Sie können in der folgenden Liste bestimmte Techniken abwählen und somit Prüfschritte ausfiltern, die für Ihr Webangebot nicht anwendbar sind. Diese werden dann nicht mehr angezeigt.
Kriterien der BIENE 2009 als PDF zum Herunterladen (ca. 120 kb)
Die hier veröffentlichten Kriterien und Prüfschritte sind die Grundlage für den BIENE-Wettbewerb im Jahr 2009. Der Fachliche Beirat des Wettbewerbs und die Veranstalter haben das Testverfahren nach Abschluss des Wettbewerbs 2008 vollständig überarbeitet. Insbesondere Kriterien und Prüfschritte, die nicht mehr dem aktuellen Stand der technischen Entwicklung entsprachen, wurden entweder aktualisiert oder aus dem Kriterienkatalog entfernt. Um auch Anwendungen, die auf neueren Webentwicklungen basieren, prüfen zu können, wurden vorhandene Kriterien neu formuliert und – wo erforderlich – neue Kriterien und Prüfschritte entwickelt.
Mit einer BIENE zeichnen die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen die besten deutschsprachigen barrierefreien Webseiten aus. Die Wettbewerbsbeiträge durchlaufen ein mehrstufiges Verfahren und werden anschließend von einer Jury gekürt.
Die erste Stufe des Testverfahrens bildet ein Vortest, in dem Basisanforderungen der Barrierefreiheit geprüft werden. Wettbewerbsbeiträge, die diese Anforderungen erfüllen, werden anschließend in einem umfassenden Feintest detailliert weiter untersucht. Ein Praxistest mit Betroffenen bildet die letzte Stufe des Verfahrens.
Im Rahmen des Testverfahrens werden alle Kriterien anhand verschiedener Prüfschritte untersucht. Die Prüfschritte werden gemäß einer Skala bewertet und dabei unterschiedlich gewichtet. Prüfschritte, die für einen Beitrag nicht relevant und nicht anwendbar sind, gehen nicht in die Bewertung ein.
Bei der Beschreibung der Prüfschritte wird in 2009 unter Standardansicht eine Testumgebung auf Windows XP, IE 7, 1024×768 verstanden. Darüber hinaus wird auch mit anderen Betriebssystemen und Browsern getestet. Geprüft wird bis auf einige Ausnahmen im mittleren Schriftgrad.
Prüfen Sie, ob auf einen parallelen seitenübergreifenden Alternativ-Auftritt verzichtet wird. Das Vorhandensein eines seitenübergreifenden Alternativ-Auftritts führt zum Ausschluss vom Wettbewerb.
Prüfen Sie im Browserfenster, ob die wichtigsten Aussagen (wer, was, wann, warum, wie) am Anfang der Seite, des Textes bzw. in der Zusammenfassung stehen - z.B. als Vorspann, Anreißer.
Prüfen Sie in Texten und in Formularen, ob nichtgängige Fremdwörter vermieden oder erklärt werden.
Prüfen Sie im Browserfenster, ob Fachbegriffe in angemessener Weise erläutert werden z.B. direkt im Text oder in einem Glossar.
Prüfen Sie in Texten und in Formularen, ob die vorhandenen Abkürzungen und Akronyme allgemein verständlich sind oder erklärt werden und ob die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache eingesetzt werden.
Prüfen Sie, ob ein Glossar vorhanden ist.
Anmerkung: Der Prüfschritt ist nur dann anwendbar, wenn ein Glossar für die Erschließung des Inhalts eine deutliche Hilfe darstellt.
Prüfen Sie, ob das Glossar von dort aus, wo es benötigt wird, direkt erreichbar ist.
Prüfen Sie, ob die Sätze eine dem Inhalt angemessen Satzlänge haben. Die Sätze sollten kurz sein und verschachtelte Sätze sollten vermieden werden.
Prüfen Sie, ob die Überschriften aussagekräftig sind und den nachfolgenden Inhalt verdeutlichen.
Prüfen Sie, ob für Überschriften in strukturierten Texten Überschriftenelemente der verwendeten Markup-Sprache eingesetzt werden.
Prüfen Sie in der Standardansicht, ob längere Texte in inhaltliche Absätze unterteilt sind, die eine überschaubare Anzahl von Zeilen umfassen.
Prüfen Sie, ob in HTML-Dokumenten Absätze durch das P
-Element gekennzeichnet sind.
Prüfen Sie, ob längere Textpassagen linksbündig, nicht gesperrt und nicht im Blocksatz gestaltet sind.
Prüfen Sie, ob eine optimierte Druckversion vorhanden ist.
Prüfen Sie, ob in Fließtexten die Zeilen nicht mehr als 80 Zeichen umfassen.
Prüfen Sie, ob der Zeilenabstand in Fließtexten ausreichend groß ist und bei Änderung der Textgröße mitskaliert wird.
Prüfen Sie, ob Sonderzeichen (§$%&*…) in der Navigation oder als Listenzeichen entsprechend ihrer Bedeutung verwendet werden.
Prüfen Sie, ob für Zitate die entsprechenden HTML-Elemente verwendet werden.
Prüfen Sie, ob für die Darstellung am Bildschirm deutliche Schrifttypen verwendet werden, die in der Standardansicht leicht lesbar sind.
Prüfen Sie, ob die Groß-/Kleinschreibung entsprechend den Regeln der Orthographie verwendet wird (also z.B. nicht für lange Überschriften oder ganze Textpassagen als graphischer Effekt).
Prüfen Sie, ob Kapitälchen gar nicht oder allenfalls akzentuiert verwendet werden.
Prüfen Sie, ob keine Leerzeichen (B I E N E) oder Interpunktionen (B.I.E.N.E.) zur Hervorhebung verwendet werden.
Prüfen Sie, ob die graphische Gestaltung (z.B. Textfluss, Aufzählungszeichen, Textboxen) den inhaltlichen Aufbau des Textes unterstützt.
Prüfen Sie, ob alternative Erschließungswege des Inhalts angeboten werden oder nicht-sprachliche Elemente das Angebot sinnvoll ergänzen.
Prüfen Sie, ob leicht und schnell erkennbar ist, wer der Anbieter ist und ob, soweit zutreffend, Angaben zum geschäftlichen Zweck vorhanden sind.
Prüfen Sie die Lesbarkeit des Newsletters mit einem Screenreader.
Prüfen Sie, ob Benachrichtigungs- und Bestätigungsmails leicht verständlich formuliert sind.
Prüfen Sie, ob zu allen inhaltlichen Bildern (z.B. Fotos, Schaubilder) beschreibende Texte vorhanden sind. Wenn angemessene alternative Erschließungswege des Inhalts (z.B. über Tagging, Bildunterschriften) vorhanden sind, können die beschreibenden Texte verzichtbar sein.
Prüfen Sie die Beschreibung des dekorativen Bildes oder der Animation in Bezug auf Inhalt und Angemessenheit.
Beachten Sie, dass einem Bild, das im Wesentlichen dekorative Aufgaben hat, höchstens eine sehr knappe Beschreibung beigefügt sein soll.
Prüfen Sie, ob in Beschreibungen zu Objekten, mit denen eine Funktion verknüpft ist, diese deutlich benannt wird.
Prüfen Sie, ob Spacer-GIFs vermieden werden.
Prüfen Sie, ob die graphischen Repräsentationen von Text für die Vermittlung der Information unerlässlich sind oder individuell an die visuellen Bedürfnisse des Nutzers anpassbar sind.
Prüfen Sie, ob für graphische Repräsentationen von Text – soweit diese gemäß Prüfschritt 10.5 zulässig sind – Textäquivalente angeboten werden.
Prüfen Sie, ob alle graphischen Bedien- und Navigationselemente mit äquivalenten Alternativtexten versehen sind.
Prüfen Sie, ob für unterschiedliche Funktionalitäten nicht die gleichen Beschreibungen verwendet werden.
Prüfen Sie, ob für alle graphischen Elemente (z.B. Icons, Buttons) die mehrfach vorhanden sind bzw. im Webangebot wiederholt auftreten, gleiche Bezeichnungen verwendet werden und ob für die gleiche Funktionalität die gleiche Beschreibung verwendet wird.
Prüfen Sie, ob die Beschreibung bzgl. der Darstellung und Funktion der Imagemap ausreichend ist.
Prüfen Sie bei clientseitigen Imagemaps, ob für jede aktive Region redundante Links (wenn nötig strukturiert) zur Verfügung stehen.
Prüfen Sie, ob Beschreibungen zu akustisch wahrnehmbaren Informationen in Bezug auf Inhalt, Symbolgehalt und Funktion des Geräusches angemessen sind.
Anmerkung: Wenn der Zeitpunkt der Aktivierung bedeutungstragend ist, ist zusätzlich zu berücksichtigen, ob dies optisch deutlich sichtbar wird.
Prüfen Sie, ob darauf verzichtet wird, Inhalte ausschließlich durch Farbe zu vermitteln.
Anmerkung: Bewertet werden sowohl Hervorhebungen durch Farbwechsel als auch an die Wahrnehmung der Farbe gebundene Aktionen (z.B. Aufforderung den grünen Knopf zu drücken).
Prüfen Sie, ob darauf verzichtet wird, wichtige Informationen bzw. Funktionalitäten durch Hover/Mouse-Over-Effekte darzustellen, die ausschließlich mit Farbe arbeiten.
Prüfen Sie in der Standardansicht, ob die Darstellung ausreichend kontrastreich ist, so dass alle Inhalte deutlich erkennbar sind.
Prüfen Sie in einem Windows-Kontrastmodus, ob alle Inhalte, vor allem informative Graphiken und Funktionen (inkl. Buttons und Formularfelder), unabhängig von der Farbe des Hintergrunds gut sichtbar sind.
Prüfen Sie, ob innerhalb der Anwendung leicht auffindbare und ausreichende Optionen zur Anpassung der Farben von Text und Hintergrund vorhanden sind und ob die Standardansicht leicht wieder herstellbar ist.
Prüfen Sie, ob Inhalte und Funktionen wahrnehmbar und bedienbar sind (s. 13.1), wenn die Anzeige von Hintergrundgrafiken unterdrückt wird.
Prüfen Sie, ob mindestens Fließtext und Navigationselemente ausreichend vergrößert dargestellt werden und ob bei vergrößerter Ansicht die Lesbarkeit durch das Layout unterstützt wird.
Prüfen Sie, ob eine innerhalb der Anwendung leicht auffindbare Option zur Skalierung angeboten wird.
Prüfen Sie, ob auf den Einsatz von Layout-Tabellen verzichtet wird.
Prüfen Sie in vergrößerter Ansicht, ob eine eindeutige Zuordnung von Beschriftungen zu den Kontrollelementen und Eingabefeldern möglich ist.
Anmerkung: nicht über die Zoom-Funktion.
LABEL
bei Kontroll- und Eingabefeldern in FormularenPrüfen Sie, ob die Zuordnung von Beschriftungen zu den Eingabefeldern und Kontrollelementen mit LABEL
umgesetzt ist.
Prüfen Sie, ob für alle Formular-Elemente, die mehrfach vorhanden sind bzw. im Webangebot wiederholt auftreten, gleiche Bezeichnungen verwendet werden.
Prüfen Sie, ob Audio- oder Video-Inhalte, die automatisch länger als 3 Sekunden laufen, durch die Nutzerin / den Nutzer abgestellt werden können oder unabhängig von der Systemlautstärke-Regelung steuerbar sind (damit die Vorlese-Software weiter genutzt werden kann).
Prüfen Sie, ob auf clientseitige automatische Weiterleitungen verzichtet wird.
Prüfen Sie, ob periodische Aktualisierungen innerhalb einer Seite vermieden werden oder durch die Nutzerin / den Nutzer kontrollierbar sind. .
Ausnahme: Prüfungssituationen, Live-Indikatoren oder Fälle, in denen überraschende Elemente grundlegend für die Anwendung sind.
Prüfen Sie, ob die Zeitbegrenzungen beim Lesen, bei Interaktionen, Eingaben und Antworten großzügig bemessen sind, sich von der Nutzerin / dem Nutzer frei einstellen oder ausschalten lassen, sofern dem keine Sicherheitsbedenken widersprechen.
Prüfen Sie, ob im Zuge des Einloggens ein verständlicher Hinweis auf die Zeitbegrenzung erfolgt.
Prüfen Sie, ob man nach der Neuanmeldung nach einem Time-Out zur Seite gelangt, die man verlassen hatte und keine Daten verloren gingen, sofern dem keine Sicherheitsbedenken widersprechen.
Prüfen Sie, ob auf den Einsatz von blinkenden (2-50 Hz.) und flackernden Elementen verzichtet wird.
Prüfen Sie, ob auf den Einsatz von bewegten Inhalten verzichtet wird oder ob sie sich über eine Funktion innerhalb der Anwendung einfrieren lassen.
Prüfen Sie, ob auf Änderungen hingewiesen wird.
Prüfen Sie, ob eine Benutzersteuerung der Aktualisierung von Teilbereichen angeboten wird.
