Grundvoraussetzung

0. Auf parallele seitenübergreifende Alternativ-Auftritte wird verzichtet.

0.1 Verzicht auf seitenübergreifende Alternativ-Versionen
Prüfen Sie, ob auf einen parallelen seitenübergreifender Alternativ-Auftritt verzichtet wird. Das Vorhandensein eines seitenübergreifenden Alternativ-Auftritts führt zum Ausschluss vom Wettbewerb.