängender Dokumente bereitgestellt werden, sofern diese Dokumente getrennt angeboten werden.

Beispiel: Ein wissenschaftlicher Aufsatz wird kapitelweise auf einzelnen Seiten angeboten und als kompletter Download.

68.2 Sinnvolle Verlinkung zusammengestellter Dokumente

Prüfen Sie im Browserfenster, ob zusammengestellte Dokumente sinnvoll miteinander verlinkt sind.

68.3 Komfortables Druckbild komplexer Dokumente

Prüfen Sie im Browserfenster, ob eine zum Ausdrucken optimierte Version des komplexen Dokuments vorhanden ist.

69. Die Textgestaltung bzgl. Layout, Gliederung, Aussagekraft ermöglicht eine leichte Orientierung innerhalb komplexer Dokumente.

69.1 Auszeichnung von Überschriften in komplexen Dokumenten

Prüfen Sie, ob für Überschriften in strukturierten Texten Überschriftenelemente der verwendeten Markup-Sprache eingesetzt werden.

69.2 Verwendung von Absätzen in komplexen Dokumenten

Prüfen Sie in der Standardansicht, ob längere Texte in inhaltliche Absätze unterteilt sind.

69.3 Auszeichnung von Absätzen in komplexen Dokumenten

Prüfen Sie, ob Absätze durch das P-Element in HTML-Dokumenten gekennzeichnet sind.

69.4 Kennzeichnung von Zitaten in komplexen Dokumenten

Prüfen Sie, ob für Zitate die entsprechenden HTML-Elemente verwendet werden.

69.5 Allgemeine graphische Gestaltung der Information in komplexen Dokumenten

Prüfen Sie, ob die graphische Gestaltung (z.B. Textfluss, Bullet Points, Textboxen) den inhaltlichen Aufbau des Textes unterstützt.

Multimedia

70. Zu komplexen Animationen ist eine Beschreibung vorhanden. Die Ausführlichkeit richtet sich nach Zweck und Bedeutung der Animation auf der Seite.

70.1 Beschreibungen zu komplexen Animationen

Prüfen Sie, ob zu komplexen Animationen (Flash, JavaScript) eine Beschreibung vorhanden ist, in der die Funktion der Animation wiedergegeben wird. Die Ausführlichkeit der Beschreibung soll der Relevanz der Animation entsprechen.

71. Bei Einsatz von Video zur Übermittlung von Informationen wird eine nicht visuelle Alternative bereitgestellt.

71.1 Einsatz von Transkripten und Deskriptionen bei Video-Elementen

Prüfen Sie im vom Format abhängigen Video-Player, ob es zum Video eine zugängliche Beschreibung gibt, die die wesentlichen Informationen enthält.

72. Bei Einsatz von Audio zur Übermittlung von Informationen wird eine nicht auditive Alternative bereitgestellt.

72.1 Einsatz von Transkripten und Deskriptionen bei Audio-Elementen

Prüfen Sie, ob Beschreibungen zu akustisch wahrnehmbaren Informationen vorhanden sind und ob diese in Bezug auf Inhalt und Funktion des Audio-Elements angemessen ist.

73. Wenn für begrenzte Bereiche innerhalb des Internetangebots programmierte Einheiten eingesetzt werden, sind diese barrierefrei zugänglich und beschrieben.

73.1 Einsatz von Java

Prüfen Sie, ob die Java-Applikation barrierefrei zugänglich ist.

73.2 Direkte Zugänglichkeit von Flash-Elementen oder Angebot von alternativen Beschreibungen bei Flash-Nutzung

Prüfen Sie, ob bei Flash-Einsatz die Inhalte direkt zugänglich sind oder zu Flash-Elementen ausreichende Beschreibungen angeboten werden.

74. Vorder- und Hintergrundgeräusche sind auch bei reduzierter Hörfähigkeit deutlich unterscheidbar.

74.1 Unterscheidbarkeit von Vorder- und Hintergrundgeräuschen

Prüfen Sie, ob auf der Seite Geräusche erzeugt werden können oder vorhanden sind und stellen Sie fest, ob Vorder- und Hintergrundgeräusche klar unterscheidbar sind. Die Differenz zwischen Vorder- und Hintergrundgeräuschen muss mindestens 20 Dezibel betragen.

Anmerkung: Dieser Prüfschritt berücksichtigt die Anforderungen von Menschen mit Höreinschränkung oder ADS.

75. Seiteninterne Player werden barrierefrei eingesetzt.

75.1 Steuerbarkeit von seiteninternen Playern

Prüfen Sie, ob barrierefreie Steuerelemente (Play/Stop, Pause, Zurück, Weiter) angeboten werden, soweit diese im Kontext angemessen angeboten werden. .

Anmerkung: Geprüft wird hier auf eine angemessene Buttongröße und -beschriftung sowie auf Tastaturbedienbarkeit.

75.2 Steuerbarkeit von Zusatzfunktionen

Prüfen Sie, ob sich Zusatzfunktionen, wie z.B. Bereitstellung von Untertiteln, von Audio-Deskription oder die Einblendung von Gebärdensprach-Dolmetschern geräteunabhängig an- und abschalten lassen.

75.3 Bereitstellung eines Vollbildmodus

Prüfen Sie, ob neben der seiteninternen Abspielmöglichkeit ein Vollbildmodus angeboten wird, damit Menschen mit Sehbeeinträchtigungen die gesamte Bildschirmfläche ausnutzen können.

76. Es wird eine einwandfreie Wahrnehmbarkeit im Video-Chat bzw. in Video-Konferenzen sichergestellt.

76.1 Angemessene Bildgröße

Prüfen Sie, ob die Bildgröße mindestens 240×180 Pixel beträgt.

Anmerkung: Die Bildgröße muss eine gute Erkennbarkeit des Mundbildes ermöglichen.

76.2 Synchrone Bild- und Tonübertragung

Prüfen Sie, ob die Bild- und Tonübertragung synchron oder nur mit geringer Zeitverzögerung erfolgt.

Gebärdensprach-Filme

77. Gebärdensprach-Filme sind technisch so aufbereitet, dass eine einwandfreie visuelle Wahrnehmung gegeben ist.

77.1 Bildgröße von Gebärdensprach-Filmen

Prüfen Sie, ob die tatsächliche Bildgröße mindestens 240×180 Pixel beträgt.

77.2 Flüssige Bildfolge von Gebärdensprach-Filmen

Prüfen Sie, ob die Bilder flüssig laufen und keine ruckartigen Bewegungen haben.

77.3 Übertragungsdaten für Gebärdensprach-Filme

Prüfen Sie, ob die Datenrate mindestens 58 KBits/s beträgt.

78. Die Präsentation der Gebärdensprache in Gebärdensprach-Filmen erfolgt so, dass eine hohe Verständlichkeit gewährleistet ist.

78.1 Erkennbarkeit der Gebärden

Prüfung durch gehörlose Expertinnen / Experten: Prüfen Sie, ob die Gebärden gut erkennbar und verständlich sind.

78.2 Darstellung der Gebärdensprache

Prüfen Sie, ob der Gebärdenraum gut wahrgenommen werden kann. Der Gebärdenraum umfasst den gesamten Oberkörper. Ideal ist für die Höhe ein Ansatz wenige Zentimeter über dem Kopf und ab dem Bauchnabel. Die Breite ist ungefähr halbe Armlänge nach rechts und nach links.

78.3 Beleuchtung von Gebärdensprach-Filmen

Prüfen Sie, ob die Lichtverhältnisse so sind, dass die Tiefe des Gebärdenraums vor dem Oberkörper in seiner räumlichen Dimension gut wahrnehmbar ist.

78.4 Kontrast Vorder- / Hintergrund von Gebärdensprach-Filmen

Prüfen Sie, ob sich die Darstellerin / der Darsteller ausreichend vom Hintergrund abhebt, so dass der Gebärdenraum und die Mimik gut wahrgenommen werden können.

78.5 Mundbild der Gebärdenden

Prüfen Sie, ob das Mundbild gut zu erkennen ist.

78.6 Einsatz von graphischen Elementen

Prüfen Sie, ob beim Einsatz von graphischen Elementen die Darstellung der Gebärdensprache nicht beeinträchtigt wird.

79. Die Gebärdensprach-Filme werden leicht auffindbar und durch deutliche Kennzeichnung in das Angebot integriert.

79.1 Leichte Auffindbarkeit von Gebärdensprach-Filmen

Prüfen Sie, ob die Gebärdensprach-Filme leicht auffindbar und durch deutliche Kennzeichnung (z.B. ein einheitliches Symbol innerhalb des Auftritts) in das Angebot integriert sind.

Anmerkung: Auf der Startseite muss ersichtlich werden, ob ein Angebot Gebärdensprach-Filme enthält.

80. Der Inhalt der Gebärdensprach-Filme wird aus dem Internetangebot deutlich.

80.1 Aussagekräftiger Titel oder Hinweis auf den Inhalt der Gebärdensprach-Filme

Prüfen Sie, ob die Titel der Gebärdensprach-Filme aussagekräftig sind oder ob der Inhalt der Gebärdensprach-Filme aus dem allgemeinen Angebot hervorgeht.

81. Für Gebärdensprach-Filme werden, wenn angemessen, Untertitel bereitgestellt.

81.1 Bereitstellung von Untertiteln

Prüfen Sie im vom Format abhängigen Video-Player, ob Untertitel vorhanden sind.

82. Die Gebärdensprach-Filme werden in den allgemein üblichen Dateitypen angeboten.

82.1 Gängige Dateitypen stehen für Gebärdensprach-Filme möglichst alternativ zur Verfügung.

Prüfen Sie, ob die Filme für den Windows Media Player, Real Player, QuickTime oder in Flash angeboten werden.

82.2 Zukunftsweisende Formate stehen für Gebärdensprach-Filme alternativ zur Verfügung.

Prüfen Sie, ob die Filme im MPEG, MPEG-4 Format angeboten werden.

82.3 Alternative Downloadgrößen

Prüfen Sie, ob alternative Downloadmöglichkeiten angeboten werden und ob über die Dateigröße in Verbindung mit der vorgesehenen Verbindungsart leicht verständlich Auskunft gegeben wird, sofern dies angemessen ist.

83. Der Inhalt der Gebärdensprach-Filme ist dem Angebot angemessen.

83.1 Darstellung der Inhalte in Gebärdensprache

Prüfen Sie, ob die in Gebärdensprache angebotenen Inhalte den Gehalt des Webauftritts widerspiegeln.

84. Die Wiedergabe von Gebärdensprach-Filmen ist steuerbar.

84.1 Einbindung von einfach bedienbaren Playern

Prüfen sie, ob die Möglichkeit besteht, die Gebärdensprach-Filme ohne erneuten Ladevorgang vor- und zurückspulen zu können und ob eine Stop- und Pausen-Funktion vorhanden ist, sofern dies angemessen ist.

Leichte Sprache

85. Versionen in Leichter Sprache werden so eingesetzt, dass es dem Inhalt des Internetangebots angemessen ist.

85.1 Vorhandensein von Angeboten in leichter Sprache

Prüfen Sie, ob Versionen in leichter Sprache angeboten werden.

85.2 Navigation zu den Angeboten in leichter Sprache

Prüfen Sie, ob auf der Eingangsseite ein gut erkennbarer Hinweis auf Angebote in leichter Sprache erfolgt.

85.3 Leichte Erkennbarkeit der Texte in leichter Sprache

Prüfen Sie, ob die Texte in leichter Sprache als solche unmittelbar erkennbar sind.

86. Die Wortwahl bzgl. der Verwendung von Fachbegriffen, Fremdwörtern, Abkürzungen ist so einfach, wie es der Zielgruppe angemessen ist.

86.1 Erläuterung von Fachbegriffen

Prüfen Sie, ob Fachbegriffe erläutert werden.

86.2 Vermeidung von Fremdwörtern

Prüfen Sie, ob nichtgängige Fremdwörter vermieden werden oder erklärt werden.

86.3 Erläuterung von Abkürzungen / Akronymen

Prüfen Sie, ob Abkürzungen und Akronyme allgemein verständlich sind oder erklärt werden und ob die für Abkürzungen und Akronyme vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache verwendet werden.

86.4 Vermeidung von abstrakten Begriffen

Prüfen Sie, ob abstrakte Begriffe gemieden werden oder an konkreten, bekannten bzw. wieder erkennbaren Beispielen erklärt werden.

86.5 Redewendungen / Metaphern

Prüfen Sie, ob die verwendeten Redewendungen und Metaphern nachvollziehbar und verständlich sind.

86.6 Verwendung von Alltagssprache

Prüfen Sie, ob kurze Worte aus der Alltagssprache verwendet werden und lange Worte, die schwer zu lesen und auszusprechen sind, vermieden werden.

87. Der Satzbau ist so einfach, wie es der Zielgruppe angemessen ist.

87.1 Verwendung von kurzen Sätzen

Prüfen Sie, ob einfache Syntax und kurze Sätze verwendet und Satzverschachtelungen vermieden werden.

87.2 Vermeidung von Passiv-Stil

Prüfen Sie, ob der Passiv-Stil zurückhaltend eingesetzt wird.

87.3 Eine Hauptaussage pro Satz

Prüfen Sie, ob nur eine Hauptaussage pro Satz gemacht wird.

87.4 Verwendung von Negationen

Prüfen Sie, ob bei negativer Sprache und Verneinungen die Aussage eindeutig ist.

87.5 Vermeidung von Konjunktiv

Prüfen Sie, ob der Konjunktiv zurückhaltend angewendet wird (…könnte passieren…, solltest Du/sollten Sie tun…).

87.6 Vermeidung von Substantivierung

Prüfen Sie, ob der Gebrauch von Substantivierung (Nominalstil) vermieden wird.

87.7 Vermeidung von langen Aufzählungen in Sätzen

Prüfen Sie, ob für lange Aufzählungen Aufzählungslisten, in denen die aufgezählten Punkte untereinander dargestellt sind, verwendet werden.

88. Graphisch dargestellte Metaphern und Symbole sind angemessen erklärt.

88.1 Bilder und Graphiken, die symbolhaft oder metaphorisch eingesetzt werden, müssen leicht verständlich sein

Prüfen Sie, ob graphisch dargestellte Metaphern und Symbole nachvollziehbar, verständlich und möglichst allgemein bekannt sind.

89. Bilder, Illustrationen, Videos, Audio, Symbole und Symbolsprachen werden eingesetzt, um Inhalte zu veranschaulichen.

89.1 Veranschaulichung der Inhalte durch Bilder, Illustrationen, Videos, Audio und Symbole

Prüfen Sie im Browserfenster, ob allgemein bekannte und gut verständliche  Bilder, Illustrationen, Videos, Audio und Symbole verwendet werden, um die Inhalte zu veranschaulichen.

89.2 Unmittelbare Zuordnung der Bilder, Illustrationen etc. zu dem zu erklärenden Inhalt

Prüfen Sie, ob die verwendeten Bilder, Illustrationen etc. dem zu erklärenden Inhalt unmittelbar zugeordnet sind und sich konkret darauf beziehen.

89.3 Einfache und intuitive Handhabung erklärender Videos und Audiodateien

Prüfen Sie, ob die zur Veranschaulichung der Inhalte verwendeten Videos und Audiodateien einfach handhabbar und intuitiv bedienbar sind.

89.4 Symbole zu Formularfeldern

Prüfen Sie, ob in einem Formular Symbole verwendet werden, um die Verständlichkeit zu erhöhen.

90. Es werden praktische Beispiele gegeben, um schwierige Inhalte zu verdeutlichen.

90.1 Praktische Beispiele zu schwierigen Inhalten

Prüfen Sie, ob angemessene praktische Beispiele angeführt werden, um schwierige Inhalte zu verdeutlichen.

Chat

91. Individuelle Einstelloptionen von Chats werden angeboten.

91.1 Einfluss auf die Auto-Aktualisierungsfunktion

Prüfen Sie, ob sich die Auto-Aktualisierungsfunktion einfach abstellen lässt und eine manuelle Funktion zur Aktualisierung angeboten wird.