Prüfen Sie, ob alle aktivierbaren Positionen (Links, Navigationselemente, Buttons, Bilder) mit den Standardbelegungen der Tastatur zu erreichen (Tab-Taste, Pfeil-Tasten) und auszulösen sind (Enter-Taste). .
Anmerkung: Zur Abwertung führt, wenn durch Navigationsbewegungen eine Aktion wie z.B. ein Download ausgeführt wird oder der Kontext der Seite sich wesentlich ändert.
Schätzen Sie ein, ob die Reihenfolge schlüssig und nachvollziehbar ist.
Prüfen Sie, ob der Fokus in jeder Position deutlich sichtbar ist. Berücksichtigen Sie bei der Prüfung auch die Formulare.
Anmerkung: Nur bei weißem oder sehr hellem Hintergrund ist die Standardeinstellung ausreichend.
Prüfen Sie, ob mittels Tastatur in alle Bereiche bzw. eingebettete Anwendungen hinein und aus allen Bereichen heraus navigiert werden kann.
Schätzen Sie ein, ob der Einsatz von Accesskeys sinnvoll ist, z.B. ob die Anwendung über viele sehr ähnliche Formulare oder immer wiederkehrende Funktionen verfügt, in denen Accesskeys die Bearbeitung erleichtern.
Prüfen Sie, ob die Beschreibung zur Belegung der Accesskeys leicht auffindbar ist und ob durchgängig eine Funktion mit dem gleichen Shortcut versehen ist.
Prüfen Sie, ob für die Navigation verständliche und treffende Begriffe verwendet werden.
Prüfen Sie, ob Navigationselemente, die gleich bezeichnet sind, mit der gleichen Funktion belegt sind und jede Funktion nur über eine gleichlautende Bezeichnung angesprochen wird.
Prüfen Sie, ob Symbole verwendet werden und ob diese die Verständlichkeit erhöhen.
Anmerkung: Die verwendeten Symbole sollen aus einfachen Formen bestehen und unmittelbar erkennbar sein.
Schätzen Sie ein, ob in Texten, die weit über eine Bildschirmseite reichen, Sprungmarken sinnvoll eingesetzt werden.
Prüfen Sie, ob eine Bread-Crumb-Navigation vorhanden ist oder ob eine ähnliche Navigation angeboten wird, die den Pfad aufzeigt.
Prüfen Sie, ob ein strukturiertes Verzeichnis, z.B. ein alphabetisches Verzeichnis aller angebotenen Leistungen, hilfreich ist und als Ergänzung zur Navigation angeboten wird.
Prüfen Sie, ob Drop-Down-Menüs sinnvoll eingesetzt werden.
Anmerkung: Drop-Down-Menüs sollten grundsätzlich sehr sparsam eingesetzt werden. Wenn die Anzahl der Auswahlpunkte sehr gering ist, sollte auf Drop-Down-Menüs verzichtet werden. Wenn die Auswahlliste zu lang wird, sollte die Menüstruktur ebenfalls vermieden werden.
Prüfen Sie, ob die Navigation auf jeder Seite konsistent und schlüssig gestaltet ist und sich auf jeder Seite einer inhaltlichen Einheit an der gleichen Stelle befindet.
Prüfen Sie, ob eine Erklärung zur Nutzung von Navigationselementen angemessen angeboten wird, z.B. für Tag-Clouds.
Prüfen Sie, ob die Gewichtung der Elemente einer Tag-Cloud nicht nur optisch, sondern auch über alternative Erschließungsoptionen dargestellt wird.
Prüfen Sie, ob die Struktur innerhalb der Navigation, bei Vorhandensein von Untermenüs visualisiert wird (z.B. durch zusätzlichen Einsatz von Farbe, Schriftgröße etc.).
Prüfen Sie, ob die Haupt- und Unternavigation als Listen umgesetzt sind.
Prüfen Sie, ob in einer Navigation im Fußbereich (technisches Menü) der Seite keine inhaltserschließenden Navigationskategorien auftreten, die nicht auch in anderen zentralen Navigationsbereichen angeboten werden.
Prüfen Sie, ob auf einer Ebene eine dem Inhalt angemessene Zahl an Navigationskategorien angeboten wird.
Prüfen Sie, ob auf rekursive Links verzichtet wird.
Anmerkung: Rekursive Links sind nur dann zulässig, wenn die Anwendung diese erfordert, z.B. zur Aktualisierung.
Prüfen Sie, ob die Anordnung und Reihenfolge der Navigationskategorien konsistent und schlüssig sind.
Prüfen Sie, ob Intro-Seiten vermieden werden.
Ausnahme: Die Intro-Seite dient als Gabelfunktion, z.B. zur Sprachauswahl.
Prüfen Sie im Browserfenster, ob in langen Linklisten inhaltlich verwandte oder zusammenhängende Links gruppiert und eindeutig benannt sind.
Prüfen Sie, ob ein Mechanismus vorhanden ist, der das unmittelbare Erreichen bestimmter Inhalts- und Navigationsbereiche ermöglicht. Sprungziele müssen knapp und aussagekräftig benannt sein, z.B. »zur Navigation«, »zum Inhalt«.
Prüfen Sie im Browserfenster, ob ein bei Tastaturnavigation sichtbarer Mechanismus vorhanden ist, der das unmittelbare Erreichen bestimmter Inhalts- und Navigationsbereiche ermöglicht. Sprungziele müssen knapp und aussagekräftig benannt sein, z.B. »zur Navigation«, »zum Inhalt«.
Prüfen Sie, ob die Bezeichnungen vollständig und eindeutig sind. Hierzu zählt auch, dass aus der Bezeichnung von Links deutlich erkennbar ist, worauf verlinkt wird, z.B. auf ein PDF, ein Video, ein Mailprogramm.
Der Zweck sämtlicher Links soll aus dem Linktext selbst oder dem determinierbaren Kontext des Links erschließbar sein, außer wenn der Zweck für sämtliche Nutzer nicht eindeutig ist.
Prüfen Sie, ob für alle Links, die mehrfach vorhanden sind bzw. im Webangebot wiederholt auftreten, gleichwertige Bezeichnungen verwendet werden.
Prüfen Sie, ob Linkbezeichnung und Link-Ziel einen klaren inhaltlichen Bezug zueinander haben.
Prüfen Sie, ob Unterstreichungen ausschließlich für Links und nicht zur Hervorhebung von Text verwendet werden.
Prüfen Sie, ob besuchte Links im Inhaltsbereich optisch eindeutig unterscheidbar von nicht besuchten sind.
Prüfen Sie, ob vor oder im Link angekündigt wird, wenn mit dem Link ein neues Fenster geöffnet wird.
Prüfen Sie, ob Links bei der Steuerung durch die Maus oder durch andere Zeigegeräte sicher getroffen werden können.
Prüfen Sie in der Titelleiste des Fensters, ob der Fenstertitel verständlich ist, ohne Kontext verstanden werden kann und der wesentliche Inhalt vorne steht.
Anmerkung: Positiv wird bewertet, wenn ein treffender Inhaltsbegriff gegeben wird. Negativ wird eine URL-Angabe bewertet.
Prüfen Sie anhand der Eingangsseite und einer beliebigen Themenseite, ob Fenster- und Seitentitel sich aufeinander beziehen.
Prüfen Sie im Browserfenster, ob Listen, die SELECT
verwenden, auch OPTGROUP
verwenden, wenn es vom Umfang der Liste her sinnvoll ist.
Prüfen Sie im Browserfenster, ob bei der Auflistung von Begriffen vorzugsweise arabische Ziffern (statt z.B. Buchstaben oder römische Zahlen) als Ordnungsbegriff verwendet werden, wenn dies die Übersicht und Orientierung erleichtert und diese Darstellung für den Anwendungsbereich üblich ist.
Prüfen Sie, ob Listen und Listenelemente mit den korrekten Markup-Elementen UL, OL
oder DL
ausgezeichnet sind.
Prüfen Sie, ob ein einfaches Suchfeld mindestens auf der Eingangsseite vorhanden ist. Die Suche soll vorhanden sein, wenn sie die Erschließung des Internetangebots wesentlich erleichtern kann.
Prüfen Sie, ob das Schnelleingabefeld der Suche in der Standardansicht leicht auffindbar ist.
Prüfen Sie, ob weitere Eingabefelder in unmittelbarer Nähe des Sucheingabefeldes vermieden werden oder optisch deutlich getrennt gestaltet sind.
Prüfen Sie, ob eine vorhandene Auto-Vervollständigungs-Funktion mit einem Screenreader bedienbar ist (Aktualisierung, Listenstruktur, Tastaturbedienbarkeit).
Prüfen Sie, ob eine vorhandene Auto-Vervollständigungs-Funktion mit Vergrößerungssoftware bedienbar ist und die Alternativvorschläge gut erkennbar sind.
Prüfen Sie, ob verschiedene Suchoptionen angeboten werden, z.B. erweiterte Suche, Auswahl aus Liste, Volltextsuche, Stich- / Schlagwortsuche.
Anmerkung: Der Prüfschritt ist nur anwendbar, wenn der Inhalt entsprechend komplex ist.
Prüfen Sie, ob eine fehlerfreundliche Suche angeboten wird.
Beispiel: Angebot von alternativen Begriffen z.B. bei Tippfehlern.
Prüfen Sie, ob die Präsentation der Suchergebnisse einstellbar ist (Art und Umfang der Suchergebnisse, z.B. Anzahl in der Trefferliste).
Prüfen Sie, ob in der Trefferliste Beschreibungen zu den Treffern vorhanden sind, wenn die Treffer selbst nicht selbsterklärend sind.
Prüfen Sie, ob die Nutzerin / der Nutzer über ein erfolgloses Suchergebnis informiert wird und angemessene Hilfestellung erhält.
Prüfen Sie, ob das Archiv in Bezug auf Eingabe des Suchbegriffs, die thematische Eingrenzung, Eingabe des Zeitraums, Ausgabe des Ergebnisses einfach nutzbar ist.
Prüfen Sie, ob es ein Inhaltsverzeichnis / eine Übersicht gibt.
Anmerkung: Der Prüfschritt ist nur anwendbar, wenn hierdurch eine deutliche Unterstützung zur Erschließung des Internetangebots gegeben ist.
Prüfen Sie, ob das Inhaltsverzeichnis von der Hauptseite aus direkt erreichbar ist.
Prüfen Sie, ob die graphische Gestaltung die Struktur unterstützt.
Prüfen Sie, ob das Inhaltsverzeichnis mit Inhalt, (Inhalts-)Übersicht oder Inhaltsverzeichnis benannt ist. Die Bezeichnung Sitemap sollte nicht verwendet werden.
Prüfen Sie, ob eine Hilfefunktion Hintergrundinformationen zur Nutzung des Angebots bietet sowie ggf. ein spezifisches Hilfeangebot zur Barrierefreiheit beinhaltet.
Prüfen Sie, ob die Formatierung nicht mit FONT, COLOR
und anderen veralteten HTML-Attributen und Elementen erfolgt, die keine Trennung von Inhalt und Layout erlauben, sondern mit Style Sheets.
Deaktivieren Sie die Style Sheets und prüfen Sie, ob die linearisierte Darstellung vollständig und wahrnehmbar ist. Beachten Sie insbesondere, ob die Farbkontraste weiterhin ausreichend sind.
Prüfen Sie, ob Frames nicht ausschließlich zu Layoutzwecken eingesetzt werden, sondern einen erkennbaren Nutzen für die Anwendung bringen.
Prüfen Sie, ob alle Frames sprechende und eindeutige Bezeichnungen haben und so jeweils den Inhalt bzw. Zweck beschreiben.
Prüfen Sie, ob Frames über Prozentangaben definiert werden.
Prüfen Sie, ob bei vergrößerter Darstellung der gesamte Inhalt ggf. über Scrollbalken zugänglich ist.
Prüfen Sie, ob auf der Eingangsseite bei einer Auflösung von 1024×768 kein horizontales Scrollen notwendig ist.
Prüfen Sie, ob wichtige Navigationselemente und Inhalte bei einer Auflösung von 800×600 im sichtbaren Bereich der Seite angeordnet sind.
Schätzen Sie ein, ob die Option zum Wechseln im oberen Bereich des Fensters leicht auffindbar ist.
Prüfen Sie, ob Sie zwischen der Alternativ-Version und der Einstiegsversion hin- und her wechseln können.
Prüfen Sie, ob eine Document Type Declaration vorhanden ist, sofern sie nach W3C-Empfehlungen benötigt wird. Sie soll sich auf eine veröffentlichte DTD beziehen.
Prüfen Sie den Quelltext mit dem W3C-Validator auf Einhaltung der W3C-Spezifikation.
Prüfen Sie den Quelltext mit dem W3C-Validator auf Einhaltung der W3C-Spezifikation.
Prüfen Sie, ob die hauptsächlich verwendete Sprache als solche gekennzeichnet ist.
Ausgezeichnet werden müssen Wörter, bei denen eine andere Aussprache die Bedeutung verändert (tag versus Tag). Nicht ausgezeichnet werden müssen Fremdwörter, bei denen eine deutsche Aussprache üblich ist, z.B. Navigation.
Prüfen Sie, ob JavaScript nur zusätzlich oder dort eingesetzt wird, wo die entsprechende Funktionalität nicht anders realisiert werden kann.
Prüfen Sie, ob JavaScript nur angemessen oder dort eingesetzt wird, wo die entsprechende Funktionalität nicht anders realisiert werden kann.
Prüfen Sie mit Firefox, ob die Eingangsseite und zwei weitere Seiten benutzbar sind. (Ist die Navigation benutzbar? Ist die Suche benutzbar?).
Prüfen Sie mit Opera, ob die Eingangsseite und zwei weitere Seiten benutzbar sind. (Ist die Navigation benutzbar? Ist die Suche benutzbar?).
Prüfen Sie mit Safari, ob die Eingangsseite und zwei weitere Seiten benutzbar sind. (Ist die Navigation benutzbar? Ist die Suche benutzbar?).
Prüfen Sie, ob es Informationen darüber gibt, welche Eingaben / Interaktionen zulässig sind (z.B. TTMMJJJJ für ein Datumsfeld).
Prüfen Sie im Browserfenster und mit dem Screenreader, ob Pflichteingaben vor der Eingabe deutlich erkennbar gekennzeichnet sind.
Prüfen Sie in der Graustufen-Anzeige, ob durch Kontraste deutlich wird, wenn keine Eingaben möglich sind.
Prüfen Sie mit einem Screenreader, ob in Formularen, in denen clientseitige Scripte zum Einsatz kommen, die Bedienbarkeit und Orientierung gewährleistet sind.
Prüfen Sie, ob Eingaben beim Absenden des Formulars auf Fehler überprüft werden.
Prüfen Sie, ob die Nutzerin / der Nutzer vor dem Absenden der Daten eine Visualisierung erhält, wenn die Auswirkungen einer Interaktion folgenschwer sind.
Prüfen Sie mit einem Screenreader und im Browserfenster im Vergleich, ob alle Rückmeldungen zugänglich sind.
Prüfen Sie, ob bereits im Fenstertitel der Hinweis auf einen Fehler erfolgt.
Prüfen Sie anhand mehrerer Fehleingaben, ob die Rückmeldungen in konsistenter Weise erscheinen.
Prüfen Sie, ob konstruktive und leicht verständliche Vorschläge zur Korrektur von Fehlern gegeben werden.
Prüfen Sie, ob im Formular auf den Eingabe-Ort des Fehlers hingewiesen wird und ob diese Information nicht über Farbe allein dargestellt wird.
Prüfen Sie, wenn es vom Inhalt her angemessen ist, ob für fehlerhafte Eingaben eine Auswahl an Korrekturvorschlägen aus einer Liste angeboten wird.
Prüfen Sie, ob nach der Fehlermeldung die Daten in den richtig ausgefüllten Feldern erhalten bleiben.
Schätzen Sie ein, ob die Anzahl und die Häufigkeit des Einsatzes von selbstöffnenden Fenstern zur Fehlermeldung angemessen ist.
Prüfen Sie, ob gängige und gut erkennbare Mechanismen zum Schließen von sich selbstöffnenden Fenstern angeboten werden.
Prüfen Sie, ob angemessene Hilfen, die sich auf die Vorgehensweise beziehen, an jeder Stelle der Bearbeitung aufgerufen werden können.
Prüfen Sie, ob Hilfen / Zusatzoptionen, die für die weiteren Arbeitsschritte eine Unterstützung anbieten, im separaten Fenster angezeigt bleiben, bis sie von dem Nutzer / der Nutzerin deaktiviert werden.
Prüfen Sie, ob die Notwendigkeit ein Konto einzurichten dem Anlass angemessen ist.
Prüfen Sie, ob die notwendigen Daten zum Anlegen eines Benutzerkontos dem Anlass angemessen sind.
Prüfen Sie, ob eine leicht verständliche und barrierefrei zugängliche Hilfestellung zur Passwort-Wahl vorhanden ist.
Prüfen Sie, ob die Möglichkeiten zum Log-In und zur Neu-Registrierung einfach und eindeutig voneinander unterschieden werden können.
Prüfen Sie, ob eine einfache Möglichkeit angeboten wird, sich das Passwort zuschicken zu lassen.
Prüfen Sie, ob der Log-In-Bereich bei Tastaturbedienung leicht erreichbar ist, z.B. über Sprungnavigation.
Prüfen Sie, ob graphische CAPTCHAs vermieden werden. Falls doch graphische CAPTCHAs eingesetzt werden, muss eine barrierefreie Alternative angeboten werden.
Prüfen Sie, wenn alternative Audiodateien zu CAPTCHAs angeboten werden, ob diese deutschsprachig sind und eine gute Tonqualität haben.
Prüfen Sie, ob in einem Formular alle Elemente mit verständlichen Begriffen / Bezeichnungen versehen sind.
Prüfen Sie, ob in einem Formular Abkürzungen so verwendet werden, dass alles verständlich bleibt, und ob gängige Abkürzungen vor dem ersten Auftreten eingeführt werden.
Prüfen Sie, ob der Ausdruck der Formulare vollständig und übersichtlich ist.
Anmerkung: Wenn vorhanden, wird die optimierte Druckversion bewertet.
Prüfen Sie, ob eine Postadresse / Faxnummer leicht auffindbar angegeben ist, an die ein ausgefülltes Formular (z.B. PDF-Formular) geschickt werden kann.
Prüfen Sie im Browserfenster, ob Formularbereiche zu logischen Einheiten sichtbar gruppiert sind.
Prüfen Sie in vergrößerter Ansicht, ob inhaltlich zusammengehörende Daten, die miteinander verglichen oder verknüpft werden sollen, auf einem Bildschirm dargestellt werden.
Prüfen Sie, ob logisch gruppierte Einheiten in einem Formular z.B. mit FIELDSET
umgesetzt und inhaltlich sinnvoll sind.
Prüfen Sie, ob in umfangreichen Formularen, die über mehrere Seiten angelegt sind, erkennbar ist, auf welcher Seite man sich befindet und, wenn möglich, wie viele noch folgen.
Prüfen Sie, ob innerhalb des Formulars die Abstände ausreichend sind oder evtl. ein angemessenes Umfeld miteinbezogen wird, damit Felder und Eingabepositionen mit der Maus leicht erreicht werden.
Prüfen Sie, ob innerhalb des Formulars Felder und Eingabepositionen mit der Tastatur (Tab-Taste) leicht erreicht werden können und ob die Reihenfolge sinnvoll ist.
Prüfen Sie, ob die Formulare in ihrer Gestaltung und ihren Bedienfunktionen ähnlich gestaltet sind.
Prüfen Sie, ob für wiederkehrende Eingaben eine leicht handhabbare Speicherfunktion vorhanden ist.
Prüfen Sie, ob in die Java-Anwendung die Java Accessibility API eingebunden wurde.
Prüfen Sie, ob die Installationsroutinen für einen Screenreader zugänglich sind.
Prüfen Sie, ob alle Formularfelder und alle Informationen, die für die Anwendung wichtig sind, mit dem Screenreader wahrnehmbar sind.
Prüfen Sie, ob Dialoge, die am Kartenlesegerät ausgegeben werden, über den Bildschirm wahrnehmbar und damit auch für den Screenreader zugänglich sind.
Prüfen Sie, ob Software-Angebote, die die Anwendung ergänzen, wie z.B. ein Zertifikatsmanager, mit einem Screenreader zugänglich sind.
Prüfen Sie, ob Software-Angebote, die die Anwendung ergänzen, wie z.B. ein Zertifikatsmanager, mit der Tastatur bedienbar sind.
Prüfen Sie, ob für wiederkehrende Eingaben eine leicht handhabbare Speicherfunktion vorhanden ist.
Prüfen Sie, ob ausreichend und deutlich gekennzeichnet ist, dass die Nutzung eines digitalen Dienstes gegen Entgelt angeboten wird.
Prüfen Sie mit dem Screenreader, ob die Preisinformationen vollständig und deutlich wahrnehmbar sind.
Prüfen Sie, ob leicht verständlich und rechtzeitig erkennbar ist, wie hoch der Gesamtpreis und ggf. die einzelnen Preisbestandteile sind.
Prüfen Sie, ob aus den Geschäftsbedingungen leicht verständlich hervorgeht, wie Liefer- und Versandkosten sowie Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung, der Lieferung und ggf. der Warenrückgabe gehandhabt werden.
Prüfen Sie mit dem Screenreader, ob die Informationen zu ggf. anfallenden Kosten vor dem Absenden von Formularen deutlich wahrnehmbar ist.
Prüfen Sie mit dem Screenreader, ob vor Abschicken einer Bestellung die Gesamtbestellung mit den Einzelkomponenten deutlich wahrnehmbar ist und ob versehentlich angeklickte Waren aus dem virtuellen Warenkorb leicht entfernt werden können.
Prüfen Sie, ob unterschiedliche Bezahlfunktionen angeboten werden, von denen eine nicht elektronisch ist (z.B. Bezahlung auf Rechnung, per Überweisung).
Prüfen Sie im Browserfenster und mit dem Screenreader, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen leicht auffindbar und von der Eingangsseite und aus dem Shop-Modul heraus erreichbar sind.
Prüfen Sie im Browserfenster und mit dem Screenreader, ob eine deutliche und leicht verständliche Belehrung über das Widerrufsrecht auf dem Bestellformular (oder von dort aus aufrufbar) angeboten wird. Die Anschrift und die Möglichkeit zu telefonischer Rückfrage im Falle eines Widerrufs oder einer Fehllieferung sollen leicht auffindbar sein.
Prüfen Sie, ob nach einer Bestellung leicht verständlich erklärt wird, wohin und wann eine Empfangsbestätigung zugestellt wird und ob dies auch mit dem Screenreader deutlich wahrgenommen werden kann.
Prüfen Sie im Browserfenster, ob vor der Ausführung von Befehlen mit großer Tragweite zunächst eine Bestätigungsanfrage gestellt wird.
Beispiel: Ungesicherte Übertragung von sensiblen Daten, Abschluss eines Auftrags, Abschicken einer Bestellung, Download großer Datenmengen.
Prüfen Sie, ob ein Live-Indikator oder Fortschrittsbalken Informationen über den Zustand des Systems gibt – wenn die Wartezeit über 15 Sekunden liegt. Dies kann auch durch ein Pop-Up-Fenster mit Hinweis auf Bitte um Geduld erfolgen.
Prüfen Sie, ob nicht-auditive Alternativen zum telefonischen Beschwerdemanagement angeboten werden.
Anmerkung: Beschwerden und Nachfragen müssen auch schriftlich gestellt werden können, z.B. über Fax, E-Mail oder Chat.
Prüfen Sie in der Standardansicht und mit dem Screenreader, ob eine Information über das Ob und Wie der Datenerhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten vor den Eingabefeldern erfolgt.
Prüfen Sie mit dem Screenreader, ob das Angebot die Möglichkeit bietet, die erhobenen persönlichen Daten einzusehen und zu korrigieren (z.B. Login-Daten, Kundendaten).
Prüfen Sie, ob Werbung eindeutig und unmittelbar als solche erkennbar ist. Werbeblöcke sollen die Orientierung im Inhalt nicht nachhaltig stören.
Prüfen Sie mit einem Screenreader, ob bei Werbeinhalten deutlich wird, dass es sich um Werbung handelt.
Anmerkung: Dies kann z.B. über eine Kennzeichnung geschehen, dass ein Werbeblock folgt.
Prüfen Sie, ob selbstöffnende Fenster, die sich ohne unmittelbare Nutzerinteraktion öffnen, vermieden werden.
Anmerkung: Eine Ausnahme bilden Fenster, die Fehlermeldungen enthalten.
Prüfen Sie, ob klar erkennbar ist, wie groß die Download-Datei ist.
Prüfen Sie, ob vorhandene Downloads aussagekräftige Benennungen haben.
Prüfen Sie, ob den Downloads Beschreibungen beigefügt sind, die Auskunft über den Inhalt der Datei geben, wenn es dem Inhalt angemessen ist.
Prüfen Sie das herunterladbare Dokument auf seine Struktur und ob eine Sprachauszeichnung vorhanden ist.
Prüfen Sie, ob die Formulare der Formularsammlung von der Eingangsseite aus leicht auffindbar sind.
Prüfen Sie, ob die interne Organisation der Formularsammlung leicht nachvollziehbar ist und die Kundenperspektive wiedergibt.
Prüfen, Sie, ob bei angemessener Komplexität alternative Erschließungsoptionen angeboten werden (alphabetische Ordnung, Suchfunktion).
CAPTION
, SUMMARY
oder Hn
Prüfen Sie, ob eine angemessene Überschrift oder Zusammenfassung für die gesamte Tabelle vorhanden ist.
Prüfen Sie, ob für die Tabellenstruktur HEADERS
und ID
und ggf. ABBR
oder SCOPE
verwendet wird.
THEAD, TFOOT
und TBODY
Prüfen Sie, ob in langen Tabellen zur Gruppierung von Zeilen durchgängig THEAD, TBODY
und ggf. TFOOT
verwendet werden.
COL
und COLGROUP
Prüfen Sie, ob in mehrdimensionalen Tabellen zur Gruppierung der Spalten durchgängig COL
und COLGROUP
verwendet werden.
Schätzen Sie ein, ob eine graphische Darstellung von tabellarischen Inhalten angemessen ist. Wenn eine graphische Darstellung vorhanden ist, schätzen Sie den Informationswert ein.
Prüfen Sie im Browserfenster, ob Zusammenstellungen inhaltlich zusammenhängender Dokumente bereitgestellt werden, sofern diese Dokumente getrennt angeboten werden.
Beispiel: Ein wissenschaftlicher Aufsatz wird kapitelweise auf einzelnen Seiten angeboten und als kompletter Download.
Prüfen Sie im Browserfenster, ob zusammengestellte Dokumente sinnvoll miteinander verlinkt sind.
Prüfen Sie im Browserfenster, ob eine zum Ausdrucken optimierte Version des komplexen Dokuments vorhanden ist.
Prüfen Sie, ob für Überschriften in strukturierten Texten Überschriftenelemente der verwendeten Markup-Sprache eingesetzt werden.
Prüfen Sie in der Standardansicht, ob längere Texte in inhaltliche Absätze unterteilt sind.
Prüfen Sie, ob Absätze durch das P
-Element in HTML-Dokumenten gekennzeichnet sind.
Prüfen Sie, ob für Zitate die entsprechenden HTML-Elemente verwendet werden.
Prüfen Sie, ob die graphische Gestaltung (z.B. Textfluss, Bullet Points, Textboxen) den inhaltlichen Aufbau des Textes unterstützt.
Prüfen Sie, ob zu komplexen Animationen (Flash, JavaScript) eine Beschreibung vorhanden ist, in der die Funktion der Animation wiedergegeben wird. Die Ausführlichkeit der Beschreibung soll der Relevanz der Animation entsprechen.
Prüfen Sie im vom Format abhängigen Video-Player, ob es zum Video eine zugängliche Beschreibung gibt, die die wesentlichen Informationen enthält.
Prüfen Sie, ob Beschreibungen zu akustisch wahrnehmbaren Informationen vorhanden sind und ob diese in Bezug auf Inhalt und Funktion des Audio-Elements angemessen ist.
Prüfen Sie, ob die Java-Applikation barrierefrei zugänglich ist.
Prüfen Sie, ob bei Flash-Einsatz die Inhalte direkt zugänglich sind oder zu Flash-Elementen ausreichende Beschreibungen angeboten werden.
Prüfen Sie, ob auf der Seite Geräusche erzeugt werden können oder vorhanden sind und stellen Sie fest, ob Vorder- und Hintergrundgeräusche klar unterscheidbar sind. Die Differenz zwischen Vorder- und Hintergrundgeräuschen muss mindestens 20 Dezibel betragen.
Anmerkung: Dieser Prüfschritt berücksichtigt die Anforderungen von Menschen mit Höreinschränkung oder ADS.
Prüfen Sie, ob barrierefreie Steuerelemente (Play/Stop, Pause, Zurück, Weiter) angeboten werden, soweit diese im Kontext angemessen angeboten werden. .
Anmerkung: Geprüft wird hier auf eine angemessene Buttongröße und -beschriftung sowie auf Tastaturbedienbarkeit.
Prüfen Sie, ob sich Zusatzfunktionen, wie z.B. Bereitstellung von Untertiteln, von Audio-Deskription oder die Einblendung von Gebärdensprach-Dolmetschern geräteunabhängig an- und abschalten lassen.
Prüfen Sie, ob neben der seiteninternen Abspielmöglichkeit ein Vollbildmodus angeboten wird, damit Menschen mit Sehbeeinträchtigungen die gesamte Bildschirmfläche ausnutzen können.
Prüfen Sie, ob die Bildgröße mindestens 240×180 Pixel beträgt.
Anmerkung: Die Bildgröße muss eine gute Erkennbarkeit des Mundbildes ermöglichen.
Prüfen Sie, ob die Bild- und Tonübertragung synchron oder nur mit geringer Zeitverzögerung erfolgt.
Prüfen Sie, ob die tatsächliche Bildgröße mindestens 240×180 Pixel beträgt.
Prüfen Sie, ob die Bilder flüssig laufen und keine ruckartigen Bewegungen haben.
Prüfen Sie, ob die Datenrate mindestens 58 KBits/s beträgt.
Prüfung durch gehörlose Expertinnen / Experten: Prüfen Sie, ob die Gebärden gut erkennbar und verständlich sind.
Prüfen Sie, ob der Gebärdenraum gut wahrgenommen werden kann. Der Gebärdenraum umfasst den gesamten Oberkörper. Ideal ist für die Höhe ein Ansatz wenige Zentimeter über dem Kopf und ab dem Bauchnabel. Die Breite ist ungefähr halbe Armlänge nach rechts und nach links.
Prüfen Sie, ob die Lichtverhältnisse so sind, dass die Tiefe des Gebärdenraums vor dem Oberkörper in seiner räumlichen Dimension gut wahrnehmbar ist.
Prüfen Sie, ob sich die Darstellerin / der Darsteller ausreichend vom Hintergrund abhebt, so dass der Gebärdenraum und die Mimik gut wahrgenommen werden können.
Prüfen Sie, ob das Mundbild gut zu erkennen ist.
Prüfen Sie, ob beim Einsatz von graphischen Elementen die Darstellung der Gebärdensprache nicht beeinträchtigt wird.
Prüfen Sie, ob die Gebärdensprach-Filme leicht auffindbar und durch deutliche Kennzeichnung (z.B. ein einheitliches Symbol innerhalb des Auftritts) in das Angebot integriert sind.
Anmerkung: Auf der Startseite muss ersichtlich werden, ob ein Angebot Gebärdensprach-Filme enthält.
Prüfen Sie, ob die Titel der Gebärdensprach-Filme aussagekräftig sind oder ob der Inhalt der Gebärdensprach-Filme aus dem allgemeinen Angebot hervorgeht.
Prüfen Sie im vom Format abhängigen Video-Player, ob Untertitel vorhanden sind.
