Outline
- Kriterien der BIENE 2009
- Liste der Kriterien anpassen:
- Download
- Übersicht der Kriteriengruppen:
- Prüfverfahren des BIENE-Wettbewerbs 2009
- Grundvoraussetzung
- 0. Auf parallele seitenübergreifende Alternativ-Auftritte wird verzichtet.
- 0.1 Verzicht auf seitenübergreifende Alternativ-Versionen
- Lesbarkeit / inhaltliche Erschließung
- 1. Für längere (Fließ-)Texte werden Zusammenfassungen angeboten.
- 1.1 Verwendung von Zusammenfassungen für längere (Fließ-) Texte
- 2. Fachbegriffe, Fremdwörter und Abkürzungen werden im Text angemessen verwendet.
- 2.1 Vermeidung von Fremdwörtern
- 2.2 Erläuterung von Fachbegriffen
- 2.3 Verwendung von Abkürzungen / Akronymen
- 3. Ein Glossar ist vorhanden, wenn es für die Erschließung des Inhalts eines Internetangebots hilfreich ist.
- 3.1 Glossar
- 3.2 Erreichbarkeit des Glossars
- 4. Die Lesbarkeit wird durch klaren Satzbau und klare Textgliederung unterstützt.
- 4.1 Übersichtliche Satzstrukturen
- 4.2 Aussagekräftige Überschriften
- 5. Die Lesbarkeit wird durch die Textformatierung unterstützt.
- 5.1 Auszeichnung von Überschriften
- 5.2 Verwendung von Absätzen
- 5.3 Auszeichnung von Absätzen
- 5.4 Linksbündiger Text
- 5.5 Angemessenes Druckbild
- 5.6 Vermeidung überlanger Zeilen
- 5.7 Ausreichender und mitskalierbarer Zeilenabstand
- 5.8 Adäquate Verwendung von Sonderzeichen
- 5.9 Kennzeichnung von Zitaten
- 5.10 Verwendung von leicht lesbaren Schrifttypen
- 5.11 Verwendung von Groß- /Kleinschreibung
- 5.12 Vermeidung von Kapitälchen
- 5.13 Vermeidung von Leerzeichen oder Interpunktion zur Hervorhebung
- 5.14 Allgemeine graphische Gestaltung der Information
- 6. Es werden vielfältige Erschließungsmöglichkeiten des Inhalts angeboten.
- 6.1 Alternative Erschließungswege ergänzen den Inhalt
- 7. Die Angaben zum Anbieter und zum Zweck eines Internetangebots sind leicht auffindbar und verständlich.
- 7.1 Leichte Erkennbarkeit von Anbieter und Zweck
- 8. Für Newsletter-E-Mails werden Standards genutzt, die in Bezug auf Barrierefreiheit anerkannt sind, oder sie werden im Nur-Text-Format verschickt.
- 8.1 Zugänglichkeit von Newslettern mit Screenreader
- 9. Automatisch generierte Benachrichtigungs- und Bestätigungsmails sind leicht verständlich formuliert.
- 9.1 Verständliche Formulierung von Benachrichtigungs- und Bestätigungsmails
- Variable Präsentation
- 10. Jedem Bild und jeder Animation ist eine angemessene textuelle Beschreibung direkt zugeordnet. Graphische Repräsentation von Text ist nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig.
- 10.1 Beschreibungen zu inhaltlichen Bildern
- 10.2 Beschreibung zu Bildern mit ausschließlich dekorativem Charakter
- 10.3 Beschreibung zu Objekten, mit denen eine Funktion verknüpft ist
- 10.4 Vermeidung von Spacer-GIFs
- 10.5 Graphische Repräsentationen von Text
- 10.6 Textäquivalente für zulässige graphische Repräsentationen von Text
- 10.7 Kennzeichnung von graphischen Buttons
- 10.8 Konsistente Verwendung von graphischen Elementen
- 10.9 Konsistente Beschreibungen von graphischen Elementen
- 10.10 Beschreibung zur Gesamtdarstellung einer Imagemap
- 10.11 Beschreibung zu den aktiven Regionen einer Imagemap
- 11. Signifikante Geräusche, Klänge oder akustische Signale sind mit textuellen Beschreibungen versehen.
- 11.1 Beschreibungen zu akustischen Informationen
- 12. Es wird keine Information ausschließlich durch Farbe dargestellt.
- 12.1 Vermeidung von Informationen allein durch Farbe
- 12.2 Vermeidung von Informationen durch Farbwechsel
- 13. Vorder- und Hintergrund sind auch bei reduzierter Farb- und Kontrastwahrnehmung in der Standardansicht deutlich unterscheidbar. Der Inhalt muss auch in den vom Betriebssystem vorgegebenen Einstellvarianten wahrnehmbar sein.
- 13.1 Kontrastanalyse
- 13.2 Wahrnehmbarkeit bei wechselndem Hintergrund
- 13.3 Änderbarkeit von Text- und Hintergrundfarben innerhalb der Anwendung
- 13.4 Lesbarkeit der Textinhalte bei ausgeschalteten Hintergrundgrafiken
- 14. Eine Skalierbarkeit der Schrift über Browser ist bei aktivierten Style Sheets oder innerhalb der Anwendung möglich.
- 14.1 Skalierbarkeit der Schriftgröße über die Browserfunktionalität
- 14.2 Skalierbarkeit der Schriftgröße innerhalb der Anwendung
- 15. Layout-Tabellen werden vermieden.
- 15.1 Keine Layout-Tabellen als Seitengerüst
- 16. Es gibt eine eindeutige Zuordnungsmöglichkeit von Beschriftungen zu den Kontrollelementen (z.B. Radio-Buttons) und zu Formulareingabefeldern.
- 16.1 Vergrößerte Textgröße: Zuordnung von Beschriftungen zu den Kontrollelementen und Eingabefeldern in Formularen
- 16.2 Verwendung von LABEL bei Kontroll- und Eingabefeldern in Formularen
- 16.3 Konsistente Beschreibungen von Formular-Elementen mit gleicher Funktionalität
- 17. Zeitgesteuerte Änderungen werden vermieden oder sind durch die Nutzerin / den Nutzer kontrollierbar.
- 17.1 Steuerbarkeit von Multimedia-Elementen
- 17.2 Verzicht auf clientseitige automatische Weiterleitungen
- 17.3 Vermeidung oder Kontrollierbarkeit von periodischen Aktualisierungen
- 17.4 Zeitbegrenzung beim Lesen, bei Interaktionen, Eingaben und Antworten sind großzügig bemessen und von der Nutzerin / dem Nutzer frei einstellbar oder ausschaltbar.
- 17.5 Hinweis auf Ablauf der Sitzung
- 17.6 Rückkehr zur gleichen Webseite nach dem Time-Out
- 17.7 Vermeidung von blinkenden und flackernden Elementen
- 17.8 Vermeidung von bewegten Elementen
- 18. Änderungen von Teilbereichen einer Bildschirmseite werden sinnvoll eingesetzt, angekündigt oder sind durch die Nutzerin / den Nutzer kontrollierbar.
- 18.1 Hinweis auf sich verändernde Seitenbereiche
- 18.2 Kontrollierbarkeit der Aktualisierung von Teilbereichen einer Seite
- Navigation
- 19. Jegliche Funktion der Seite ist auch über die alleinige Verwendung der Tastatur in einer schlüssigen Reihenfolge zu erreichen, wobei die jeweils ausgewählte Funktion in der Standardansicht gut sichtbar ist.
- 19.1 Erreichbarkeit über Tastatur
- 19.2 Schlüssige Folgen in der Bedienbarkeit über Tab-Taste
- 19.3 Sichtbarkeit des Fokus
- 19.4 Vermeidung von Sackgassen bei der Tastaturbedienung
- 20. Accesskeys / Shortcuts sollen nur dort eingesetzt werden, wo es für die Anwendung sinnvoll ist. Ihr Einsatz ist konsistent und transparent zu realisieren.
- 20.1 Sinnvoller Einsatz von Accesskeys
- 20.2 Konsistentes und transparentes Angebot von Accesskeys
- 21. Alle Elemente der Navigation sind mit verständlichen Begriffen oder Bezeichnungen versehen.
- 21.1 Verständliche Navigation
- 21.2 Konsistente Benennung in der Navigation
- 21.3 Verwendung von Symbolen innerhalb der Navigation
- 22. Unterschiedliche Navigationsmöglichkeiten sind bei entsprechender Tiefe und Breite des Internetangebots vorhanden.
- 22.1 Angemessener Einsatz von Sprungmarken
- 22.2 Bread-Crumb-Navigation
- 22.3 Strukturiertes Verzeichnis
- 22.4 Angemessene Verwendung von Drop-Down-Menüs
- 23. Die Navigationsmechanismen sind schlüssig und nachvollziehbar.
- 23.1 Konsistente und schlüssige Gestaltung der Navigation
- 23.2 Von der Listenform abweichende Navigationsmechanismen werden beschrieben
- 23.3 Die Gewichtung der Elemente in Tag-Clouds ist barrierefrei wahrnehmbar
- 23.4 Graphische Darstellung der Navigation
- 23.5 Navigationsstruktur über Listen
- 23.6 Keine inhaltserschließenden Navigationskategorien ausschließlich im Fußbereich
- 23.7 Dem Inhalt angemessene Zahl an Navigationskategorien
- 23.8 Verzicht auf rekursive Links
- 23.9 Schlüssige Reihenfolge der Navigationskategorien
- 23.10 Intro-Seiten / Führungsseiten werden vermieden.
- 24. Sinnvolle Sprungnavigation zur Erleichterung der Navigation.
- 24.1 Gruppierung von Links
- 24.2 Verdeckte Sprungnavigation
- 24.3 Bei Tastaturnavigation sichtbare Sprungnavigation
- 25. Links sind in ihrer Darstellung eindeutig und verfügen über sprechende Bezeichnungen, die Aufschluss über ihr Ziel geben.
- 25.1 Eindeutige Bezeichnung von Links
- 25.2 Konsistente Beschreibungen von Links gleicher Funktionalität
- 25.3 Inhaltlicher Bezug von Seitentitel und Link
- 25.4 Unterstreichungen für Links
- 25.5 Unterscheidbarkeit von nicht besuchten und besuchten Links
- 25.6 Ankündigung neu öffnender Fenster
- 25.7 Deutlich getrennte Links
- 26. Fenstertitel und Seitentitel sind eindeutig und erklärend und sie beziehen sich aufeinander.
- 26.1 Verständliche Fenstertitel
- 26.2 Fenster- und Seitentitel beziehen sich aufeinander
- 27. Zur Darstellung von Listen und Listenelementen werden die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache eingesetzt.
- 27.1 Logische Gruppierung innerhalb von Drop-Down-Menüs
- 27.2 Nummerierte Listen
- 27.3 Auszeichnung der Listen
- 28. Suchfunktionen sind vorhanden, und umfangreiche Trefferlisten sind komfortabel nutzbar.
- 28.1 Vorhandensein einer einfachen Suche
- 28.2 Leichte Auffindbarkeit einer Schnelleingabe der Suche
- 28.3 Vermeidung von weiteren Eingabefeldern in unmittelbarer Nähe der Sucheingabe
- 28.4 Barrierefreie Einbindung einer Auto-Vervollständigungs-Funktion in der Suche: Screenreader-Einsatz
- 28.5 Barrierefreie Einbindung einer Auto-Vervollständigungs-Funktion in der Suche: Vergrößerungssoftware-Einsatz
- 28.6 Verschiedene Suchoptionen
- 28.7 Fehlerfreundliche Suche
- 28.8 Suche: Anpassbarkeit der Trefferliste
- 28.9 Suche: Beschreibung der Treffer
- 28.10 Hilfestellung zu erfolglosem Suchergebnis
- 28.11 Einfach nutzbare Archive
- 29. Eine Inhaltsübersicht ist vorhanden, wenn sie in Bezug auf Tiefe und Breite des Angebots eine geeignete Orientierungshilfe darstellt.
- 29.1 Angebot einer Inhaltsübersicht
- 29.2 Erreichbarkeit der Inhaltsübersicht
- 29.3 Graphische Darstellung der Inhaltsübersicht
- 29.4 Benennung der Inhaltsübersicht
- 30. Bei komplexen Dienstleistungen besteht ein Hilfe-Angebot.
- Struktur / Aufbau des Internetangebots
- 31. Inhalt und Layout sind getrennt.
- 31.1 Verwendung von Style Sheets
- 31.2 Wahrnehmbarkeit bei deaktivierten Autoren-Style Sheets
- 32. Frames werden ausschließlich barrierefrei eingesetzt.
- 32.1 Angemessener Einsatz von Frames
- 32.2 Benennung der Frames
- 32.3 Relative Größenangaben in Frames
- 32.4 Scrollbalken in Frames
- 33. Relevante Inhalte sind ohne horizontales Scrollen und auch bei geringer Bildschirmauflösung sichtbar.
- 33.1 Vermeidung von horizontalem Scrollen
- 33.2 Wichtige Navigationselemente bleiben bei geringer Auflösung sichtbar
- 34. Alternativ-Versionen für eingegrenzte Bereiche sind leicht bedienbar.
- 34.1 Leicht auffindbarer Wechsel zur Alternativ-Version für eingegrenzte Bereiche
- 34.2 Wechsel zwischen Einstiegs- und Alternativ-Version für eingegrenzte Bereiche
- Kompatibilität
- 35. Eine Validierung von Dokumenten, die durch Markup-Sprachen erstellt sind, ist gegen veröffentlichte formale W3C-Grammatiken möglich.
- 35.1 Prüfung der Document Type Declaration
- 35.2 HTML Prüfung auf Einhaltung der W3C-Spezifikation
- 35.3 CSS Prüfung auf Einhaltung der W3C-Spezifikation
- 36. Die für die Inhalte des Internetangebots verwendete Hauptsprache der HTML-Dokumente ist gekennzeichnet, und Sprachwechsel sind gekennzeichnet.
- 36.1 Kennzeichnung der verwendeten Hauptsprache
- 36.2 Kennzeichnung von Sprachwechseln
- 37. Angemessener Umgang mit JavaScript.
- 37.1 Wahrnehmbarkeit von optisch oder akustisch realisierten Inhalten.
- 37.2 Bedienbarkeit beim Einsatz von JavaScript.
- 38. Die Darstellung des Internetangebots ist mit gängigen Browsern vollständig.
- 38.1 Darstellung in der aktuellen Version von Firefox
- 38.2 Darstellung in der aktuellen Version von Opera
- 38.3 Darstellung in der aktuellen Version von Safari
- Hilfe und Fehlerbehandlung in Formularen
- 39. Eine unaufdringliche Unterstützung bei der Daten-Eingabe in Formularen wird angeboten.
- 39.1 Zusatzinformationen zu Eingaben
- 39.2 Kennzeichnung von Pflichteingaben vor der Eingabe
- 39.3 Unterscheidbarkeit von Eingabefeldern und Datenfeldern
- 39.4 Barrierefreie Gestaltung von interaktiven Formularen
- 39.5 Prüfung auf unrealistische Eingaben
- 39.6 Visualisierung der eingegebenen Daten
- 40. Dynamisch erzeugte Rückmeldungen erfolgen unmittelbar, sind konsistent und leicht verständlich.
- 40.1 Dynamisch erzeugte Rückmeldungen sind zugänglich
- 40.2 Hinweis auf einen Fehler bereits im Fenstertitel
- 40.3 Konsistente Rückmeldungen
- 40.4 Hilfen zur Fehlerkorrektur
- 40.5 Darstellung und Hinweis auf Eingabe-Ort des Fehlers
- 40.6 Korrekturvorschläge aus einer Liste
- 40.7 Richtige Daten bleiben erhalten
- 41. Selbstöffnende Fenster (z.B. Pop-Ups) mit Hilfs- und Fehlermeldungen werden angemessen verwendet und sind über die gängigen Mechanismen leicht schließbar.
- 41.1 Angemessenheit von selbstöffnenden Fenstern zur Fehlermeldung
- 41.2 Intuitive Schließmöglichkeit von selbstöffnenden Fenstern
- 42. Leicht zugängliche Hilfen zur inhaltlichen Vorgehensweise werden angeboten.
- 42.1 Erreichbarkeit der Hilfen
- 43. Werden Hilfen / Zusatzoptionen aktiviert, bleiben diese angezeigt, bis sie deaktiviert werden (z.B. Hilfen bei hoher inhaltlicher Komplexität von Formularen, Vorgehensbeschreibungen).
- 44. Unterstützung beim Anlegen und Einloggen in Benutzerkonten.
- 44.1 Angemessener Einsatz von Log-In-Bereichen
- 44.2 Schlüssige Datenerhebung für ein Benutzerkonto
- 44.3 Barrierefreie Hilfestellung bei der Passwort-Wahl
- 44.4 Einfache Unterscheidbarkeit vom Log-In-Bereich und der Neu-Registrierung
- 44.5 Unmittelbare Hilfe, wenn das Passwort vergessen wurde
- 44.6 Der Log-In-Bereich ist allein über Tastatur unmittelbar erreichbar
- 45. Anmelde- oder Bestätigungsprozesse sind barrierefrei zugänglich.
- 45.1 Vermeidung von CAPTCHAs
- 45.2 Angemessene Verwendung von Alternativen in CAPTCHAs
- Komplexe Formulare
- 46. Alle Elemente eines komplexen Formulars sind mit verständlichen Begriffen, Bezeichnungen oder Abkürzungen versehen.
- 46.1 Verständliche Begriffe und Bezeichnungen in komplexen Formularen
- 46.2 Verständliche Abkürzungen in komplexen Formularen
- 47. Für komplexe Formulare wird, wenn es für den Vorgang angemessen ist, eine Alternative zur elektronischen Formularbearbeitung angeboten.
- 47.1 Gutes Druckbild von komplexen Online-Formularen
- 47.2 Leichte Auffindbarkeit der Postadresse oder Faxnummer beim Angebot von Formularen, die zum Ausdruck angeboten werden
- 48. In komplexen Formularen sind die inhaltlichen Bereiche gruppiert und als solche für alle leicht erkennbar.
- 48.1 Logische Einheiten von Formularbereichen
- 48.2 Logische Einheiten von Formularbereichen bleiben bei Vergrößerung erhalten
- 48.3 Logische Strukturierung von Formularbereichen
- 48.4 Seitenzahlen zur Orientierung im Gesamtformular
- 49. In komplexen Formularen auf einer Bildschirmseite sind die Bearbeitungsschritte ohne großen Aufwand hinsichtlich der Positionierbewegungen und des Auffindens möglich.
- 49.1 Angemessene Mausnavigation in komplexen Formularen
- 49.2 Angemessene Tastaturnavigation in komplexen Formularen
- 49.3 Konsistente Gestaltung von komplexen Formularen
- 50. Wiederkehrende Eingaben, z.B. im Rahmen eines One-Stop-eGovernment-Angebots in komplexen Formularen, können einfach abgespeichert und beim erneuten Aufruf des Formulars genutzt werden.
- 50.1 Angebot einer leicht handhabbaren Speicherfunktion
- Komplexe Transaktionen sowie Shops und Warenkorb- / Bezahlfunktionen
- 51. Accessibility-APIs werden unterstützt, wenn sie vorhanden sind. Accessibility-Features werden genutzt.
- 51.1 Bei Java-Nutzung Verwendung der aktuellen Version der Java Accessibility API
- 52. Wenn Java Web Start eingesetzt wird, sind alle Dialoge auch für Screenreader zugänglich.
- 52.1 Zugänglichkeit bei Installation
- 52.2 Zugänglichkeit innerhalb der Anwendung
- 52.3 Zugängliche Dialoge über das Kartenlesegerät
- 52.4 Zugängliche ergänzende Anwendungen
- 52.5 Mit Tastatur bedienbare ergänzende Anwendungen
- 53. Wiederkehrende Eingaben in einer Shopanwendung, z.B. Kundenprofil, können einfach abgespeichert und beim erneuten Aufruf genutzt werden.
- 53.1 Angebot einer leicht handhabbaren Speicherfunktion
- 54. Das Online-Angebot bietet transparente Preisinformationen.