Anmerkung: Bei abgestellter Auto-Aktualisierungsfunktion soll sich bei veranlasster Aktualisierung der jeweils aktuellste Beitrag im Fokus befinden.

91.2 Komfortable Scroll-Mechanismen

Prüfen Sie, ob man über ein Zurückscrollen im Chat-Verlauf einen einfachen Überblick über die erfolgte Diskussion gewinnen kann und ob der Fokus auch bei Auto-Aktualisierung im angescrollten Bereich erhalten bleibt.

91.3 Individuelle Schriftfarbenzuweisung durch Lesende

Prüfen Sie, ob im Chat die Schriftfarben der anderen Teilnehmer in der eigenen Ansicht neu zugewiesen werden können.

91.4 Bedienbarkeit über Tastatur

Prüfen Sie, ob der Chat vollständig per Tastatur bedienbar ist. Insbesondere der rasche Wechsel von der Nachrichtenübersicht zur Nachrichteneingabe per Tastatur ist zu unterstützen.

Der Tastaturfokus sollte beim Eintreffen neuer Nachrichten nicht automatisch auf die Nachrichtenübersicht gesetzt werden bzw. dies sollte in den Optionen einstellbar sein.

Vom Nutzer erzeugte Inhalte (User Generated Content)

92. Die Orientierung und Navigation in nutzererzeugten Inhalten ist angemessen.

92.1 Übersichtliche Strukturierung von nutzererzeugten Inhalten

Prüfen Sie, ob die Möglichkeit geboten wird, dass Beiträge, die sich aufeinander beziehen, angemessen umsetzbar sind, so dass sowohl in der Bildschirmansicht als auch aus der Struktur deutlich wird, welche Beiträge sich aufeinander beziehen.

93. Die Einbindung von nutzererzeugten Inhalten muss barrierefrei möglich sein.

93.1 Barrierefreie Benutzbarkeit von Editoren

Prüfen Sie, ob der eingesetzte Editor barrierefrei nutzbar ist, ob die Verwendung einer vereinfachten plattformspezifischen Sprache (z.B. Textile, Markdown, BBCode) möglich ist oder ob eine HTML-Ansicht angeboten wird, die es ermöglicht, bereits vorhandene Inhalte herauszukopieren und in einem Editor der Wahl zu bearbeiten und dann wieder einzufügen.

93.2 Barrierefreies Hochladen von nutzererzeugten Inhalten

Wenn die Funktion von dem normalen Hochladen via HTML-Formular abweicht, dann prüfen Sie, ob es barrierefrei möglich ist bzw. ob der Nutzer korrekt durch den Hochladevorgang geführt wird.

94. Nutzerinnen und Nutzer sollen bei der Erstellung von barrierefreien Inhalten unterstützt werden.

94.1 Unterstützung bei der Barrierefreiheit von nutzererzeugten Inhalten durch Editoren

Prüfen Sie, ob der seiteninterne Editor die Nutzerinnen und Nutzer in der Erzeugung von barrierefreien Inhalten unterstützt.

94.2 Unterstützung der Barrierefreiheit von nutzererzeugten Inhalten beim Erstellen von Inhalten / Dateien

Prüfen Sie, ob ermöglicht wird, Zusatzinformationen zu den eingestellten Inhalten zu verfassen. Dies kann über Alternativtexte, Tagging, Beschreibungstexte o.ä. erfolgen.

94.3 Unterstützung der Barrierefreiheit von nutzererzeugten Inhalten durch entsprechende Hinweise beim Einstellen von Inhalten/Dateien

Prüfen Sie, ob beim Hochladen von Inhalten ein Hinweis auf die Optimierung der Barrierefreiheit gegeben wird. Dies kann z.B. über entsprechende Hinweise vor Eingabefeldern erfolgen oder eine dynamisch erzeugte Rückmeldung (Dialog, der die Sinnhaftigkeit von Barrierefreiheit erklärt und auf die Features des Angebots hinweist).