BITV Reloaded – Anforderung 11

Webstandards und öffentliche Dokumentation verwendeter Techniken

»Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien sollen öffentlich zugänglich und vollständig dokumentiert sein, wie z. B. die vom World Wide Web Consortium entwickelten Technologien.«

  • BIENE
  • WCAG 1
  • WCAG 2.0

Was heißt das?

Kontrovers

Die Verwendung von offenen Standards garantiert die Interoperabilität Ihres Internetangebots und spart bei Wartung und Pflege bares Geld.

Man beachte die Einschränkung in dieser Vorgabe (»wie z.B. die vom World Wide Web Consortium entwickelten Technologien [sic!), in der die W3C-Empfehlungen nur als eine mögliche Technik genannt werden. Einer der Gründe für diese Einschränkung ist die Tatsache, daß das W3C keine normative Kraft wie die ISO besitzt, sondern eine privatwirtschaftlich organisierte Vereinigung von Vertretern der Software-Industrie und anderen Interessierten ist. Daher ist es falsch, bei den Empfehlungen des W3C von Standards im Sinne einer DIN- oder ISO-Norm zu sprechen, da diese Empfehlungen (Recommendations) nur eines sind: freundliche Empfehlungen.

Dieser Anforderung bedeutet, daß Sie bei Ihren Seiten auf proprietäres, d.h. herstellerspezifisches Markup grundsätzlich verzichten sollten. Was dies für die Webentwicklung bedeutet, wird in Anforderung 3 erläutert.

Mit dieser ›Öffnungsklausel‹ schliesst die BITV auch andere de-Fakto-Standards ein, die nicht vom W3C kontrolliert werden: JavaScript ist als ECMA-262 vollständig dokumentiert und normiert worden ebenso wie die PDF- und Flash-Formate vom Hersteller Adobe offengelegt und dokumentiert worden sind und teilweise der ISO zur Normierung vorliegen.

Für eine Verordnung ist es aus formaljuristischen Gründen nicht möglich, sich unmittelbar auf Standards zu beziehen, die nicht der regierungsamtlichen Kontrolle unterliegen. Daher diese vagen Formulierungen, die uns auch an anderen Stellen der Verordnung begegnen.

Die Bedingungen zu Anforderung 11 im Detail: