WCAG 2.0
Die Übersetzung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG2.0) durch eine international besetzte Arbeitsgruppe unter Leitung von Aktion Mensch im vergangenen Jahr war nur der erste Schritt. Wichtige begleitende Dokumente werden weiterhin übersetzt, um dadurch das Verständnis der Richtlinien und ihre Umsetzbarkeit im deutschsprachigen Raum zu fördern. Den aktuellen Stand der Übersetzungen und die Möglichkeit zur Beteiligung finden Sie hier:
Stand: 08.04.2010, Kommentare zu diesem Artikel
WCAG spricht Deutsch: Übersetzung der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte veröffentlicht
Seit 2008 gelten neue internationale Richtlinien für barrierefreie Webinhalte, die Web Content Accessibility Guidelines in der Version 2.0 (WCAG 2.0). Eine von der Aktion Mensch ins Leben gerufene Arbeitsgruppe hat nun erstmals eine deutsche Übersetzung der Richtlinien vorgelegt. Das oberste Gremium zur Standardisierung von Webtechniken, das World Wide Web Consortium (W3C) hat diese Übersetzung autorisiert und offiziell unter w3.org/Translations/WCAG20-de veröffentlicht.
Die fertiggestellten Übersetzungen:
- Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0 (Status: fertig; Errata)
- Einführung in die Barrierefreiheit im Web (Status: fertig)
- Übersicht zu den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) (fertig)
- Die WCAG 2.0-Dokumente (fertig)
- Barrierefreiheit im Web: WCAG 2.0 auf einen Blick (fertig)
- WCAG 2 Häufig gestellte Fragen (FAQ) (fertig)
- Wie sich die WCAG 2.0 von den WCAG 1.0 unterscheiden (fertig)
- Warum eine Harmonisierung von Standards für das Web unentbehrlich ist (fertig)
Übersetzungen im Entwurfs-Stadium:
- Wie man WCAG 2.0 erfüllt (Status: erster Entwurf; Kommentare)
- Benutzer in Webprojekte einbeziehen für eine bessere und einfachere Barrierefreiheit (Status: erster Entwurf; Kommentare)
- Benutzer in die Evaluation der Barrierefreiheit im Web einbeziehen (Status: erster Entwurf; Kommentare)
- Anleitung zur Kommentierung von WCAG 2.0-Dokumenten (Status: erster Entwurf; Kommentare)
Für Menschen mit Behinderungen im deutschsprachigen Raum ist die Übersetzung nach Einschätzung der Aktion Mensch ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu einem barrierefreien Internet. »Die WCAG 2.0 sind der Standard der Zukunft. Eine autorisierte Übersetzung hilft, diese Standards weiter bekannt zu machen, und ermöglicht es Agenturen und Anbietern Webangebote auf Grundlage der Richtlinien zu testen und entsprechend der Bedürfnisse von Nutzern mit Behinderungen weiterzuentwickeln«
, erklärt Christian Schmitz, stellvertretender Pressesprecher der Aktion Mensch, die sich mit der Initiative ›Einfach für Alle‹ schon seit dem Jahr 2000 für ein barrierefreies Internet einsetzt.
Nächste Meilensteine: BITV 2.0 und EU-weite Harmonisierung
Die deutsche Übersetzung ist auch ein wichtiger Schritt mit Blick auf die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland. Bei der laufenden Überarbeitung der seit 2002 geltende »Barrierefreie Informationstechnik Verordnung« (BITV) orientiert sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausdrücklich an den Empfehlungen des W3C.
Darüber hinaus leistet die deutsche Übersetzung einen Beitrag zu der Harmonisierung der Richtlinien innerhalb der EU. So setzte sich Viviane Reding, EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien in einer Rede Anfang Oktober, für einen gemeinsamen »European Disability Act« ein, der die WCAG 2.0 als verbindlichen Standard festlegt und betonte dabei die Vorteile für Nutzer und Anbieter: »Die Informationsgesellschaft ist eine entscheidende Voraussetzung, um ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und sozial integrierendes Europa zu schaffen.«
Dabei könne es für Unternehmen jedoch sehr teuer werden, wenn sie sich an unterschiedliche nationale Normen anpassen müssten. Die Orientierung an den Standards der WCAG 2.0 verschafft Unternehmen daher auch Wettbewerbsvorteile.
Arbeitsgruppe mit Mitgliedern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
In der Arbeitsgruppe, die seit April 2009 die Übersetzung der WCAG 2.0 vorangetrieben hat, haben sich insgesamt fast 30 Unternehmen, Hochschulen, Behörden und Initiativen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz beteiligt. Nach der Veröffentlichung eines Entwurfs der Übersetzung im August konnte die Öffentlichkeit Vorschläge zur Verbesserung einsenden, die durch die Arbeitsgruppe eingearbeitet wurden. Der nächste Schritt ist nun die Übersetzung der Programmier- und Gestaltungstechniken zur WCAG 2.0 und weiterer erläuternder Dokumente.
Wie kam es dazu? Infos zum Verfahren:
Prozeß abgeschlossen / Dokumente an W3C übergeben
Weitere Informationen zum Verfahren:
Die in der Phase der öffentlichen Kommentierung der deutschen WCAG 2.0-Übersetzung eingegangenen Anmerkungen und Vorschläge wurden gesichtet und in die Übersetzung eingearbeitet. Nach Ablauf der Kommentierungsfrist wurden die Stakeholder und die Kommentatoren gebeten, den überarbeiteten Entwurf zu prüfen und ihre Zustimmung zu signalisieren. Die qualifizierte Mehrheit (29 ja, 0 nein, 4 ohne Rückmeldung) äusserte ihre Zustimmung zur vorliegenden finalen Fassung.
Somit war der Übersetzungsprozess im Einklang mit Punkt 5. der Policy for Authorized W3C Translations abgeschlossen und die Übersetzung wurde an das W3C übergeben. Die weltweit zweite autorisierte Übersetzung der WCAG 2.0 wurde am 29. Oktober 2009 unter www.w3.org/Translations/WCAG20-de/ veröffentlicht.
Zusammenfassung der öffentlichen Kommentare
Während der Phase der öffentlichen Kommentierung des Übersetzungsentwurfes gab es einige Anregungen zur weiteren Übersetzung der noch in Englisch vorliegenden Linktexte. Diese wurden daraufhin vollständig übersetzt und mit dem Zusatz (englisch) sowie dem hreflang-Attribut versehen um zu verdeutlichen, dass es sich um Links auf englischsprachige Dokumente handelt.
Es gab weiterhin eine Reihe Anregungen zur Verbesserung des Satzbaus und der Lesbarkeit; diese wurden umgesetzt, da sie nicht sinnverändernd waren. Es gab Hinweise auf Interpunktions-Fehler, die ebenfalls korrigiert wurden.
Einige Vorschläge z.B. zur Übersetzung des Copyright-Vermerks wurden nicht umgesetzt, da diese nach den Regeln des W3C in unveränderter Form übernommen werden müssen. Als Kompromiss wurde ein zusätzlicher Absatz mit der Übersetzung eingefügt.
Während der Übersetzung stellte sich heraus, dass einige Passagen oder Formulierungen des englischen Originals aufgrund grammatikalischer Unterschiede nicht ohne Weiteres ins Deutsche zu übertragen sind. Ein Beispiel hierfür ist die Aufzählung bei der Definition von Gebärdensprache – hier wurde in Absprache mit Vertretern der Hörbehinderten ein akzeptabler Kompromiss gefunden.
Einige weitere Anregungen wurden nach Diskussion im Übersetzer-Team nicht übernommen, da sie sinnentstellend und somit keine korrekte Übersetzung gewesen wären.
Eine Zusammenfassung der eingegangenen Kommentare und die Antworten der Übersetzer darauf finden Sie unter lists.w3.org/Archives/Public/public-auth-trans-de/2009Oct/0029.html (deutsch und englisch); die ausführliche Dokumentation der öffentlichen Kommentare finden Sie unter www.einfach-fuer-alle.de/wcag2.0/versionen/2009-09-16/kommentare.html (deutsch); die vollständige Dokumentation sämtlicher Kommentare der Partner im Übersetzungsprozess (sog.Stakeholder) zu den vorhergehenden Entwürfen finden sie unter www.einfach-fuer-alle.de/wcag2.0/versionen/ (deutsch).
Zustimmung der Stakeholder
Nach Ablauf der Kommentierungsfrist wurden die Stakeholder und die Kommentatoren gebeten, den überarbeiteten Entwurf zu prüfen und ihre Zustimmung zu signalisieren (siehe lists.w3.org/Archives/Public/public-auth-trans-de/2009Sep/0009.html). Die qualifizierte Mehrheit (29 ja, 0 nein, 4 bis dato keine Rückmeldung) äusserte ihre Zustimmung zur vorliegenden finalen Fassung.
Anmerkungen der Übersetzer
Geschlechterneutralität
In der Übersetzung wurde durchgängig das Maskulinum in seiner generischen Funktion verwendet. Das Dokument spricht somit sowohl das weibliche als auch das männliche Geschlecht an. Auf ein Gendering wurde zugunsten der Lesbarkeit verzichtet.
Glossar
In der Definition von Jargon heisst es:
»Beispiel: Bei dem Wort StickyKeys handelt es sich um Jargon aus dem Bereich der assistierenden Technik/Barrierefreiheit.«
Im Deutschen gibt es keine geeignete Übersetzung von StickyKeys, die der Definition von Jargon entsprechen würde. Hier wird z.B. von Einrastfunktion bzw. Einfingerbedienung gesprochen.
In der Definition von Audiodeskription heisst es:
»Anmerkung 4: Wird auch „Videodeskription“ und „deskriptive Erzählung“ genannt.«
Diese Begriffe werden im englischen Sprachraum benutzt; im deutschen Sprachgebrauch wird der Begriff Hörfilm für einen mit Audiodeskriptionen versehenen Film verwendet.
Links
Die Übersetzung der WCAG 2.0-Dokumente ist ein kontinuierlicher Prozess, der mit dem Kern der Dokumente – den Richtlinien selbst – begonnen hat und noch nicht abgeschlossen ist. Daher führen die meisten Links zurzeit noch auf englischsprachige Dokumente; diese sind entsprechend mit (englisch) im Linktext gekennzeichnet.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit und zur Vermeidung von Redundanzen haben wir uns jedoch dafür entschieden, die zahlreichen Links zur Schnellreferenz und zu weiteren Dokumenten (z.B.1.2.4 erfüllen | 1.2.4 verstehen) in den Richtlinien selbst nicht gesondert zu kennzeichnen. Diese Links zeigen zurzeit ebenfalls noch auf englischsprachige Dokumente, werden aber nach und nach übersetzt.
Errata
Die bis zum 22.10.2009 unter www.w3.org/WAI/WCAG20/errata dokumentierten Fehler sind in der Übersetzung bereits behoben.
Zusätzlich behebt die Übersetzung einen weiteren Fehler in den WCAG 2.0. Dort heisst es im letzten Absatz von WCAG 2.0 Layers of Guidance:
»… particularly in the cognitive language and learning areas.«
Hier fehlt zwischen cognitive und language ein Komma, wodurch der Sinn des Satzes entgegen der Intention verändert wird. Die WCAG-Arbeitsgruppe wurde hiervon in Kenntnis gesetzt, der Fehler ist in der Übersetzung bereits korrigiert.
Weitere Fehler sind zurzeit nicht bekannt. Eventuelle Fehler in dieser Übersetzung werden bei www.einfach-fuer-alle.de/wcag2.0/errata/ dokumentiert werden.






