BITV Reloaded – Anforderung 4
Sprachliche Besonderheiten
»Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar zu machen.«
Was heißt das?
In diesem Punkt geht es um eine der wenigen reinen Accessibility-Anforderungen der BITV: die Kennzeichnung von sprachlichen Besonderheiten. Ziel ist es, die Barrieren für Nutzer alternativer Zugangsformen oder assistiver Werkzeuge abzusenken und das allgemeine Textverständnis zu fördern.