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07 Jul 2010

Aktion Mensch und Stiftung Digitale Chancen suchen die besten deutschsprachigen barrierefreien Webseiten / Voraussetzung: Angebote müssen Transaktionen ermöglichen

Endspurt bei der BIENE 2010: Noch bis zum 15. Juli können Unternehmen, Organisationen, Behörden und Medien unter www.biene-wettbewerb.de ihre Internet-Angebote zum Wettbewerb der Stiftung Digitale Chancen und der Aktion Mensch für die besten barrierefreien deutschsprachigen Webseiten anmelden.

Auch dieses Jahr haben die Initiatoren die Teilnahmekriterien den Entwicklungen im World Wide Web angepasst und Voraussetzungen formuliert, die stärker die veränderten Nutzungsgewohnheiten berücksichtigen. Menschen nutzen das Internet immer mehr, um sich mit anderen auszutauschen, Einkäufe, Bankgeschäfte und Behördengänge zu erledigen. Technisch sind dazu Transaktionen nötig, erklärt Jutta Croll, Geschäftsführerin der Stiftung Digitale Chancen. Gleichzeitig werden immer mehr Interaktionen und Dienstleistungen von den Anbietern ins Internet verlagert. Um diese Transaktionen auch für Menschen mit Behinderung zugänglich zu machen, müssen sie barrierefrei gestaltet sein. Deshalb ist die zentrale Voraussetzung für die Bewerbungen um die BIENE 2010, dass das Angebot Nutzerinnen und Nutzern mindestens eine barrierefreie Transaktion ermöglicht.

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Was das im Detail heißt, führt Iris Cornelssen, Projektleiterin für die BIENE bei der Aktion Mensch aus: Der Online-Kauf eines Buches, die Buchung einer Reise, das Beantragen eines Personalausweises im Internet oder die Anmeldung bei einem Sportverein per Internet – das sind populäre Beispiele für digitale Transaktionsprozesse. Entscheidend ist, dass die Transaktionen dem Kern des Angebots entsprechen. Eine Bank bietet ein barrierefreies Onlinebanking an, eine Behörde einen Verwaltungsvorgang oder ein soziales Netzwerk die Anmeldung und das Anlegen eines Profils. Die Ergebnisse der BIENE in den vergangen Jahren haben gezeigt, dass dies barrierefrei möglich ist – wenn die Anbieter das wollen. Und wir suchen die, die das vorbildlich tun.

Wenn diese Mindestanforderung erfüllt ist, ist es grundsätzlich möglich, auch Teillösungen von Webangeboten einzureichen. Für die Webseiten tagesaktueller Medien, die von einer Vollredaktion bearbeitet werden, gilt, dass im Wesentlichen die Nachrichten den Kern des Angebots darstellen, Transaktionen sind daher für diese Webseiten verzichtbar.

Die genauen Kriterien 2010 können sich Interessenten bereits vorab unter www.biene-wettbewerb.de anschauen. Sowohl der gesamte BIENE-Kriterienkatalog als auch neun Basisanforderungen, die die Veranstalter gemeinsam mit dem Fachlichen Beirat des Wettbewerbs auf Grundlage des Kriterienkatalogs erarbeitet haben, bieten den Bewerbern eine Orientierung, worauf es beim Wettbewerb ankommt. Dort können Anbieter und Agenturen auch ihre Webseiten zum Wettbewerb anmelden. Zudem haben Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, Webseiten, die sie im Sinne der Barrierefreiheit für vorbildlich halten, für eine BIENE vorzuschlagen.

Kommentare zu dieser Meldung: 2

Permalink Martin Kliehm meinte am 15.07.2010:

Ein großer Kunde von uns ist leider von den verschärften Bedingungen und dem vagen Begriff der Transaktion abgeschreckt worden. Ich glaube nicht, dass dies der Sache dienlich ist, auch wenn ich zustimme, dass es wünschenswert wäre, mehr bedeutende Websites bei den Einreichungen zu sehen. Aber nicht jede große Website ist ein Shop oder eine eGovernment-Website, darum meine ich, diese Regel ging nach hinten los.

Permalink Rainer Schlegel meinte am 20.07.2010:

Sehe ich nur teilweise so. Richtig ist, die Bedingungen ein wenig zu "verschärfen", da der immer gleiche "Trott" im Wettbewerb den nötigen Fortschritt nicht bringen wird. Das Netz, die Angebote und deren Nutzung ändern sich ja rasant. Falsch war es aber sicherlich, die neuen Bedingungen so spät herauszubringen bei gleichbleibend kurzer Bewerbungsfrist. Wie sich das auf die Einreichungszahlen und den weiteren Verlauf auswirken wird (oder auch nicht), wird sich zeigen.

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