BITV Reloaded – Anforderung 13

Bedingung 13.9: Zusammenfassung von mehrteiligen Dokumenten (Prio. 2)

»Soweit inhaltlich zusammenhängende Dokumente getrennt angeboten werden, sind Zusammenstellungen dieser Dokumente bereitzustellen.«

  • BIENE
  • WCAG 1
  • WCAG 2.0

Was heißt das?

Kontrovers

Kurzfassung: das wissen wir selbst nicht.

Langfassung: die Dokumentation zu dieser Bedingung bzw. zum Original in den Web Content Accessibility Guidelines ist ausgesprochen dürftig. Die Techniques for WCAG 1.0 zeigen Beispiele, die eher in anderen Bedingungen bzw. Checkpunkten anzusiedeln sind; so zum Beispiel die bereits in 13.2 behandelten Link Relations und ähnliche Techniken, oder die Bereitstellung von Navigationsmechanismen und deren schlüssige und nachvollziehbare Verwendung, die bereits in 13.4 bzw. 13.5 ausreichend geregelt sind.

Bei anderen Beispielen der WCAG-Techniken (Bereitstellung eines alternativen Angebots zum Download in Form von zip-, tar-, gzip- und stuffit-Archiven) will uns beim besten Willen nicht einleuchten, wo hier der Zusammenhang zum Thema ›Barrierefreies Webdesign‹ besteht. Diese Bedingung ist also bestenfalls ein Doppler und somit als überflüssig zu betrachten.