Prüfen Sie, ob die Filme für den Windows Media Player, Real Player, QuickTime oder in Flash angeboten werden.
Prüfen Sie, ob die Filme im MPEG, MPEG-4 Format angeboten werden.
Prüfen Sie, ob alternative Downloadmöglichkeiten angeboten werden und ob über die Dateigröße in Verbindung mit der vorgesehenen Verbindungsart leicht verständlich Auskunft gegeben wird, sofern dies angemessen ist.
Prüfen Sie, ob die in Gebärdensprache angebotenen Inhalte den Gehalt des Webauftritts widerspiegeln.
Prüfen sie, ob die Möglichkeit besteht, die Gebärdensprach-Filme ohne erneuten Ladevorgang vor- und zurückspulen zu können und ob eine Stop- und Pausen-Funktion vorhanden ist, sofern dies angemessen ist.
Prüfen Sie, ob Versionen in leichter Sprache angeboten werden.
Prüfen Sie, ob auf der Eingangsseite ein gut erkennbarer Hinweis auf Angebote in leichter Sprache erfolgt.
Prüfen Sie, ob die Texte in leichter Sprache als solche unmittelbar erkennbar sind.
Prüfen Sie, ob Fachbegriffe erläutert werden.
Prüfen Sie, ob nichtgängige Fremdwörter vermieden werden oder erklärt werden.
Prüfen Sie, ob Abkürzungen und Akronyme allgemein verständlich sind oder erklärt werden und ob die für Abkürzungen und Akronyme vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache verwendet werden.
Prüfen Sie, ob abstrakte Begriffe gemieden werden oder an konkreten, bekannten bzw. wieder erkennbaren Beispielen erklärt werden.
Prüfen Sie, ob die verwendeten Redewendungen und Metaphern nachvollziehbar und verständlich sind.
Prüfen Sie, ob kurze Worte aus der Alltagssprache verwendet werden und lange Worte, die schwer zu lesen und auszusprechen sind, vermieden werden.
Prüfen Sie, ob einfache Syntax und kurze Sätze verwendet und Satzverschachtelungen vermieden werden.
Prüfen Sie, ob der Passiv-Stil zurückhaltend eingesetzt wird.
Prüfen Sie, ob nur eine Hauptaussage pro Satz gemacht wird.
Prüfen Sie, ob bei negativer Sprache und Verneinungen die Aussage eindeutig ist.
Prüfen Sie, ob der Konjunktiv zurückhaltend angewendet wird (…könnte passieren…, solltest Du/sollten Sie tun…).
Prüfen Sie, ob der Gebrauch von Substantivierung (Nominalstil) vermieden wird.
Prüfen Sie, ob für lange Aufzählungen Aufzählungslisten, in denen die aufgezählten Punkte untereinander dargestellt sind, verwendet werden.
Prüfen Sie, ob graphisch dargestellte Metaphern und Symbole nachvollziehbar, verständlich und möglichst allgemein bekannt sind.
Prüfen Sie im Browserfenster, ob allgemein bekannte und gut verständliche Bilder, Illustrationen, Videos, Audio und Symbole verwendet werden, um die Inhalte zu veranschaulichen.
Prüfen Sie, ob die verwendeten Bilder, Illustrationen etc. dem zu erklärenden Inhalt unmittelbar zugeordnet sind und sich konkret darauf beziehen.
Prüfen Sie, ob die zur Veranschaulichung der Inhalte verwendeten Videos und Audiodateien einfach handhabbar und intuitiv bedienbar sind.
Prüfen Sie, ob in einem Formular Symbole verwendet werden, um die Verständlichkeit zu erhöhen.
Prüfen Sie, ob angemessene praktische Beispiele angeführt werden, um schwierige Inhalte zu verdeutlichen.
Prüfen Sie, ob sich die Auto-Aktualisierungsfunktion einfach abstellen lässt und eine manuelle Funktion zur Aktualisierung angeboten wird.
Anmerkung: Bei abgestellter Auto-Aktualisierungsfunktion soll sich bei veranlasster Aktualisierung der jeweils aktuellste Beitrag im Fokus befinden.
Prüfen Sie, ob man über ein Zurückscrollen im Chat-Verlauf einen einfachen Überblick über die erfolgte Diskussion gewinnen kann und ob der Fokus auch bei Auto-Aktualisierung im angescrollten Bereich erhalten bleibt.
Prüfen Sie, ob im Chat die Schriftfarben der anderen Teilnehmer in der eigenen Ansicht neu zugewiesen werden können.
Prüfen Sie, ob der Chat vollständig per Tastatur bedienbar ist. Insbesondere der rasche Wechsel von der Nachrichtenübersicht zur Nachrichteneingabe per Tastatur ist zu unterstützen.
Der Tastaturfokus sollte beim Eintreffen neuer Nachrichten nicht automatisch auf die Nachrichtenübersicht gesetzt werden bzw. dies sollte in den Optionen einstellbar sein.
Prüfen Sie, ob die Möglichkeit geboten wird, dass Beiträge, die sich aufeinander beziehen, angemessen umsetzbar sind, so dass sowohl in der Bildschirmansicht als auch aus der Struktur deutlich wird, welche Beiträge sich aufeinander beziehen.
Prüfen Sie, ob der eingesetzte Editor barrierefrei nutzbar ist, ob die Verwendung einer vereinfachten plattformspezifischen Sprache (z.B. Textile, Markdown, BBCode) möglich ist oder ob eine HTML-Ansicht angeboten wird, die es ermöglicht, bereits vorhandene Inhalte herauszukopieren und in einem Editor der Wahl zu bearbeiten und dann wieder einzufügen.
Wenn die Funktion von dem normalen Hochladen via HTML-Formular abweicht, dann prüfen Sie, ob es barrierefrei möglich ist bzw. ob der Nutzer korrekt durch den Hochladevorgang geführt wird.
Prüfen Sie, ob der seiteninterne Editor die Nutzerinnen und Nutzer in der Erzeugung von barrierefreien Inhalten unterstützt.
Prüfen Sie, ob ermöglicht wird, Zusatzinformationen zu den eingestellten Inhalten zu verfassen. Dies kann über Alternativtexte, Tagging, Beschreibungstexte o.ä. erfolgen.
Prüfen Sie, ob beim Hochladen von Inhalten ein Hinweis auf die Optimierung der Barrierefreiheit gegeben wird. Dies kann z.B. über entsprechende Hinweise vor Eingabefeldern erfolgen oder eine dynamisch erzeugte Rückmeldung (Dialog, der die Sinnhaftigkeit von Barrierefreiheit erklärt und auf die Features des Angebots hinweist).