BITV Reloaded – Anforderung 10

Bedingung 10.1: Verzicht auf Pop-Ups, neue Fenster angekündigt (Prio. 1)

Das Erscheinenlassen von Pop-Ups oder anderen Fenstern ist zu vermeiden. Die Nutzerin/der Nutzer ist über Wechsel der aktuellen Ansicht zu informieren.«

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  • WCAG 1
  • WCAG 2

Was heißt das?

Das unerwünschte Öffnen von Pop-Up-Fenstern ist generell unter Internetnutzern nicht beliebt und wirft für alle Probleme in der Nutzbarkeit eines Webangebots auf, sofern diese nicht mit der unmittelbaren Nutzung des Angebot zusammenhängen.

Der zweite Teil der Bedingung bezieht sich nicht nur auf selbstöffnende Pop-Ups, sondern auch auf Links, die selbsttätig, d.h. ohne explizite Anforderung durch den Nutzer in einem neuen Fenster geöffnet werden oder Fenster, die den Fokus an sich ziehen.

Für viele Nutzer entsteht bei sich automatisch öffnenden Fenstern das Problem, dass die Ansicht unaufgefordert geändert und der sog. Clickstream unterbrochen wird und sich nicht mehr über die History des Browsers (den ›Zurück‹-Knopf) wiederherstellen lässt.

Wenn Ihre Seiten sauberes HTML oder XHTML in der Variante strict verwenden, können Sie keine neuen Fenster mehr mit den Bordmitteln von HTML öffnen, da in diesen das hierfür notwendige Attribut target nicht mehr spezifiziert ist. Hier müssen Sie im Bedarfsfall auf gleichwertige Funktionen in JavaScript zurückgreifen, die zudem den Vorteil haben, vom Nutzer besser über die Einstellungen seines Browsers kontrollierbar zu sein.

Was heißt das nicht?

Fehlermeldungen, die in Form von modalen Dialogen per JavaScript geöffnet werden, sind keine Pop-Ups im Sinne dieser Bedingung. Sie sind zum einen unproblematisch und zum anderen können oder sollten sie sogar funktionaler Bestandteil einer Web-basierten Anwendung sein; ein generelles Verbot wäre also unrealistisch.

Ist diese Anforderung noch aktuell?

Veraltet

Nein: auch diese Bedingung ist in den WCAG eine der »Until user agents … «-Guidelines. In der deutschen Übersetzung steht der Zusatz »bis Benutzeragenten es gestatten, die Erzeugung neuer Fenster zu unterbinden«, der in der BITV bekanntlich fehlt.

Sämtliche aktuell auf dem Markt befindlichen Browser (inkl. Internet Explorer) verfügen über Funktionen, mit denen sich Pop-Ups blockieren lassen. In älteren Browsern lassen sich entsprechende Funktionen über Zusatzprogramme oder Erweiterungen nachrüsten. Diese sind in der Regel kostenlos erhältlich, sodaß diese vermeintliche Barriere längst keine mehr ist – die Bedingung ist somit obsolet.

Diese Bedingung stammt aus Zeiten, als das Konzept des »Tabbed Browsing« noch nicht erfunden war, das mittlerweile sämtliche modernen Browser beherrschen. In diesen hat der Nutzer volle Kontrolle darüber, ob die Angabe eines target="_new" überschrieben wird und sich sämtliche vom Autor vorgegebenen Aktionen in einem neuen Tab, im gleichen Tab oder tatsächlich in einem neuen Fenster öffnen.