BITV Reloaded – Anforderung 6
Nutzbarkeit ohne neuere Techniken
»Internetangebote müssen auch dann nutzbar sein, wenn der verwendete Benutzeragent neuere Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind.«
Was heißt das?

Sie können nicht davon ausgehen, dass alle Benutzer den gleichen Browser wie Sie verwenden. Ein Blick in die Statistik Ihrer Website enthüllt die Vielzahl der unterschiedlichsten Browser aus verschiedenen Generationen, die Ihre Benutzer verwenden.
Der Blick in die Statistik verrät generell nichts über das tatsächliche Können und die Konfiguration der Browser. Viele der Statistiken im Netz erinnern an die Geschichte von dem Mann, der in einem durchschnittlich 12 cm tiefem Fluß ertrunken ist. Auch das beste Statistikprogramm kann Ihnen nicht verraten, ob an einem Zielrechner lediglich ein grafischer Browser läuft, oder ob zusätzlich eine Braillezeile angeschlossen oder eine Sprachausgabe installiert ist. Die gesammelten HTML-Fähigkeiten aller bekannten Browser lassen sich heute nicht mehr auf einem Bierdeckel beschreiben.
Dies betrifft nicht nur die Standarkonfigurationen der Browser und die Frage, ob dieser überhaupt clientseitiges JavaScript, Java und ähnliches ausführen kann. Beim Einsatz von zusätzlichen Plug-In-Formaten sollte sichergestellt sein, dass Inhalte auch dann noch dargestellt und Funktionen ausgeführt werden können, wenn das Endgerät diese Techniken nicht beherrscht.
In Zeiten Web-basierter Anwendungen kann es vorkommen, dass ein Angebot prinzipiell nicht nutzbar sein kann, wenn die verwendete Zugangssoftware bestimmte Techniken nicht unterstützt. Der aktuelle Stand der WCAG 2.0 versucht diesem Problem zu begegnen, indem erstmalig bestimmte Grundvoraussetzungen und Basistechniken (sog. ›baseline assumptions‹) vorausgesetzt werden dürfen, ohne die eine sinnvolle Nutzung eines Angebots nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund der Weiterentwicklung der Richtlinien ist die Anforderung 6 besonders kritisch zu betrachten, zumal diese Anforderung in einem gewissen Widerspruch zur Bedingung 8.1 steht, wo die direkte Zugänglichkeit dynamischer Inhalte eingefordert wird.
Bei der Überarbeitung des Prüfverfahrens zur BIENE 2006 wurde ein Schwerpunkt darauf gelegt, die direkte Zugänglichkeit von Angeboten testen zu können. Wenn ein Angebot neuere Techniken im Sinne der Anforderung 6 benutzt und diese in mit zeitgemäßen Zugangsarten barrierefrei nutzbar sind, so verlangen die entsprechenden Prüfschritte keine statischen Alternativen mehr.