- 54.1 Kennzeichnung der Nutzung gegen Entgelt
- 54.2 Linearisierbarkeit der Preisinformationen
- 54.3 Verständliche Preisinformation
- 54.4 Verständlichkeit der Zusatzkosten
- 54.5 Angabe der Preisinformationen vor Formularversand
- 54.6 Korrekturmöglichkeiten im virtuellen Warenkorb
- 55. Bei Bestellvorgängen werden unterschiedliche Bezahlfunktionen angeboten.
- 55.1 Angebot unterschiedlicher Bezahlfunktionen
- 56. Zugängliche und leicht auffindbare Informationen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden angeboten, wenn diese gesetzlich gefordert werden.
- 56.1 Zugängliche und leicht auffindbare AGBs
- 57. Das Online-Angebot bietet transparente, zugängliche und leicht auffindbare Informationen zum Widerspruchsrecht.
- 57.1 Zugängliche und leicht auffindbare Angaben zum Widerspruchsrecht
- 57.2 Zugänglichkeit der Empfangsbestätigung
- 58. Vor der Ausführung von Befehlen mit großer Tragweite wird zunächst eine Bestätigungsanfrage gestellt (z.B. beim Abschicken einer Bestellung).
- 59. Bei Wartezeiten wird ein barrierefreies Feedback über den Zustand des Systems gegeben.
- 60. Das Beschwerdemanagement von Shop-Anbietern darf nicht nur auf einem Weg erfolgen.
- 60.1 Alternativen zum telefonischen Beschwerdemanagement
- Datenschutz
- 61. Wenn persönliche Daten übermittelt werden, liegen die notwendigen Informationen zum Datenschutz zugänglich und leicht auffindbar vor.
- 61.1 Zugängliche und leicht auffindbare Datenschutzbestimmungen
- 61.2 Korrekturmöglichkeit der eingegebenen persönlichen Daten
- Werbung
- 62. Es ist erkennbar, dass es sich um Werbung handelt, und jedes graphische Element verfügt über eine angemessene textuelle Beschreibung.
- 62.1 Position und Kennzeichnung von Werbeblöcken
- 62.2 Textuelle Beschreibung zu Werbeinhalten
- 63. Selbstöffnende Fenster (z.B. Pop-Ups, Pop-Unders) die sich ohne unmittelbare Nutzerinteraktion öffnen, werden vermieden.
- 63.1 Vermeidung von selbstöffnenden Fenstern (z.B. Pop-Ups, Pop-Unders)
- Downloads
- 64. Ein einfacher und barrierefreier Umgang mit Downloads ist möglich.
- 64.1 Größenangabe des Downloads
- 64.2 Aussagekräftige Benennung der Downloads
- 64.3 Beschreibungen zu Downloads, wenn angemessen
- 64.4 Zugängliche Dokumente
- 65. Das Angebot einer Formularsammlung kann einfach und barrierefrei genutzt werden.
- 65.1 Auffindbarkeit der Formularsammlung
- 65.2 Interne Organisation der Formularsammlung
- 65.3 Alternative Erschließung der Formularsammlung
- Statistiken / Datentabellen
- 66. Für komplexe Datentabellen werden Zusammenfassungen angeboten.
- 66.1 Prüfung auf CAPTION, SUMMARY oder Hn
- 66.2 Prüfung der Tabellenstruktur
- 66.3 Prüfung auf THEAD, TFOOT und TBODY
- 66.4 Prüfung auf COL und COLGROUP
- 67. Zu Datentabellen wird zusätzlich eine graphische Darstellung angeboten, wenn dies das Verständnis des Inhalts erleichtert.
- 67.1 Graphische Darstellung von Daten
- Komplexe Dokumente
- 68. Ein leichter Umgang mit inhaltlich zusammenhängenden Dokumenten ist möglich.
- 68.1 Für in Einzelteilen angebotene Dokumente ist eine komplette Zusammenfassung vorhanden
- 68.2 Sinnvolle Verlinkung zusammengestellter Dokumente
- 68.3 Komfortables Druckbild komplexer Dokumente
- 69. Die Textgestaltung bzgl. Layout, Gliederung, Aussagekraft ermöglicht eine leichte Orientierung innerhalb komplexer Dokumente.
- 69.1 Auszeichnung von Überschriften in komplexen Dokumenten
- 69.2 Verwendung von Absätzen in komplexen Dokumenten
- 69.3 Auszeichnung von Absätzen in komplexen Dokumenten
- 69.4 Kennzeichnung von Zitaten in komplexen Dokumenten
- 69.5 Allgemeine graphische Gestaltung der Information in komplexen Dokumenten
- Multimedia
- 70. Zu komplexen Animationen ist eine Beschreibung vorhanden. Die Ausführlichkeit richtet sich nach Zweck und Bedeutung der Animation auf der Seite.
- 70.1 Beschreibungen zu komplexen Animationen
- 71. Bei Einsatz von Video zur Übermittlung von Informationen wird eine nicht visuelle Alternative bereitgestellt.
- 71.1 Einsatz von Transkripten und Deskriptionen bei Video-Elementen
- 72. Bei Einsatz von Audio zur Übermittlung von Informationen wird eine nicht auditive Alternative bereitgestellt.
- 72.1 Einsatz von Transkripten und Deskriptionen bei Audio-Elementen
- 73. Wenn für begrenzte Bereiche innerhalb des Internetangebots programmierte Einheiten eingesetzt werden, sind diese barrierefrei zugänglich und beschrieben.
- 73.1 Einsatz von Java
- 73.2 Direkte Zugänglichkeit von Flash-Elementen oder Angebot von alternativen Beschreibungen bei Flash-Nutzung
- 74. Vorder- und Hintergrundgeräusche sind auch bei reduzierter Hörfähigkeit deutlich unterscheidbar.
- 74.1 Unterscheidbarkeit von Vorder- und Hintergrundgeräuschen
- 75. Seiteninterne Player werden barrierefrei eingesetzt.
- 75.1 Steuerbarkeit von seiteninternen Playern
- 75.2 Steuerbarkeit von Zusatzfunktionen
- 75.3 Bereitstellung eines Vollbildmodus
- 76. Es wird eine einwandfreie Wahrnehmbarkeit im Video-Chat bzw. in Video-Konferenzen sichergestellt.
- 76.1 Angemessene Bildgröße
- 76.2 Synchrone Bild- und Tonübertragung
- Gebärdensprach-Filme
- 77. Gebärdensprach-Filme sind technisch so aufbereitet, dass eine einwandfreie visuelle Wahrnehmung gegeben ist.
- 77.1 Bildgröße von Gebärdensprach-Filmen
- 77.2 Flüssige Bildfolge von Gebärdensprach-Filmen
- 77.3 Übertragungsdaten für Gebärdensprach-Filme
- 78. Die Präsentation der Gebärdensprache in Gebärdensprach-Filmen erfolgt so, dass eine hohe Verständlichkeit gewährleistet ist.
- 78.1 Erkennbarkeit der Gebärden
- 78.2 Darstellung der Gebärdensprache
- 78.3 Beleuchtung von Gebärdensprach-Filmen
- 78.4 Kontrast Vorder- / Hintergrund von Gebärdensprach-Filmen
- 78.5 Mundbild der Gebärdenden
- 78.6 Einsatz von graphischen Elementen
- 79. Die Gebärdensprach-Filme werden leicht auffindbar und durch deutliche Kennzeichnung in das Angebot integriert.
- 79.1 Leichte Auffindbarkeit von Gebärdensprach-Filmen
- 80. Der Inhalt der Gebärdensprach-Filme wird aus dem Internetangebot deutlich.
- 80.1 Aussagekräftiger Titel oder Hinweis auf den Inhalt der Gebärdensprach-Filme
- 81. Für Gebärdensprach-Filme werden, wenn angemessen, Untertitel bereitgestellt.
- 81.1 Bereitstellung von Untertiteln
- 82. Die Gebärdensprach-Filme werden in den allgemein üblichen Dateitypen angeboten.
- 82.1 Gängige Dateitypen stehen für Gebärdensprach-Filme möglichst alternativ zur Verfügung.
- 82.2 Zukunftsweisende Formate stehen für Gebärdensprach-Filme alternativ zur Verfügung.
