Kriteriengruppe ›Werbung‹

61. Es ist erkennbar, dass es sich um Werbung handelt, und jedes graphische Element verfügt über eine angemessene textuelle Beschreibung.

61.1 Position und Kennzeichnung von Werbeblöcken
Prüfen Sie, ob Werbung eindeutig und unmittelbar als solche erkennbar ist. Werbeblöcke sollen die Orientierung im Inhalt nicht nachhaltig stören.
61.2 Textuelle Beschreibung zu Werbeinhalten
Prüfen Sie mit einem Screenreader, ob bei Werbeinhalten deutlich wird, dass es sich um Werbung handelt.
Hinweis: Dies kann z. B. über eine Kennzeichnung geschehen, dass ein Werbeblock folgt.

62. Selbstöffnende Fenster (z. B. Pop-Ups, Pop-Unders) die sich ohne unmittelbare Nutzerinteraktion öffnen, werden vermieden.

62.1 Vermeidung von selbstöffnenden Fenstern (z. B. Pop-Ups, Pop-Unders)
Prüfen Sie, ob selbstöffnende Fenster, die sich ohne unmittelbare Nutzerinteraktion öffnen, vermieden werden.
Anmerkung:
Eine Ausnahme bilden Fenster, die Fehlermeldungen enthalten.