BITV Reloaded – Anforderung 1: Äquivalente Alternativen
Bedingung 1.4: Multimedia mit Untertiteln (Prio. 1)
»Für jede zeitgesteuerte Multimedia-Präsentation (insbesondere Film oder Animation) sind äquivalente Alternativen (z. B. Untertitel oder Audiobeschreibungen der Videospur) mit der Präsentation zu synchronisieren.«
Was heißt das?
In Ergänzung zur vorhergehenden Bedingung hier eine zweiteilige Vorgabe zur Synchronisation, d. h. zum zeitgleichen Erscheinen von Alternativen zu den angebotenen visuellen und akustischen Inhalten. Zum einen betrifft die Bedingung wie schon in 1.3 blinde und sehbehinderte Menschen, aber zusätzlich auch Menschen mit Lernbehinderung und spezifischen Leseschwächen. Im Gegensatz zu 1.3 ist hier von Bedeutung, ob der Zeitpunkt des Auftretens einer Information relevant ist – in diesem Fall müssen die Alternativen synchronisiert werden, sonst gilt 1.3.
Zum anderen betrifft diese Bedingung durch die Forderung nach Untertiteln gehörlose oder schwerhörige Menschen, die zum Teil auf eine schriftliche Alternative zu den akustischen Informationen angewiesen sind. Sie können sich beim Einsatz von Audio-Elementen (so zum Beispiel in Flash) nicht darauf verlassen, dass am Zielrechner ein Lautsprecher vorhanden ist oder ob die Anwendung vielleicht gerade von einem gehörlosen oder schwerhörigen Menschen genutzt wird. Wenn Sie wichtige Inhalte mittels Audio transportieren, sollten Sie auf jeden Fall Textalternativen anbieten, um Menschen mit Hörbehinderungen den vollen Zugang zu ermöglichen.
Bei click.tv finden Sie eine Reihe Videos, in denen man anhand des annotierten Textes zu bestimmten Ausschnitten springen kann.
Hierbei ist jedoch zwischen schwerhörigen und gehörlosen Nutzern deutlich abzugrenzen. Für schwerhörige Menschen sind zusätzliche, optional einschaltbare Transskripte oder Untertitel von multimedialen Inhalten sicher von Vorteil. Für gehörlose Menschen, die in Deutscher Gebärdensprache (DGS) kommunizieren, reicht diese Methode nicht aus, um einen gleichwertigen Zugang zu den Informationen zu gewährleisten.
Da DGS die primäre Sprache vieler gehörloser Menschen ist, bleibt die Schriftsprache die erste erlernte ›Fremdsprache‹ und ist keine »äquivalente Alternative«
im Sinne der Bedingung 1.4. Sinnvoller als eine Untertitelung ist hier die Übersetzung in DGS. In erster Linie geschieht dies mit Gebärdendolmetschern oder gehörlosen Darstellern, in Einzelfällen werden auch Avatare eingesetzt.
Diese Programme zur automatischen Generierung eines computergenerierten Darstellers sind für die Übersetzung einfacher Sachverhalte geeignet und lassen sich zudem einfach mit Untertiteln synchronisieren. Entsprechende Beispiele finden Sie unter gebaerden.hamburg.de. Die Übersetzung komplexerer Informationen in computergenerierte Gebärdensprache mit Programmen wie Sign Smith Studio erfordert jedoch einen enormen Aufand, sodaß echte Darsteller auf absehbare Zeit sicher die bessere Alternative sind.
Beispiele:
Eine Auswahl von untertitelten Videos verschiedenster Art finden Sie bei Google Video. Eine Übersicht vorbildlicher Videos in Gebärdensprache finden Sie beim Deutschen Gehörlosen Bund im Menüpunkt «Gebärdensprach-Filme«. Sehr gut gemacht sind auch die DGS-Videos, mit denen die Deutsche Bundesbank Themen wie Geldpolitik, die Geschichte des Geldes oder die Euro-Einführung erklärt.
Werkzeuge:
- Captionate ist eine Windows-Anwendung, mit der Untertitel in Flash Video-Dateien (FLV) eingebettet werden können. Das Erscheinungsbild ist über FLVPlayback Skins anpassbar.
- Hi-Caption Studio ist ein Werkzeug zur Erstellung von SAMI-Dateien mit Untertiteln für Windows Media Player und RealPlayer
- Media Access Generator (MAGpie) hilft bei der Erstellung von Untertiteln und Audiodeskriptionen. Die Java-Anwendung unterstützt QuickTime, RealPlayer und Windows Media Player
- Die Firma Apple hat eine ganze Reihe von Tutorials zur Erstellung von SMIL-Dateien für QuickTime veröffentlicht.