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26 Jul 2010

BIENE 2010: Unternehmen erstmals vorn

Erstmals in der Geschichte des BIENE-Wettbewerbs sind es nicht die zur Barrierefreiheit durch die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) verpflichteten Verwaltungen und Organisationen, die die meisten Bewerbungen um eine BIENE eingereicht haben. Dieses Jahr strecken vor allem Unternehmen ihre Fühler nach den begehrten Auszeichnungen aus: Von den 224 Bewerbungen und Vorschlägen entfallen 118 auf Webangebote aus der freien Wirtschaft.

Darüber freuen sich die BIENE-Veranstalter, die Stiftung Digitale Chancen und die Aktion Mensch, ganz besonders. »Aus unserer Sicht liegt ein Grund für den erfreulich hohen Anteil von Unternehmen in der Konzentration auf Transaktionsangebote – wie Online-Einkauf, Reisebuchung oder Online-Bankgeschäft. Gerade Menschen mit Behinderung nutzen solche Angebote, sie erleichtern ihren Alltag. Deshalb suchen wir auf diesem Gebiet die besten, innovativsten Webseiten«, erläutert Iris Cornelssen, Projektleiterin für die BIENE bei der Aktion Mensch. »So ist es für uns folgerichtig, dass die einfachen den komplexen und serviceorientierten Webangeboten weichen«, so Iris Cornelssen weiter.

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BIENE fliegt über den großen Teich

Verwaltungen, z. B. Kommunen und andere Behörden, sind mit 37 Bewerbungen im Rennen. Von Organisationen, wie Verbänden, Vereinen oder Stiftungen kommen 44 Bewerbungen um eine BIENE. Aus dem Bereich der tagesaktuellen Medien liegen 25 Wettbewerbsbeiträge vor. »Städte und Gemeinden sind in diesem Jahr wieder stark repräsentiert. Ebenso zählen Zeitungen und andere Medien sowie Web 2.0-Angebote zu den BIENE-Anwärtern. Wir sind gespannt, ob sie unsere Anforderungen tatsächlich erfüllen«, fasst Jutta Croll, Geschäftsführerin der Stiftung Digitale Chancen, zusammen. »Traditionell sind auch Webangebote aus unseren Nachbarländern im Wettbewerb vertreten. In diesem Jahr liegen zwölf Bewerbungen aus Österreich und fünf aus der Schweiz vor. Außerdem haben uns deutschsprachige Angebote aus Italien sowie erstmals aus Dänemark, Rumänien, Ungarn, Russland und sogar aus den USA erreicht«, freut sich Jutta Croll.

Das Prüfverfahren startet

Obere Reihe: Schreiber, Besteman, Vaziri, Klaus; Untere Reihe: Ostermann, Pieters, Willner, Specchia, Saal

Die Spreu vom Weizen trennt in den kommenden Monaten das mehrstufige Prüfverfahren, das auch dieses Jahr vom Fachlichen Beirat, der aus Experten mit und ohne Behinderung besteht, begleitet wird. Fachleute der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg nehmen die technische Umsetzung der Angebote unter die Lupe. Die praktische Handhabung testen Menschen mit Behinderung am Ende des Verfahrens im Praxistest. Das letzte Wort hat schließlich die prominent besetzte Jury. Sie legt am Vortag der Preisverleihung fest, wer am 10. Dezember 2010 Gewinner einer BIENE ist.

Über die BIENE

Seit 2003 prämieren die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen die besten deutschsprachigen barrierefreien Angebote im Internet mit einer BIENE. BIENE steht für »Barrierefreies Internet eröffnet neue Einsichten«, aber auch für Kommunikation, gemeinsames Handeln und produktives Miteinander. Rund 1.800 Unternehmen und Organisationen, Behörden und Ministerien, Städte und Gemeinden sowie Vereine und Verbände aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Südtirol haben sich bislang mit Webseiten am Wettbewerb beteiligt. Mehr als 100 Webseiten wurden bisher mit einer BIENE ausgezeichnet.

Am BIENE-Wettbewerb können Anbieter und Gestalter deutschsprachiger Webangebote teilnehmen. Sonderpreise können für Lösungen vergeben werden, die spezifische Bedürfnisse einzelner Nutzergruppen berücksichtigen. Das können sein: Angebote für gehörlose Menschen, die Gebärdensprache verwenden, Angebote für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder andere herausragende und innovative Entwicklungen. Der Preis ist rein ideeller Natur.

Die Preisverleihung findet am 10. Dezember 2010 in Berlin statt. Weitere Informationen zum Wettbewerb gibt es unter www.biene-wettbewerb.de.

07 Jul 2010

Aktion Mensch und Stiftung Digitale Chancen suchen die besten deutschsprachigen barrierefreien Webseiten / Voraussetzung: Angebote müssen Transaktionen ermöglichen

Endspurt bei der BIENE 2010: Noch bis zum 15. Juli können Unternehmen, Organisationen, Behörden und Medien unter www.biene-wettbewerb.de ihre Internet-Angebote zum Wettbewerb der Stiftung Digitale Chancen und der Aktion Mensch für die besten barrierefreien deutschsprachigen Webseiten anmelden.

Auch dieses Jahr haben die Initiatoren die Teilnahmekriterien den Entwicklungen im World Wide Web angepasst und Voraussetzungen formuliert, die stärker die veränderten Nutzungsgewohnheiten berücksichtigen. Menschen nutzen das Internet immer mehr, um sich mit anderen auszutauschen, Einkäufe, Bankgeschäfte und Behördengänge zu erledigen. Technisch sind dazu Transaktionen nötig, erklärt Jutta Croll, Geschäftsführerin der Stiftung Digitale Chancen. Gleichzeitig werden immer mehr Interaktionen und Dienstleistungen von den Anbietern ins Internet verlagert. Um diese Transaktionen auch für Menschen mit Behinderung zugänglich zu machen, müssen sie barrierefrei gestaltet sein. Deshalb ist die zentrale Voraussetzung für die Bewerbungen um die BIENE 2010, dass das Angebot Nutzerinnen und Nutzern mindestens eine barrierefreie Transaktion ermöglicht.

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Was das im Detail heißt, führt Iris Cornelssen, Projektleiterin für die BIENE bei der Aktion Mensch aus: Der Online-Kauf eines Buches, die Buchung einer Reise, das Beantragen eines Personalausweises im Internet oder die Anmeldung bei einem Sportverein per Internet – das sind populäre Beispiele für digitale Transaktionsprozesse. Entscheidend ist, dass die Transaktionen dem Kern des Angebots entsprechen. Eine Bank bietet ein barrierefreies Onlinebanking an, eine Behörde einen Verwaltungsvorgang oder ein soziales Netzwerk die Anmeldung und das Anlegen eines Profils. Die Ergebnisse der BIENE in den vergangen Jahren haben gezeigt, dass dies barrierefrei möglich ist – wenn die Anbieter das wollen. Und wir suchen die, die das vorbildlich tun.

Wenn diese Mindestanforderung erfüllt ist, ist es grundsätzlich möglich, auch Teillösungen von Webangeboten einzureichen. Für die Webseiten tagesaktueller Medien, die von einer Vollredaktion bearbeitet werden, gilt, dass im Wesentlichen die Nachrichten den Kern des Angebots darstellen, Transaktionen sind daher für diese Webseiten verzichtbar.

Die genauen Kriterien 2010 können sich Interessenten bereits vorab unter www.biene-wettbewerb.de anschauen. Sowohl der gesamte BIENE-Kriterienkatalog als auch neun Basisanforderungen, die die Veranstalter gemeinsam mit dem Fachlichen Beirat des Wettbewerbs auf Grundlage des Kriterienkatalogs erarbeitet haben, bieten den Bewerbern eine Orientierung, worauf es beim Wettbewerb ankommt. Dort können Anbieter und Agenturen auch ihre Webseiten zum Wettbewerb anmelden. Zudem haben Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, Webseiten, die sie im Sinne der Barrierefreiheit für vorbildlich halten, für eine BIENE vorzuschlagen.

11 Jun 2010

Testverfahren veröffentlicht / Teilnahme bis 15. Juli möglich

Mit dem BIENE-Wettbewerb 2010 suchen die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen bereits zum siebten Mal die Vor­reiter bei der barriere­freien Gestaltung von Inter­net-Angeboten. Gesucht werden inno­vative und kreative Lösungen, die nicht nur die gesetz­lichen und technischen Mindest­anforder­ungen an Barriere­frei­heit erfüllen und den Bewertungs­kriterien des Wett­bewerbs ent­sprechen, sondern darüber hinausgehen.

Weil die bisherigen Wett­bewerbe gezeigt haben, dass ein­fache Webseiten relativ leicht barriere­frei zu gestal­ten sind, haben die Veran­stalter die Mindest­anforderungen für die Teil­nahme erhöht. Abhängig von den Ergeb­nissen des jetzt veröffent­lichen überarbeiteten Testverfahrens und dem abschließenden Urteil der Jury werden die Preise am 10. Dezember in Berlin vergeben.

Das Bewertungsverfahren

Die Veranstalter haben gemeinsam mit dem Fachlichen Beirat des Wett­bewerbs ein mehr­stufiges Bewertungs­ver­fahren ent­wickelt, um Inter­net-Angebote auf Barriere­frei­heit zu über­prüfen. Grund­lage des Ver­fahrens sind unter anderem die Barriere­freie Infor­mations­technik-Verord­nung des Bundes (BITV) sowie weitere inter­national aner­kannte Richt­linien wie beispiels­weise die Empfehlungen des Word Wide Web Consortiums, die Web Content Accessi­bility Guidelines (WCAG 2.0).

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Die Kategorien

Die BIENE 2010 wird in vier Kategorien ausge­schrieben, die sich an den Tätig­keits­bereichen der Anbieter orientieren. Die Kategorien sind: Unternehmen (öffentliche und private Unter­nehmen, private Bildungs­einrichtungen); Organisationen (Verbände, Stiftungen, Nicht­regierungs­organisationen); Verwaltung (Kommunen, Bundes- und Landes­behörden, öffent­liche Bildungs­einrichtungen); Tagesaktuelle Medien.

Mitmachen:

10 Mai 2010

Wettbewerb der Aktion Mensch und der Stiftung Digitale Chancen für die besten barrierefreien Webseiten startet mit neuen Kategorien / Höhere Mindestanforderungen an Teilnehmer / Einreichungen bis zum 15. Juli möglich

Alles neu macht der Mai – auch für die BIENE. Der Wettbewerb der Aktion Mensch und der Stiftung Digitale Chancen für die besten barrierefreien deutschsprachigen Webseiten startet mit neuen Kategorien und höheren Mindestanforderungen. »In den vergangenen Jahren haben wir uns bei den Kategorien an den Funktionen orientiert, die eine Webseite enthielt, denn davon hing in der Regel ab, welche Internet-Techniken eingesetzt wurden. Die Funktionen waren also ein gutes Unterscheidungsmerkmal«, fasst Iris Cornelssen, Projektleiterin für die BIENE bei der Aktion Mensch, die bisherige Zuordnung zusammen. »Mittlerweile nutzen aber fast alle Webseiten eine Kombination verschiedener technischer Lösungen. Deshalb haben wir gemeinsam mit dem Fachlichen Beirat des Wettbewerbs entschieden, neue Kategorien zu bilden. Entscheidend sind jetzt die Tätigkeitsbereiche der Teilnehmer.«

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Die neuen Kategorien sind:

  • Unternehmen (Öffentliche und private Unternehmen, private Bildungseinrichtungen)
  • Organisationen (Verbände, Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen)
  • Verwaltung (Kommunen, Bundes- und Landesbehörden, öffentliche Bildungseinrichtungen)
  • Tagesaktuelle Medien


Höhere Mindestanforderungen – Vorbilder gesucht

Außerdem haben die Veranstalter die Mindestanforderungen für die Teilnahme erhöht. »Diese Entscheidung spiegelt die erfolgreiche Entwicklung der BIENE wider«, erläutert Jutta Croll, Geschäftsführerin der Stiftung Digitale Chancen. »Von Anfang an war es das Ziel der BIENE, die besten barrierefreien Angebote zu finden und auszuzeichnen. Die bisherigen Wettbewerbe haben gezeigt, dass man einfache Webseiten relativ leicht barrierefrei gestalten kann. Wir suchen aber innovative und kreative Internet-Angebote, die die Nutzerinnen und Nutzer durch ihre Serviceleistungen im Alltag unterstützen. Wir suchen Vorbilder.«

Webseiten, die sich um eine BIENE bewerben, müssen es deshalb Nutzerinnen und Nutzern mindestens ermöglichen, einen Transaktionsvorgang, beispielsweise eine Anmeldung oder eine Abfrage, einen Einkauf oder eine Buchung komplett barrierefrei abzuwickeln. »Entscheidend ist, dass der Transaktionsvorgang dem Kern des Angebots entspricht, das heißt eine Dienstleistung umfasst, die die Nutzerinnen und Nutzer bei einem Webangebot dieses Typs in der Regel erwarten können«, präzisiert Iris Cornelssen die Anforderungen. Wenn diese erfüllt sind, ist es grundsätzlich auch möglich, Teillösungen einzureichen.

Eine Ausnahme machen die Veranstalter für Angebote tagesaktueller Medien. Diese müssen nicht zwingend einen Transaktionsvorgang enthalten. Um in dieser Kategorie anzutreten, müssen die Angebote von einer eigenständigen Vollredaktion gepflegt werden. Das heißt, dass wesentliche Teile des Mediums durch Redakteure dieses Mediums selbst erstellt werden und nicht von anderen Seiten übernommen werden.

Testverfahren und Kriterienkatalog werden überarbeitet

Wie in den vergangen Jahren entwickeln die Veranstalter das Testverfahren und den Kriterienkatalog des Wettbewerbs gemeinsam mit dem Fachlichen Beirat weiter. »Eine Stärke des Wettbewerbs ist, dass wir die Kriterien immer sehr schnell an Veränderungen anpassen konnten«, betont Jutta Croll. »Dementsprechend legen wir in diesem Jahr ein besonderes Augenmerk auf die Transaktionsvorgänge. Selbstverständlich werden wir aber auch weiterhin überprüfen, ob die Angebote insgesamt barrierefrei sind. Allerdings hat sich gezeigt, dass Webseiten, bei denen komplexe Prozesse barrierefrei gestaltet sind, in der Regel auch die Basisanforderungen erfüllen.«

Ob Anbieter bei der Gestaltung ihrer Webseite die Grundlagen der barrierefreien Gestaltung berücksichtigt haben, können Interessenten bereits vorab auf der Webseite des Wettbewerbs unter www.biene-wettbewerb.de anhand von neun Basisanforderungen überprüfen, die die Veranstalter gemeinsam mit dem Fachlichen Beirat auf Grundlage des BIENE-Kriterienkatalogs ausgewählt haben. Dort können Anbieter und Agenturen auch ihre Webseiten bis zum 15. Juli 2010 zum Wettbewerb anmelden. Zudem haben Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, Webseiten, die sie im Sinne der Barrierefreiheit für vorbildlich halten, für eine BIENE vorzuschlagen.

Über die BIENE

Seit 2003 prämieren die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen die besten deutschsprachigen barrierefreien Angebote im Internet mit einer BIENE. BIENE steht für »Barrierefreies Internet eröffnet neue Einsichten«, aber auch für Kommunikation, gemeinsames Handeln und produktives Miteinander. Rund 1.800 Unternehmen und Organisationen, Behörden und Ministerien, Städte und Gemeinden sowie Vereine und Verbände aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Südtirol haben sich bislang mit Webseiten am Wettbewerb beteiligt. Mehr als 100 Webseiten wurden bisher mit einer BIENE ausgezeichnet.

Am BIENE-Wettbewerb können Anbieter und Gestalter deutschsprachiger Webangebote teilnehmen. Für Webentwickler in Ausbildung oder im Studium schreiben die Veranstalter einen Nachwuchspreis aus. Sonderpreise können für Lösungen vergeben werden, die spezifische Bedürfnisse einzelner Nutzergruppen berücksichtigen. Das können sein: Angebote für gehörlose Menschen, die Gebärdensprache verwenden, Angebote für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder andere herausragende und innovative Entwicklungen. Der Preis ist rein ideeller Natur.

Die Ausschreibungsfrist für die BIENE 2010 hat am 10. Mai 2010 begonnen. Einsendeschluss ist der 15. Juli 2010. Die Preisverleihung findet am 10. Dezember 2010 in Berlin statt. Weitere Informationen zum Wettbewerb gibt es unter www.biene-wettbewerb.de.

26 Apr 2010

Die ›Education and Outreach Working Group‹ der W3C-WAI hat einige Dokumente über­arbeitet, für die wir bereits erste Über­setzungs­ent­würfe ver­öffent­licht hatten. Die Änder­ungen haben wir nach­gear­beitet und die geänderten Doku­mente stehen zur Kommen­tierung bereit:

Wie immer freuen wir uns über Ver­besserungs­vor­schläge zur Übersetzung; Links zu den Kommentaren und die englischen Originale sind zu Beginn der Dokumente verlinkt.

07 Apr 2010

Der neueste Übersetzungs-Ent­wurf dreht sich um die Vor­teile einer mög­lichst früh­zeitigen Ein­bindung von potenziellen Nutzern mit Behin­derung in ein Web-Projekt:

» Die Einbeziehung von Menschen mit Behin­derungen zu Beginn eines Projektes hilft Ihnen, Probleme der Barriere­frei­heit besser zu ver­stehen und effek­tivere Lösungen zur Barriere­frei­heit zu imple­mentieren … «

Wie immer freuen wir uns über Ver­besserungs­vor­schläge zur Übersetzung in den Kommentaren; das englische Original ist zum Vergleich zu Beginn des Dokuments verlinkt:
»Benutzer in Webprojekte einbeziehen für eine bessere und einfachere Barrierefreiheit«.

Bitte beachten Sie, dass die Links zurzeit noch auf die eng­lischen Ori­ginal-Techniken zeigen; diese werden erst nach und nach übersetzt.

31 Mär 2010

Nach den zwei einleitenden Texten vom Diens­tag haben auch die fol­genden Doku­mente den kom­pletten Prozeß der öffentlichen Kommen­tierung durchlaufen. Die Anre­gungen aus der Community sind bereits einge­arbeitet; somit ist dieser Block der WCAG-Über­setzungen nun abge­schlossen und die Texte wurden jetzt zur Ver­öffent­lichung an das W3C übergeben:

  1. »Schnelle Tipps zur Barrierefreiheit im Web«
  2. »WCAG 2 – Häufig gestellte Fragen (FAQ

Eventu­ell noch vorhan­dene Fehler können Sie gerne weiterhin per Kommen­tar melden, ent­sprechende Formulare sind von den jewei­ligen Doku­menten aus verlinkt.

30 Mär 2010

Zwei weitere Dokumente haben den kompletten Prozeß der Kommen­tierung durch­laufen und wären somit aus unserer Sicht fertig:

  1. »Einführung in die Barrierefreiheit im Web«
  2. »Warum eine Harmonisierung von Standards für das Web unentbehrlich ist«

Eventu­ell noch vorhan­dene Fehler können Sie gerne weiterhin per Kommen­tar melden, ent­sprechende Formulare sind von den jewei­ligen Doku­menten aus verlinkt.

29 Mär 2010

Die Übersetzung der Web Content Accessi­bility Guidelines (WCAG 2.0) durch eine international besetzte und von der Aktion Mensch ins Leben gerufene Arbeits­gruppe war im vergangenen Jahr nur der erste Schritt; die für viele Teil-Ziel­gruppen ebenso wichtigen beglei­tenden und erläuternden Dokumente wurden und werden weiter­hin übersetzt, um dadurch das Verständ­nis der Richt­linien und ihre Umsetz­bar­keit im deutsch­sprachigen Raum zu fördern.

Auch diese Dokumente durchlaufen – wie schon bei den Richtlinien – alle eine Phase der öffentlichen Kommentierung, die nun für eine ganze Reihe von Übersetzungen abgeschlossen ist. In den letzten Tagen haben wir die bisher aufge­laufenen Kommen­tare gesichtet und inten­siv diskutiert; viele sinn­volle Änder­ungs­vor­schläge haben wir gerne über­nommen und in die Über­setzung eingearbeitet.

Die folgenden Dokumente haben den Prozeß nun voll­ständig durch­laufen und werden an das W3C zur Ver­öffent­lich­ung übergeben. Es handelt sich hier um drei grund­legende Texte, die einen schnellen Über­blick über die Struktur der gesamten Richt­linien geben und Unter­schiede zur Vor­gänger-Version WCAG 1.0 erklären:

  1. »Übersicht zu den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG
  2. »Die WCAG 2.0-Dokumente«
  3. »Wie sich die WCAG 2.0 von den WCAG 1.0 unterscheiden«

Eventu­ell noch vorhan­dene Fehler können Sie gerne weiterhin per Kommen­tar melden; ent­sprechende Formulare sind von den jewei­ligen Doku­menten aus verlinkt. Wir möchten uns nochmals ganz herzlich bei den zahlreichen Mitstreitern aus der Accessibility-Community bedanken, deren Verbesserungsvorschläge uns sehr geholfen haben.

26 Mär 2010

Nach den eher kurzen Dokumenten der letzten Tage gibt es heute zur Abwechslung nochmal eine richtig lange Übersetzung: »Wie man WCAG 2.0 erfüllt« (im englischen Original »How to Meet WCAG 2.0«) ist eine anpassbare Schnell­referenz, mit der sich vor allem Webent­wickler die für ihren jewei­ligen Arbeits­bereich (z.B. CSS oder Scripting) Aspekte ganz einfach zusammen­klicken können.

Dieses Dokument ist somit ein ganz zen­traler Bau­stein für die Richt­linien zur Barriere­freiheit, da von allen Bedingungen und Erfolgs­kri­terien aus die vom W3C bisher ent­wickelten und empfohlenen Techniken ver­linkt sind. So können sich Ein­steiger einen schnellen Über­blick verschaffen, und selbst Fach­leute lernen noch etwas dazu.

Wie immer freuen wir uns über Ver­besserungs­vor­schläge zur Übersetzung in den Kommentaren. Bitte beachten Sie, dass die Links zurzeit noch auf die eng­lischen Ori­ginal-Techniken zeigen; diese werden erst nach und nach übersetzt.

24 Mär 2010

Richt­linien bilden immer nur einen Teil der Realität im Web ab; um heraus­zu­fin­den ob ein Angebot wirk­lich zugänglich ist muss man mit echten Nutzern testen. Die Evalu­ation durch Nutzer mit Behin­derungen und durch ältere Benutzer lässt Usability-Probleme er­kennen, die durch eine reine Evalu­ation der Konfor­mität zu den Richt­linien nicht entdeckt werden.

Daher gibt es heute den ersten Entwurf der Über­setzung eines Textes, der An­bietern von Webin­halten helfen soll, solche Tests durch­zuführen:
»Benutzer in die Evaluation der Barrierefreiheit im Web einbeziehen«
Wie immer freuen wir uns über Ver­besserungs­vor­schläge zur Übersetzung in den Kommentaren; das englische Original ist zum Vergleich zu Beginn des Dokuments verlinkt.

23 Mär 2010

Heute gibt es die Über­setzung eines Textes zur Qualitäts­sicherung der Richt­linien; dieses Doku­ment erklärt, wie man sich an der Verbesserung der WCAG selbst, den Techniken und den anderen begleitenden Dokumenten beteiligen kann:
»Anleitung zur Kommentierung von WCAG 2.0-Dokumenten«
Wie immer freuen wir uns über Ver­besserungs­vor­schläge in den Kommentaren.

11 Dez 2009

Bei Youtube gibt es einen äusserst sehenswerten Film zur diesjährigen BIENE-Verleihung, den Wolfgang Noelke für den Deutschlandfunk produziert hat: »WsWW: BIENE Award 2009« – wie es für die Berichterstattung gehört natürlich mit Untertiteln. Aus der Beschreibung bei Youtube:

Christina Drees und André Schröter aus Bremen sind einzige Preisträger einer goldenen BIENE (hier im Interview für den, am 5. Dezember gesendeten DLF-Beitrag). Der ergänzende Film beleuchtet drei Auszeichnungen:

1: Den, von der Jury ausgewählten Sonderpreis halte ich grundsätzlich für richtungsweisend.
2: Die diesjährige silberne BIENE für ein Geldinstitut löst ein alltägliches Problem.
3: Wird nur eine BIENE in Gold verliehen, ist es wert, mal nach den Ursachen zu fragen.

Die Jury ist gnadenlos in ihren Entscheidungen und vergibt im Zweifelsfall, wie wieder im Jahr 2009 für einige Kategorien auch mal gar keine Preise. Das Web könnte schon längst viele Kommunikationsbehinderungen technisch ausgleichen, würden die Designer bereits zu Beginn eines Webauftritts der Barrierefreiheit höchste Priorität verleihen.
Kein Ladenbesitzer würde in der realen Welt sein Geschäft hinter einer Barriere eröffnen. In der digitalen Lebenswelt wird das ab und zu heute noch versucht. Dabei ist es aus technischer Sicht kein Problem, eine barrierefreie Zugangserleichterung für Alle zu gewährleisten.
Die 150 kompromisslosen BIENE Kriterien zu bestehen, gilt als Garantie höchster Web-Qualität, mit einer, kaum in Gold aufzuwiegenden Werbewirksamkeit. Das Ergebnis kommt schliesslich uns allen zugute, auch Menschen ohne Behinderung.

Um möglichst vielen Usern zu ermöglichen, das Video zu sehen, reize ich in diesem Fall mal die YouTube- Möglichkeiten aus und experimentiere mit fast wortgetreuen Untertiteln. Bin gespannt, ob dies für Gehörlose ausreichend ist und bin aus dieser Richtung dankbar für eventuelle Anregungen.

08 Dez 2009

Fotos der BIENE-Gewinner gibt es ab sofort in der Bilderserie ›Die Gewinner des BIENE Wettbewerbs 2009‹ im Aktion Mensch Pressezentrum; auch die Online-Medien haben diesmal wieder fleißig berichtet:

P.S.: Wenn während der Veranstaltung schon live von der Bühne getwittert wurde, dann ist es auch nicht weiter verwunderlich, wenn das meiste Feedback zur Veranstaltung im Nachgang ebenfalls über diesen Kanal lief – zum nachlesen z.B. mit dem Hashtag #biene09.

04 Dez 2009

Aktion Mensch und Stiftung Digitale Chancen zeichnen die besten deutsch­sprachigen barrierefreien Webseiten aus / Insgesamt 17 Preisträger

Die Entscheidung der Jury des BIENE-Wettbewerbs 2009 war eindeutig. Die einzige BIENE in Gold landete beim Internet-Angebot des Waren­hauses Manufactum. In der Kategorie Einkaufs- und Transaktions­angebote überzeugten jedoch auch die anderen Finalisten. Das Webangebot der Credit Suisse mit dem nur in der Schweiz verfügbaren Online-Banking konnte eine silberne BIENE in Empfang nehmen. Die Angebote der Deutschen Post DHL und des Hamburger Verkehrs­verbundes (HVV) wurden bei der sechsten Auflage des Wett­bewerbs für die besten deutschsprachigen barriere­freien Internet­seiten der Aktion Mensch und der Stiftung Digitale Chancen mit Bronze ausge­zeichnet.

Auch in der Kategorie der tagesaktuellen Recherche- und Servicean­gebote waren die beiden für das Finale quali­fizierten Angebote erfolg­reich. Die Webseite des Süd­west­rundfunks zeichnete die Jury mit einer BIENE in Silber aus. Das Online-Angebot der Wochen­zeitung DIE ZEIT ziert fortan eine BIENE in Bronze. Bei den komplexen Recherche- und Servicean­geboten setzten sich das Verwaltungs­portal bund.de und das Patienten­infor­mations­portal Weisse Liste, das von der Bertels­mann-Stiftung gemeinsam mit Selbst­hilfe- und Sozial­verbänden betrieben wird, durch. Beide Webseiten wurden mit einer BIENE in Silber geehrt ebenso wie der einzige Gewinner in der Kategorie der einfachen Recherche- und Servicean­gebote, die Daten­bank mobidat – Barrierefrei leben in Berlin.

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Anforderungen der BIENE gestiegen

Dass insgesamt nur ein Angebot mit Gold ausgezeichnet wurde, ist für Jutta Croll, Geschäfts­führerin der Stiftung Digitale Chancen, ein Zeichen für die gestiegenen Anfor­derungen des Wettbewerbs. »Um eine BIENE in Gold zu gewinnen, muss eine Webseite sowohl technisch als auch gestal­terisch und inhaltlich überzeugen. Die Jury hat am Welttag der Menschen mit Behin­derungen konsequent die Perspektive der Nutzer­innen und Nutzer eingenommen und keine Kompromisse gemacht.« Weniger Aus­zeichnungen als in den Vorjahren konnte die Jury an Angebote von Behörden und öffent­lichen Auftrag­gebern vergeben. Eine mögliche Ursache dafür sieht Christian Schmitz, stell­vertretender Presse­sprecher der Aktion Mensch, in der unklaren Rechtslage: »Die derzeit noch geltende BITV ist veraltet, die fällige Neu­fassung steht aus. In dieser Situation ist es verständlich, wenn Ministerien und Behörden mit einer Weiter­entwicklung ihrer Seiten abwarten.«

Kommunale und lokale Angebote im Kommen

Davon unbeeindruckt setzt sich das Thema Barriere­frei­heit zunehmend auf der lokalen Ebene durch. Mit der Stadt­bibliothek Marzahn-Hellers­dorf (BIENE in Silber), der Gemeinde Issum und der Stadt Nettetal (beide Bronze) kommen drei Preisträger in der Kategorie Komplexe Informations- und Kommu­nikations­angebote aus dem Bereich kommunaler Angebote. Der einzige öster­reichische Gewinner, die mit Bronze ausge­zeichnete Seite des Kura­toriums Fortuna, kommt ebenfalls aus der Kategorie der komplexen Informations- und Kommu­nikations­angebote.

Die weiteren Preis­träger der BIENE 2009 sind die Webseite zum Bürger­haushalt der Stadt Trier, die Online-Platt­form Tauschen ohne Geld und die Natur­heil­praxis Käßner aus Berlin. Einen Sonder­preis erhielt die Stadt Bonn für ihren Gebärden­sprach­service, bei dem hörge­schädigte und gehör­lose Menschen ihre Anfragen per Video in Deutscher Gebärden­sprache (DGS) an die Stadt­verwaltung richten können.

Wie wichtig der Anschluss an moderne Informa­tions­techno­logien und Barriere­freiheit für die Gesell­schaft ist, erläuterte der estnische Bot­schafter in Deutsch­land, Dr. Mart Laanemäe, in seiner Fest­rede am Beispiel seines Heimat­landes. Er erklärte: »Mittler­weile ist es ein Grund­satz für die Weiter­entwicklung aller Systeme der Infor­mations­techno­logie in Est­land, dass Menschen mit Sonder­bedürf­nissen keine Nach­teile erfahren sollen.« Als Danke­schön über­reichte Martin Georgi, Vorstand der Aktion Mensch, dem Botschafter dafür eine Ehren-BIENE.

Die Gewinner der BIENE 2009 sind:

In der Kategorie ›Komplexe Einkaufs- und Transaktions­angebote‹:

In der Kategorie ›Einfache Recherche- und Servicean­gebote‹:

  • BIENE in Silber: Mobidat – Barrierefrei leben in Berlin: www.mobidat.net

In der Kategorie ›Komplexe Recherche- und Serviceangebote‹:

In der Kategorie ›Tagesaktuelle Recherche- und Serviceangebote‹:

In der Kategorie ›Einfache Informations- und Kommu­nikations­angebote‹:

In der Kategorie ›Komplexe Informations- und Kommu­nikations­angebote‹:

In der Kategorie ›Komplexe Gemein­schafts- und Inter­aktions­angebote‹:

Einen Sonderpreis erhält:

Über die BIENE

Seit 2003 prämieren die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen die besten deutschsprachigen barrierefreien Angebote im Internet mit einer BIENE. BIENE steht für ›Barrierefreies Internet eröffnet neue Einsichten‹, aber auch für Kommunikation, gemeinsames Handeln und produktives Miteinander. Weit mehr als 1.400 Unternehmen und Organisationen, Behörden und Ministerien, Städte und Gemeinden sowie Vereine und Verbände aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Südtirol haben sich bislang mit Webseiten am Wettbewerb beteiligt. Mehr als 80 Anbieter – große Namen ebenso wie Betreiber kleinerer Webseiten – haben bisher eine BIENE gewonnen.

Am BIENE-Wettbewerb können Anbieter und Gestalter deutschsprachiger Webangebote teilnehmen. Für Webentwickler in der Ausbildung oder im Studium schreiben die Veranstalter einen Nachwuchspreis aus. Sonderpreise können für Lösungen vergeben werden, die spezifische Bedürfnisse einzelner Nutzergruppen berücksichtigen, etwa Angebote für gehörlose Menschen, die Gebärdensprache verwenden, Angebote für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder andere herausragende und innovative Entwicklungen. Der Preis ist rein ideeller Natur. Für die Betreiber nicht kommerzieller Webseiten, wie Vereine oder Selbsthilfegruppen mit Angeboten von öffentlichem Interesse, können Förderpreise vergeben werden.

Die Preisverleihung fand am 4. Dezember 2009 in Berlin statt. Weitere Informationen zum Wettbewerb gibt es unter www.biene-wettbewerb.de oder bei der Pressestelle der Aktion Mensch.

Hinweis für die Redaktionen: Ein aktuelles Foto der Preisverleihung steht im Pressezentrum der Aktion Mensch ab sofort kostenfrei zum Herunterladen bereit. Weitere Bilder aller Preisträger folgen Anfang der Woche.

Diese Pressemitteilung als PDF: Aktion_Mensch_Gewinner-BIENE-2009-12-13.pdf

26 Nov 2009

Die BIENE-Finalisten stehen fest: Angebote aus drei Staaten sind in der Endrunde / Preisverleihung am 4. Dezember im Postbahnhof Berlin

24 Webangebote stehen im BIENE-Finale: Aus den über 300 eingegangenen Bewerbungen legten die BIENE-Veranstalter, die Stiftung Digitale Chancen und die Aktion Mensch, gemeinsam mit dem Fachlichen Beirat des BIENE-Wettbewerbs die Finalisten fest. Diese müssen sich einer letzten kritischen Prüfung durch die BIENE-Jury unterziehen. Am 3. Dezember 2009 entscheiden deren Mitglieder dann in ihrer Sitzung, wer sich über eine BIENE freuen darf. Ihre Auszeichnung nehmen die Gewinner im Rahmen einer Galaveranstaltung am 4. Dezember 2009 im Postbahnhof in Berlin entgegen.

Der stellvertretende Pressesprecher der Aktion Mensch, Christian Schmitz, ist von den BIENE-Finalisten beeindruckt: »Über die Jahre zeigt sich ein deutlicher Trend hin zu sehr komplexen Angeboten großer Absender. Diese Anbieter zählen immer öfter zu denen, die nicht durch den Gesetzgeber zur Barrierefreiheit verpflichtet sind. Sie nutzen zunehmend die Möglichkeiten der Barrierefreiheit, was allen Nutzerinnen und Nutzern Vorteile bringt.«

Jutta Croll, Geschäftsführerin der Stiftung Digitale Chancen, freut sich: »Die Nominierten der BIENE 2009 zeigen, dass das Thema der Barrierefreiheit inzwischen auch in den oberen Unternehmensetagen auf der Tagesordnung steht. Jetzt gilt es für die Jury, aus den besten Angeboten dieses Jahrgangs die Preisträger auszuwählen.«

Die Shortlist der BIENE 2009 …

Im Finale der BIENE 2009 stehen:

In der Kategorie »Komplexe Einkaufs- und Transaktionsangebote«:

In der Kategorie »Einfache Recherche- und Serviceangebote«:

In der Kategorie »Komplexe Recherche- und Serviceangebote«:

In der Kategorie »Tagesaktuelle Recherche- und Serviceangebote«:

In der Kategorie »Einfache Informations- und Kommunikationsangebote«:

In der Kategorie »Komplexe Informations- und Kommunikationsangebote«:

In der Kategorie »Komplexe Gemeinschafts- und Interaktionsangebote«:

Für einen Sonderpreis nominiert ist:

02 Nov 2009

Die Mischung macht's: Unternehmen aus IT, Design und Medien, Verbände, nationale und internationale Organisationen in der BIENE-Jury vertreten / Preisverleihung am 4. Dezember im Postbahnhof Berlin

Elf Jurymitglieder sind in diesem Jahr das Zünglein an der Waage. Sie entscheiden, welche barrierefreien Webangebote nach Abschluss des mehrstufigen Testverfahrens im November eine begehrte BIENE mit nach Hause nehmen dürfen. So vielfältig die Bewerbungen sind, so unterschiedlich ist die berufliche Heimat der einzelnen Jurymitglieder. Die BIENE-Initiatoren, die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen, haben erneut Profis aus Unternehmen, Verbänden, Medien, nationalen und internationalen Organisationen für die Jury gewonnen. Damit stellen die Veranstalter sicher, dass die BIENE-Gewinner barrierefrei und zugleich attraktiv für alle Nutzerinnen und Nutzer sind.

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Mitglieder der BIENE-Jury sind:

  • Herbert Braun, Redakteur c't
  • Luzia Hafen, Lead Accessibility ELCA
  • Steffi Klein, Media & Communications Senior Manager des International Paralympic Committee
  • Holger Lösch, Mitglied der Geschäftsführung und Leiter Kommunikation und Marketing des BDI
  • Dr. Verena Metze-Mangold, Vizepräsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission
  • Uwe Proll, Chefredakteur Behördenspiegel
  • Matthias Schultze, Vorsitzender Web Excellence Forum
  • Dr. Silke Springensguth, Geschäftsführerin DuMont Net GmbH
  • Felix Schrader, Chefredakteur Create or Die
  • Prof. Dr. h.c. Erik Spiekermann, Vorstandsvorsitzender der Edenspiekermann AG
  • Anja zum Hingst, Leiterin Kommunikation des Spiegel-Verlags
  • sowie zwei Mitglieder aus dem Fachlichen Beirat des Wettbewerbs.

Jutta Croll, Geschäftsführerin der Stiftung Digitale Chancen, freut sich über den breit gefächerten beruflichen Hintergrund der Jury: »Alle Mitglieder sind aufgefordert, die Finalisten aus ihrer jeweiligen professionellen Perspektive heraus zu bewerten. Dabei geht es beispielsweise um die angemessene Ansprache der Zielgruppe, ein inhaltlich stimmiges Bild oder die gestalterische Umsetzung der Webangebote«.

Welche Finalisten aus mehr als 300 Wettbewerbsbeiträgen die Jurorinnen und Juroren überzeugen, entscheiden sie auf ihrer Sitzung am 3. Dezember 2009. Der stellvertretende Pressesprecher der Aktion Mensch, Christian Schmitz, ist gespannt: »Unsere Jury hat es nicht einfach. In allen Kategorien gibt es große und kleine Webangebote, die technisch höchst anspruchsvoll sind und die komplette Bandbreite der aktuellen Möglichkeiten im Internet abdecken.«

Die glücklichen Gewinner werden bei einer feierlichen Abendveranstaltung am 4. Dezember 2009 im Berliner Postbahnhof bekannt gegeben.

Diese Pressemitteilung als PDF: Aktion_Mensch_Jury_BIENE09_091102.pdf

29 Okt 2009

Prozess abgeschlossen / Dokumente an W3C übergeben

Die in der Phase der öffentlichen Kommentierung der deutschen WCAG 2.0-Übersetzung eingegangenen Anmerkungen und Vorschläge wurden gesichtet und in die Übersetzung eingearbeitet. Nach Ablauf der Kommentierungsfrist wurden die Stakeholder und die Kommentatoren gebeten, den überarbeiteten Entwurf zu prüfen und ihre Zustimmung zu signalisieren. Die qualifizierte Mehrheit (29 ja, 0 nein, 4 ohne Rückmeldung) äusserte ihre Zustimmung zur vorliegenden finalen Fassung.

Somit ist der Übersetzungsprozess im Einklang mit Punkt 5. der Policy for Authorized W3C Translations von unserer Seite aus abgeschlossen und die Übersetzung wurde heute vom W3C unter www.w3.org/Translations/WCAG20-de/ veröffentlicht.

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Zusammenfassung der öffentlichen Kommentare

Während der Phase der öffentlichen Kommentierung des Übersetzungsentwurfes gab es einige Anregungen zur weiteren Übersetzung der noch in Englisch vorliegenden Linktexte. Diese wurden nun vollständig übersetzt und mit dem Zusatz (englisch) sowie dem hreflang-Attribut versehen um zu verdeutlichen, dass es sich um Links auf englischsprachige Dokumente handelt.

Es gab weiterhin eine Reihe Anregungen zur Verbesserung des Satzbaus und der Lesbarkeit; diese wurden umgesetzt, da sie nicht sinnverändernd waren. Es gab Hinweise auf Interpunktions-Fehler, die ebenfalls korrigiert wurden.

Einige Vorschläge z.B. zur Übersetzung des Copyright-Vermerks wurden nicht umgesetzt, da diese nach den Regeln des W3C in unveränderter Form übernommen werden müssen. Als Kompromiss wurde ein zusätzlicher Absatz mit der Übersetzung eingefügt.

Während der Übersetzung stellte sich heraus, dass einige Passagen oder Formulierungen des englischen Originals aufgrund grammatikalischer Unterschiede nicht ohne Weiteres ins Deutsche zu übertragen sind. Ein Beispiel hierfür ist die Aufzählung bei der Definition von Gebärdensprache – hier wurde in Absprache mit Vertretern der Hörbehinderten ein akzeptabler Kompromiss gefunden.

Einige weitere Anregungen wurden nach Diskussion im Übersetzer-Team nicht übernommen, da sie sinnentstellend und somit keine korrekte Übersetzung gewesen wären.

Eine Zusammenfassung der eingegangenen Kommentare und die Antworten der Übersetzer darauf finden Sie unter lists.w3.org/Archives/Public/public-auth-trans-de/2009Oct/0029.html (deutsch und englisch); die ausführliche Dokumentation der öffentlichen Kommentare finden Sie unter www.einfach-fuer-alle.de/wcag2.0/versionen/2009-09-16/kommentare.html (deutsch); die vollständige Dokumentation sämtlicher Kommentare der Partner im Übersetzungsprozess (sog. Stakeholder) zu den vorhergehenden Entwürfen finden sie unter www.einfach-fuer-alle.de/wcag2.0/versionen/ (deutsch).

Zustimmung der Stakeholder

Nach Ablauf der Kommentierungsfrist wurden die Stakeholder und die Kommentatoren gebeten, den überarbeiteten Entwurf zu prüfen und ihre Zustimmung zu signalisieren (siehe lists.w3.org/Archives/Public/public-auth-trans-de/2009Sep/0009.html). Die qualifizierte Mehrheit (29 ja, 0 nein, 4 bis dato keine Rückmeldung) äusserte ihre Zustimmung zur vorliegenden finalen Fassung.

Anmerkungen der Übersetzer

Geschlechterneutralität

In der Übersetzung wurde durchgängig das Maskulinum in seiner generischen Funktion verwendet. Das Dokument spricht somit sowohl das weibliche als auch das männliche Geschlecht an. Auf ein Gendering wurde zugunsten der Lesbarkeit verzichtet.

Glossar

In der Definition von Jargon heisst es:

»Beispiel: Bei dem Wort StickyKeys handelt es sich um Jargon aus dem Bereich der assistierenden Technik/Barrierefreiheit.«

Im Deutschen gibt es keine geeignete Übersetzung von StickyKeys, die der Definition von Jargon entsprechen würde. Hier wird z.B. von Einrastfunktion bzw. Einfingerbedienung gesprochen.

In der Definition von Audiodeskription heisst es:

»Anmerkung 4: Wird auch „Videodeskription“ und „deskriptive Erzählung“ genannt.«

Diese Begriffe werden im englischen Sprachraum benutzt; im deutschen Sprachgebrauch wird der Begriff Hörfilm für einen mit Audiodeskriptionen versehenen Film verwendet.

Die Übersetzung der WCAG 2.0-Dokumente ist ein kontinuierlicher Prozess, der mit dem Kern der Dokumente – den Richtlinien selbst – begonnen hat und noch nicht abgeschlossen ist. Daher führen die meisten Links zurzeit noch auf englischsprachige Dokumente; diese sind entsprechend mit (englisch) im Linktext gekennzeichnet.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit und zur Vermeidung von Redundanzen haben wir uns jedoch dafür entschieden, die zahlreichen Links zur Schnellreferenz und zu weiteren Dokumenten (z.B. 1.2.4 erfüllen | 1.2.4 verstehen) in den Richtlinien selbst nicht gesondert zu kennzeichnen. Diese Links zeigen zurzeit ebenfalls noch auf englischsprachige Dokumente, werden aber nach und nach übersetzt.

Errata

Die bis zum 22.10.2009 unter www.w3.org/WAI/WCAG20/errata dokumentierten Fehler sind in der Übersetzung bereits behoben.

Zusätzlich behebt die Übersetzung einen weiteren Fehler in den WCAG 2.0. Dort heisst es im letzten Absatz von WCAG 2.0 Layers of Guidance:

»… particularly in the cognitive language and learning areas.«

Hier fehlt zwischen cognitive und language ein Komma, wodurch der Sinn des Satzes entgegen der Intention verändert wird. Die WCAG-Arbeitsgruppe wurde hiervon in Kenntnis gesetzt, der Fehler ist in der Übersetzung bereits korrigiert.

Weitere Fehler sind zurzeit nicht bekannt. Eventuelle Fehler in dieser Übersetzung werden bei www.einfach-fuer-alle.de/wcag2.0/errata/ dokumentiert werden.

25 Aug 2009

So viele Webseiten wie noch nie erreichen zweite Runde des Wettbewerbs für barrierefreie Webgestaltung / Umfang und Qualität der Angebote steigt

Neuer Rekord bei der Qualifikation für die Feintestphase des BIENE-Wettbewerbs der Aktion Mensch und der Stiftung Digitale Chancen. Mit 146 Angeboten haben so viele Teilnehmer wie noch nie die zweite Runde des Wettbewerbs für die besten deutschsprachigen barrierefreien Webseiten erreicht. Insgesamt 326 Seiten hatten sich in diesem Jahr um den begehrten Preis beworben.

»Umfang und Qualität der zum Wettbewerb eingereichten Seiten sind noch einmal deutlich gestiegen«, freut sich Jutta Croll, Geschäftsführerin der Stiftung Digitale Chancen. »Die Seiten des Jahrgangs 2009 bieten Nutzerinnen und Nutzern deutlich mehr Funktionen und Inhalte als in den Vorjahren.« Außerdem setzen Anbieter vermehrt barrierefreie Techniken, die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus gehen wie beispielsweise Gebärdensprachvideos ein.

Auch Iris Cornelssen, Projektleiterin BIENE-Wettbewerb bei der Aktion Mensch, sieht in den Ergebnissen der ersten Testphase ein positives Signal: »Immer mehr Anbieter integrieren Social-Web-Funktionen und gestalten diese barrierefrei. Dadurch eröffnen sie den Nutzerinnen und Nutzern zusätzliche Möglichkeiten, um sich untereinander auszutauschen und sich die Inhalte und Funktionen einer Webseite individuell zu erschließen.«

Nächster Prüfstein Feintestphase

Die Veranstalter hoffen, dass sich der positive Trend der ersten Testphase auch in den nun folgenden Feintests fortsetzt. Grundlage der Tests ist ein Kriterienkatalog, der vom Fachlichen Beirat des Wettbewerbs entwickelt wurde und unter anderem die aktuellen internationalen Richtlinien, die so genannten Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG 2.0), zur Zugänglichkeit von Webseiten, berücksichtigt. Die Angebote, die hier am besten abschneiden, qualifizieren sich für die Praxistests durch Menschen mit Behinderungen, die im Herbst stattfinden werden. Im anschließenden Finale des Wettbewerbs entscheidet eine prominent besetzte Jury, welche Anbieter am 4. Dezember 2009 in Berlin eine BIENE in Empfang nehmen dürfen.

Weitere Informationen zum Wettbewerb gibt es unter www.biene-wettbewerb.de; diese Pressemitteilung als PDF zum Download

04 Aug 2009

Die von Aktion Mensch initiierte Übersetzung der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG 2.0) ist ab sofort in der Phase der öffentlichen Kommentierung. Seit April arbeitet eine Gruppe von Übersetzern aus Verbänden, Hochschulen und Agenturen an der Übersetzung der internationalen Richtlinien zur Barrierefreiheit von Web-Inhalten. Ziel ist es, eine vom World Wide Web Consortium (W3C) autorisierte Übersetzung der WCAG 2.0 zu erstellen, die gleichrangig zum englischen Original als normatives Dokument veröffentlicht werden kann.

Bis zum 12. September 2009 haben Fachleute nun die Gelegenheit, die sog. Candidate Authorized Translation (CAT) unter http://wcag2.0-blog.de/2009-07-28/ zu überprüfen und Kommentare bzw. Vorschläge zur Verbesserung einzusenden. In Absprache mit dem W3C wurde die Frist bewusst über die vorgeschriebenen 30 Tage hinaus verlängert um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass in Deutschland, Österreich und der Schweiz zurzeit Sommerferien sind.

Wie im offiziellen Prozedere festgelegt hat das W3C bereits eine Mailingliste für die Kommentare eingerichtet. Die E-Mail-Adresse, um Kommentare an die Liste zu schicken, ist public-auth-trans-de@w3.org; die Kommentare werden unter http://lists.w3.org/Archives/Public/public-auth-trans-de/ öffentlich archiviert. Sie können diese Liste abonnieren, indem Sie eine leere E-Mail mit dem Betreff "subscribe" (ohne Gänsefüßchen) an folgende Adresse schicken: public-auth-trans-de-request@w3.org – um Kommentare abgeben zu können, muss diese Liste allerdings nicht zwangsläufig abonniert werden.

Kommentare müssen nicht unbedingt, wie sonst beim W3C üblich, auf Englisch sein, sondern können auch auf Deutsch sein. Das liegt daran, dass Aktion Mensch und die Gruppe der Stakeholder weiterhin für die Sichtung und Einarbeitung der Kommentare zuständig sind, und da wäre es natürlich am sinnvollsten, wenn diese auf Deutsch sind.

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Wenn Sie das erste Mal mit Ihrer E-Mail-Adresse eine Mail an eine der W3C-Listen schicken, müssen Sie wegen der Anti-Spam-Maßnahmen beim W3C zunächst mit einer weiteren Mail bestätigen, dass Sie ein Mensch und kein Spambot sind. Wie gesagt – nur beim ersten Mal, danach ist Ihre E-Mail-Adresse dann für weitere Kommentare freigeschaltet. Weitere Infos werden dann in der Mail stehen, die Sie unmittelbar nach Ihrem ersten Kommentar erhalten werden.

Noch eine Bitte: Den Übersetzern wäre sehr daran gelegen, wenn alle Kommentare sich auf das Wesentliche beschränken würden und insbesondere Vollzitate von Vollzitaten von Vollzitaten (sog. TOFU) vor dem Absenden entfernt werden können. Es bereitet unnötigen Aufwand, exzessive Zitate bei der Sichtung und Zusammenstellung der Kommentare zu löschen, Aufwand, den wir gerne in die Verbesserung der Übersetzung investieren würden.

Was geschah bisher?

Noch ein paar Hintergrund-Informationen zum bisherigen Ablauf: nachdem Aktion Mensch im Frühjahr die Initiative zur Übersetzung übernommen hatte, wurden sogenannte Stakeholder angesprochen – dies sind Vertreter aus Verbänden der Behindertenhilfe & -selbsthilfe, Forschung & Lehre, Industrie, Agenturen und andere Experten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die sich beruflich um das Thema Web-Accessibility kümmern. Diese arbeiteten seitdem aktiv an der Übersetzung mit oder lieferten wertvolle Anregungen zur Arbeit der Übersetzer.

Zunächst wurde die Übersetzung des Glossars vorgezogen, da hier sehr viele wichtige und nicht gerade einfache Definitionen stehen, deren möglichst exakte Formulierung weitreichende Auswirkungen auf die Übersetzung der eigentlichen Richtlinien haben würden. Leider hat man bei dieser Art von 1:1-Übersetzung nicht die literarische Freiheit, den teils hochkomplizierten Text der Richtlinien zu ›verbessern‹, im Gegenteil – bei der Übersetzung müssen wir uns sehr eng an das englische Original halten; der Stil und vor allem der Sinn des Dokumentes darf nicht verändert werden und selbst eventuell noch vorhandene Fehler im Original müssen übernommen werden.

Die möglichst genaue Beschreibung komplexer Sachverhalte bedingt eine sprachliche Präzision, die den Anforderungen an leicht verständliche Formulierungen scheinbar entgegenstehen. Allerdings war die sprachliche Unschärfe ein häufiger Kritikpunkt an der Vorgängerversion WCAG 1.0 und der davon abgeleiteten BITV. Die aktuellen Richtlinien versuchen dem zu begegnen, indem sie sehr genau formulieren, was erfüllt sein muss, um zu einem testbaren Ergebnis zu kommen, das einer Belastung durch die Praxis standhält.

Wie geht es weiter?

Nach Ablauf der Kommentierungsphase werden die Beiträge gesichtet und in die Übersetzung eingearbeitet. Als letztes muss dann dem W3C gegenüber nachgewiesen werden, dass die Stakeholder die Übersetzung der Richtlinien gegengelesen und für gut befunden haben, bevor die Übersetzung als gleichrangige, normative deutschsprachige Version der WCAG 2.0 veröffentlicht wird.

Nach der Übersetzung der Richtlinien werden wir noch, wie angekündigt, die Techniken übersetzen, da diese der für Web-Entwickler eigentlich interessante Teil der WCAG sind. Die Techniken sind im Gegensatz zum Glossar nicht normativ und im Original schon verständlicher geschrieben. Dort haben wir dann die Möglichkeit, diese so zu formulieren, dass sie von den jeweiligen Zielgruppen leichter zu verstehen sind und eventuelle Unklarheiten aus den Richtlinien zu beseitigen.

Nachtrag:

Falls Sie die WCAG 2.0 lieber auf Französisch lesen möchten – die sind schon fertig: Règles pour l'accessibilité des contenus Web (WCAG) 2.0. Ebenso wie:

Recomendações de Acessibilidade para Conteúdo Web (WCAG) 2.0
Brasilianisches Portugiesisch
Web Akadálymentesítési Útmutató 2.0
Ungarisch
웹 콘텐츠 접근성 지침 2.0
Koreanisch
Directrizes de Acessibilidade para o Conteúdo da Web (WCAG) 2.0
Portugiesisch
Pautas de Accesibilidad de Contenido Web 2.0
Spanisch