BITV Reloaded – Anforderung 10
Bedingung 10.5: Trennung von Links (Prio. 2)
Nebeneinander liegende Hyperlinks sind durch von Leerzeichen umgebene, druckbare Zeichen zu trennen.«
Was heißt das?

Mit dieser Bedingung sollte verhindert werden, dass in einer Sprachausgabe Aufreihungen von Links ohne Trennung nacheinander wiedergegeben werden und so nicht mehr differenzierbar sind. Druckbar heißt, dass dies Zeichen aus dem verwendeten Zeichensatz sein müssen, die keine Leerzeichen (Leerschritt oder
) sind. Auch Bilder als alleinige Trennung von aufeinanderfolgenden Links sind nicht zulässig.
Dieses Problem spielt heutzutage keine Rolle mehr: sämtliche uns bekannten Hilfsmittel haben keinerlei Probleme damit, Links sauber voneinander zu trennen, selbst wenn diese nicht »durch von Leerzeichen umgebene, druckbare Zeichen«
voneinander getrennt sind. Eine Testreihe des W3C aus dem Jahr 1999 weist in die selbe Richtung.
Die Bedienung nebeneinander stehender Links ist für Menschen mit motorischen Behinderungen unter Umständen einfacher, wenn diese etwas weiter voneinander entfernt sind und der Nutzer nicht die Tastatur, sondern eine Maus oder ein vergleichbares Zeigegerät nutzt. Allerdings hilft hier der in dieser Bedingung beschriebene Lösungsansatz auch nicht weiter. Auch ein Link, der lediglich drei Pixel von einem benachbarten Link entfernt ist, würde diese Bedingung erfüllen (ein Punkt als druckbares Zeichen, umgeben von Leerschritten, die per CSS auf 1px Breite gebracht wurden).
Negative Beispiele:
Wie wenig sinnvoll diese Bedingung ist zeigt der folgende Screenshot: auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) wird ein Servicemenü angeboten (was auch immer das sein mag), in dem horizontal aufgereihte Links alle mit einem senkrechten Strich ( | = Pipe) voneinander getrennt sind. Ein Prüfwerkzeug wie Cynthia Says gibt hier das OK, bemängelt aber bei der darauf folgenden vertikalen Liste von Links, dass diese nicht von druckbaren Trennzeichen umgeben seinen:
Der grosse Unterschied? Die erste Variante ist formell in Ordnung, aber nicht unbedingt benutzbar; die zweite Variante ist unter allen denkbaren Umständen uneingeschränkt nutzbar, aber formell fehlerhaft.
Was meint die BIENE?
Auch im BIENE-Prüfverfahren wird dieser Punkt seit dem Jahr 2006 nicht mehr geprüft. Die Bedingung kann somit als veraltet angesehen werden.