Saarland

Der Saarländische Landtag verabschiedete am 26. November 2003 das »Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Saarland« (SBGG als PDF-Dokument).

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Autor: tz

Ziel des Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Das Gesetz schreibt vor, dass bauliche Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie der öffentliche Personennahverkehr in Zukunft barrierefrei gestaltet sein müssen. Die Einstellung eines Landesbehindertenbeauftragten ist ebenfalls vorgesehen. Außerdem soll ein Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen unter Vorsitz des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen gebildet werden. Aufgabe des Landesbeirats ist die Beratung des Landtages und der Landesregierung in allen grundsätzlichen Fragen der Politik von Menschen mit Behinderungen.

Ansprechpartner

Wolfgang Gütlein
Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen
w.guetlein@justiz-soziales.saarland.de
www.justiz-soziales.saarland.de

Alfred Wulff
Referatsleiter Politik für behinderte Menschen, Soziales, Betreuung
a.wulff@justiz-soziales.saarland.de
www.justiz-soziales.saarland.de

Barrierefreie Informationstechnik

Den Punkt Barrierefreie Informationstechnik regelt § 8 Barrierefreie Informationstechnik. Die angekündigte weiterführende Rechtsverordnung befindet sich in Arbeit und soll nach Sommerpause 2004 ins Kabinett eingebracht werden.

Ansprechpartner

Wolfgang Gütlein
Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen
w.guetlein@justiz-soziales.saarland.de
www.justiz-soziales.saarland.de

Alfred Wulff
Referatsleiter Politik für behinderte Menschen, Soziales, Betreuung
a.wulff@justiz-soziales.saarland.de
www.justiz-soziales.saarland.de