BITV Reloaded – Anforderung 13

Bedingung 13.3: Orientierungshilfen (Prio. 1)

»Es sind Informationen zur allgemeinen Anordnung und Konzeption eines Internetangebots, z. B. mittels eines Inhaltsverzeichnisses oder einer Sitemap, bereitzustellen.«

  • BIENE
  • BIENE
  • WCAG 1
  • WCAG 2

Was heißt das?

Sie sollten sich nicht darauf verlassen, dass alle Besucher das Konzept hinter Hypertexten kennen und sich eine komplette Website alleine über Links im Text erschliessen, und sei diese interne Verlinkung auch noch so ausgefeilt. Viele Besucher erwarten auch im Web ein aus den Printmedien vertrautes Inhaltsverzeichnis zur schnellen Orientierung. Die mentalen Modelle von der Struktur ihrer Daten, die Besucher während der Nutzung Ihrer Website aufbauen, sind jedoch in hohem Maße individuell und von vielen Faktoren wie Erfahrung, kognitiven Fähigkeiten etc. abhängig. Um einer möglichst großen Zahl von Menschen die Nutzung eines Angebots zu ermöglichen kann es angebracht sein, verschiedene parallele Mechanismen zur Erkundung der Struktur einer Website anzubieten.

Tipp: benutzen Sie lieber den Begriff »Übersicht« oder ähnliches statt wie die BITV »Sitemap«. Tests haben gezeigt, dass die Klickraten auf einen Link mit der Beschriftung »Sitemap« wesentlich geringer sind als auf den adäquaten deutschsprachigen Link »Übersicht«.

Die BITV macht hier keine Unterscheidung, ob diese Informationen tatsächlich auch nötig sind, weil ein Angebot eine gewisse Komplexität hat. Auch einfach strukturierte Websites müssen demnach »Informationen zur allgemeinen Anordnung und Konzeption« des Angebots bereitstellen, selbst wenn die hierfür notwendige Komplexitätsstufe nicht erreicht wird (oder im Ernstfall erst durch die Bereitstellung dieser Informationen erreicht wird).

Diese Bedingung sagt nicht, dass ein Angebot unbedingt über eine Sitemap oder ein Inhaltsverzeichnis verfügen muss – die notwendigen Informationen können auch in Textform oder bei einfach strukturierten Angeboten über eine unmittelbare Navigation zu allen Inhalten ersichtlich sein. Ein Zwang zum Anbieten eines Inhaltsverzeichnisses würde zudem alle Angebote automatisch als nicht barrierefrei deklarieren, bei denen dies aus inhaltlichen oder konzeptionellen Gründen gar nicht möglich ist. Das Prinzip des Inhaltsverzeichnis geht von einem Dokumenten-zentrischen Ansatz aus, der auf Angebote mit Anwendungscharakter nicht anwendbar ist. Aber auch in hochdynamischen Content-Seiten, in denen sich der Nutzer die Inhalte selbst zusammenstellen kann, ist ein Inhaltsverzeichnis oder eine Sitemap technisch und konzeptionell unmöglich.

Die WCAG 1.0 führen diese Richtlinie weiter aus und definieren, was mit »Informationen zur allgemeinen Anordnung und Konzeption« ebenfalls gemeint ist:

»Heben Sie Zugänglichkeits-Features in der Beschreibung einer Site hervor und erläutern Sie diese.«

Dies kann zum Beispiel eine Hilfe-Seite sein, in der der Aufbau des Angebots auf einer höheren, abstrakteren Ebene beschrieben wird und bestimmte Features erklärt werden, die für Nutzer von Hilfsmitteln von Interesse sind.

Wie können Sie das testen?

Sie müssen echte Nutzer bei der Interaktion mit ihrem Webangebot zu beobachten. Ob Sie damit ein Usability-Labor beauftragen, oder ob Sie informell ein paar Freunde und Bekannte um einen Test bitten hängt vom zur Verfügung stehenden Budget und der Größenordnung des Projektes ab. Wichtig ist nur, daß diese Tests in einer möglichst frühen Phase der Entwicklung stattfinden. Nur so können die Erkenntnisse noch bis zum Start der Seiten effektiv und kostensparend umgesetzt werden.

Auf keinen Fall sollte diese Bedingung von jemandem getestet werden, der in irgendeiner Form im Projekt involviert ist. Diesen ›Nutzern‹ sollte der Sinn und Zweck sowie der Aufbau des Angebotes bekannt sein und man darf kein brauchbares Meßergebnis aus einem solchen Test erwarten.