BITV Reloaded – Anforderung 9

Unabhängigkeit der Funktionen von Ein- und Ausgabegeräten

»Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom Eingabegerät oder Ausgabegerät nutzbar sind.«

  • BIENE
  • WCAG 1
  • WCAG 2.0

Was heißt das?

Kontrovers

Wenn Ihr Angebot aus sauberem HTML 4 oder XHTML besteht, ist es schon relativ unabhängig vom Ausgabegerät. HTML 4 verzichtet, insbesondere in der Variante strict, auf viele Elemente, die in den Vorgängerversionen ausschließlich zur grafischen Präsentation gedacht waren. In dieser Anforderung kommt eine weitere Dimension hinzu: ein Angebot soll nicht nur in einer Vielzahl von Ausgabemedien wahrnehmbar sein, sondern auch bedienbar.

In der BITV ist dies eine sehr allgemeine Formulierung, die als Fallback für alle nicht explizit erwähnten Eventualitäten dient. Deutlicher wird der Sinn dieser Anforderung durch die Lektüre der ursprünglichen Richtlinie 9 der WCAG: »Verwenden Sie Features, die die Aktivierung von Seitenobjekten über eine Reihe von Eingabegeräten ermöglichen.«

Die BITV geht hier über das Original hinaus und erwähnt zusätzlich zu den Eingabegeräten auch noch Ausgabegeräte, da beide in bestimmten Formen der Nutzung zwangsläufig miteinander verbunden sind.

Alternative Arten der Ein- und Ausgabe, insbesondere assistive Werkzeuge wie Sprachein- und -ausgaben, Braillezeilen oder die verschiedenen Hilfsmittel von Menschen mit motorischer Behinderung stellen andere Anforderungen an ein Web-Angebot als die klassische Kombination aus Maus und Monitor. Da nicht alle Benutzeragenten sämtliche Formen der Ausgabe und Bedienung beherrschen ist diese Anforderung nur dann testbar, wenn man sich intensiver mit den möglichen Hilfsmitteln beschäftigt und sein Angebot tatsächlich in diesen testet bzw. testen lässt.

Ein häufiger Fehler ist die Abfrage von Browserversionen, ohne die tatsächlichen Fähigkeiten der Browser zu testen. Die unzulässige Verallgemeinerung, dass in einem bekannten Browser alles genutzt werden kann führt im Umkehrschluß oft dazu, dass unbekannte Browser ausgesperrt werden, da sie von den entsprechenden Skripten nicht erkannt werden. Mit Ausnahme einiger Screenreader lässt sich kaum prüfen, ob Ihre Seiten auf einem Monitor dargestellt werden oder über Lautsprecher und Braillezeile ausgegeben werden, oder ob der Nutzer die Seiten mit der Maus oder der Tastatur bedient.

Die Bedingungen zu Anforderung 9 im Detail: