Baden Württemberg
Der baden-württembergische Landtag hat am 20.04.2005 das Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze beschlossen.
Autor: tz
Das Gesetz beinhaltet zahlreiche Vorschriften, die zu einer gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen führen sollen. Dies betrifft nach Ansicht der Landesregierung insbesondere den Bereich des Verhältnisses Bürger-Verwaltung. Unter anderem wird der Umgang und die Kommunikation mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen erleichtert, in dem der Einsatz der Deutschen Gebärdensprache und lautsprachbegleitender Gebärden anerkannt und verankert wird. Zudem werden Aufgaben und Befugnisse eines Landesbehindertenbeauftragen festgeschrieben und die Belange von Frauen mit Behinderungen besonders berücksichtigt. Letzteres sei ihr ein besonderes Anliegen gewesen, sagte die damalige Sozialministerin Tanja Gönner bereits bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes. Zwar hat das Gesetz nur unmittelbare Gültigkeit für den Bereich der Landesverwaltung; kommunale Behörden und privatwirtschaftliche Unternehmen sind jedoch aufgefordert, dem Beispiel zu folgen. Bei Menschen mit Behinderungen und deren Verbänden stieß das Gesetz auf Kritik, einige sprechen ihm »bestenfalls eine Alibifunktion« zu.
Ansprechpartner
Dieter Hillebrand
Staatssekretär im Ministerium für Arbeit und Soziales
und Beauftragter des Landes für die Belange behinderter Menschen
Behindertenbeauftragter@sm.bwl.de
www.sm.baden-wuerttemberg.de/de/Staatssekretaer_Dieter_Hillebrand…
Herr Juchart
Büro des Beauftragten des Landes für die Belange behinderter Menschen
Behindertenbeauftragter@sm.bwl.de
www.sm.baden-wuerttemberg.de/de/Menschen_mit_Behinderung/82095.html
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Dieter Hillebrand
Staatssekretär im Ministerium für Arbeit und Soziales
und Beauftragter des Landes für die Belange behinderter Menschen
Behindertenbeauftragter@sm.bwl.de
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Herr Juchart
Büro des Beauftragten des Landes für die Belange behinderter Menschen
Behindertenbeauftragter@sm.bwl.de
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