Bayern

Der Bayerische Landtag hat am 25. Juni 2003 das »Bayerische Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz - BayBGG)« einstimmig beschlossen. Es trat am 1. August 2003 in Kraft.

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Autor: tz

Das Gesetz lehnt sich eng an die Bestimmungen des Bundesgleichstellungsgesetzes an und ergänzt es. Schwerpunkte sind die Verbesserung der Barrierefreiheit und Mobilität behinderter Menschen, die Erleichterung der Kommunikation unter anderem durch Anerkennung der deutschen Gebärdensprache und die Einrichtung von Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung auf kommunaler Ebene. Das Gesetz regelt die unterschiedlichsten Lebensbereiche, wie z.B. Hochschule, Denkmalschutz, Bauordnung. Die Zuständigkeit verbleibt bei den jeweiligen Fachressorts, d.h. für den Bereich Hochschule ist das Wissenschaftsministerium, für den Denkmalschutz das Kultusministerium und für die Bauordnung die Oberste Baubehörde zuständig. Kritische Würdigungen (des Entwurfs) gibt es u.a. von Alexander Drewes (Forum behinderter Juristinnen und Juristen).

Ansprechpartner

Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung
direkt@bayern.de
www.verwaltung.bayern.de/Bayern-Direkt-.176/

Irmgard Badura
Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung
Behindertenbeauftragte@stmas.bayern.de
www.behindertenbeauftragte.bayern.de

Barrierefreie Informationstechnik

Den Punkt Barrierefreie Informationstechnik regelt Art. 13 Barrierefreies Internet und Intranet. Die darin angekündigte Verordnung »Barrierefreies Internet und Intranet« trat am 1. Januar 2007 in Kraft.
Bayerische Verordnung zur barrierefreien Informationstechnik

Ansprechpartner

Bayerisches Staatsministerium des Inneren
presse@stmi.bayern.de
www.stmi.bayern.de