Bremen
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) verabschiedete am 18.12.2003 das »Bremische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze«.
Autor: tz
Das Gesetz enthält in Artikel 1 das eigentliche Gleichstellungsgesetz, in Artikel 2ff folgen Ergänzungen bestehender Landesgesetze und Verordnungen, mit denen die Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen einzelgesetzlich umgesetzt wird. Vertreter der Behindertenhilfe und -selbsthilfe lobten zwar die Zusammenarbeit mit dem Senat bei der Erarbeitung des Gesetzes. Am endgültigen Gesetzestext kritisierten sie jedoch u.a. den Haushaltsvorbehalt und »das Zurückgehen hinter die Formulierungen des Entwurfes«, an dessen Erstellung die Verbände beteiligt waren.
Ansprechpartner
Dr. Karin Lüsebrink
Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales
Abt. Soziales, Referat Behindertenpolitik
Karin.Luesebrink@soziales.bremen.de
www.soziales.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen69.c.1619.de
Dr. Hans-Joachim Steinbrück
Landesbehindertenbeauftragter
Office@Behindertenbeauftragter.bremen.de
www.behindertenbeauftragter-bremen.de
Barrierefreie Informationstechnik
Den Punkt Barrierefreie Informationstechnik regelt § 9 Barrierefreie Informationstechnik. Die entsprechende weiterführende Rechtsverordnung »Informationstechnik« trat Ende Oktober 2005 in Kraft.
Ansprechpartnerin
Karoline Linnert
Senatorin für Finanzen
karoline.linnert@finanzen.bremen.de
www.finanzen.bremen.de