- 82.3 Alternative Downloadgrößen
- 83. Der Inhalt der Gebärdensprach-Filme ist dem Angebot angemessen.
- 83.1 Darstellung der Inhalte in Gebärdensprache
- 84. Die Wiedergabe von Gebärdensprach-Filmen ist steuerbar.
- 84.1 Einbindung von einfach bedienbaren Playern
- Leichte Sprache
- 85. Versionen in Leichter Sprache werden so eingesetzt, dass es dem Inhalt des Internetangebots angemessen ist.
- 85.1 Vorhandensein von Angeboten in leichter Sprache
- 85.2 Navigation zu den Angeboten in leichter Sprache
- 85.3 Leichte Erkennbarkeit der Texte in leichter Sprache
- 86. Die Wortwahl bzgl. der Verwendung von Fachbegriffen, Fremdwörtern, Abkürzungen ist so einfach, wie es der Zielgruppe angemessen ist.
- 86.1 Erläuterung von Fachbegriffen
- 86.2 Vermeidung von Fremdwörtern
- 86.3 Erläuterung von Abkürzungen / Akronymen
- 86.4 Vermeidung von abstrakten Begriffen
- 86.5 Redewendungen / Metaphern
- 86.6 Verwendung von Alltagssprache
- 87. Der Satzbau ist so einfach, wie es der Zielgruppe angemessen ist.
- 87.1 Verwendung von kurzen Sätzen
- 87.2 Vermeidung von Passiv-Stil
- 87.3 Eine Hauptaussage pro Satz
- 87.4 Verwendung von Negationen
- 87.5 Vermeidung von Konjunktiv
- 87.6 Vermeidung von Substantivierung
- 87.7 Vermeidung von langen Aufzählungen in Sätzen
- 88. Graphisch dargestellte Metaphern und Symbole sind angemessen erklärt.
- 88.1 Bilder und Graphiken, die symbolhaft oder metaphorisch eingesetzt werden, müssen leicht verständlich sein
- 89. Bilder, Illustrationen, Videos, Audio, Symbole und Symbolsprachen werden eingesetzt, um Inhalte zu veranschaulichen.
- 89.1 Veranschaulichung der Inhalte durch Bilder, Illustrationen, Videos, Audio und Symbole
- 89.2 Unmittelbare Zuordnung der Bilder, Illustrationen etc. zu dem zu erklärenden Inhalt
- 89.3 Einfache und intuitive Handhabung erklärender Videos und Audiodateien
- 89.4 Symbole zu Formularfeldern
- 90. Es werden praktische Beispiele gegeben, um schwierige Inhalte zu verdeutlichen.
- 90.1 Praktische Beispiele zu schwierigen Inhalten
- Chat
- 91. Individuelle Einstelloptionen von Chats werden angeboten.
- 91.1 Einfluss auf die Auto-Aktualisierungsfunktion
- 91.2 Komfortable Scroll-Mechanismen
- 91.3 Individuelle Schriftfarbenzuweisung durch Lesende
- 91.4 Bedienbarkeit über Tastatur
- Vom Nutzer erzeugte Inhalte (User Generated Content)
- 92. Die Orientierung und Navigation in nutzererzeugten Inhalten ist angemessen.
- 92.1 Übersichtliche Strukturierung von nutzererzeugten Inhalten
- 93. Die Einbindung von nutzererzeugten Inhalten muss barrierefrei möglich sein.
- 93.1 Barrierefreie Benutzbarkeit von Editoren
- 93.2 Barrierefreies Hochladen von nutzererzeugten Inhalten
- 94. Nutzerinnen und Nutzer sollen bei der Erstellung von barrierefreien Inhalten unterstützt werden.
- 94.1 Unterstützung bei der Barrierefreiheit von nutzererzeugten Inhalten durch Editoren
- 94.2 Unterstützung der Barrierefreiheit von nutzererzeugten Inhalten beim Erstellen von Inhalten / Dateien
- 94.3 Unterstützung der Barrierefreiheit von nutzererzeugten Inhalten durch entsprechende Hinweise beim Einstellen von Inhalten/Dateien