Die Kategorien sind:
- Informations- und Kommunikationsangebote (z. B. Themenportale, tagesaktuelle Medien, Foren)
- Recherche- und Serviceangebote (z. B. Fahrplanauskünfte, Kataloge, Datenbanken, Modellrechner)
- Einkaufs- und Transaktionsangebote (z. B. Buchungen, Reservierungen, Zahlungen)
Die Bewerber um die BIENE 2006 werden gebeten, bei der Anmeldung selbst einzuschätzen, zu welcher Kategorie ihr Angebot gehört. Die Veranstalter des Wettbewerbs überprüfen die Selbsteinschätzung und treffen mit dem Fachlichen Beirat eine Entscheidung über die endgültige Zuordnung, die sich an dem Kernanliegen des Angebots orientiert.
Dies gilt insbesondere, wenn Bewerber Teillösungen einreichen. So sollten beispielsweise Betreiber eines Webshops oder eines Buchungs- und Reiseportals nicht nur allgemeine Informationsseiten zum Wettbewerb anmelden, sondern mindestens einen Bereich, der Kernfunktionalitäten wie den Einkauf bzw. die Buchung enthält. Teillösungen, die diesen Kriterien nicht genügen, kann der Fachliche Beirat zurückweisen oder einer anderen Kategorie zuordnen.
Komplexitätsstufen
Weil sich in den vergangenen Jahren gezeigt hat, dass die Umsetzung der Barrierefreiheit entscheidend von der Komplexität einer Webseite abhängt, wird innerhalb der Kategorien danach unterschieden. Die Zuordnung zu einer bestimmten Komplexitätsstufe hängt unter anderem davon ab, wie viele Funktionen ein Angebot enthält, wie viele Menschen daran beteiligt sind, die Inhalte zu erstellen und wie häufig die Inhalte durch den Anbieter aktualisiert werden.
Nachwuchspreis
Wie im Vorjahr schreiben die Veranstalter einen Nachwuchspreis für Webentwicklerinnen und -entwickler in Ausbildung oder Studium aus. Bei der Einreichung einer Webseite zum Nachwuchspreis ist ein Nachweis über den Ausbildungsstatus zu erbringen sowie eine Erklärung, dass der Bewerber und der Anbieter der Webseite nicht in einer kommerziellen Auftraggeber-Auftragnehmerbeziehung zueinander stehen.
Sonderpreise
Sonderpreise können für Lösungen vergeben werden, die spezifische Bedürfnisse einzelner Nutzergruppen berücksichtigen. Das können beispielsweise Angebote für gehörlose Menschen, die Gebärdensprache verwenden, oder Angebote für Menschen mit Lernschwierigkeiten sein. Auch andere herausragende und innovative Entwicklungen können mit Sonderpreisen ausgezeichnet werden.
Der Wettbewerb ist rein ideeller Natur. An Betreiber von nicht kommerziellen Webseiten, wie Vereine oder Selbsthilfegruppen mit Angeboten von öffentlichem Interesse, können Förderpreise vergeben werden.