BITV Reloaded – Anforderung 8
Zugänglichkeit von Benutzerschnittstellen
»Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen.«
Was heißt das?
In dieser Anforderung dreht sich alles um die Zugänglichkeit von Inhalten, die Informationen zur Darstellung und Bedienung nicht über die Standard-Schnittstellen des Browsers, sondern über eigene Mechanismen an Ausgabegeräte wie assistive Programme liefern. Dies sind üblicherweise programmierte Objekte, die über das reine HTML oder Bilder hinausgehen und mit den Elementen OBJECT
, APPLET
(veraltet), EMBED
(noch nicht standardisiert), aber auch SCRIPT
realisiert sind. Dabei ist zwischen verschiedenen Arten von Objekten zu unterscheiden;
- Objekte, die zwar in eine Seite eingebettet sind, aber wie bei einer einfachen, mit Flash, SVG oder ähnlichem realisierten Infografik, keine Interaktion seitens des Benutzers benötigen. Hierfür gelten ähnliche Bedingungen wie bei eingebetteten statischen Formaten wie z.B. Bildern.
- Objekte, die mit Programmlogik versehen sind und eine Interaktion seitens des Benutzers benötigen. Hierfür ist die Bedingung 8.1 und ergänzend die Bedingungen der Anforderung 9 anzuwenden.
Alternativen für den Fall, dass diese vom Anwender nicht in der allgemein üblichen Weise genutzt werden können, wurden bereits in Anforderung 1 und Anforderung 6 besprochen. Während diese Bedingungen jedoch zum Teil noch von veralteten Hilfsmitteln ausgehen, die mit alternativen Inhalten und Funktionen zu versorgen sind, geht es hier um den moderneren Ansatz, die direkte Zugänglichkeit zu ein und demselben Angebot sicherzustellen.
Was meint die BIENE?
Eine der wesentlichen Neuerungen im Prüfverfahren zur BIENE 2006 war, dass nun mehr Wert auf die direkte Zugänglichkeit solcher Objekte gelegt wird. Im Sinne des integrativen Ansatzes der Prinzipien des Barrierefreien Webdesigns soll damit die gleiche Nutzbarkeit von Webinhalten durch alle Nutzer geprüft werden, was insbesondere Menschen mit Behinderungen einschliesst.
Andere Testverfahren machen sich bisher nicht die Mühe, die direkte Zugänglichkeit von programmierten Objekten zu testen. Diese bewerten lediglich, ob es alternative Angebote gibt, mit denen solche abzulehnenden Sonderwege nur fortgeschrieben werden. Dies führt dazu, dass Anbieter von Web-basierten Anwendungen keinerlei Hilfestellungen erhalten, um ihre Applikationen zugänglich zu gestalten, da diese von manchen als grundsätzlich fehlerhaft im Sinne der Barrierefreiheit angesehen werden. Hier ist es aus unserer Sicht in naher Zukunft unerlässlich, dass sich diese beiden bisher strikt getrennten Welten aufeinander zubewegen, und zwar aus beiden Richtungen.