BITV Reloaded – Anforderung 2

Bedingung 2.2: Ausreichende Kontraste von Grafiken (Prio. 1)

»Bilder sind so zu gestalten, dass die Kombinationen aus Vordergrund- und Hintergrundfarbe auf einem Schwarz-Weiß-Bildschirm und bei der Betrachtung durch Menschen mit Farbfehlsichtigkeiten ausreichend kontrastieren.«

  • BIENE
  • BIENE
  • WCAG 1
  • WCAG 2

Was heißt das?

An der Formulierung kann man deutlich das Alter der Vorlage für die BITV, der Web Content Accessibility Guidelines, ablesen: Schwarz-Weiß-Bildschirme sind heutzutage wohl kaum noch im Einsatz und wenn, dann eher nicht an einen Rechner mit Internetzugang angeschlossen. Das ist aber auch nicht die Kernaussage dieser Bedingung, sondern sie ergänzt die vorhergehende Bedingung 2.1: Sie können sich nicht drauf verlassen, dass Farben ihren gedachten Zweck erfüllen.

Die Bedingungen 2.1 und 2.2 sind nach unserer Auffassung in der BITV sinnvoll priorisiert. Da Benutzer bei korrekter Anwendung von HTML & CSS weitgehende Freiheiten haben, die Präsentation von Inhalten an ihre speziellen Bedürfnisse anzupassen, sind die Vorgaben für Texte folgerichtig bei der Priorität 2 einsortiert. Da diese Möglichkeiten jedoch nicht ohne weiteres für eingebettete Bilder, Grafiken etc. bestehen ist es schlüssig, diese Formate mit höherer Priorität zu behandeln.

Da sich die Ursachen, Wirkungen und Tests jedoch kaum unterscheiden haben wir diesen Punkt in der verwandten Bedingung 2.3 zusammengefasst.