50. Accessibility-APIs werden unterstützt, wenn sie vorhanden sind. Accessibility-Features werden genutzt.
- 50.1 Bei Java-Nutzung Verwendung der aktuellen Version der Java Accessibility API
- Prüfen Sie, ob in die Java-Anwendung das Java-API eingebunden wurde.
51. Wenn digitale Signaturen eingesetzt werden, sind alle Dialoge auch für Screenreader zugänglich.
- 51.1 Zugänglichkeit bei Installation
- Prüfen Sie, ob die Installationsroutinen für einen Screenreader (JAWS) zugänglich sind.
- 51.2 Zugänglichkeit innerhalb der Signaturanwendung
- Prüfen Sie, ob alle Formularfelder und alle Informationen, die für die Anwendung wichtig sind, mit dem Screenreader wahrnehmbar sind.
- 51.3 Zugängliche Dialoge über das Kartenlesegerät
- Prüfen Sie, ob Dialoge, die am Kartenlesegerät ausgegeben werden, über den Bildschirm wahrnehmbar und damit auch für den Screenreader zugänglich sind.
- 51.4 Zugängliche ergänzende Anwendungen
- Prüfen Sie, ob Software-Angebote, die die Anwendung ergänzen, wie z. B. ein Zertifikatsmanager, mit einem Screenreader zugänglich sind.
- 51.5 Mit Tastatur bedienbare ergänzende Anwendungen
- Prüfen Sie, ob Software-Angebote, die die Anwendung ergänzen, wie z. B. ein Zertifikatsmanager, mit der Tastatur bedienbar sind.
52. Anmelde- oder Bestätigungsprozesse sind barrierefrei zugänglich.
- 52.1 Vermeidung von Captchas
- Prüfen Sie, ob Captchas vermieden werden und ob barrierefreie alternative Bearbeitungswege angeboten werden.
53. Wiederkehrende Eingaben in einer Shopanwendung, z. B. Kundenprofil, können einfach abgespeichert und beim erneuten Aufruf genutzt werden.
- 53.1 Angebot einer leicht handhabbaren Speicherfunktion
- Prüfen Sie, ob für wiederkehrende Eingaben eine leicht handhabbare Speicherfunktion vorhanden ist.
54. Das Online-Angebot bietet transparente Preisinformationen.
- 54.1 Kennzeichnung der Nutzung gegen Entgelt
- Prüfen Sie, ob ausreichend und deutlich gekennzeichnet ist, dass die Nutzung eines digitalen Dienstes gegen Entgelt angeboten wird.
- 54.2 Linearisierbarkeit der Preisinformationen
- Prüfen Sie mit dem Screenreader, ob die Preisinformationen vollständig und deutlich wahrnehmbar sind.
- 54.3 Verständliche Preisinformation
- Prüfen Sie, ob leicht verständlich und rechtzeitig erkennbar ist, wie hoch der Gesamtpreis und ggf. die einzelnen Preisbestandteile sind.
- 54.4 Verständlichkeit der Zusatzkosten
- Prüfen Sie, ob aus den Geschäftsbedingungen leicht verständlich hervorgeht, wie Liefer- und Versandkosten sowie Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung, der Lieferung und ggf. der Warenrückgabe gehandhabt werden.
- 54.5 Angabe der Preisinformationen vor Formularversand
- Prüfen Sie mit dem Screenreader, ob die Informationen zu ggf. anfallenden Kosten vor dem Absenden von Formularen deutlich wahrnehmbar ist.
- 54.6 Korrekturmöglichkeiten im virtuellen Warenkorb
- Prüfen Sie mit dem Screenreader, ob vor Abschicken einer Bestellung die Gesamtbestellung mit den Einzelkomponenten deutlich wahrnehmbar ist und ob versehentlich angeklickte Waren aus dem virtuellen Warenkorb leicht entfernt werden können.
55. Bei Bestellvorgängen werden unterschiedliche Bezahlfunktionen angeboten.
- 55.1 Angebot unterschiedlicher Bezahlfunktionen
- Prüfen Sie, ob unterschiedliche Bezahlfunktionen angeboten werden, von denen eine nicht elektronisch ist (z. B. Bezahlung auf Rechnung, per Überweisung).
56. Zugängliche und leicht auffindbare Informationen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden angeboten, wenn diese gesetzlich gefordert werden.
- 56.1 Zugängliche und leicht auffindbare AGBs
- Prüfen Sie im Browserfenster und mit dem Screenreader, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen leicht auffindbar und von der Eingangsseite und aus dem Shop-Modul heraus erreichbar sind.
57. Das Online-Angebot bietet transparente, zugängliche und leicht auffindbare Informationen zum Widerspruchsrecht.
- 57.1 Zugängliche und leicht auffindbare Angaben zum Widerspruchsrecht
- Prüfen Sie im Browserfenster und mit dem Screenreader, ob eine deutliche und leicht verständliche Belehrung über das Widerrufsrecht auf dem Bestellformular (oder von dort aus aufrufbar) angeboten wird. Die Anschrift und die Möglichkeit zu telefonischer Rückfrage im Falle eines Widerrufs oder einer Fehllieferung sollen leicht auffindbar sein.
- 57.2 Zugänglichkeit der Empfangsbestätigung
- Prüfen Sie, ob nach einer Bestellung leicht verständlich erklärt wird, wohin und wann eine Empfangsbestätigung zugestellt wird und ob dies auch mit dem Screenreader deutlich wahrgenommen werden kann.
58. Vor der Ausführung von Befehlen mit großer Tragweite wird zunächst eine Bestätigungsanfrage gestellt (z. B. beim Abschicken einer Bestellung).
- 58.1 Bestätigungsanfrage
- Prüfen Sie im Browserfenster, ob vor der Ausführung von Befehlen mit großer Tragweite zunächst eine Bestätigungsanfrage gestellt wird.
Beispiel:
Ungesicherte Übertragung von sensiblen Daten, Abschluss eines Auftrags, Abschicken einer Bestellung, Download großer Datenmengen
59. Bei Wartezeiten wird ein barrierefreies Feedback über den Zustand des Systems gegeben.
- 59.1 Live-Indikator
- Prüfen Sie, ob ein Live-Indikator oder Fortschrittsbalken Informationen über den Zustand des Systems gibt - wenn die Wartezeit über 15 Sekunden liegt. Dies kann auch durch ein Pop-Up-Fenster mit Hinweis auf Bitte um Geduld erfolgen