BITV Reloaded – Anforderung 5

Bedingung 5.5: (Prio. 2)

»Für Tabellen sind unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Elemente der genutzten Markup-Sprache Zusammenfassungen bereitzustellen.«

  • BIENE
  • WCAG 1
  • WCAG 2.0

Was heißt das?

Kontrovers

HTML bietet mehrere Elemente, um zusätzliche Informationen zu Tabellen in diesen sichtbar oder unsichtbar zu hinterlegen. Das ist problematisch bei dieser Bedingung: unsichtbare Informationen mit dem dafür vorgesehenen summary-Attribut von TABLE sind nur für ganz bestimmte Zugangsformen zugänglich und müssen doppelt hinterlegt werden, damit alle Nutzer sie wahrnehmen können. Dann kann man auf die unsichtbaren Informationen auch verzichten – ein generelles Problem unsichtbarer oder nur schwer zugänglicher Metadaten.

Das Element CAPTION, mit dem innerhalb einer Tabelle eine Art Bildunterschrift hinterlegt werden kann, ist eigentlich nichts anderes als ein strukturierendes Element ähnlich einer Überschrift, die aber nicht über die allgemeine Überschriftenstruktur einer Seite erreichbar ist. Die Praxis hat gezeigt, dass die identischen Informationen besser in einer echten Überschrift (Hn>) vor der Tabelle stehen, womit dann auf CAPTION zur Vermeidung von Dopplern verzichtet werden kann.

Was meint die BIENE?

Auch im BIENE-Prüfverfahren wird dieser Punkt seit dem Jahr 2006 nicht mehr strikt gehandhabt. Es wird lediglich bewertet, ob irgendeine angemessene Form der Beschriftung im Sinne einer Zusammenfassung oder Überschrift gewählt wurde. Dies kann CAPTION, SUMMARY oder Hn sein. In der amerikanischen Section 508, dem dortigen Äquivalent zur BITV wird der Gebrauch von Caption im übrigen nicht vorgeschrieben.