BITV Reloaded – Anforderung 4

Sprachliche Besonderheiten

»Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar zu machen.«

  • BIENE
  • WCAG 1
  • WCAG 2.0

Was heißt das?

In diesem Punkt geht es um eine der wenigen reinen Accessibility-Anforderungen der BITV: die Kennzeichnung von sprachlichen Besonderheiten. Ziel ist es, die Barrieren für Nutzer alternativer Zugangsformen oder assistiver Werkzeuge abzusenken und das allgemeine Textverständnis zu fördern.

Die Bedingungen zu Anforderung 4 im Detail: