Sachsen-Anhalt

Das Gesetz für Chancengleichheit und gegen Diskriminierung behinderter Menschen (BGStG LSA) trat am 21. November 2001 in Kraft. Damit war Sachsen-Anhalt nach Berlin das zweite Bundesland, das ein Gleichstellungsgesetz verabschiedet hat.

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Autor: tz

Dessen Anliegen ist es, das im Grundgesetz verankerte Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderung durch Landesrecht zu untermauern und zu konkretisieren. Gleichzeitig schafft es die Rechtsgrundlagen für das Amt des Beauftragten sowie für die auf ehrenamtlicher Basis tätig werdenden Beteiligungsgremien, den Runden Tisch für behinderte Menschen und den Landesbehindertenbeirat.

Ansprechpartner

Adrian Maerevoet
Beauftragter des Landes für die Belange behinderter Menschen
behindertenbeauftragter@ms.sachsen-anhalt.de
maerevoet@ms.sachsen-anhalt.de
www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=pg3byc9ycb64

Birgit Jaeschke
Geschäftsstelle
jaeschke@ms.sachsen-anhalt.de
www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=1076

Das Gesetz sagt explizit nichts zu barrierefreier Informationstechnik aus. Für den Komplex »Barrierefreiheit im Internet« ist jedoch die Staatskanzlei zuständig, da dort die Redaktionsleitung des Landesportals angesiedelt ist.

Ansprechpartner

Theo Struhkamp
theo.struhkamp@stk.sachsen-anhalt.de
www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=8802