Die Wettbewerbsbeiträge werden in einem detaillierten Testverfahren geprüft und bewertet. Der Fachliche Beirat begleitet diesen Prozess. Die besten Webseiten in den einzelnen Kategorien qualifizieren sich für das Finale des Wettbewerbs. Im Finale bewertet eine prominente Jury die Wettbewerbsbeiträge zusätzlich nach allgemeinen Kriterien.
Dieses Verfahren stellt sicher, dass die Preisträger des Wettbewerbs sowohl die »harten« Kriterien der Barrierefreiheit erfüllen als auch eine breite Akzeptanz finden.
Die BIENE Kriterien orientieren sich an den folgenden Prinzipien:
- Verständlichkeit
- Eine klare und leicht verständliche Sprache kommt allen Besucherinnen und Besuchern einer Webseite zugute. Die Inhalte und die Bedienelemente müssen leicht verständlich und genau formuliert sein. Texte sollen so kurz und einfach wie möglich sein. Daneben können grafische Elemente die schriftlichen Informationen sinnvoll ergänzen.
- Wahrnehmbarkeit
- Alle in der Webseite enthaltenen Informationen und Funktionen müssen so dargestellt werden, dass sie von jeder Nutzerin und jedem Nutzer wahrgenommen werden können. Inhaltlich relevante Bilder und Grafiken müssen für Blinde durch beschreibende Texte ergänzt werden, der Nutzen und die Funktion von Tönen müssen für Hörgeschädigte erläutert werden. Individuell einstellbare Schriftgrößen und -farben sowie Kontraste erleichtern Sehbehinderten die Nutzung.
- Bedienbarkeit
- Alle Elemente, die benötigt werden, um sich die Inhalte der Webseite zu erschließen, wie beispielsweise Schaltflächen, Menüleisten und Eingabefelder, müssen von allen Anwendern bedienbar sein. Menschen mit bestimmten motorischen Beeinträchtigungen und blinde Menschen können die Computermaus nicht benutzen und sind daher auf eine vollständige Bedienbarkeit der Seiten über die Tastatur angewiesen.
- Anwender sollen eine Webseite in ihrer individuellen Geschwindigkeit bedienen können, ohne dass es durch Zeitbeschränkungen zum automatischen Abbruch von Vorgängen kommt. Sicherheitsrelevante Zeitbeschränkungen sind davon ausgenommen.
- Orientierung
- Jede Nutzerin und jeder Nutzer möchte sich schnell und einfach innerhalb der Webseite orientieren und bewegen können. Voraussetzung dafür ist eine sinnvolle Trennung von Inhalt, Funktion und Oberflächen-Design und eine wiederkehrende, sinnvolle Struktur für Seitenaufbau, Navigation und Inhalte.
- Nachhaltige Nutzbarkeit
- Menschen mit Behinderungen nutzen zum Teil Zugangstechnologien wie Vergrößerungssoftware, Screenreadersoftware oder Spracheingaben. Die verwendeten Webtechniken sollen es daher erlauben, dass man mit aktuellen und zukunftsweisenden Technologien auf die Webseite zugreifen kann.
- Inhaltliche Relevanz und Integration
- Um das Ziel der Digitalen Integration zu erreichen, sollen Webangebote für Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen interessant und nutzbar sein. Webseiten, die sich an einen ganz speziellen Nutzerkreis richten, sollen so gestaltet sein, dass sie in Grundzügen auch allen anderen Nutzern, die sich dafür interessieren, inhaltlich zugänglich sind.
- Das Kriterium der Integration bedeutet auch, dass Webseiten, denen parallel ein vermeintlich barrierefreies Angebot zur Seite gestellt wird, beispielsweise Nur-Text-Versionen, prinzipiell nicht preiswürdig im Sinne der BIENE sind. Das gilt nicht für technische Lösungen, die es dem Nutzer ermöglichen, ein Angebot frei zu konfigurieren oder sich Inhalte alternativ zu erschließen.
- Design
- Barrierefreiheit schließt eine gute Gestaltung nicht aus und steht auch nicht im Widerspruch zu umfassenden Gestaltungskonzepten von Unternehmen und Organisationen. Im Gegenteil: Gerade gut gestaltete Webseiten erleichtern Nutzern die Orientierung. Deshalb berücksichtigt der Wettbewerb auch ästhetische und ergonomische Kriterien.
Die Liste der Kriterien, die dem Bewertungsverfahren der BIENE 2006 zu Grunde liegt, veröffentlichen die Veranstalter auf der Website des Wettbewerbs unter www.biene-award.de.