BITV Reloaded – Anforderung 12

Kontext- und Orientierungsinformationen

»Der Nutzerin/dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereitzustellen.«

  • BIENE
  • WCAG 1
  • WCAG 2.0

Was heißt das?

Kontrovers

Für viele Menschen mit Behinderungen bestehen die Barrieren nicht in der technischen Erreichbarkeit von Webinhalten, sondern im Verständnis, der Orientierung und der Bedienung wenn man »schon drin ist«. Die Nutzung der Inhalte wird oft durch die mangelnde Übersichtlichkeit und Bedienbarkeit einer Website verwehrt. Eine Absicht des Anbieters steckt in den seltensten Fällen dahinter, sondern eher das mangelnde Wissen um die speziellen Bedürfnisse und die Funktionsweise der assistiven Werkzeuge behinderter Menschen.

Ohne das Wissen um die Funktionen z. B. eines Screenreaders liest sich diese Anforderung zunächst erst einmal wie eine Selbstverständlichkeit. Jede Website stellt doch über die Navigation Informationen zur Orientierung bereit, oder? Dass die Reduzierung von Barrieren jedoch nicht alleine durch das bloße Vorhandensein von Navigationsmechanismen und Bedienelementen sichergestellt ist, wird durch die folgenden Bedingungen verdeutlicht:

Die Bedingungen zu Anforderung 12 im Detail: