BITV Reloaded – Anforderung 1

Äquivalente Alternativen

»Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen.«

  • BIENE
  • WCAG 1
  • WCAG 2.0

Was heißt das?

Gleich zu Beginn der BITV geht es um grundlegende Dinge, die seit jeher zum ›Guten Ton‹ einer Website gehören. Kurz gesagt: alles was sich in Form von Text ausdrücken lässt sollte auch in Textform vorhanden sein. Reiner Text bietet als einziges Format die Möglichkeit, maschinell in andere, alternative Ausgabeformate übertragbar zu sein. Texte können über den Lautsprecher ausgegeben oder in Braille umgewandelt werden, akustische Informationen können zusätzlich in Textform dargestellt werden und vieles mehr. Viele Menschen mit sensorischen Behinderungen sind auf die Übertragung in eine Textalternative angewiesen, da versteht es sich von selbst, dass diese Alternativen auch einen adäquaten Ersatz für die in Nicht-Textform angebotenen Inhalte bieten müssen.

Eine ganze Reihe Bedingungen der BITV erfüllt man fast automatisch, wenn man sich an die jeweiligen Standards hält. Die Anforderung 1 ist einer der Punkte der BITV, deren technische Umsetzung eigentlich ein Kinderspiel sein sollte, deren inhaltliche Umsetzung allerdings Aufwand bedeutet. Mehr dazu in den einzelnen Bedingungen:

Die Bedingungen zu Anforderung 1 im Detail:

Anmerkung

Wenn Sie die Tests zu dieser Anforderung an Ihren eigenen Seiten nachvollziehen wollen, finden Sie in der Einleitung zu dieser Serie eine Liste mit den benötigten Tools und Adressen, wo Sie diese herunterladen können.