0. Auf parallele seitenübergreifende Alternativ-Auftritte wird verzichtet.
- 0.1 Verzicht auf seitenübergreifende Alternativ-Versionen
- Prüfen Sie, ob auf einen parallelen seitenübergreifender Alternativ-Auftritt verzichtet wird. Das Vorhandensein eines seitenübergreifenden Alternativ-Auftritts führt zum Ausschluss vom Wettbewerb.