Hessen
Das »Hessische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (HessBGG und HessBGG in leichter Sprache)« trat am 1.1.2005 in Kraft.
Autor: tz
Mit dem Gesetz soll der Alltag behinderter Menschen positiv durch konkrete Maßnahmen verändert werden. Es formuliert ein allgemeines Benachteiligungsverbot und verpflichtet das Land, seine Behörden und Dienststellen, das Ziel des Gesetzes aktiv zu unterstützen. Es enthält die Zielbestimmung der Schaffung einer möglichst barrierefreien Umwelt.
Hör- oder sprachbehinderten Menschen wird das Recht eingeräumt, mit Behörden und Dienststellen in Deutscher Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder über andere geeignete Kommunikationshilfen zu kommunizieren. Hör- oder sprachbehinderten Eltern von Kindern, die diese Behinderungen nicht aufweisen, werden die Aufwendungen für die Kommunikation in Gebärdensprache mit der Schule erstattet.
Die damalige Sozialministerin Silke Lautenschläger sah in dem Gesetz einen wichtigen Baustein der Behindertenpolitik, mit dem das Ziel der Integration der Betroffenen in die Gesellschaft voran gebracht werden kann. Der Weg, die Kommunen durch Zielvereinbarungen an der Umsetzung des Gesetzes zu beteiligen, sei angemessen. Dies sahen einige Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe anders. Sie hatten gefordert, die Gemeinden zur Umsetzung der Gleichstellung behinderter Menschen zu verpflichten.
Ansprechpartner
Rolf Matthé
r.matthe@hsm.hessen.de
www.hsm.hessen.de
Friedel Rinn
Beauftragter der Landesregierung für behinderte Menschen
p.schmidt@hmdi.hessen.de
www.behindertenbeauftragter.hessen.de
Barrierefreie Informationstechnik
Den Punkt Barrierefreie Informationstechnik regelt § 14 Barrierefreie Informationstechnik. Dieser ist dem entsprechenden § des Bundesgleichstellungsgesetzes mit Einschränkungen nachgebildet. Als weiterführende Rechtsverordnung trat am 18.09.2007 die »Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik – HVBIT)« in Kraft.
Ansprechpartnerin
Ingeborg Spreuer
Hessisches Sozialministerium – Referat Teilhabe für Menschen mit Behinderung
Ingeborg.spreuer@hsm.hessen.de
www.hsm.hessen.de