Die Kategorien sind:
- Informations- und Kommunikationsangebote
- (z.B. Themenportale, tagesaktuelle Medien, Foren)
- Recherche- und Serviceangebote
- (z.B. Fahrplanauskünfte, Kataloge, Datenbanken, Modellrechner)
- Einkaufs- und Transaktionsangebote
- (z.B. Buchungen, Reservierungen, Zahlungen)
- Gemeinschafts- und Interaktionsangebote
- (z.B. Communities/Netzwerke, Wikis, Gemeinschafts-Weblogs)
Die Bewerber um die BIENE 2009 werden gebeten, bei der Anmeldung selbst einzuschätzen, zu welcher Kategorie ihr Angebot gehört. Die Veranstalter überprüfen diese Selbsteinschätzung und treffen mit dem Fachlichen Beirat eine Entscheidung über die endgültige Zuordnung, die sich an dem Kernanliegen des Angebots orientiert.
Dies gilt vor allem, wenn Bewerber Teillösungen einreichen . So sollten beispielsweise Betreiber eines Webshops oder eines Buchungs- und Reiseportals nicht nur allgemeine Informationsseiten zum Wettbewerb anmelden, sondern mindestens einen Bereich, der Kernfunktionalitäten wie den Einkauf oder die Buchung enthält. Teillösungen, die diesen Anforderungen nicht genügen, kann der Fachliche Beirat zurückweisen oder einer anderen Kategorie zuordnen.
Weil sich in den vergangenen Jahren gezeigt hat, dass die Umsetzung der Barrierefreiheit entscheidend von der Komplexität einer Webseite abhängt, wird innerhalb der Kategorien danach unterschieden. Die Zuordnung zu einer Komplexitätsstufe hängt unter anderem davon ab, wie viele Funktionen ein Angebot enthält, wie viele Menschen daran beteiligt sind, die Inhalte zu erstellen, und wie häufig die Inhalte durch den Anbieter aktualisiert werden.
Die Wettbewerbsbeiträge müssen zum Zeitpunkt der Einreichung im Internet für die Öffentlichkeit verfügbar sein. Das Webangebot muss den Nutzern Informationen zur Verfügung stellen und wenigstens die Möglichkeit bieten, mit dem Betreiber – zumindest per E-Mail-Anfrage – in Kontakt zu treten, um beispielsweise Materialien anzufordern, individuelle Informationen abzurufen oder Reservierungen und andere Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Die Wettbewerbsbeiträge dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Verpflichtend ist insbesondere die vollständige Anbieterkennung sowie die Information der Nutzer über die Datenschutzbedingungen gemäß des Telemediengesetzes sowie über allgemeine Geschäftsbedingungen soweit dies durch die Art des Angebots erforderlich ist.
Die Preise
Die besten Angebote in den einzelnen Kategorien werden mit einer BIENE ausgezeichnet. Abhängig von den Ergebnissen des Testverfahrens und dem abschließenden Urteil der Jury werden die Preise in den Stufen Gold, Silber oder Bronze vergeben. Dabei ist es möglich, dass einzelne Stufen nicht vergeben werden.
Der Wettbewerb ist rein ideeller Natur. An Betreiber von nicht kommerziellen Webseiten, wie Vereine oder Selbsthilfegruppen mit Angeboten von öffentlichem Interesse, können die Veranstalter Förderpreise vergeben.
Nachwuchspreis
Für Webentwicklerinnen und -entwickler in Ausbildung oder Studium schreiben die Veranstalter einen Nachwuchspreis aus. Bewerber um den Nachwuchspreis müssen bei der Einreichung einen Nachweis über den Ausbildungsstatus vorlegen sowie eine Erklärung, dass der Bewerber und der Anbieter der Webseite nicht in einer kommerziellen Auftraggeber-Auftragnehmer-Beziehung zueinander stehen.
Sonderpreise
Sonderpreise können für Lösungen vergeben werden, die spezifische Bedürfnisse einzelner Nutzergruppen berücksichtigen. Das können beispielsweise Angebote für gehörlose Menschen, die Gebärdensprache verwenden, oder Angebote für Menschen mit Lernschwierigkeiten sein. Herausragende und innovative Entwicklungen können ebenfalls mit Sonderpreisen ausgezeichnet werden.