BITV Reloaded – Anforderung 7
Bedingung 7.2: Verzicht auf Blinken (Prio. 1)
Blinkender Inhalt ist zu vermeiden.«
Was heißt das?
Blinkende Inhalte, d. h. Inhalte, die sich in regelmäßigen Zeitabständen ändern, lenken vom Lesen eines Textes ab, da sie sehr viel (unbewusste) Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Auch blinkende Inhalte, die nicht im primären Gesichtsfeld des Nutzers liegen, können ausgesprochen störend wirken. Daher ist dieser Prüfschritt auch z. B. auf Werbebanner oder andere blinkende Inhalte anwendbar, die nicht den Fließtext unterbrechen, sondern in einer Marginalspalte platziert sind.
Ist diese Anforderung noch aktuell?

Auch diese Bedingung basiert auf einer »Until user agents … «
-Richtlinie der WCAG, d. h. das Original gibt bereits deutliche Hinweise darauf, dass diese Problematik eigentlich in der Zugangssoftware gelöst werden sollte – für diesen Zweck hat das W3C die User Agent Accessibility Guidelines (UAAG) geschaffen.
Alle gängigen Browser sind inzwischen mit ihren Bordmitteln oder auch per Erweiterung in der Lage, die in dieser Bedingung als problematisch angesehenen Techniken zu unterbinden. Das in den Techniken der WCAG als Beispiel hierfür beschriebene Netscape-eigene Element blink>
wird zwar noch von Firefox unterstützt, ist aber eine kurzfristige Modeerscheinung des vergangenen Jahrhunderts und darf somit zu den Akten gelegt werden. BITV-verpflichtete Anbieter dürfen den blink>
-Tag
sowieso nicht verwenden, da dies nie Bestandteil irgendeiner W3C-Spezifikation war. Auch die CSS-Alternative text-decoration: blink
wird heutzutage von keinem ernsthaften Webdesigner benutzt.
Alternativ wird diese Funktion auch von Werbeblockern bereitgestellt, in vielen Browser lassen sich diese Einstellungen auch für einzelne Webangebote setzen; ähnliche Funktionen kann ein User Style Sheet oder eine Erweiterung wie FlashBlock bieten. In Opera ist diese Funktion zur Abschaltung von Animationen zusätzlich auch über die Schnelleinstellungen direkt erreichbar. Nach dem Wortlaut der WCAG müsste also der Zustand bereits erreicht sein, ab dem diese Bedingung als obsolet gelten kann.
Die Bewertung dieser Bedingung ist bei werbefinanzierte Angeboten problematisch: diese sind schon fast automatisch nicht BITV-konform, wenn sie die Platzierung animierter Werbeinhalte zulassen. Gerade weil blinkende Inhalte so viel Aufmerksamkeit auf sich ziehen werden diese Techniken in der Werbung eingesetzt. Die Bewertung erschwert die Tatsache, dass Werbebanner üblicherweise von zentralen Vermarktern geliefert werden und der Anbieter einer Site hat keinen Einfluss darauf, welche Inhalte mit welcher Technik zu welcher Zeit auf seinen Seiten erscheinen.
Wie können Sie das testen?
In vielen Browsern können die Animation von GIFs über die Voreinstellungen unterbunden werden. Während die entsprechende Option in Mozilla direkt in den Voreinstellungen gemacht werden kann, ist sie bei Firefox leider wie so vieles in das wenig intuitive about:config gewandert. Wenn Sie hier nach image.animation_mode filtern können Sie den Wert von normal auf none ändern und damit GIFs das Animieren untersagen.
Tipp: wenn Sie wichtige Informationen in einem animierten GIF ablegen, so sollten diese bereits im ersten Frame der Animation stehen. Diesen Frame können Sie natürlich so anlegen, dass er nur einige Millisekunden angezeigt wird, und danach dann die eigentliche Animation kommt. So verhindern Sie, dass Benutzern, die zwar Bilder anzeigen, aber Animationen unterbunden haben, wichtige Informationen vorenthalten werden.