61. Es ist erkennbar, dass es sich um Werbung handelt, und jedes graphische Element verfügt über eine angemessene textuelle Beschreibung.
- 61.1 Position und Kennzeichnung von Werbeblöcken
- Prüfen Sie, ob Werbung eindeutig und unmittelbar als solche erkennbar ist. Werbeblöcke sollen die Orientierung im Inhalt nicht nachhaltig stören.
- 61.2 Textuelle Beschreibung zu Werbeinhalten
- Prüfen Sie mit einem Screenreader, ob bei Werbeinhalten deutlich wird, dass es sich um Werbung handelt.
Hinweis: Dies kann z. B. über eine Kennzeichnung geschehen, dass ein Werbeblock folgt.
62. Selbstöffnende Fenster (z. B. Pop-Ups, Pop-Unders) die sich ohne unmittelbare Nutzerinteraktion öffnen, werden vermieden.
- 62.1 Vermeidung von selbstöffnenden Fenstern (z. B. Pop-Ups, Pop-Unders)
- Prüfen Sie, ob selbstöffnende Fenster, die sich ohne unmittelbare Nutzerinteraktion öffnen, vermieden werden.
Anmerkung:
Eine Ausnahme bilden Fenster, die Fehlermeldungen enthalten.